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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1895
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- Deutsch
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^2 262, 11 November 1895. Nichtamtlicber Teil. — Sprechsaal. 6405 einem nicht thätigen, im Beginn der sechziger Jahre wieder ausgeschiedenen Sozius eine Verlagsbuchhandlung unter der Firma Albert Nauck L Co., als deren Grundlage er den amtlichen Gesetzbücher-Verlag der Nauck'schen Buchhandlung, die nach des Vaters Tode an dessen ältesten Sohn Carl übergegangen war, erwarb; dieser Grundstock hat auch seiner ferneren Verlagsthätigkeit ihren Stempel aufgedrückt. Der im Jahre 1867 erfolgte Tod seiner Gattin war von gewaltigem Eindruck auf Albert Nauck; er zog sich gänz lich von der Außenwelt zurück und beschränkte auch nach Möglichkeit seine weitere verlegerische Thätigkeit; so mag er wohl nur noch wenigen der unter uns Weilenden in der persönlichen Erinnerung stehen. Nachdem er bereits im Jahre 1886 das Geschäft seinem Sohne, Herrn Georg Nauck, übergeben hatte, schied er im Jahre 1889 auch öffentlich aus ihm und dem Buchhandel; bis zu diesem Ausscheiden hatte er unserer Korporation, der er bald nach ihrer Begründung beigetreten war, angehört. Am 22. Oktober 1895 verschied nach längerem Leiden Herr Stadtrat Carl Beelitz. — Beelitz war als Besitzer von Riegel's Buch- u. Kunsthandlung am 30. September 1858 als Mitglied in unsere Korporation eingetreten, änderte später seine Firma in C. Beelitz und schied am 31. Oktober 1881 gänzlich aus dem Buchhandel aus; vom März 1889 bis 1892 gehörte er der Stadtverordneten-Versammlung an und wurde dann zum unbesoldeten Stadtrat gewählt. Ein ehrendes Angedenken wird die Korporation den Dahingeschiedenen jeder Zeit bewahren; und ich fordere Sie, meine Herren, auf, sich zur Bestätigung und als Zeichen der Anteilnahme von Ihren Plätzen erheben zu wollen. Die Zahl der Mitglieder unserer Korporation beträgt gegenwärtig 205 gegen 206 im Vorjahre. Möge der soeben verlesene Bericht Ihnen ein, wenn auch nur kurz umrissenes, aber doch möglichst klares Bild der Thätigkeit Ihres Vorstandes in dem abgelaufenen Be richtsjahre geben; möge ein dauernder Frieden und eine Auf besserung des Erwerbslebens im bevorstehenden Jahre dazu beitragen, daß unsere Korporation in der Lage ist, nicht nur das Errungene festzuhalten, sondern auch weiter und weiter auszubauen zur Ehre des Berliner und des gesamten deutschen Buchhandels. S p r e ch s a a l. Nochmals »die Buchhändlerin«. iv. (Vgl. Börsenblatt Nr. 243, 246, 256.) Für jeden Buchhändler sollte eigentlich dieser Streit erledigt sein; denn was der Herr Einsender in Nr. 246 des Börsenblattes sagt, muß jeder Fachmann als allgemein richtig anerkennen. Ob der Aufsatz in der Modenzeitung einer Serie von Artikeln über Erwerbsmöglichkeiten für Frauen angehört oder nicht, ändert ja nichts an den Unrichtigkeiten darin. Der Herr Einsender in Nr. 246 hat Recht, wenn er über die Ansicht spöttelt, eine Dame mit Töchter- und Handelsschulbildung sei schon zur Gehilfin quali fiziert. Dazu gehören doch wohl zunächst noch viele Fachkenntnisse, die man in Schulen nicht erlernen kann! Auch was die Gehaltsverhältnisse anbetrifft, so hat der Herr vollständig Recht. Ich möchte hiermit Frau vr. Jchenhaeuser bitten, mir die Buchhändlerfirmen zu nennen, die den bei ihnen an- gestellten Damen mehr als 100 ^ zahlen, — viele sind es auf keinen Fall. Mir ist eine Dame bekannt, die in einem der größten Sortimente Thüringens für 50 seit 25 Jahren angestellt istl — Uebrigens sagt ja auch Frau vr. Jchenhäuser in Nr. 256 des Börsenblattes, daß die Elite der im Buchhandel stehenden Ge hilfinnen so hohe Gehälter bezieht (150 Vch, und zur Elite gehören wohl wenig I — Warum stellen manche Prinzipale gern weibliches Personal an? Weil die Damen noch schlechter bezahlt werden dürfen als die Herren. Die letzteren würden für 35—50 (ohne Station) nicht arbeiten, wohl aber thun das Damen, in Regensburg wenigstens. Die Wiener Buchhandlungsgehilfen haben übrigens ganz energisch Front gemacht gegen die Anstellung von Damen in Buchhandlungen,— ich glaube, mit Erfolg. Auch