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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1910
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- Deutsch
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1188 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 22. 28. Januar 1910. (Pape) dann nehmen Sie den Antrag der Herren vr. Knauer und Ge nossen an, von denen ich annehme, daß sie ein Herz für die Sache haben und sich bemühen wollen, dem Anträge vielleicht eine andere juristische Fassung zu geben. Aber geschehen muß auf dem Ge- biete unbedingt etwas! Den Antrag der Herren vr. Philippi und Genossen, m. H., bitte ich abzulehnen. Der Antrag wirkt als Ermunterung für die Fabrikanten von Schmutz- und Schundliteratur, das Geschäft mit frischen Kräften fortzusetzen. (Sehr richtig! Zuruf.) Das weiß ich. Mit den Bestimmungen, die wir Vorschlägen, können wir nicht die Quelle des Übels verstopfen. Wenn wir den Brunnenver giftern unserer Jugend, den Verfassern und Verlegern dieser Schmutz- und Schundliteratur irgendwie an den Kragen gehen könnten, ich würde mit Vergnügen den Strick dazu drehen, um sie aufzuhängen! (Große Heiterkeit.) Mir ist sehr ernst und nicht lächerlich dabei zu mute, denn diese Leute vergiften unsere Jugend mit ihren ver brecherischen Schriften. Mit den Mitteln, die wir Vorschlägen, stürmen wir nicht die Zitadelle, aber wir können in die Außen werke, die die Leute sich in vielen Verkaufsstätten geschaffen haben, ein wenig Bresche hineinlegen und sie demolieren. M. H.! Das ist zunächst das, was ich zur Sache sagen möchte. Ich bitte trotz allem, unsere gestellten Anträge anzunehmen; wenn sie in ihrer juristischen Form nicht genügen sollten, so lassen Sie die andere Instanz unserer Gesetzgebung mit irgendeinem Vor schläge kommen; die mag den Leuchter für das Licht konstruieren, das wir tatsächlich in dieser Angelegenheit nötig haben. Wenn die hamburgische Bürgerschaft heute abend möglichst einmütig zur Annahme der von uns gestellten Anträge kommen würde, so würde das wie eine Flamme wirken, die in den deutschen Landen gesehen und vorbildlich sein würde. Meinen Sie aber, nicht ohne weiteres unseren Anträgen zustimmen zu können, dann würde ich Sie bitten, den Anträgen der Herren vr. Knauer und Genossen zu folgen. Tun Sie die Sache nicht so ab! Es handelt sich tatsächlich um die körperliche und sittliche Kraft unserer Heranwachsenden Jugend und des deutschen Volkes. (Bravo!) vr. Knauer. Meine Herren! In der Tendenz sind wir alle mit dem Ausschuß einverstanden und wir sind verschiedener Meinung nur darüber, welcher Weg einzuschlagen ist. Der Aus schuß will ein Strafgesetz Vorschlägen. Bei meinen Freunden ist die Meinung die, daß man dem prinzipiell nicht entgegenstehen soll, sofern sich die richtige Form dafür finden läßt. Gewiß, m. H., bedarf es einer Strafbestimmung nicht für diejenigen Buchhändler, die ohnehin so viel Takt und Verständnis haben, daß sie ihre Schaufenster nicht mit unanständiger und nichtsnutziger Literatur verunzieren. Ich habe gehört, daß der Börsenverein der Deutschen Buchhändler neuerdings eine Kommission eingesetzt hat, die sich gerade mit dem Verhalten des Buchhandels gegenüber der Schund literatur befassen soll, und wir haben heute von Herrn vr. Popert gehört, daß der Verein der Bücherstandbesitzer auch einen durchaus erfreulichen Beschluß gefaßt hat. Nun, m. H., wenn man aber ein solches Strafgesetz machen will, so muß man zwei Anforderungen an dasselbe stellen. Wir dürfen mit diesem neuen Gesetz nicht mit der Reichsgesetzgebung in Konflikt kommen, und es muß das neue Gesetz ausreichende Garantien in sich tragen gegen mißbräuchliche Anwendung. Wenn wir aber diese Fragen prüfen wollen, dürfen wir das nicht mit der Leidenschaft tun, die Herr Pape an den Tag gelegt hat, sondern wir müssen mit kühler Überlegung an die Sache Heran gehen. Nun haben wir nach beiden von mir angedeuteten Rich tungen die ernstesten Bedenken gegen den Ausschußantrag unter 1 gehabt. Einmal kommt in Betracht das Verhältnis des vorge schlagenen Gesetzes zur Reichsgesetzgebung, und da möchte ich doch eins bemerken: Herr Pape hat in so lebhaften Worten Mißstände auf dem Gebiete der unanständigen und schlechten Literatur ge schildert; aber das sind ja Zustände, die keineswegs spezielle ham burgische Zustände sind, sondern die für das ganze Reich gelten! Und ich weise da auf den Satz des Ausschußberichtes hin, der gewiß richtig ist; es heißt da: »Wirklich Durchgreifendes zur Beseitigung dieser Schäden zu tun, ist nur das Reich in der Lage.