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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1895-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1895
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- Deutsch
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Für den auf Anregung des Herrn Leonhard Simion im Jahre 1893 zu Gunsten der Bestellanstalts-Beamten begrün deten Pensionsfonds sind im abgelaufenen Berichtsjahre an läßlich eines Jubiläums weitere 500 cingegangen, sodaß wir bereits 1400 verzinslich für diesen Fonds anlegen konnten; hoffen wir auf recht schnelles Anwachsen desselben, damit wir in absehbarer Zeit in der Lage sind, etwaigen Veteranen unter unseren Angestellten Beihilfen für ihren Lebensabend zu gewähren! Die Zahl der Mitglieder der Bestellanstalt betrug am 1. Oktober 421 gegen 401 im Vorjahre. Ueber die Ausschüsse ist zu berichten, daß der Rechnungs und Wahlausschuß zum Vorsitzenden Herrn Friedrich Wreden, zum Schriftführer Herrn Richard Schoetz, der Hauptausschuß Herrn Leonhard Simion zum Vorsitzenden und Herrn Raimund Mitscher zum Schriftführer ernannte. Mehrmals hat der Vorstand die Mitwirkung des Haupt ausschusses in Anspruch nehmen müssen, und er freut sich, konstatieren zu können, daß er auch in dem verflossenen Berichtsjahre die vom Hauptausschusse abgegebenen Gutachten durchgängig zu den seinen machen konnte. Infolge einer Anregung des Vorstandes hat sich der Hauptausschuß auch mit der Frage beschäftigt, ob seitens des Berliner Buchhandels bei Gelegenheit der neuen Bearbeitung der Konkursordnung Wünsche betreffs besonderer Berücksich tigung buchhändlerischer Verhältnisse an maßgebender Stelle zu äußern sein dürften. Der Hauptausschuß hat sich im allgemeinen verneinend geäußert, jedoch den Wunsch ausgesprochen, daß bei buch händlerischen Konkursen die Interessen der Berliner Verleger einheitlich vertreten würden. — Daraushin wandte sich der Vorstand an den Berliner Verlegerverein mit dem Ersuchen, bei nichtdcutschen Konkursen, wie bereits einmal geschehen, eine gemeinsame Vertretung der Berliner Interessen einzu richten; diesem Ersuchen ist seitens des Verlegervereins, ohne daß er eine Verpflichtung hierzu übernommen hätte, bereit willigst Folge gegeben worden. Ueber unseren Verkehr mit Behörden und anderen Kor porationen und Vereinen haben wir hier zu erwähnen, daß wir dem Reichsamt des Innern als Mitglied der Kommission für Arbeiterstatistik neben dem Herrn Leonhard Simion für den Verlagsbuchhandel und Herrn Willibald Challier für den Musikalienhandel an Stelle des Herrn Heinrich Scheringer, welcher aus Gesundheitsrücksichten glaubte ab lehnen zu müssen. Herrn Hermann Klinsmann für den Sortiments- und Antiquarbuchhandel namhaft gemacht haben. Auf Erfordern des Präsidenten des Königlichen Land gerichts I., einen gerichtlichen Sachverständigen an Stelle des aus Berlin verzogenen Herrn Ernst Moritz namhaft zu machen, bezeichneten wir es — einer Anregung des Herrn Prager in vorjähriger Versammlung folgend — als wünschenswert, daß zwei Sachverständige, und zwar je einer für Sortiment und Antiquariat, bestellt würden. Dementsprechend sind die Herren Julius Bohne für das Sortiment und Hugo Bloch, in Firma S. Calvary L Co., für das Antiquariat ernannt worden, während für den Verlag Herr Ferdinand Berggold, für den Musikalienhandel Herr Willibald Challier infolge früherer Ernennungen ihr Amt weiterführen. Das Königliche Landgericht Berlin II. ersuchte um Be zeichnung eines