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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1926
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- 1926-01-19
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- 19.01.1926
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Ar 15. 19. Januar 1926. Redaktioneller Teil. Darf ein Scheck mehrere Trassaten enthalten? — Diese Frage ver neinte eine Reichsgerichts-Entscheidung vom 24. November 1925 (Aktenzeichen ll 189/25), der folgender Tatbestand zugrunde lag. A. verlangt von B. die Einlösung von zwei Schecks, die im vorge rückten Text die Bank L und durch einen besonderen Stempelaufdruck die Bank A als Trassaten angaben. Letztere ist auch als Bezogene behandelt worden. Die Klage wurde abgewiesen und das Reichsgericht führte etwa aus: Daß die Bank A als Bezogene an die Srelle der Bank L treten sollte, ist dem vorgelegten Scheck nicht zu entnehmen, da eine Tnrchstreichung der Worte Bank L im Kontext nicht stattge funden hat und auch der seitliche Aufdruck unverändert geblieben ist. Da der Scheck ein für den Umlauf im Publikum bestimmtes Zahlungsmittel, ist, muß aus ihm mit unzweifelhafter Sicherheit her vorgehen, wer die Zahlung aus ihm zu leisten hat. Sollte sich bereits vor Ausfüllung des Schecksormulars durch den Aussteller auf dem Formular der Aufdruck Bank Z) befunden haben, so schließt dieser Umstand die Möglichkeit nicht aus, daß sowohl die Bank L als anch die Bank A als Bezogene in Frage kommen sollten. Der Scheck darf aber nicht mehrere Bezogene enthalten, was bereits aus § 1 Nr. 2 des Scheckgesetzes erkenntlich ist, der von der an den Bezogenen ge richteten Anweisung spricht. Bekanntlich gehört cs zu den wesent lichen Erfordernissen des Schecks, daß er in die Form einer Anwei sung, die aber nur an einen Bezogenen gerichtet sein kann, einge- klcidet ist. ^1. Die Erweiterung der Erwerbslosensürsorge. — Der Reichstag nahm in allen drei Lesungen einstimmig eine Vorlage an, wonach die höher besoldeten, nicht krankenversicherungspslichtigcn Angestellten in die Erwerbslosenfürsorge einbezogen werden. Es handelt sich dabei um die Angestellten mit einem Jahreseinkommen von 2700 bis 6000 M. Gründung einer Leipziger Ortsgruppe der Goethe-Gesellschaft. — Die Leipziger Mitglieder der Goethe-Gesellschaft haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, der sich in erster Linie zum Ziele gesetzt hat, durch Vorträge, Aufführungen und Aussprachen das Verständ - nis für Goethe zu vertiefen und sein Werk fruchtbar zu machen, zugleich aber auch die literarisch interessierten Kreise durch intimere literarische und gesellschaftliche Veranstaltungen einander nahe zubringen. Auch die Pflege der übrigen deutschen Dichter soll zu den weiteren Zielen des Vereins gehören. Den Vorsitz hat der neue Literarhistoriker der Universität Leipzig, Professor H. A. Kor ff, übernommen. Der neue Verein wird zum ersten Male am 22. Januar, abends 8 Uhr, mit einem Vortrage von Professor Korff über »Goethe und Weimar« im Saale der Alten Börse am Naschmarkt in die Öffent lichkeit treten. Voraussetzung für den Beitritt zur Leipziger Ortsgruppe ist Zu- gebörigkeit zur Weimarer Goethe-Gesellschaft, für deren ideale Ziele die Leipziger Ortsgruppe praktisch wirken möchte. Anmeldun gen, auch für die Muttcrgesellschaft, nimmt die Geschäftsstelle: Noß- bergschc Buchhandlung, Universitätsstraßc 16, entgegen, die auch sonst jede Auskunft erteilt. Franz Werfel als Träger des Grillparzer-Preises. — Das sta tutenmäßig eingesetzte Preisgericht hat den von Franz Grillparzer gestifteten Preis für das relativ beste deutsche dramatische Werk, das im Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Ausführung gelangt ist, dem Drama »Juarez und Maxi milian« von Franz Werfel zuerkannt. Werfels Drama er scheint auf der Berliner Bühne als nächste Neuheit des Deutschen Theaters. Englische Auszeichnung für Einstein. — Die Goldene Me daille der Königlichen A st rono mischen Gesellschaft ist Professor Einstein für seine Relativitätstheorie verliehen worben. Generalversammlung der deutschen Ncisebureaus in Leipzig. — Die Vereinigung deutscher Reisebureaus hält am 23. und 24. Januar ihre diesjährige Generalversammlung auf Einladung des Internatio nalen Verkehrsbureaus des Leipziger Meßamts in Leipzig ab. Zu Ehren der Mitglieder der Vereinigung sind vom Rat der Stadt, der Handelskammer nnd dem Leipziger Meßamt verschiedene offizielle Ver anstaltungen vorgesehen. Internationales Institut für geistige Zusammenarbeit. — Am 16. Januar hat der Präsident der