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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18780622
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187806222
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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2446 Künftig erscheinende Bücher u. s. w. /iS 143, 22. Juni. Künftig erscheinende Bücher u. s. w. l^25384.^ Wir versandten heute folgendes Cir cular : Deutscher Cesehes-Kalender für Jedermann aus dem Deutschen Volke auf das Jahr 1879. Von R. HöinghauS. Berlin >V., Krauscnstraße 61, den 15. Juni 1878. In den ersten Tagen des August erscheint in unserm Verlage: Deutscher Gelehes-Kalender für Jedermann aus dem Volke auf das Jahr 187?». Von R. Hiiinghaus. Mit Beilagen: Reichsverfassung; Paienigcsctz; Musterschutz gesetz; Gesetz, beir.SchutzderPhoiographien; Civil-Ehc-Gesetz; Gesetz, beir, Gleichberechti gung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung; Gesetz wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung; Gesetz wegen Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohnes; Hastpflichtgesetz; Gesetz, beir. die vertragsmäßigen Zinsen; Freizügigkcits- gesetz; Gesetz über das Paßwesen; Gewerbe- Ordnung; Strafgesetzbuch rc.; Uebersicht der Münzen, Maaße und Gewichte; Zins- Tabellen; Wechselordnung; Personalien der Reichs-Justizbehörden; Gerichts-Ortschasts- Verzeichniß für die Staaten des Deutschen Reichs rc. Ca, 11 Bogen 8, Preis 1 Wir erlauben uns, Ihre Aufmerksamkeit aus vorstehenden, zum erste» Male erscheinenden Kalender ganz besonders zu lenken. Das an geführte Inhalts-Verzeichnis; des Deutschen Gcsetzes-Kalender belehrt Sic über das reich haltige Material, welches durch den in weitesten Kreise» bekannten Herausgeber in einer Weise bearbeitet ist, dazu bestimmt, größere Kreise über die Bedeutung und den Inhalt der ties ins bürgerliche Leben cingreiscnden Gesetze auss genaueste zu insormiren. Unser Kalender wird einem fühlbaren Be- dürsnisse abhelsen, und, weil kein ähnlicher existirt, zahlreiche Käufer finden. Wir haben, ungeachtet der bedeutenden Herstellungskosten, einen sür das Gebotene sehr niedrigen Preis gestellt, und werden unsere nachstehenden Bezugsbedingungen Sie davon überzeugen, daß wir Ihnen aus das cvulanteste entgegen kommen. In der Hoffnung, daß Sie dein neuen Kalender Ihre spccielle Ansmersam- keit zuwenden werden, begrüßen wir Sie Hochachtungsvoll W, Donnh L Sohn. Bezugsbedingungen. Deutscher Gesetzes-Kalender. 1 ord,, 75 Lr netto, 70 baar, Frei exemplare in Rechnung 13/12, 55/50, 112/100. Baar-Partiebeziige: 13/12 — 8 40 ^>, 26/24 ---- 16 55/50 L 65 L» --- 32 50 112/100 n 62 ^ 62 ^ Verlangzettel im Wahlzettel, sübsss.s In meinem Verlage wird binnen kurzem erscheinen: Claus Harms. Eine Predigt und ein Vortrag von Georg Bchrmann, Ca. 5 Bogen Miniatursormat. Geh. Preis I 20 V Ich bitte, diese großentheils auf bisher ungedruckten Mittheilungen, besonders Briefen beruhende, sehr interessante kleine Schrift als Neuigkeit zu verlangen. Nachdem die neue Kirchenverfassung für Schleswig-Holstein-Lauenburg durch den preu ßischen Landtag angenommen worden, wird Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig-Holstein vom 4. November 1876. Zweite Auflage. 4H Bogen 4. Geh. Preis 80 V und dem Gesetz, betr. die evangelische Kirchen verfassung in der Provinz Schleswig- Holstein vom 6. April 1878. 1 Bogen 4. Preis 20 V Ich bitte, nur fest zu verlangen. Frei- exempl.: 13/12. Kiel, 20. Juni 1878. Ernst Homann. I. Guttcntag (D. Eollin) in Berlin. süssse.s Zur Beachtung. Auf die vielfachen Anfragen, welche über den Zeitpunkt des Erscheinens der 3. Auf lage von: Derger, Gewrrbc-Vrdnung an mich gerichtet werden, beehre ich mich mit- j zutheilen, daß die Ausgabe erfolgen wird, so bald die Novelle durch den Bundesrath passirt und das Gesetz vollzogen ist. So lange das nicht geschehen, ist auch das Gesetz nicht in Kraft getreten, und bevor dasselbe nicht im Reichsgesetzblatt publicirt worden ist, gebe ich auch die 3. Auflage der Gewerbe-Ordnung nicht ans, weil mir durchaus daran liegt, einen vollständig correcten und zuverlässigen Text zu bringen, durch welchen alle meine Ausgaben der Reichsgesetze sich auszeichnen. gist er betrifft, hergestellt werden, so daß das beliebte Büchlein allen Anforderungen an prak tische Brauchbarkeit genügen und den wohl erworbenen Ruf der früheren Auflagen bewahren und mehren wird. Bei dieser Gelegenheit mache ich daraus aufmerksam, daß sofort nach der Annahme durch den Bundesrath in meiner Sammlung „ Deuts che Re ichsgesetzgebung. Text-Aus gabe mit Anmerkungen" erscheinen werden: Die llechtsamvaitsordullllg sür das Deutsche Reich. Mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von R. Sydow, Gerichtskolleugeleh nebst der Gebührenordnung für Gerichts vollzieher, Zeugen und Sach verständige. Mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von R. Shdow, Der Name des Verfassers bürgt sür ge diegene Arbeiten. Berlin, Juni IS78. I. Gultentag (D. Lolltn). dlur liier ungereimt.. — dliedt.8 unverlangt,! s25S87.s vis ösüsimtmsss üs» dsil. Luxllsttmni. L»8 äsra Vst. von OsorA kupp. 8rs- bvuts Luklnx«. 8. 6sb. 3 Ist» zsb. 4 In Rsobnnnx 25 "jh nvä 13/12. vsxsn ba»r 33zs,hh unä 7/6. Ootba, 15. ^uui 1878. Ilnsluv 8edlov88MLou.
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