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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1911
- Strukturtyp
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- 1911-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1911
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- Deutsch
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3288 BSrsmbl-U f, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 62. 16. März 1S11. also eine Erhöhung der Prämie sowohl für die Arbeiter wie für Angestellte Platz. Nun darf man aber Wohl mit einiger Sicherheit behaupten, daß die Zahl der Arbeiter im Buch handelgewerbe verhältnismäßig gering ist. Es kommt hier eine nicht große Zahl von umfangreichen Betrieben in Frage, bei denen der Verlag verbunden ist mit Druckereibetrieben, in denen Arbeiter beschäftigt sind, außerdem spielen die bei großen Verlagshäujern beschäftigten Packer, Markthelfer usw. eine Rolle. Die Beiträge in der Invalidenversicherung stellen sich nach der Reichsversicherungsordnnng auf 2°/. Proz. bis 1 Proz. des durchschnittlichen Gehalts innerhalb der Gehaltsklassen von 300—2000 IL. Sie würden sich beim Ausbau der Invali denversicherung auf 6 Proz. dieser Einkommen erhöhen, von denen der Arbeitgeber 3 Proz. zu tragen hätte. Die Betriebe, die eine erhebliche Zahl von Arbeitern beschästigen mit Gehältern von 1000—2000 Fl hätten demgemäß mit einer nicht unbe trächtlichen Erhöhung der Beiträge für die Arbeiter zu rechnen. Wie gesagt, trifft dies im Buchhandelgewerbe nicht zu. Es ist hier nur in beschränktem Umsange beim Ausbau der Invaliden versicherung mit einer Vergrößerung der sozialen Last durch Erhöhung der Beiträge für die Arbeiter zu rechnen. ^ Hinsichtlich der Privatbeamten ist zu beachten, daß die jenigen Betriebe, in denen die Angestellten bis zu 2000 UL beziehen, statt, wie bisher, bei einem Gehalt von 1000 Fl 2 Proz. und einem Einkommen von 2000 Fi 1 Proz. an Ver sicherungsprämien zu zahlen, beim Ausbau der Invalidenver sicherung 3 Proz. zu zahlen hätten. Bei Errichtung einer Sonder kasse sind hingegen durchschnittlich 4 Proz. seitens der Arbeit geher zu entrichten und außerdem noch die bisherigen Beiträge zur Invalidenversicherung. Es stellt sich also der Ausbau für die Prinzipale, die Angestellte bis zu 2000 Fi beschäftigen, billiger als die Sonderkasse. In bezug auf die Angestellten mit mehr als 2000 Fi muß beachtet werden, daß für sie beim Aus bau der Invalidenversicherung 3 Proz. des durchschnittlichen Einkommens für Prämien aufzuwenden sind, bei Schaffung einer Sonderkasse 4 Proz. Also auch hier eine Verbilligung der sozialen Last beim Anschluß an die Invalidenversicherung. Zusammensassend kann man sagen, daß für die Prinzipale im Buchhandelgewerbe der Ausbau der Invalidenversicherung, wenn er so ersolgt, daß die Prämien zu 6 Proz. des durchschnitt lich versicherten Einkommens angenommen werden, von denen die Arheitgeber die Hälfte zu tragen haben, vorzuziehen ist, um so mehr als mit Sicherheit erwartet werden muß, daß, wenn die Sonderversicherung ins Leben gerufen wird, es nur kurze Zeit dauert, bis die Arbeiter eine Erweiterung der Inva lidenversicherung durchgesetzt haben. Damit wird dann für diejenigen Betriebe im Buchhandelgewerbe, die neben Arbeitern auch Angestellte beschäftigen, die Last wesentlich erhöht. Was die Angestellten betrifst, so gehen sie bei der Schaffung einer Sonderversicherung der Wohltaten der bisherigen Pensionseinrichtungen privater Natur, sei es bei den Angestell tenverbänden, sei es bei den Kassen einzelner Betriebe, größten teils verlustig, da Ersatzinstitute hei der Angestelltenversicherung nicht zugelasssn werden. Welcher Art diese Schädigungen sind und wodurch sie verursacht werden, wurde weiter oben in der allgemeinen Kritik beim Kapitel »Ersatzinstitute« dargelegt. Ferner werden durch die Sonderversicherung trotz deren hohen Prämien den Privatbeamten verhältnismäßig niedrige Renten in Aussicht gestellt, insbesondere die Witwen- und Waisenrenten sind nahezu wertlos. Beim Ausbau der Invalidenversicherung werden sich die Renten, obwohl geringere Beiträge erhoben werden, nicht so sehr viel niedriger stellen als bei der Sonder- kasse. Es bleiben dann den Angestellten ferner die Mittel, die Renten der erweiterten Invalidenversicherung durch private Fürsorge zu ergänzen. Hierbei ist noch nicht die völlige Unsicher heit der Rechnungen der Sonderversicherung berücksichtigt, die höchst wahrscheinlich veranlassen wird, daß die Beiträge hinauf gesetzt oder die Renten ermäßigt werden. Alles in allem darf man behaupten, daß auch für die Angestellten und insbesondere für die Angestellten im Buchhandel mit ihren nicht großen Gehältern der Ausbau der Invalidenversicherung das Zweck mäßigste ist. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb sich nach anfänglichem Schwanken die allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilsen für die Erweiterung der Invaliden versicherung entschieden hat. Die gesamte, hier gegebene Untersuchung wurde vom sozialpolitischen Gesichtspunkte gemacht, d. h. es wurde die Frage aufgestellt: Wie kann eine Privatbeamtenversicherung geschaffen werden, die die berechtigten Forderungen der An gestellten befriedigt, ohne die soziale Last für die Arbeitgeber und gleichzeitig die Versicherten zu schwer zu machen? Es wurde eine Behandlung dieses Versicherungsproblems vom rein politischen Standpunkt aus nicht vorgenommen. Es muß auch als höchst bedauerlich bezeichnet werden, daß diese Frage zu einer politischen Tagesfrage gestempelt worden ist, da dann nicht mehr versucht wird, das Problem einer möglichst guten und angemessenen Angestelltenversicherung zu lösen, sondern möglichst rasch vor den nächsten Wahlen die Versicherung in irgendeiner Form unter Dach zu bringen, um sich hierdurch die Stimmen der versicherten Angestellten für die nächste Wahl schlacht zu sichern. Ein solches Beginnen ist gefährlich. Es beraubt die Sozialversicherung eines erheblichen Teiles ihres Wertes. Es veranlaßt zur Schaffung von staatlichen Fürsorgeeinrich tungen, die, weil sie überstürzt ins Leben gerufen wurden, schwere Mängel aufweisen, die, weil sie einmal Gesetz geworden, nur schwer wieder gut gemacht werden können. Das Beispiel Österreichs sollte warnen. Obwohl man hier mehr als fünf Jahre mit der Beratung der entsprechenden Vorlage zubrachte, wird hier heute von einer Überstürzung der Gesetzesarbeit gesprochen. Die Leidtragenden bei einer rein politischen Be handlung einer derartigen Bersicherungsfrage sind neben den Arbeitgebern vor allem die Angestellten. Die Enttäuschung, die sie erleiden, wird aber zweifellos politischen Ausdruck finden, so daß letzten Endes die Regierung, die sich zum Werkzeug der politischen Parteien und bestimmter Jnteressentengruppen unter den Angestellten machte, die sich leiten ließ, statt, über den Parteien stehend, zu leiten, die Leidtragende ist. Kleine Mitteilungen. China. Urhebcrrechtsschutz. — Unterm 18. Dezember v. I. ist in China ein Gesetz über den Urheberrechtsschutz ver öffentlicht worden. Das Gesetz sieht für die Eintragung und die Schutzfristen folgende Bestimmungen vor: Alle Werke werden beim Ministerium der inneren Verwal tung eingetragen, das darüber Bescheinigungen ausstellt. Anträge aus Eintragung sind vom Urheber unter Beifügung eines Musters in zwei Exemplaren an das Ministerium der inneren Verwaltung zu richten. In den Provinzen gehen die Anträge an die zu ständige Behörde, die sie zu gegebener Zeit an das Ministerium der inneren Verwaltung weitergibt. Das Urheberrecht steht dem Urheber während feiner Lebens zeit zu. Nach dessen Tode geht es sür 30 Jahre aus seine Erben über. Sind mehrere gemeinschaftlich Urheber, so steht das Ur heberrecht den einzelnen Personen während ihrer Lebenszeit zu und geht nach ihrem Tode für 30 Jahre aus die Erben über. Erben, die nach dem Tode des Urhebers seine Hinterlassenschaft ver öffentlichen, haben ein ausschließliches Urheberrecht sür 30 Jahre. Alle im Namen von Behörden, Lehranstalten, Gesellschaften, Bureaus, Klöstern und Gemeinschaften herausgegebenen Werke haben ein ausschließliches Urheberrecht sür 30 Jahre. Das aus schließliche Urheberrecht an Photographien gilt sür 10 Jahre. Für Photographien in Schriftwerken gilt diese Beschränkung nicht. Die Fristen für alle Urheberrechte werden vom Tage der Ein tragung ab gerechnet. Das Urheberrecht an Vorträgen oder Reden hat der Bor-
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