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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1917
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- Deutsch
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v»rs«ch>»u s. d. DIM. Buchi-uidU. Redaktioneller Teil. .V 18, 23. Januar 181,. vielleicht auch wieder nähern und aus dessen soliderem Boden, der sich zn Raubbau nicht eignet, Kräfte ziehen. Im wissenschaftlichen Antiquariat ist jetzt keine Seide zn spinnen. Es hat sich der anfänglichen Kriegszeit gegenüber erholt, sogar sehr erholt. Es ist durchaus imstande, dnrchzuhalten. Aber es fehlt doch manches. Zwar hat sich der Verkauf im Inland gehoben und ist auch im Verkehr mit den uns erreichbaren neutra len Ländern gewachsen, in denen inan den Kursunterschied mit unserem Geld als eine sehr willkommene Verbilligung beim Kauf empfindet. Aber der Kreis der erreichbaren neutralen Länder ist doch immer enger geworden, und die Wege zu den abgesperrten sind jetzt viel gefährlicher, als sie es-eine Zeitlang waren. Die Engländer beschlagnahmen alle deutschen Bücher, gleichviel unter welcher Flagge sie ausgesührt werden; ja sie haben es den Holländern sogar zeitweise verboten, solche nach ihren eigenen Kolonien zu verschicken. Amerika war einer der größten Abnehmer des Antiquariats; es gibt bekanntlich eine ganze Anzahl von Geschäften, die fast nur auf diesen Verkehr eingerichtet waren. Er ist jetzt gänzlich abgeschnitten. Freilich auch der wird wiedcrkommen, wenn auch nur langsam. Denn zunächst schmieden die gcschästssindigen Bibliothekare jenseits des großen Wassers schon jetzt teuflische Pläne, wie sie nach dem Frieden Einkaufsreisen nach den kriegführenden Ländern ver anstalten wollen, um die Bibliotheken von im Krieg gefallenen Gelehrten von deren Witwen oder sonstigen Angehörigen, die ja zumeist doch nichts damit anzufangen wüssten, billig in die Hand zu bekommen. Billig, unter dem Werte, ist dabei die Haupt- absicht. Das Land, das schon während des Krieges alles getan hat, um sich die Vorteile zu sichern, die daraus zu ziehen sind, möchte hinterher noch einmal daran verdienen. Es wäre die Sache des Antiquariats, sich zu organisieren, ansklärend zu wirken und so im Interesse der Kriegswitwen und -Waisen eine jede Schädigung unseres Volksvermögens hintanzuhalten. Wäre es auch nur auf die Weise, daß man sich denen als Berater anbietet, an die solche Angebote zweifellos herantretcn werden. Wir meinen dabei nicht, daß nur der einzelne Antiquar im einzelnen Falle das tun soll, sondern daß die Gesamtheit, sobald die Sache soweit gediehen sein wird, ihre Dienste öffentlich zur Verfügung stellt. Letzten Endes würde das dem Antiquariat in der Befesti gung des Zutrauens doch nur Vorteil bringen. — Dann fehlt als ein guter Käufer auch Rußland. Rach dem Frieden wird auch dieses die deutschen Antiquare nicht entbehren können. In gleichem, vielleicht noch in stärkerem Maße fehlt aber die Einkaufsmöglichkeit, namentlich die Möglichkeit, die Lücken in der gangbaren ausländischen Literatur zn ergänzen. Es fehlt der Verkehr mit England, das namentlich für Einzelankänfc eine er giebige Quelle für uns war, der direkte Verkehr mit den großen Ramschern Grant, Glaisher, Mudie, Smith und wie sie sonst heißen, »nt den zahllosen kleinen Antiquaren, die so viele billige Bücher anznzeigcn Pflegen, es fehlt die Möglichkeit, auf den häufigen Auktionen gewöhnlicheren Schlages manch wertvolles Buch zn wohlfeilem Preise zu erstehen. Auch Frankreich fehlt uns mit seinen Versteigerungen und vor allen Dingen mit seinen Gelehrtenbibliothekcn, die gar nicht so selten ihren Weg in die deutschen Antiquariate gefunden haben. Hat doch, um nur ein Beispiel zn nennen, K. F. Koehler's Antiquarium in Leipzig aus seinen Ankäufen vor dem Kriege jetzt zwei starke Kataloge mit 5800 Nummer» über Frankreich in allen seinen Beziehungen ver öffentlicht, die ans der Bibliothek des verstorbenen Gelehrten Arbois de Jubainville stammen. Es fehlen uns in stärkerem oder schwächerem Maße auch alle übrigen uns jetzt feindlichen Länder. Das deutsche Antiquariat ist eben wie kein anderes international. Natürlich wäre es nicht ausgeschlossen, durch neutrale Vermitte lung auch dort Einkäufe zu machen, aber wir dürfen jetzt nur das erwerben, was wir unbedingt brauche», damit nicht zuviel von unseren! Geld aus dem Lande geht; zudem sind die Kosten, da durch die Vermittelung, durch die erhöhten Frachten, durch die ungeheuerlichen Sätze