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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1916
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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. ^ ^ . . je 30 Mark »L Mitglieder für die Seile 10 Pk.. für '/, v. 32 Ai. jkatt 3v 'Al.. Li * jährlich frei Geschäftsstelle oder 36 Mark bei Dostüberweifung r* für'/» S. 1? M. statt 18 M. Siellengejuche werden mit 10 -Pf. pro ZZ » ^nerhatb ^des^ Deutschen Äesches^ Ni^tmitgli^der ^ im ^ Seile berechnet.— In dern illustrierten Teil: für Mitglieder 2L Rr. 77. Leipzig, Montag den 3. April 1916, Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Durch letztwtllige Verfügung hat der in Greifswald ver storbene Herr Franz Cleppien aus Wolgast dem Unterstützungs-Verein den Betrag von 366 Mark vermacht. In herzlicher Dankbarkeit bringen wir dies zur allgemeinen Kenntnis, Den Namen des verstorbenen Kollegen reihen wir der Liste der immerwährenden Mit glieder ein, Berlin, den 30. März 1916, Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Luchhandter und Suchhandlnugs-Gehülsen, vr, Georg Paetel, Edmund Mangelsdorf, Max Schotte, Max Paschke, Reinhold Borstell, Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Außerordentliche Hauptversammlung am Sonnabend, den 4, März 1916, Bericht erstattet von R, L, Prager, Tagesordnung: 1, Besprechung der Neuwahlen für den Vorstand des Börsen vereins Ostermesse 1916, 2, Besprechung von Richtlinien für die alljährlich wiederkehrende rechtzeitige Vorbereitung von Anregungen zu den Wahlvor- schlügen für die Börsenvereinsämter, 3, Aussprache über Abschaffung des Kunden-Rabatts und Ein führung von Teuerungszuschlägen, 4, Papierteuerung und Verwertung der Papierabfälle, Unter dem Vorsitz des Herrn Wilhelm Koebner wurde die Versammlung abends um 8 Uhr eröffnet und zuerst Punkt 3 der Tagesordnung zur Besprechung gestellt, um Herrn Karl Siegismund, den ander« Verpflichtungen hindern, der Versammlung längere Zeit beizuwohnen, die Teilnahme zu er möglichen, Der 1, Vorsteher des Börsenvercins wies da rauf hin, daß der Börsenverein nicht in der Lage wäre, die Einführung von Teuerungszuschlägen anzuordnen, es sei aber zu hoffen, datz der Verlag in dieser Richtung Vor gehen und die Ladenpreise allgemein erhöhen werde, wodurch auch der dem Sortiment zustehende Rabatt eine Vergrößerung erfahren würde. Vorher sei es aber richtiger, die Kunden-Rabatt- Frage zu erledigen, andernfalls seien Teuerungszuschläge ein Unding, Gerade der jetzige Zeitpunkt sei ein günstiger, den Ra- batt gänzlich abzuschaffen, wenigstens den dem Publikum ge währten; der Bibliotheken-Rabatt sei allerdings festgelegt und könne ohne Zustimmung des Kultusministeriums nicht vor dem Jahre 1920 versagt werden, doch bestände Hoffnung, diese Zu stimmung zu erlangen, Herr Nitschmann und Herr Prager sind der Mei nung, daß mit der Abschaffung des Kunden-Rabatts ohne gleich zeitige Abschaffung des Bibiiotheken-Rabatts wenig getan sei. Herr Nitschmann teilt die Hoffnung des I, Vorstehers nicht, um so weniger, als auch die anderen Ministerien, feiner Reich und Stadt, wie die Kultusministerien der anderen deutschen Staaten mitzureden hätten. Das wissenschaftliche Publikum würde eine solche Regelung nicht verstehen, da vielfach der Bedarf des einzelnen Professors oder Dozenten größer sei, als der kleinerer Bibliotheken, Außerdem sei der Kunden-Rabatt in Berlin heute schon so gut wie abgeschafft, da nur noch bei Verkäufen von 6 an Rabatt gegeben werde, die Käufe bis 6 aber den größten Teil des Ladenverkaufs aus machten und man auch in der Lage sei, den Buchkunden lediglich die Bücher von 6 an zu rabattieren, billigere aber zum Ladenpreise anzusetzen. Namentlich aber die Schä digungen, die der Reisebuchhandel dem Sortiment durch seine Gewährung von Teilzahlungen zugefügt, seien nur dadurch in etwas zu begrenzen, wenn wenigstens ein kleiner Rabatt seitens des Sortimenters dem Publikum gewährt werden könne, Herr Koebner kann sich nicht ganz den Anschauungen der beiden Vor redner anschließen. Das Berliner Sortiment solle wenigstens die jetzige günstige Zeit benutzen, um in dieser Frage ein gut Stück vorwürtszukommen, Herr Mangels darf ist der Ansicht, daß in Berlin schon vieles besser geworden sei und empfiehlt bei weiterem Vorgehen Vorsicht, Die weitere Erledigung soll den Sortimentern selbst über lassen bleiben, wozu in der in kurzem stattfindenden Hauptver sammlung des Berliner Sortimenter-Vereins Gelegenheit ge geben sein wird. Zu Punkt 1 der Tagesordnung nimmt Herr vr, Paetel, als Vertreter der Antragsteller, das Wort und führt aus, daß die Wahlvorbereitungen diesmal durch die Goslarer Sitzung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine und die Ende Januar begonnene Wahlagitation des Kreises Norden unterbrochen worden seien. Die Berliner seien deshalb verpflichtet, auch ihrerseits zu den Wahlen Stellung zu nehmen, und es sei wünschenswert, datz auch in Zukunft derartig wichtige Dinge in einer Hauptversammlung der Vereinigung besprochen würden, da sie ja andernfalls zu den Vorschlägen des Wahlaus schusses Ja und Amen sagen müßten, überhaupt solle die Ver einigung dahin streben, vielleicht im Zusammenschluß mit der Berliner Korporation, mehr und mehr der Mittelpunkt des Ber liner Buchhandels zu werden, Herr vr, Paetel bespricht sodann die bevorstehenden Wahlen, Wenn auch nach dem Wortlaut des K 44 der Satzungen kein Hindernis bestände, ein Mitglied des Vorstandes nach Ablauf seiner Wahlzeit in ein anderes Vorstandsamt zu wählen, so beständen doch ernste Be denken, ob die Wahl des 1, Vorstehers nach sechsjähriger Amts tätigkeit zum 2, Vorsteher im Geiste der Satzungen läge, da dieser Paragraph ja eine Verjüngung des Vorstandes bezwecke. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins habe sich auch mit dieser Frage befaßt und beschlossen, eine derartige Wahl in Rücksicht auf die außergewöhnlichen Zeitumständc nicht zu bekämpfen, auch keine Gegenkandidaten aufzustellen, sich aber der Wahl zu enthalten, Herr Prager ist der Ansicht, datz der Geist der Satzungen allerdings eine Verjüngung des Vorstandes bezwecke, daß aber der ß 44, da er einmal da sei, auch angewendet werden könne, 381
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