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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1911
- Strukturtyp
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- 1911-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1911
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- Deutsch
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«2, 16. März 1811. Nichtamtlicher Teil. B-rl-nbl-U s. d. Dlschn. Buchhandel. 3287 stelltenversicherung in der Form einer Sonderversicherung zu schassen, als ein Mißgrifs bezeichnet werden muß. Eine bessere Lösung des Privatbeamtenversicherungsproblems wäre es gewesen, wenn sich der Gesetzgeber den Ausbau der Invaliden versicherung bis zu einer Einkommengrenze von 3000 FL unter Staffelung der Beiträge bis zu etwa 6 Proz. des durchschnittlich versicherten Einkommens hätte angelegen sein lassen. Es sind aber jetzt noch die speziellen Verhältnisse des Buchhandels zu berücksichtigen und ist die Frage ausznwersen, welche Lösung des Pcnsionsproblems denn für ihn die geeignetste ist. Nach der Berufsstatistik vom Jahre 1807 gab es im Buch-, Kunst- nnd Musikalienhandel, einschließlich Zeitungsverlag- und -Spe dition insgesamt im deutschen Reich 1424S Betriebe mit 65757 Personen. Davon entfallen auf Kleinbetriebe mit Ibis5Angestellten 11883 mit 22420Personen. Unternehmungen mit 6 bis SO Angestellten gab es 2245, in denen 284IS Personen tätig waren. Es ergibt sich also, daß im Buch-, Kunst- und Musikalienhandel das Schwergewicht bei den Klein- und Mittelbetrieben liegt. Die Zahl der Großbetriebe ist verhält nismäßig gering. Es ist danach klar, daß jede Privatbeamten- verjicherung, mag sie eingerichtet werden, wie sie will, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe drückt. Die Belastung für den gesamten Buch-, Kunst- und Musikalienhandcl würde sich, wenn man annimmt, daß in ihm rund 65 000 Angestellte tätig sind, die im Durchschnitt ein Gehalt von vielleicht ISOO Ft beziehen, aus etwa 7'/, Millionen Mark stellen, die je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Angestellten aufzubringen wären. Unter Zugrundelegung eines Durchschnittseinkommens von 2000 .4L für den einzelnen Privatbeamten im Buch-, Kunst- nnd Musikalienhandel würde sich unter Beibehaltung einer Versicherungsprämie von 8 Proz. des Durchschnittseinkommens die Gesamtbelastung auf 10,4 Millionen steigern, von denen die Arbeitgeber 5,2 und ebensoviel die Angestellten zu tragen hätten. Es fragt sich nun zunächst, wenn man das Problem vom Standpunkt des Arbeitgebers aus betrachtet, erstens, ob für ihn die Möglichkeit besteht, die neue Last abzuwälzen und zwar entweder auf die versicherten Angestellten durch Ver kürzung des Anfangsgehalts bzw. Verlangsamung der Gehalts zulagen usw. oder auf das kaufende Publikum durch Erhöhung der Verkaufspreise. Was die elftere Möglichkeit betrifft, so scheint es, wenn man berücksichtigt, daß das Durchschnittsgehalt eines Buchhandlungsgehilfen, von dem man doch immerhin nicht unbeträchtliche Kenntnisse und eine ziemlich weitgehende und langdauernde Spezialausbildung verlangt, verhältnis mäßig niedrig ist. Aus den Gehaltsstatistiken, die seitens der allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen wiederholt veranstaltet wurden und deren Resultate an verschie denen Stellen der Buchhändlerwarte mitgeteilt wurden, geht mit ziemlicher Deutlichkeit hervor, daß bei den Bnchhandlungs- gehilfen Gehälter von mehr als ISO FL recht selten sind. Viel häufiger findet man Einkommen von 120 FL, 130 FL, auch 110 FL im Monat. Etwas besser scheinen durchweg die Verlagsange stellten entschädigt zu werden. Bedenkt man, daß die Ange stellten zu diesen Preisen tätig, ja, vielleicht sogar froh sind, eine Stellung zu finden, so wird man kaum in der Annahme fehl gehen, daß auch im Buchhandelgewerbe ein reichliches An gebot an Arbeitskräften vorhanden ist. Wenn das der Fall ist, so gewinnt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die neue Prämienlast der Pensionsversicherung mehr oder minder auf seine Angestellten abzuwälzen, an Wahrscheinlichkeit, um so mehr als nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Hinein strömen junger Arbeitskräste in die von der Privatbeamten versicherung umfaßten Berussstellungen zu erwarten ist, wo durch sich das Angebot an arbeitslustigen