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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 16, 23. Januar 1917. Die 400-Jahrfcicr der Reformation in Eisenach. — Der Deutsche Evangelische Kirchenansschnß hat im Verein mir den deutschen Kirchen- regicrnngen mit Rücksicht ans den Krieg beschlossen, die 400-Jahrfeier der Reformation in einfacher, aber doch der Bedeutung der Refor mation entsprechender, eindrucksvoller Weise zu begehen. Das Jubel fest wird am 31. Oktober in Wittenberg in der Schlvßkirche mit einer offiziellen Feier eingclcitct werden. Es werden dazu die protestantischen Fürsten, an ihrer Spitze der Kaiser, sowie die offiziellen Vertreter der protestantischen Landeskirchen erwartet. Des weiteren sind Verhand lungen im Gange, die in den ersten Tagen des November ein Bachfest grossen Stils für Eisenach im Anschluß an die 400-Jahrfeier planen. Endlich werden zwei Festschriften, eine wissenschaftliche, von Professor O. Walther in Rostock und eine volkstümliche, von Geh. Konsistorialrat I). Or. Eonrad in Berlin versaßt, herausgegeben werden. Broschiircnschmuggcl. — Ans Basel wird geschrieben: Am 8. Ja nuar abends wurden die hiesige Polizei- und Zollbehörde darauf aufmerksam gemacht, daß vor dem Hans eines an der Wcbergasse in Kleinbascl wohnhaften Milchhändlcrs ein Lastauto angefahren war, das große Ballen und Kisten ablnd. Bei der Haussuchung fand man statt der vermuteten Lebensmittel mehrere große Ballen mit Broschüren, die nach Süddentschland versandt werden sollten. Deutsche Leser wird es zur Heiterkeit stimmen, wenn sie erfahren, was in der Broschüre steht: Die süddeutschen Bundesstaaten sollten darauf hinwirkcn, daß die deutsche Kaiserwürde dem König von Bayern übertragen werde, worauf die Entente sofort in Fricdensnntcrhandlnngen mit Deutsch land eintretcn und einen billigen Frieden gewähren würde! Die Empfänger der Broschüre, der Milchhändlcr Dennler und ein bei ihm wohnhafter Emil Schneider ans Mülhansen, hatten den Auftrag, diese Broschüren in die mitgcsandten wasserdichten Säcke zu verpacken und im Rhein ansznsetzen, um sie auf diesem Weg nach Deutschland zu bringen. Der Versuch ist mißlungen, die beiden wurden verhaftet und der schweizerischen Bnndcsanwaltschaft überwiesen. Mit der Ver haftung dieser beiden Männer glaubt man auch die Verbreiter der vor etwa drei Monaten konfiszierten gefälschten Nummer der Straßburger Post erwischt zu haben, die seinerzeit in den großen Basler Wirtschaf ten in Massen ansgelegt worden ist. Inwieweit diese Vermutung zu trifft, wird die angestellte Untersuchung durch die schweizerische Bnndes- anwaltschaft ergeben. - Der Basler Anzeiger berichtet dazu ferner, daß beim lebten Hochwasser des Rheins am Silvesterabend am rechten Rheinnfcr ein Paket unterhalb der Wettsteinbrücke angeschwemmt wurde, in dem eine Anzahl dieser Broschüren enthalten war. Persinialnachrlchtell. Die Kricgsverwertungsstclle für das Papierfach G. m. b. H., eine der Kriegsgesellschaften unter der Aufsicht der Nohstoffabteilnng des Kriegsministerinms in Berlin, hat Herrn Geheimrat Karl Sicgis- mund in Berlin in ihren Anfsichtsrat berufen. Ernennung. Der Verleger und Bnchdrnckereibesilrer Herr- Earl Schnell, Inhaber der Firma Carl Aug. Seyfried K Comp., in München, wurde aus Anlaß des Gebnrrsfestes des Königs von Bayern zum kgl. Kommerzienrat ernannt. Hans Grüner f. - Am 19. Januar ist in Berlin der frühere ord. Professor der Mineralogie, Geologie und Bodenkunde an der Land wirtschaftlichen Hochschule Berlin Geheimer Ncgiernngsrat I)r. Hans Grüner im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verstorbene war auch Mitarbeiter der Kgl. Geologischen Landesanstalt bei den geologisch- agronomischen Ausnahmen und Kartierungen und bearbeitete bis 1901 Teile der Mark, Altmark, Pricgnitz und Westprcnßcns. Größere Reisen in Deutschland, Spanien und Amerika gaben ihm Anlaß zur Herausgabe zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, besonders geologischer Karten. Otto Jaegcr s. In Stuttgart ist der frühere langjährige Rektor der König Wilhelms-Realschule daselbst, Oberstndicnrat Otto Jaegcr, im 71. Lebensjahre gestorben. Besonders hcrvorgetreten ist er als Mit herausgeber des Renen Korrcspondenzblatts für die höheren Schulen Württembergs«. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bcitlinmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Auzei„e,»-)ravutle. Es wird jetzt mit so vielen Vorurteilen und so manchem Unbrauch baren aufgeräumt, daß es wohl Zeit ist, auch einmal die Art der N a- batt - Vergütung bei Anzeigen in Zeitschriften und Z e i- lungen anznschneiden. Diese Rabatte sind so, wie sie jetzt berechnet werden, vollkommen unlogisch. So erhält z. B. ein Inserent, der, sagen wir, 26 kleine An zeigen von je 10 Zeilen, zusammen also 260 Zeilen aufgibt, einen hohen Rabatt, meistens 25—30 °/,. Ein anderer Inserent, der mit weil größeren Anzeigen - sagen wir 260 zeitigen — arbeitet und diese 5 mal aufgibt, erhält nur etwa 10 <>/, vergütet, da die Rabatte sich nach der Anzahl der Anzeigen, nicht nach ihrer Größe richten. Demjeni gen Inserenten, dessen eine Anzeige bereits so groß ist wie die 26 des anderen, wird also ein geringerer Rabatt in Anrechnung gebracht, als dem ersten Auftraggeber. Ter Inserent mit den großen Anzeigen läßt sich diese Ungerechtigkeit natürlich meistens nicht gefallen, und unnütze Schreibereien und unnötiges Feilschen ist die Folge. Diesem Ubclstande im Anzeigengeschäft würde abgeholfcn, wenn sich der Rabattsatz nach der Höhe des Anzeigenauftrages richtete, wenn also etwa bei einem Aufträge bis 100 Mark — 5 °/o, bis 250 Mk — IO»/», bis 500 Mark — 20°/,, bis 1000 Mark — 30°/, usw., ohne Rücksicht auf die Größe und Anzahl der Anzeigen, vergütet würden. Das wäre m. E. viel logischer und praktischer. 1'. Ucyebcrrechlsfcagen 1. Ist ein deutscher Verleger berechtigt, ein während des Krieges in England erschienenes Werk ins Deutsche zu übersetzen und zu ver öffentlichen? Kann der Autor oder der englische Verleger nach dem Krieg irgend welche Ansprüche erheben? 2. Wenn bei einem im Druck befindlichen Werke das Verlagsrecht von einem Gläubiger gepfändet und von einem Dritten ersteigert ist, - kann dann der Dritte dieses Verlagsrecht ohne Rücksicht ans die Bestände des Werkes ausübcn, oder erst, wenn diese verkauft sind? Kann der Verfasser von dem Verlagsvertrage mit dem ursprünglichen Verleger zurücktreten? Zu Frage 1 bemerken wir, daß ein deutscher Verleger nicht berech tigt ist, ein während des Krieges in England erschienenes Werk ins Deutsche zu übersetzen, da sich Deutschland nach wie vor an die Berner Konvention gebunden hält. Wenn England glaubt, sich über die Deutschland daraus Anstehenden Rechte hinwcgsctzen zu können, so ist das ein Irrtum, da die Konvention, ivic auch von englischen Verlegern, insonderheit dem Herausgeber des kKidlmkivrs' Gireulnr N. B. Mar ston, wiederholt betont worden ist, eine alle Unterzeichner gegenüber der Gesamtheit verpflichtende »Union- darstellt und England kein Recht hat, von den angeschlossenen Ländern nur diejenigen anznerkennen, die ihm genehm sind. Daß der englischen Negierung selbst nicht ganz wohl bei dem unternommenen Schritte ist, geht ans der ganzen A^t hervor, wie über die Rechte der deutschen Verleger im Wege der Übereignung an eine öffentliche Stelle, den Controller, verfügt worden ist. Darnach hat auch in England kein Verleger das Recht, ein während des Krieges in Deutschland erschienenes Buch nachzudrncken und zu verbreiten, so fern ihm dazu nicht ausdrücklich von der erwähnten Stelle die Er laubnis erteilt wird. Sie ist zudem ausdrücklich durch Gesetz auf die Fälle beschränkt, in denen ein öffentliches Interesse von dem Öoalroller anerkannt wird, und an die Zahlung einer Abgabe gebunden, die sich nach den besonderen Verhältnissen, der Absatzfähig keit des Buches usw., richtet. Bisher sind, soviel bekannt geworden ist, 3 deutsche Bücher während des Krieges unter diesen Voraussetzungen in England veröffentlicht oder zur Veröffentlichung in Aussicht ge nommen und zngclasscn worden: Naumanns Mitteleuropa, Fürst Biilows Deutsche Politik und Kapitän Königs Fahrt der »Deutschland«:. Ob die deutsche Negierung zu Vergcltungsmaß- regcln schreiten oder die Abrechnung bis nach dem Kriege verschieben wird, steht vorläufig noch dahin. Ein öffentliches Bedürfnis nach der seit Kriegsbeginn erschienenen englischen Literatur liegt wohl kaum vor. In jedem Falle ist kein deutscher Verleger von sich ans berechtigt, Justiz zu üben und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie auch kein Sortimen ter solche unrechtmäßigen Ausgaben verbreiten darf. Zn Frage 2 bctr. die Verpfändung von Verlagsrechten und den Rücktritt des Verfassers vom Vcrlagsvertrag im Pfändungsfalle ver weisen wir auf Voigtländer und Fuchs: »Gesetze betr. Urheber- und Verlagsrecht«, 2. Auflage (Leipzig 1914) und unterstützen die Bitte des Herrn Einsenders um Anssprache.
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