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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1900
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- Deutsch
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239, 13. Oktober 1900. Nichtamtlicher Teil. 7793 zufüllen und den Katalog immer mehr seines vielverheißenden Titels wert zu machen. Dem neben vielen lobenden Be sprechungen des Hauptkatalogs (u. a. im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 19. Oktober 1897) dem Verfasser nicht ersparten Vorwurf gegenüber, daß die Auswahl der Bücher -zu subjektiv- sei, bescheidet er sich, daß -ein Weltlitteratur-Katalog, der nur die in der Bibliothek des Katalogisierenden wirklich vor handenen Bücher verzeichne, der Natur der Sache nach keine objektive Vollständigkeit gewähren könne». -Aus den fehlenden Büchern sei demnach keinesweges zu schließen, daß er diese etwa nicht zur Weltliteratur gehörig erachtete». In ähnlichem Sinne sprachen sich bekanntlich Lubbock u. a. bei ihrer Auswahl der -besten Bücher» aus. Man kann indessen, wie schon bemerkt, aus dem vorliegenden Zuwachs von 445 Nummern (gegenüber dem 1894 erschienenen -Katalog eines deutschen Bibliophilen», nach Ausscheidung der in den Weltlitteratur-Katalog nicht mit aufge nommenen Titel, um 685 Nummern) sich überzeugen, wie gerade durch die in dem Ergänzungsbandc verzcichnetcn Titel die Samm lung des Verfassers fast nur um Werke bereichert wurde, die eben vom objektiven Gesichtspunkt als zur Weltlittcratur gehörig an gesehen werden dürfen. Im Anschluß an die seiner Zeit bezüglich des Hauptkataloges gegebene Statistik lassen wir hier auch eine solche des Er- gänzungsbandcs folgen, die zugleich die verzeichnten Litteraturen ins Gedächtnis ruft. Von den orientalischen Litteraturen wurde die indische vermehrt um 12 Nummern, die chinesische um 13, die persische um 2, die arabische um 1 Nummer. Die hebräische Literatur er hielt einen Zuwachs von 4 Nummern, die türkische desgleichen, die slavische von 5 Nummern. Die griechische (einschließlich der neu griechischen) Litteratur wurde um 13, die römische und neu- lateinische um 11, die italienische um 23, die spanische um 6, die portugiesische uni 2 Nummern bereichert. Die um 81 Nummern vermehrte französische Litteratur zeichnet sich durch die aus dem Katalog eines Bibliophilen herübergenommene -vielfach berichtigte und erheblich vermehrte» umfangreiche und interessante Notiz über Anthoine de la Sale aus. Es wurden ferner der englischen Litte ratur 17 Nummern, der skandinavischen 4, der niederländischen 4, der deutschen 181 Nummern hinzugefügt. Außer dem Faksimile einer alten -Danheuser«-Ausgabe begegnet man hier wieder den faksimilierten Namenzügen bedeutender Schriftsteller. Daß der originelle E. T. A. Hoffmann hier mit 25 Nummern vertreten ist, erklärt sich dadurch, daß der Verfasser soeben dessen Werke in einer sorgfältigen und gediegenen Ausgabe veröffentlicht hat. In der dann folgenden 12. Abteilung (Philosophie) konzentriert sich alles um Arthur Schopenhauer. Sie umfaßt 52 Nummern, einschließlich der Bücher aus Schopenhauers Bibliothek, der Schriften seiner Mutter und Schwester und der -sogenannten- Schopenhauer-Litte- ratur. Schließlich folgen ein Anhang: -Kunst- mit 31 Nummern, Nachträge und ein Namenregister. Da der Verfasser bekanntlich auf erste und Originalausgaben besonderen Wert legt, so verdient auch dieser Ergänzungsband die Beachtung aller Bücherfreunde, besonders auch der Buchhändler und Antiquare. Wo erste Ausgaben nicht vorliegen, hat der Ver fasser sie meist nachgewiesen, wie denn überhaupt seine An merkungen, die er sehr vielen Titeln beigefügt hat, gar manches Lehrreiche und Interessante enthalten. Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf eines neuen deutschen Urheberrechts- gcsetzes. — Zu H 44 Absatz 2 des vom Reichsjustizamt veröffent lichten Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und Kunst (vgl. Börsenblatt 1899 Nr. 162, 163), der von der Veröffentlichung von Briefen, Tagebüchern rc. handelt, macht in der Zeitschrift -Das Recht; Rundschau für den deutschen Juristenstand- (Hrsg. v. Soergel, Freilassing; Verlag der Hel la in g'schen Verlagsbuchhandlung, Hannover) Nr. 19 vom 10. Ok tober 1900 Wilhelm Abrahamsohn auf die mißlungene Fassung des Paragraphen aufmerksam, deren Bestehenblciben ihm unmöglich scheint. Sie lautet in dem in Betracht kommenden Teile: -Das Gleiche gilt, wenn jemand vorsätzlich solche Privat briefe, Tagebücher oder persönliche Aufzeichnungen anderer Art, an denen ein geschütztes Urheberrecht nicht besteht und die noch nicht erlaubterweise veröffentlicht worden sind, wörtlich oder dem Inhalte nach unbefugt öffentlich mitteilt.- Abrahamsohn bemerkt dazu: Ein Recht besteht wesentlich in dem Schutze und durch den Schutz, den ihm das Recht (die Rechtsordnung) gewährleistet. In dem Augenblick, wo ihm ein solcher Schutz versagt wird, hat das Recht aufgehört, ein solches zu sein. Das rechtlich nicht geschützte Eigentum ist kein Eigentum. Ist danach wohl ein nicht geschütztes Urheberrecht möglich? Kommen dem Urheber die Befugnisse, die aus dem Urheberrecht fließen und die heute in ihrer Ausschließ lichkeit an das Eigentumsrecht erinnern, nicht zu, so haben wir es auch nicht mehr mit einem Urheberrecht zu thun, dessen Inhalt ja gerade in diesen Befugnissen aufgeht, noch viel weniger aber mit einem nicht geschützten Urheberrecht, weil es ein solches nicht giebt, da es ja dann nicht als Urheberrecht, sondern als Gemein recht besteht. Abgesehen aber von diesem logischen Widerspruch ist jene Fassung auch geeignet, Verwirrung im Gesetze anzurichten. Denn überall, wo das Recht des Urhebers behandelt wird, hat man sich wegen H 44 Absatz II immer ein doppeltes vorzustellcn: 1. das geschützte Urheberrecht, 2. das nicht geschützte Urheberrecht. So im Z 9, wenn es heißt -Das Recht des Urhebers geht auf seine Erben über- ebenso A 12 ff. Und so ergeben sich für den Verfasser des Briefes erweiterte Befugnisse, als solche Z 44 enthält. Dem steht aber Z 2 des Gesetzes entgegen, wo als Urheber der Verfasser eines Werkes bezeichnet ist. Für ein solches wird aber der ge wöhnliche Brief nicht gelten können, wie auch im Z 44 Absatz II mit Recht das Wort -Schriftwerk» durch das über den Begriff des Urheberrechts hinausgehende Wort -die Schrift- ersetzt ist. Für die Wahl jener unglücklichen Fassung wird wohl der Grund darin zu suchen sein, daß man den Briefen, die so für das Urheberrecht ausfallen, wenigstens äußerlich die Legitimation für ein Unterkommen im Gesetz schaffen wollte, indem man für sie ein Urheberrecht, wenn auch ein nicht geschütztes, in Anspruch nahm, ohne daß die Zugehörigkeit der Briefe zu dem Gesetz in noch höherem Grade vermißt worden wäre. (Uebrigens spricht die dem Entwurf