Elementen erhöht. Dagegen besteht die zweite Möglichkeit, die Prämienlast abzu- ivälzcn, nämlich durch Erhöhung der Verkaufspreise, nicht oder nur in geringem Ilmfange. Über die Höhe der Buchpreise in Deutschland ist schon oft geklagt worden, wobei wiederholt auf die nicht unerheblich niedrigeren Preise in Amerika und Eng land hingewiesen wurde. Es ist ja auch bekannt, daß seitens einer Gruppe von Autoren, insbesondere Universitätslehrern, ein lebhafter Kamps um die Buchpreise geführt wird und Vor schläge zu einer Änderung der Bertriebsorganisation im Buch handel gemacht sind. Die vor einigen Jahren erschienene Schrift von Professor Bücher <Leipzig> legt hiervon Zeugnis ab. Es liegt aus der Hand, daß, wenn der Buchhandel versuchen würde, die Beitragslast der Pensionsversicherung durch Erhöhung der Buchpreise auszugleichen, er hierbei aus den scharfen Wider spruch der Konsumenten stoßen würde. Es ist auch zu beachten, daß dieser Widerspruch sich um so lebhafter geltend machen kann, weil man es bei den Büchern mit einer Ware zu tun hat, deren Verbrauch nicht unumgänglich für den Lebensunterhalt nötig ist, sondern die zum Teil Luxus- und Genußbedürsnissen dient, deren Verbrauch also eine Einschränkung durch die sreie Entschließung des Konsumenten erfahren kann. Die weitere Frage, die man sich vorlegen muß, lautet: Kann der Buchhandel die neue Prämienlast noch auf sich neh men? Es ist hier also unterstellt, daß irgendwelche Abwälzungs möglichkeiten für die Prinzipale nicht bestehen. Bei Beant wortung dieser Frage ist zu berücksichtigen, daß seitens großer Firmen aus Anlaß von Geschäftsjnbiläen usw. wiederholt größere Summen an die verschiedenen Kassen der Buchhand- lungsgehilsen oder der einzelnen Betriebe, soweit diese Pen sionskassen errichtet hatten, überwiesen worden sind. Die Unterstützungen z. B., die die verschiedenen Kassen des allge meinen deutschen Buchhandlungsgehilfenverbandes zu Leipzig in den langen Jahren ihres Bestehens seitens der Prinzipale erhalten haben, gehen in die Hunderttausende. Hieraus zu schließen, daß der Prinzipal im Buchhandel allgemein stärkere soziale Lasten zu tragen in der Lage wäre, erscheint vorschnell. Sicher ist nur, daß ein vielleicht nicht kleiner Kreis von Firmen, und hier dürsten in erster Linie die Großbetriebe in Frage kommen, eine Prämienlast wie die durch die neue Versicherung bedungene ohne weiteres aushalten kann, und daß sich in Anerkennung ihrer sozialen Pflichten eine nicht geringe Zahl von letzteren durch derartige Unterstützungen schon freiwillig in den Dienst des Versorgungsgcdankens für ihre Beamten gestellt hat. Fraglich ist es, ob den Kleinbetrieben die neue Last nicht Schwierigkeiten bereitet. In der Gehaltsklasse v (Ein kommen bis 1500 FL> sind für jeden einzelnen Angestellten monatlich 6,80 FL oder im Jahr 81,60 FL, also vom Prinzipal 40,80 FL an Prämien für die Angestelltenversicherung zu zahlen. In Klasse L <Gehälter bis 2000 ^lLj stellt sich der eigene Bci- tragsanteil des Arbeitgebers auf 67,60 FL im Jahr. Die Er Höhung des Unkostenetats für den Prinzipal um 40—SO FL im Jahre bei Beschäftigung eines Gehilfen fällt nicht so sehr ins Gewicht. Nimmt man einen Betrieb an, in dem fünf Gehilfen tätig sind, so erhöht sich der Gehaltsetat von 7500 FL bzw. 10 000 FL auf 7203 bzw. 10 288 FL. Es läßt sich nicht verkennen, daß diese Beträge ins Gewicht fallen; aber daß sie nicht sollten getragen werden können, dürfte zu viel behauptet sein. Ergibt sich aus den vorhergehenden Darlegungen, daß, nachdem die neue Vorlage die Beitragsleistungen ganz erheb lich gegenüber denen, die die zweite Denkschrift vom Jahre 1908 vorsah, ermäßigt hat, die Prämienlast der neuen Ver sicherung für die Prinzipale an Schwere verloren hat, so bleibt noch die Frage zu beantworten, wie sich die Laststellt, wenn man von einer Sonderkasse absieht und den Ausbau der Invaliden versicherung vornimmt. Hierbei ist zunächst zu unterscheiden zwischen den Betrieben, die gleichzeitig Arbeiter und Angestellte beschäftigen, und denen, die nur über Angestellte verfügen. Denn die Erhöhung der Gehaltsgrenze in der Invalidenversicherung trisft ja ebenso die Arbeiter wie die Angestellten. Für Betriebe, die beide Kategorien von Arbeitnehmern beschäftigen, greift 428'
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