der Seeversicherung und schließlich durch den Stand unserer Valuta veranlaßt werden, so groß, daß selbst bei den niedrigsten Preisen, die verlangt werden, kein Vorteil .mehr zu erringen wäre, wenn man nicht auffällig hohe Forde rungen stelle» will. Hier kann nun gesagt werden, daß sich das 74 deutsche wissenschaftliche Antiquariat davon durchaus fern hält, es ist in dieser Hinsicht völlig gcsnnd geblieben. Weder ein Preis sturz noch Preistreiberei haben an seinen Grundlagen gerüttelt. Was da an Schäden entstanden ist, das läßt sich, wenn auch erst in langer und emsiger Arbeit, wieder gutmachcn. Einen Vorteil aber wird es ans dem Krieg in den Frieden mit hinübernehmen r es braucht dann keine Rückschläge zu befürchten. Unwiederbringlicher Schaden ist nur de» deutschen Anti quaren entstanden, die in den feindlichen Ländern ihre» Sitz ge habt haben. In England sind sie interniert worden, vielleicht in Stobs oder in Knvckaloe; wer Frau und Kinder hinterher nach Amerika abschieben konnte und selbst gar zum Austausch nach Deutschland gekommen ist, kann sich noch glücklich preisen. Aus Frankreich sind sic zumeist noch rechtzeitig geflohen. Ihre Geschäfte aber stehen still oder sind unter fremder Verwaltung, ihre Läger sind wahrscheinlich zu Spottpreisen ausverkauft worden, und ob sie den Erlös dafür je in die Hand bekommen werden, erscheint doch mehr als fraglich. Die in Italien ansässig gewesenen sind wohl alle in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich in Sicherheit. Dabei haben sie znm Teil auch noch die Möglichkeit gehabt, ihre Geschäfte in Italien durch einheimische Angestellte so lange weitcrzuführen und von ihrer sicheren Stelle ans zu leiten, bis diesem Zustande hier früher und dort später sowohl durch die ausgedehnten Einziehungen zum Heeresdienst wie durch die schlicßliche Kriegserklärung an Deutschland ein Ende bereitet worden ist. Manchen ist es in der Zwischenzeit auch noch ge lungen, ihr in Italien liegendes Eigentum nachschicken zu lassen. Ein Beispiel dafür ist C. Lang, früher in Rom und jetzt in Zürich, der einen wnnderhübschen Katalog »Zur Geschichte des Theaters. Verzeichnis einer reichhaltigen und wertvollen Sammlung von alten Komoedien und Tragoedien, seltenen Werken über Thcater- geschichte, Theaterarchitektur u. a. m.« mit einer köstlichen Ein leitung von Prof. Paul Schubring über «Theater, Novelle und Bild in der italienischen Kunst des IS., 16. und 17. Jahrhunderts« verösfentlicht. Ein roter Zettel, der dem Katalog beigeklebt ist, lautet in seinem hauptsächlichen Inhalt, wie folgt! -Ter vorliegende Katalog, war nahezu beendet, als die Ereignisse uns zwangen, New, die Ltätte einer mehr als zehnjährigen Tätigkeit, innerhalb 24 Etnnde» zn verlassen. Nach langen vergeblichen Bemühungen konnten wir schließlich so wohl die Druckbogen des Katalogs, wie auch die Theater-Sammlung selbst hierher bekommen, und sie ist somit das einzige, was unter diesen sür uns Ausländsdeutsche besonders schwierigen Verhältnissen in Sicher heit zn bringen, uns gelungen ist.« Sie alle verdienen unser Mitgefühl, unsere moralische und materielle Unterstützung. Nun aber wollen wir hoffen und wünschen, daß der schreck liche Krieg sich bald seinem Ende zuneige, und daß wir in dauern den Friedcnsjahren uns wieder der Ruhe und des Glückes erfreuen können, die wir alle so herzlich ersehnen, tzuock vsuo bau« vertat. U. ?. Deutsch-österreichische Rechtseinheit im Urheber, und Verlagsrecht. Von Rechtsanwalt vr. Freiesleben in Leipzig. lSchlutz zn Nr. 17.) VII. Die Dauer des Urheberrechtes beträgt bekanntlich in Deutschland und Österreich grundsätzlich 30 Jahre, in Ungarn SO Jahre bom Tode des Urhebers ab. Im Interesse der Rechts einheit wäre natürlich zu wünschen, daß entweder Ungarn die dreißigjährige, oder Deutschland und Österreich die fünfzigjäh rige Schutzfrist einführten; letzteres wäre unter dein Gesichts punkt des internationalen Rechts an sich borzuziehen, da be kanntlich sämtliche Staaten der Berner Übereinkunft mit Aus nahme der Schweiz keine kürzere Schutzfrist als 50 Jahre haben. Im übrigen würde es zu weit führen, auf die vielerörterte Frage der Verlängerung der Schutzfrist in Deutschland und Österreich hier näher einzugehen. Hinsichtlich der nachgelassenen Werke besteht die Ab weichung, daß Deukschland die erst in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist oder nach deren Ablauf veröffentlichte» (d. h. erschie-
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