beigegebene Begründung richtig von Erzeugnissen, an denen ein Urheberrecht nicht besteht.) Ich möchte also folgende Fassung Vorschlägen: Das Gleiche gilt, wenn jemand vorsätzlich solche Privat briefe , die nicht Gegenstand des Urheberrechtes im Sinne des H 1 dieses Gesetzes sind und die noch nicht erlaubterweise veröffentlicht worden sind. . . . Hierbei würde dann auch in H 44 Absatz I, wo es heißt, -ein Schriftwerk, an dem ein geschütztes Urheberrecht besteht-, das Adjcktivum -geschützt- als überflüssig in Wegfall kommen müssen. Berlin. Wilhelm Abrahamsohn. Weitere Erhöhung der Papierpreise. — Die Wiener -Neue Freie Presse- meldet unter dem 10. d. M. folgendes: -Gestern wurde eine Versammlung der Papierfabrikantcn ab gehalten, in der eine Erhöhung der Papierpreise beschlossen wurde. Hierüber wird folgende Mitteilung verlautbart: --In einer gestern abgehaltenen, zahlreich besuchten Versammlung der Papierfabri kanten, in der auch sämtliche Papierfabriks - Aktien - Gesellschaften vertreten waren, wurden die derzeitigen Herstellungskosten von Papiergattungen aller Art erörtert. Es gelangte einmütig die Anschauung zum Ausdrucke, daß die verteuerten Rohmaterialien und Produktionskosten zu einer neuerlichen Erhöhung der Preise zwingen. Durch diese wird aber die Rentabilität der Papier produktion keineswegs wesentlich gebessert. Sie reicht kaum hin, um das Mißverhältnis zwischen Herstellungskosten und Verkaufs preisen einigermaßen auszugleichen.-- — Die Neue Freie Presse bemerkt dazu: -Aus dieser Mitteilung geht nicht hervor, wie groß die Erhöhung der Papierpreise sein soll. Wie verlautet, werden sämtliche Papiergattungen, insbesondere aber Druck-, Konzept-, Couvert- und ordinäres Schreibpapier eine Erhöhung erfahren. Die Preiserhöhung tritt schon mit dem heutigen Tage in Kraft. Es heißt, daß Minimalpreise für die einzelnen Papiersorten im Zwischenhandel festgesetzt werden sollen, deren Höhe je nach der Größe der Lieferung variiert. Die Fabriken haben bereits im Frühjahre eine zehnprozentige Preiserhöhung beschlossen, der nunmehr eine neuerliche Preissteigerung folgt. Begründet wird diese mit der Verteuerung der Rohmaterialien, in erster Linie der Kohlenpreise, ferner des Holzstoffes, der Cellulose und der Chemikalien, die sämtlich bedeutend im Preise gestiegen sein sollen. Mit der gegenwärtigen Aktion sollen sich, wie ver lautet, auch weitergehcnde Pläne verbinden, die auf eine Konti- gentierung der Produktion, eventuell auf die Schaffung eines Central-Verkaufsbureaus abzielen. Es werden noch mehrere Ver sammlungen der verschiedenen Gruppen von Papicrfabrikanten stattfinden, um endgiltige Beschlüsse in dieser Richtung zu fassen.- Zeitungspreis-Erhöhung. — Nach dem Vorgänge vieler anderer Blätter erhöhten vom 1. Oktober d. I. an auch in Halle a, S. die Verleger der Saale-Zeitung (Otto Hendel), des Central- Anzeigers (Otto Hendel) und des General-Anzeigers (W. Kutsch bach) den Preis für Anzeigen in ihren Blättern. Buchbinder-Lohnbewegung. — Kaum ist der Vuchbinder- streik, der bekanntlich in Leipzig, Berlin und Stuttgart erheblichen Umfang angenommen hatte, durch Vermittelung des Tarifamts der deutschen Buchdrucker formell beigelegt, so treten bedauerlicher weise neuerdings Differenzen im Verhältnis der Gehilfen zu den Prinzipalen hervor. Die Leipziger Gehilfenschaft glaubt sich durch 1042»
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