Sachverständigen, der sich darüber äußern soll, »inwieweit voraussichtlich der Absatz von Büchern er folgt wäre, wenn deren Ankündigung in einem (be stimmten) Prospekte stattgefunden haben würde « Der Vorstand ist diesem Ersuchen nachgekommen und hat einen Sachverständigen vorgcschlagen, der aber bisher noch nicht vernommen worden ist. Vom Königlichen Amtsgericht Berlin I. wurde der Vor stand in Sachen eines Schriftstellers gegen eine hiesige Firma um Auskunft gebeten, »ob s, condition beim Verleger bestellte Werke vom Sortimenter erst zur nächsten hiesigen Ostermesse zu bezahlen sind.« Der Vorstand hat diese Frage unter näherer Begründung be jahend beantwortet. Ferner wurde vom Königlichen Amtsgericht Berlin I. ein Gutachten darüber erbeten, »ob es im Berliner Buchhandel handelsgcbräuchlich, wie Kläger behauptet, daß bei Bewilligung von Teil zahlungen, falls nicht ausdrücklich das Gegenteil aus bedungen, die Nichtzahlung einer Rate am Fälligkeits termin oder doch zum mindesten dreier Raten hinter einander den Verlust des Rechts auf weitere Raten zahlungen zur Folge hat.« Der Hauptausschuß hat, in Uebereinstimmung mit dem Vorstande, entschieden, daß ein solcher Brauch nicht existiert. Von der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes war folgendes Schreiben eingegangen: »Die in Ostafrika lebenden Deutschen empfinden es seit längerer Zeit schmerzlich, daß in dem Schutzgebiete keine Buchhandlung vorhanden ist. Trotzdem bei dem Mangel der in Kulturländern gebotenen Zerstreuungen der Drang nach Lektüre in allen Schichten der europäischen Gesellschaft dort ein sehr lebhafter ist, besteht bisher in Deutsch-Ostafrika keine Möglichkeit, neuere Erscheinungen aus litterarischem Gebiete zu kaufen. Ebensowenig ist ein Lesezirkel vorhanden, und auch eine dort gedruckte deutsche Zeitung fehlt bisher, während eine solche in Sansibar, nach den vielen Annoncen zu schließen, anscheinend mit Erfolg ins Leben gerufen ist. Es leben in dem Schutzgebiete gegenwärtig über 500 Deutsche und im ganzen gegen 800 Europäer. Im Interesse der Förderung der kolonialen Entwickelung wäre es der Kolonial-Verwaltung erwünscht, ein gefälliges Gutachten darüber zu erhalten, ob 1. unter den obwaltenden Umständen ein buchhändle risches Unternehmen in Deutsch-Ostafrika gedeihen könnte, und 2. welche Wege einzuschlagen wären, um die Niederlassung eines tüchtigen und vermögenden Buchhändlers daselbst zu veranlassen. Der betreffende Herr könnte seitens der Kolonial-Verwaltung bei Betrieb seiner Druckerei durch Zuwendung der Herstellung aller amtlichen Druck sachen, sowie der amtlichen Anzeigen unterstützt werden.« Nach Anhörung des Hauptausschusses haben wir das Schreiben in verneinendem Sinne beantwortet, da die ver schwindend geringe Anzahl Deutscher bezw. Europäer in einem Landgebiete, daß nahezu den doppelten Umfang des deutschen Reiches besitzt, nicht ausreichend ist, ein buchhändlerisches Unternehmen ohne bedeutende pekuniäre Zuschüsse seitens der Reichsregierung lebensfähig erscheinen zu lassen. Hingegen glaubten wir das Auswärtige Amt auf einen Weg Hinweisen zu sollen, auf dem die Vermittelung deutscher Litteratur nach Deutsch-Ostafrika unschwer zu bewerkstelligen sein würde: In den wichtigsten Küstenplätzen würden sich un zweifelhaft deutsche Kaufleute finden, die, neben ihrem eigenen Detailhandel mit Waren aller Art, bereit sein würden, auch Bestellungen auf deutsche Litteratur anzunehmen und an einen
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