« M. H.! Wir glauben allerdings, daß das vorgeschlagene Gesetz mit dem Reichsstrafgesetzbuch nicht in Einklang zu bringen ist. Das Reichsstrafgesetzbuch beschränkt das Verbot der Ausstellung im Schaufenster und dergleichen auf »unzüchtige« Schriften, und dieser Begriff des »Unzüchtigen« ist erheblich enger, als der Begriff, den der Ausschuß im ersten Teil seines Antrages bringt, wo er handelt von »Schriften, Abbildungen und Darstellungen, die in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben geeignet sind«. Der Be griff ist übernommen aus einem Paragraphen der Gewerbeord nung, und die partikulare Gesetzgebung kann in diesem Punkte nicht weiter gehen, als die Reichsgesetzgebung tut, und die Ein wendungen, die vom Ausschuß erhoben werden, sind nicht stich haltig. Ich will Sie mit diesen juristischen Auseinandersetzungen zunächst nicht behelligen, wir können ja abwarten, ob von dem Herrn Berichterstatter oder sonst einer juristischen Seite die recht liche Anschauung des Ausschußberichtes verteidigt wird. Ich halte auch nicht für richtig die Art, wie sich der Aus schuß über den Konflikt mit der Gewerbeordnung hinwegsetzt. Er macht da unter Berufung auf den Landmannschen Kommentar geltend, daß trotz des Grundsatzes der Gewerbefreiheit der Gewerbetreibende den polizeilichen Bestimmungen unterworfen bleibe, die aus allgemeinen polizeilichen Rücksichten im Interesse des gemeinen Wohls ergehen, also im Interesse der Sicherheit des Staates, der öffentlichen Ordnung, des öffentlichen Verkehrs, aus Gesund- heits-, Feuer-, Bau- und sittenpolizeilichen Rücksichten. Ja, m. H., um derartige Aufgaben handelt es sich bei dieser Vorschrift nicht, und die Sache wird dadurch nicht besser, daß der Ausschuß vorschlägt, diese neue Bestimmung in die Straßen ordnung einzureihen: in Abschnitt 2, welcher von der Aufrecht erhaltung der Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Straßen handelt, Unterabschnitt 6: »Sonstige Beeinträchtigung des Ver kehrs und Störungen der öffentlichen Sicherheit«. Nun, m. H., neben diese Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit tritt die Frage, ob die Fassung, die der Ausschuß vorschlägt, annehmbar ist. Und da muß ich sagen, daß ich die Kritik des Herrn vr. Wolffson für durchaus berechtigt halte, die er an der Definition geübt hat, die der Ausschuß gewählt hat: »Schriften usw., die durch Überreizung der Phantasie die gesunde Entwicklung der Jugend zu gefährden geeignet sind«. Das ist allerdings eine Definition, mit der schlechterdings weder die Buchhändler, noch die Polizei, noch die Gerichte werden auskommen können. M. H! Wenn wir zunächst die Absicht gehabt haben, die Sache an den Ausschuß zurückzulenken, so war unser Grund der, daß bei dem allgemeinen Interesse, welches dieser Sache ent gegengebracht wird und bei der Bedeutung, die ihr von Rechts wegen zukommt, es bedauerlich erscheinen würde, wenn die nun einmal unternommene Aktion ohne jedes positive Resultat aus gehen sollte. Und wenn wir auch von vornherein nur sehr wenig Meinung dafür gehabt haben, daß etwas Brauchbares auf dem Gebiete des Strafgesetzes geschaffen werden kann, so haben wir doch geglaubt, daß man den Versuch noch einmal machen könnte. Ich muß aber sagen, daß nach dem bisherigen Verlauf der Debatte ich nicht mehr darauf rechnen kann, daß überhaupt auf dem Gebiete der Strafgesetzgebung, speziell auf dem Gebiete einer Ergänzung unserer Partikulargesetzgebung, etwas Brauch bares sich erzielen läßt und ziehe daher unseren Antrag auf Rück verweisung an den Ausschuß zurück. (Vertagung 11 Uhr.) 38. Sitzung am Mittwoch den 15. Dezember 1909 abends 7 Uhr. (Fortsetzung der Beratung.) Präsident: Ich bemerke, daß noch verschiedene Anträge ein gegangen sind. Zunächst ein Antrag von Herrn Wolfhagen: Rückverweifung an den auf 12 Personen zu verstärkenden Ausschuß. Dann ein Antrag der Herren Ol-. Mönckeberg, vr. Tesdorpf, vr. Poelchau, Rud. Sieverts, Otto Parow, Sanders, vr. M. Albrecht, vr. Ernst F. Goverts, vr. Rob. Völckers, vr. Schön, vr. Mantius, vr. Th. Rumpel, F. C. Paul Sachse, H. Edm'. Bohlen, vr. Ed. Brackenhoeft, Binder, E. Meerwein, B. Hennicke, vr. Pfeiffer, Henry Bieber, vr. Voller, Krauel, O. Nepsold, vr. Alfr. Th. Müller: Wir beantragen, unter Ablehnung der Ziffer 1 der Ausschußanträge, bzw. des Antrags von vr. Popert und Genossen
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