Republik, Doumergue, das »Inter nationale Institut für geistige Zusammenarbeit« (b-lnotitut iater- Völkerbund gestiftet hat und das seinen Sitz in Paris hat. Das Institut soll die Arbeit der jetzt schon beim Völkerbund bestehenden »Kommission für geistige Zusammenarbeit« fortsetzen und erweitern, der früher für Deutschland Einstein und für Frankreich der Philosoph Berglon angehörten und jetzt zugleich als Präsident Painlevs. Der Zweck des neuen Instituts soll die geistige Verständigung und Zu sammenarbeit der Völker auf Grundlage vollkommener Gleichberechti gung sein. Wie sich die Arlunt im einzelnen gestalten wird, soll sich aus den Notwendigkeiten der Praxis entwickeln. Wahrscheinlich wird das Pariser Institut mehr den Charakter einer geistigen »Dachorgani sation« haben und die Vermittlung zwischen anderen im Ausland be findlichen oder noch zu gründenden internationalen Fachinstuutcn über nehmen. Das Pariser Institut wird sein Heim im Palais Royal auf- schlagen. Vorerst ist ein Vcrwaltungsrat mit 45 Beamten vorgesehen, an dessen Spitze der Direktor Luchair steht. Das Institut soll sich in sechs Abteilungen gliedern, deren geistige Oberleitung Wissenschaftler aus den verschiedenen Ländern haben werden. Auch Deutschland ist in dem Institut vertreten. Eine seiner Abteilungen wird der Frei burger Nationalökonom Schulze-Gaevernitz letten. Unter den anderen Sektionschefs befinden sich auch zwei Damen, eine Japanerin und eine Vertreterin aus Chile, der die Literarische Abteilung unter stehen wird. Es ist in Aussicht genommen, daß später hervorragende Fachgelehrte der verschiedenen Nationen in dem Institut Mitwirken. Ein musikalischer Knalleffekt. — Zu dieser Notiz im Bbl. Nr. 7 vom Sonnabend, dem 9. Januar, teilt uns Herr Walter Möller- Oranienburg folgendes mit: Nicht nur in der Symphonie »Werther, ein Roman in Musik« von Pugnani, erzielte der Revolver- schuß als tödlicher Schuß Werthers einen Knalleffekt, sondern in der Wildschütz-Ouvertüre von Lortzing ist der Schuß sogar — allerdings im versenkten Orchester abgefeuert — vom Komponisten in der Parti tur vorgeschrieben, denn damit erlegt der Schulmeister Baculus den Esel, um den es sich in der folgenden Handlung des »Wild schütz« dreht. Aber ich wollte eigentlich von einem anderen Knall effekt berichten. Während der letzten 2^ Kriegsjahre, in denen ich mit dem Theaterorchcster im Stadttheater Kowno vor Militär- und Zivilpublikum Operetten, komische Opern usw. spielte, wurde auch mit neun Mann am Nachmittag vor der Theatervorstellung in einem großen Militärkino »Flimmermusik« gemacht. Ich spielte dabei Klavier, und als in einem Duell mehlpulverdampfende Schüsse auf der Bühne fielen, wurde der Klavierdeckel krachend zugcworfen. (Die Draht kommode konnte so etwas vertragen.) Der Effekt: viele alte kampf erprobte Artilleristen im Zuschauerraum, die beim Abseuern ihrer 30,5-em-Geschosse kaum mit der Wimper zuckten, fuhren vor Schreck von ihren Sitzen empor. Man war eben auf der Kientoppletnwand nur geräuschlose Schüsse gewöhnt. Eine unsittliche Schrift vor dem Leipziger Gericht. — Verfasser^ Verleger, Illustrator und einige an der Verbreitung beteiligte Per sonen des Ende 1924 erschienenen Buches: »Bruno Vogel: Es lebe der Krieg« (Leipzig, Verlag Die Wölfe) hatten sich vor dem gemeinsamen Schöffengericht zu Leipzig wegen Verbreitung unzüchtiges Schriften und Gotteslästerung zu verantworten. Trotz der Beschlag nahme brachte der Verlag eine neue Auslage heraus, die als Privat druck einem begrenzten Leserkreis angeboten wurde. In der: Verhand lung brachte der Verfasser Gutachten von Fritz von Unruh, Thomas Mann, Heinrich Mann, Kurt Hiller, Käthe Kollwitz, Helene Stöcker, Dr. Magnus Hirschfeld u. a. zur Verlesung, die das Buch mit größtem Interesse gelesen und nichts Anstößiges darin gesunden hatten, und er klärte selbst, daß er nichts anderes gewollt habe, als den Kampf gegen hohle Phrasen und die Zersetzung verlogener Ideale. Die Strafanträge des Staatsanwalts lauteten auf Gefängnisstrafen in Höhe von zwei Wochen bis zwei Monaten. Die Anklage wegen Gotteslästerung wurde fallen gelassen. Das Gericht erkannte wegen Vergehens nach § 184, 1 StGB, und § 28 des Preßgesetzes auf Geldstrafen von 100 bis 1000 Mk. für die vier Hauptangeklagten. Beschlagnahmte Druckschrift. — Durch Beschluß des Staats- gcrichtshofes zum Schutze der Republik vom 28. Dezember 1925 ist gemäß 88 41, 73 StrGBs., 88 13, 20 des Neichsgesetzes zum Schutze der Republik, 8 27 des Neichsprestgesetzcs, 8 94 StrPO. die B e 82
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