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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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62. 16. März 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3289 tragende oder Redner, auch wenn er nicht der Verfasser ist. Das Urheberrecht an Werken, die aus fremden Sprachen ins Chine sische übersetzt werden, geht auf den Übersetzer über. Es soll aber anderen Personen nicht verwehrt sein, das ursprüngliche Werk gleichfalls ins Chinesische zu übersetzen; nicht erheblich ab- weichende Übersetzungen genießen aber keinen besonderen Schutz. Die Eintragungsgebühr beträgt 5 Dollar. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * Wareri-Ein- und -Ausfuhr der Schweiz 1SV9/1Ü. — Die Gesamt-Waren-Ein- und -Ausfuhr der Schweiz in den Jahren 1909 und 1910 betrug: Einfuhr ^ Ausfuhr ^ 1909: für 1 602 139 539 Franken. 19l0: „ 1 713 858 949 1909: „ 1 097 6^6 784 1910: „ 1 195 871 827 Davon entfallen auf Bücher: 1909: für 1910: „ Einfuhr ^ Ausfuhr 1909: 1910: 19 033 588 Franken. 19 881 120 6 747 568 6 385 677 auf bedruckte Papiere, Kartons und Pappen: Einfuhr Ausfuhr 1909 1910 1909 1910 für 6 217 191 Franken. 6 882 622 1 999 096 2 178 865 Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 10 vom 13. März 1911 veröffentlicht unter Nr. 3854 folgende Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in München 1911. Vom 28. Februar 1911. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gefetzblatt S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für folgende in diesem Jahre in München stattfindende Ausstellungen: 1. die Frühjahrs-Blumenausstellung, 2. die Ausstellung »Die Elektrizität im Hause, im Klein gewerbe und in der Landwirtschaft«. Berlin, den 28. Februar 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrag: (gez.) von Jonquiöres. Beschlagnahme unzüchtiger Postkarten. Verhaftung. — Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung vom 11. März teilt folgendes mit: Auf Veranlassung der Berliner Zentralstelle zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild ist ein Fabrikant in Leipzig verhaftet worden. Er ist der Hersteller einer Postkartenreihe, die sich »Die Hochzeitsreise« nennt. Die Ermittelungen nach dem Ursprung dieser Bilder waren bisher erfolglos geblieben. Die Zentralstelle fand diese Serie immer wieder, zuletzt auch in den Händen von Schülern einer Berliner Gemeindeschule. Jetzt ge lang es, durch Vernehmungen der Schüler und Händler fest zustellen, daß der Lithograph Heinicke in Leipzig diese Schmutz- bilder seit Jahren herstellte und in den Handel brachte. Auf Er suchen der Berliner Staatsanwaltschaft wurde der ganze Vorrat durch die Leipziger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und der Schmutzfabrikant selbst verhaftet. (Norddeutsche Allgemeine Zeitung.) Finanzielles Fahrbuch für Bosnien und die Herze gowina. — Von zwei Angestellten der privilegierten Landesbank für Bosnien und die Herzegowina, Heinrich PillePi6 und Fritz Seichert in Sarajewo, ist kürzlich ein finanzielles Jahrbuch »Bosnisch.Herzegowinischer Kompaß I9I0/1I« herausge geben worden, das insbesondere folgende Abschnitte behandelt: Bergbau, Forststatistik, Stempelungstarife für Wechsel usw., Aus- züge aus den Gesetzen, Geldinstitute, Handels-, Industrie- und sonstige Aktienunternehmungen, protokollierte Firmen, sowie her vorragende Firmen im Sandschak Novi-Bazar. Dieses Buch liegt während der nächsten drei Wochen im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Bureau der »Nachrichten für Handel und Industrie«, Berlin 8^ Wilhelmstraße 74 Hl, im Zimmer 164 zur Einsichtnahme aus und kann nach Ablauf dieser Frist inländischen Interessenten auf An- trag für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Postscheckverkehr. — Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckoerkehr