Z? 60, IS. März 1911. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3161 Union Veut8eke VerIa§8§e8e1l8Ldai1, Stuttgart, keriio, keixri^. 8o1irie äe« keielislanä« : koman von blDI^iVi^IvI 8IDODIV1^I8I : Oedektet -E Z.— ord., ^ 2.— oo. u. bar. Oebuoden 4 — ord, 2.75 oo. u. bar Freiexemplare 12:1 Durcb die Debatten über die premdenlexion irn keicbstaA sowie die DrörterunZen in der ?resse wird dieser Koman wieder bescmderm Intere886 beZeZnen, denn er errablt in scböner, olt bocbdrsmatiscb gesteigerter 8ckiIderunZ die DebensscbicltSLle Zweier 8öbne des Keicbslands, von denen der eine dem neuen Vaterlands dient, der andere LU8 traditio neller 6egnerscbstt den krussiens entlliekt und 8ein Heil in der Fremdenlegion 8ucbt. !8 m. ÄSI» ^sissi» bat dem ^utor seine besondere Anerkennung aussprecben lassen und ibm ebrends ^usreicknunxen verlieben. ^Vir bitten jetÄ um reckt nacbkaltiZe Lmpfeblung. 2vei Lxemvlsre liekbi'll vir di8 31. Märr rar Probe mit kklvkltt. Verlag von C. E. M. Pfeffer in Leipzig. Otte-Brandt, Der preußische Gemeindevorsteher, Amts- und Gutsvorsteher Mit einem Gcichästskalcnder enthaltend die in den einzelnen Monaten zu erstattenden Berichte re. Zehnte Auslage Vollständig neu bearbeitet und mit Anmerkungen versehen von vr. für. Earl BigeliuS, Bürgermeister, Gerichtsassessor a. D., Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses zu Naugard. Preis geheftet ^«5.75, in solidem Ganzleinenbd., der Geschäftskalender besonders kart. 7.25. JnRechng. 25A, bar 30A u. 13/12. Die neuere Gesetzgebung hat die Stellung des Gemeindevorstehers wie des Amts- und Gutsvorstehers in vieler Hinsicht Verantwortlicher und selbständiger gemacht; es ist daher ein Hilfsbuch, das zur schnellen und sichern Information in allen Amtsangelegenheiten dient, unentbehrlich. Wie alle früheren Auflagen des seit Jahrzehnten in der ganzen preußischen Monarchie verbreiteten Werkes ist auch diese Auflage von einer grötzeren Anzahl Regierungspräsidien und Landrats ämtern zur Anschaffung amtlich empfohlen worden. Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, um den vielen auf dem Lande wohnenden Interessenten das Buch zur Ansicht vorzulegen. von vr. Alfons Frank, Amtsgerichtsrat a. D. In biegsamem Ganzleinenband 6.75. In Rechnung 30A, bar 36L. Dieses Buch, dessen Verfasser eine lange Reihe von Jahren als Vormundschaftsrichter tätig war, wird in allen schwierigen Fällen ein guter Berater sein. Es behandelt die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die elterliche Gewalt, die Vor mundschaft und Pflegschaft und bringt als Anhang das Preußische Fürsorgeerziehungsgesetz, das internationale Abkommen über die Vormundschaft, das Preußische Haftpflichtgesetz für das Verschulden von Beamten, sowie eine Erörterung über die Frage der Berufsvormundschaft und ein Muster zu einem Vermögensverzeichnisse. Ein sehr ausführliches Sachregister er leichtert die Benutzung des im vorigen Sommer erschienenen Buches, welches allseitig sehr günstige Besprechungen erfahren hat. Die Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 in ihrer durch die neueste Gesetzgebung bedingten Fassung. Zum praktischen Gebrauche dargestellt und erläutert von Gerichtsassessor a. D. vr. für. Carl Vigelius, Bürgermeister. Zweite, revidierte Auflage. In biegsamem Ganzleinenband ^ 6.—. Rabatt in Rechnung 300/0, bar 350/0. In dieser vor wenigen Monaten zur Ausgabe gelangten zweiten. Auflage des bekannten Kommentars ist die ge samte neue Gesetzgebung sowie die bis in die jüngste Zeit hineinreichende Judikatur und Literatur berücksichtigt. Bei Be hörden ist mit Leichtigkeit eine größere Anzahl des glänzend besprochenen Buches abzusetzen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 413