die sittlichen Bedenken sind in Nr. 246 richtig erwähnt. — Der Artikel spricht überhaupt nicht von Mißgunst, — im Gegenteil, er will Aufklärung bringen, und bringt sie auch. Im Publikum herrschen viel irrige Ansichten über unseren Stand, und eine junge Dame glaubt noch den Worten der Frau vr. Jchenhaeuser, im Buch handel großes Glück zu finden. — Ich meine hiermit auch das Etablieren, noch dazu in kleineren Städten, mit geringem Kapital. — Damit wäre das Unglück fertig! Der Buchhandel ist ein Erwerbsgebiet, das dem weiblichen Geschlecht vollständig fernliegt und auch fern liegen soll. Eine Dame mag sich sehr gut zur Verkäuferin im Papierhandel eignen, als Buchhändlerin wird sie nur in seltenen Fällen das Erfor derliche leisten. — Handelt es sich um einen Posten als Buchhalterin, so mag die Dame in irgend ein kaufmännisches Geschäft eintrcten; da wird sie besser bezahlt und kann auch ihre Buchführungskennt nisse besser verwerten. Die Buchführung im Buchhandel ist eine andere als die kaufmännische: sie kann in 8 Tagen erlernt werden, und jeder Schreiber kann den Posten eines sogenannten Strazzenführers ausfüllen. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, daß es sehr viele stellen lose Gehilfen im Buchhandel giebt, also eine Ueberfüllung da ist. Regensburg. Ernst Blumschein, Buchhändler. V. Obgleich oder vielmehr gerade weil meines Erachtens das -Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel- als Spezialorgan für die Interessen des Buchhändlerstandes nicht der rechte Ort für die Erörterung einzelner Teile der Frauentage ist, dürfen die Aus führungen der Frau vr. Eliza Jchenhaeuser in Nr. 256 nicht ganz unberichtigt bleiben. Frau vr. Jchenhaeuser hält an ihrer Ansicht fest, daß die Höhere Töchter-Schulbildung für den Buchhändlerberuf genüge, daß aber eine daran anschließende handelswissenscyaftliche Ausbildung noch ganz besondere Vorteile biete, weil die -Höhere Tochter-, also ausgerüstet, leichtere Chancen habe, eine Anstellung zu finden und viel bessere Honorarbcdingungen zu erlangen. — Sehr schön, Frau Doktor, nur fühle ich mich auf die Gefahr Ihres Mißfallens hin zu der Erklärung gedrungen, daß alles, was Sie da sagen, nicht von der Buchhändlerin, sondern ausschließlich von der Konto ristin gilt, und von dieser sprechen wir hier nicht. Für den Buch- händlcrberuf ist die Töchterschulbildung samt angehängtem Handels- wissenschafts-Kursus nicht zureichend, denn vom Buchhändler wird verlangt, daß er nicht bloß Titel zu notieren und Preisberech nungen durchzuführen imstande sei, sondern daß er sich auch ein richtiges Urteil über den Inhalt eines Buches zu bilden und da nach eine Wahrscheinlichkeitsrechnung über den Erfolg einer litte- rarischen Neuigkeit anzustellen verstehe. Wer als Buchhändler da zu nicht imstande ist, der hat seine Lehrzeit verloren und wird es nicht über den Bücherverkäufer und Papierhändler hinausbringen. Zu diesem Geschäft reicht allerdings die Töchterschulbildung aus. Aber lassen wir einmal eine -also ausgerüstete- junge Dame als Lehrling in ein Sortimentsgeschäft eintreten. Gerade die be deutendsten und besten Geschäfte dieser Art sind durchgängig mit Kunsthandlungen verbunden, und nicht jedes tadellose Kunstwerk ist derart decent, daß ich für meine Person es in Gesellschaft einer jungen Dame in Augenschein nehmen möchte. Also auch als reine Sortimentcrin hat die Buchhändlerin — wohl gemerkt: nicht die Kontoristin! — wenig Anmutendes für mich. Endlich noch eine beiläufige Bemerkung. Frau vr. Jchenhaeuser begründet ihre Bestrebungen mit der statistischen Thatsache, daß 43 Prozent aller deutschen Frauen unverheiratet oder verwitwet seien. Diese Summe umfaßt offenbar alle Damen vom 16. bis 50. Lebensjahr. Ist das aber nicht ein wenig statistische Flunkerei? Man ziehe billiger und vernünftiger Weise nur die unversorgten Frauen vom 30. bis 50. Lebensjahr in Rechnung, und es wird sich finden, daß die Zahl derselben keine so bedeutende ist, um die Frau in Berufe zu drängen, denen sie beim heutigen Stande der weib lichen Bildung nur ganz ausnahmsweise gewachsen ist. Dessau. Hermann Oesterwitz, Hofbuchhändlcr. 870*
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