Ende Februar 1911 auf 62 780 gestiegen. (Zugang im Monat Februar allein 1280 ) Auf diesen Postscheckkonten wurden im Februar gebucht 875^ Millionen Mark Gutschriften und 875^4 Millionen Mark Last schriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug Ende Februar 97^ Millionen Mark, ihr durchschnittliches Gesamtgut haben während desselben Monats 107^ Millionen Mark. Im Verkehr der Reichspostscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Postsparkasse in Budapest, den schweizerischen Postscheckbureaus und der neuerdings an diesem Verkehr mit teilnehmenden belgischen Postverwaltung wurden fast 4 Mil lionen Mark umgesetzt, und zwar auf I960 Übertragungen in der Richtung nach und auf 7250 Übertragungen in der Richtung aus dem Auslande. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Handelsabkommen zwischen Frankreich und Portugal — Zum neuen portugiesisch.französischen Handelsabkommen schreibt die Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen: Das neue portugiesisch-französische Handelsabkommen enthält für eine Reihe Artikel Zollermäßigungen in Portugal, die auch der deutschen Ausfuhr kraft unserer Meistbegünstigung zugute kommen. Die Ermäßigungen beziehen sich auf Eisen und Stahl, Farbextrakte, medizinische Rohstoffe und Rohstoffe zur Parfümerie- Fabrikation, Bänder, Borten aus gemischter Seide, Gewebe aus reiner Seide, Instrumente und Werkzeuge für Kunst und Hand werk, Automobile, Motorfahrräder, Lederschutzmäntel und Luft schläuche für Automobile, Kupferstiche, Drucke in mehr als einer Farbe, Lithographien, Bücher, Broschüren in fremder Sprache, Atlanten und geographische Karten, Medikamente, Korsetts. Eine vollständige Liste mit Gegenüber stellung der bisherigen und der ermäßigten Zollsätze liegt in den Geschäftsräumen der Zentralstelle für Vorbereitung von Handels verträgen (Berlin Roonstraße 1) zur Einsichtnahme aus; auch wird Interessenten auf Wunsch schriftliche Auskunft erteilt. sL. Bom Reichsgericht. Jnseratensckwindel. Urteil des Reichsgerichts vom 13. März 1911. (Nachdruck verboten.) — Im Oktober 1907 eröffnete ein gewisser P. in München ein »Vermiet- und Verkaufsinstitut« und begründete im An schluß daran das erst in einer Auflage von fünfzig, später fünshundert Exemplaren erscheinende »Bayerische Zen tralblatt für Verkäufevermittlung«. Die Vermittler tätigkeit erschöpfte sich aber in der Beantwortung von ins gesamt 123 Anfragen innerhalb zweier Jahre; um den Ver- kaufsabschluß bemühte man sich nicht. Die Folge war, daß nach Auffassung des erkennenden Gerichts nicht ein einziger Erfolg nachweisbar war. Die Jnsertionspreise, von denen die Agenten 60 Prozent Provision bekamen und deren Höhe von ihnen nach Gutdünken bemessen wurde, schwankten zwischen 28 bis 60 ^L. Ins gesamt erhielt das Blatt 532 Jnsertionsaufträge im Betrage von ca. 23 000 Die Inserate hatten nach Aussage des Sachver- ständigen überhaupt keinen Wert. Den Agenten war es nach Überzeugung des Gerichts nur darum zu tun gewesen, unter allen Umständen Jnsertionsaufträge zu erhalten; sie machten sich daher teilweise unwahrer Angaben schuldig, indem sie Zettel unter schreiben ließen, die nur Bestätigungen des Verkaufsvertrages oder Zusicherungen über eine Verkaufsprovision von 1 Prozent sein sollten, in Wirklichkeit aber Jnsertionsaufträge in Höhe von 36 bis 60 ^ enthielten. So wurden dem Agenten Zipprich sieben Fälle dieser Art nachgewiesen, in denen er die verschie densten unwahren Angaben über die Größe des von ihm ver tretenen Unternehmens usw. gemacht und durch Jrrtumserregung Jnsertionsaufträge erlangt hatte. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb wegen vollendeten Betrugs in sieben Fällen zu einer Gesamtstrafe von 7 Monaten Gefängnis, der 430
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