Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18951111
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189511117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18951111
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-11
- Tag1895-11-11
- Monat1895-11
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint (in Verbindung mit den "Nach richten aus dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder N> Pfg., für Nichlmitglicder SO Psg., für Nichtbuch händler 30 Psg. die dreigesxaltcne Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .4° 262. Leipzig, Montag den 1l. November 1895. Nichtamtlicher Teil. Lindiier» der Krieg gegen Frankreich und die Einigung Deutschlands. sBgl. Börsenblatt No. 200. 206. 2l>9. 215 229. 233. 234. 237. 239. 240. 248.) Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins derDeutschen Buch handle ran das Königlich Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Ange- legenheiten. An Leipzig, den 7. November 1895. Das Hohe Königlich Preußische Ministerium der geist lichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten zu Berlin. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler als der aner kannte berufene Vertreter der Interessen des gesamten deutschen Buchhandels gestattet sich durch seinen Unterzeichneten Vorstand dem Hohen Ministerium folgende Vorstellung ganz ergebenst zu unterbreiten. Durch einen Erlaß des Hohen Ministeriums vom 10. Juni 1895 ist aus Anlaß des Ablautes eines fünfundzwanzigjährigen Zeit raumes seit dem deutsch-französischen Kriege die Herausgabe eines Werkes über den Krieg von 1870/71 durch den Professor 0r. Lindner in Halle a/S. angekündigt worden, dessen Verlag die Buchhandlung von A. Asher L Co. in Berlin übernommen hat. In diesem Erlaß ist der Preis des etwa 20 Bogen in Quart format unifassenden Werkes für das in Prachtband gebundene Exemplar für den Buchhandel zwar auf 4 ^ festgesetzt, es ist jedoch weiter verfügt worden, daß an Behörden, Vereine und sonstige Körperschaften das Werk seitens der Verlagsbuchhandlung in gleicher Ausstattung bei direkter Bestellung von mindestens 20 Exemplaren zum Preise twn 2 50 bei geringeren Be stellungen zum Preise von 3 abgegeben werde. Begrüßt es auch der ergebenst Unterzeichnete Vorstand mit großer Freude, daß durch Herausgabe eines gediegenen Werkes über den ruhmreichen Krieg der Sinn an eine große Vergangen heit geweckt und erhalten wird, und verkennt er nicht, daß der Reinertrag dieses Werkes für patriotische oder sonstige gemein nützige Zwecke bestimmt und daß deshalb dessen Vertrieb in aus gedehnten! Maße zu wünschen ist, daß dieses Werk endlich zur Anschaffung für Schulen sowie zur Verteilung an Schüler sich ganz besonders eignet und daß deshalb eine möglichst niedrige Bemessung des Preises geboten erschien, so muß es der ergebenst Unterzeichnete Vorstand doch für höchst bedenklich erachten, daß durch den erwähnten Erlaß zweifache Preise, nämlich ein allge meiner höherer Preis für den Buchhandel und ein besonderer wesentlich niedrigerer Preis für den direkten Bezug von der Verlagsbuchhandlung festgesetzt worden sind. Als Grundlage des ganzen Buchhandels gilt der von dem Verleger eines Werkes festgesetzte Ladenpreis für dasselbe. Er giebt die Norm für den Verkaufspreis, zu dessen Einhaltung die Buchhändler nach allgemeinem Geschäftsbrauch, insbesondere aber gweiundsechzigster Jahrgang. die Mitglieder des Börsenvereins durch die Bestimmungen der Satzungen dieses Vereins verpflichtet werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung hat wesentliche Nachteile zur Folge, da auf der Gleichmäßigkeit dieses Ladenpreises an allen Orten sich nur ein gesundes buchhändlerisches Geschäft entwickeln kann und das Vertrauen der Bücherkäufer in die Reellität des Buchhandels be gründet wird. Bei Herausgabe des Lindnerschen Werkes ist nun die Einheitlichkeit des Verkaufspreises nicht nur nicht gewahrt, vielmehr zu grinsten direkter von der Verlagsbuchhandlung be wirkter Bezüge dieselbe dadurch beseitigt worden, daß Behörden, Vereine und sonstige Körperschaften das Werk seilens der Verlags buchhandlung in gleicher Ausstattung zu einem wesentlich billigeren Preise erhalten können. Es liegt auf der Hand, daß durch ein derartiges, die wich tigsten Grundsätze des Buchhandels verletzendes Unternehmen dem Buchhandel und seinen Interessenten eine schwere Schädigung zugefügt wird. Denn durch den vom Hohen Ministerium em pfohlenen direkten Vertrieb zu einem billigeren Preis als zuni festgesetzten Verkaufspreis für den Buchhandel ist nicht nur dem Sortimentsbuchhandel der Vertrieb dieses Werkes überhaupt un möglich gemacht, sondern es hat die in dem Erlaß enthaltene Thatsache, daß bei einem direkten Bezug des Werkes durch den Verleger das Buch nur 2 50 H dezw. 3 kostet, gleich zeitig aber bom Buchhändler verlangt wurde, es für 4 zu verkaufen, das Vertrauen des kaufenden Publikums zum Buch handel erschüttert, da derselbe dem Verdacht ausgesetzt wird, daß er den Käufer übervorteile. Ist es nun gewiß, daß derartige Unternehmungen das An sehen des Buchhandels uni so empfindlicher schädigen, wenn die selben durch die Hohen Königlichen Behörden gefördert werden und zudem den Erfolg der vom Börsenverei» der Deutschen Buch händler geschaffenen und zum Segen des gesamlen deutschen Buch handels gereichenden Einrichtungen, welche durch einen legalen Kampf gegen die im Buchhandel geübte Schlenderei die Aufrecht erhaltung des Ladenpreises sichern, in bedenklicher Weise gefährden, so erachtet es der ergebenst Unterzeichnete Vorstand für seine Pflicht, an das Hohe Königliche Ministerium die unterthänigste Bitte zu richten: Dasselbe wolle bei allen künftigen den Buchhandel be rührenden Unternehmungen die Interessen des Buchhandels geneigtest berücksichtigen, jedenfalls aber solche Unternehmungen mit buchhändlerischen Werken verhindern, welche durch Preis unterbietungen die Existenz und das Ansehen des gesamten Buchhandels zu schädigen geeignet sind. In größter Ehrerbietung Der Vorstand des Lörsenvereins der Deutschen Dnchhiindler rn LeipM. Arnold Bergstraeßer, Erster Vorsteher. 869
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite