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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 20, 25. Januar 1917. Zollpapiere im Verkehr mit den besetzten Gebieten Rußlands. — Es hat sich das Bedürfnis heransgestellt, über den Handelsverkehr Deutschlands mit den besetzten Gebietsteilen Rußlands getrennt nach den drei Vermal tnngsgebieten Warschau, Lublin und Ober Ost unter richtet zu sein. Die Handelskammer zu Berlin weist die beteiligten Vcrkehrskrcise darauf hin, das; künftig im Verkehr mit den besetzten russischen Gebietsteilen in den Anmeldungen (Zollpapieren) für die Ein- und Durchfuhr und in den Ausfuhranmeldnngen als Herknnsts- und Bestimmungsland nicht mehr ivie bisher »Rußland«, sondern »Generalgouvernement Warschau«, »Militärgouvernement Lublin« und »Verwaltungsgebiet Ober Ost« anzugeben ist. Es empfiehlt sich auch, das; die Versender bei der Ausfuhr in den Beförderungspapie ren, Frachtbriefen usiv. angeben, zu welchem der drei Verwaltungsge- bicte die Bestimmungsorte der Sendungen gehören. Eine Verteidigung des Gymnasiums. —In dem soeben erschie nenen Dezemberheft der Zeitschrift »Panther«, das ganz der Zukunft des nationalen Erziehnngsstaates gewidmet ist, verteidigt Prof. Nehm (München) das Dascinsrccht des humanistischen Gymnasiums: Nicht die unablässige Aufnahme neuer Stoffe erhalte, meint er, das Gym nasium lebensfähig, sondern die rechte, entsprechende Ausnutzung der alten. Er tritt deshalb für ein Kompromiß zwischen Ideal und LcbenSnotwendigkciten ein und iveist besonders darauf hin, das; so viel Unterricht in den alten Sprachen erteilt werden muß, daß auf der Oberstufe die Autoren gelesen und die Kultur der Antike vermittelt werden kann. Noch heute kann uns die griechische Sprache die Form für die Fülle unserer Muttersprache geben. Weiter aber hat das 19. Jahrhundert gerade durch die Durchdringung des griechischen Geistes uns dem Altertum so nahe gebracht, daß wir eben dadurch am besten Verständnis für Menschentum überhaupt gewinnen. Ein Gcmäldedicbstahl, der kürzlich in Düsseldorf verübt worden ist, beschäftigt auch die Berliner Kriminalpolizei. In der Nacht zum 29. Dezember ist, wie die Kunstchronik mitteilt, in das Atelier des ver storbenen Professors Dücker in der Königlichen Kunstakademie in Düsseldorf eingebrochen worden. Es wurden 16 wertvolle Gemälde gestohlen: 1. Nordseelandschaft, Abendstimmung, 2. Heidclandschaft mit Heidekraut, 3. Boote am Watt, 4. Sonnenbeschienenes Watt, 5. Fischerboot am Strande in Katwijk (Holland), 6. Boot mit Pferden, 7. Schäfer mit Schafen auf dem Landungssteg einer Fähre, 8. Wald landschaft an der Ostsee, 9. Ostsecstrand, Düne mit überhängendem Baum, IN. Baum in der Heide, 11. Dünenlandschaft, 12. Baumgrnppe, 13. Strand mit Steinen, 14. Baumgruppe auf der Insel, 15. Dorf- straße und 16. Ostsecstrand mit Steinen. Die Bilder waren sämtlich mit dem Name» des Malers E. Dücker gezeichnet und tragen auch die Angabe der Größcnvcrhältnissc. Ihr Gesamtwert beträgt 25 200 Mk. Ferner sind 44 Oelstndicn, znm größten Teile zu den genannten Ge mälden, entwendet worden. Von den Tätern fehlt bisher noch jede Spur. Aus die Ermittlung der Diebe ist eine Belohnung von INNO Mark ausgcsetzt. Verrechnungsschecks. — Das Kammergericht hat über die Frage: »Wo muß der Scheckvcrmerk: ,Nur zur Verrechnung* stehen?» fol gendes Urteil gefällt: Der Vermerk: ,Nur zur Verrechnung* muß zur Vermeidung seiner Nichtigkeit quer über die Vorderseite des Schecks gesetzt werden. Eine andcrweite Verkehrslibnng ist unbeachtlich.« Der Kläger hat auf die beklagte Bank einen Scheck gezogen, auf dessen linke obere Seite über dem Texte er den Vermerk: »Nur zur Ver rechnung« gesetzt hat. Er hat dann den Scheck versehentlich nicht an die Adresse des Zahlungsempfängers, sondern einer anderen Person gesandt. Von einem nicht ermittelten Dritten ist darauf der Scheck der Bank vorgclegt und von ihr in bar ausgezahlt worden. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadenersatz in Höhe der Scheck- summc. DaS Landgericht hat verurteilt, das Kammergericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen. Aus der Be gründung des Urteils geben wir folgendes wieder: -Die Bestimmung, daß der Verrcchnnngsvcrmerk gucr' über die Vorderseite des Schecks zu setzen ist, ist im Interesse einer schnellen und sicheren Abwicklung des Bankverkehrs gegeben. Durch die Qucrschrift oder 1>en Qner- druck soll in augenfälliger, sofort und ohne nähere Prüfung erkenn barer Weise das Verbot der Barzahlung znm Ausdruck gebracht wer den. Die Niederschrift oder der Aufdruck des Vermerks .Nur zur Verrechnung* an anderer Stelle als gucr über die Vorderseite macht den Scheck nicht zum Verrechnungsscheck und hindert nicht seine Bar einlösung.« PersoualiiMichten. Auszeichnung. — Herr PH. L. Jung, Inhaber der gleichnami ge» Firma in München, erhielt bau, König Ludwig III. das Fener- wchr-Verdicnstkrenz in seiner Cigenschafi als Vorsitzender de» Buge rischen Landcsfcnerwehr-Verbandes E. V. Jakob Snudsc» ch. — Nach einer Meldung der »Russischen Zeitung, ist der dänische Schriftsteller Jakob Knndscn in, Alter oon 58 Jahren gestorben. Er wandte sich erst im später» Alter der Literatur zu, liest aber dann eine ganze Anzahl Romane erscheinen, die sich vor allem mit den verschiedensten Typen der Bevölkerung Jütlands be fassen. Philipp Minkcnberg ch. — In Köln ist der Geschichtsforscher Pro fessor Or. Philipp Klinkcnberg, ein geborener Aachener, im Alter von l!8 Jahren gcstvrbcn. Ans geschichtlichen, Gebiete hat er sich beson ders Verdienste erworben mit seinen Schriften über die Römerzcit in den Rheinlanden, namentlich in der Stadt Köln. Friedrich Kropatschck I — I» Breslau ist der Ordinarius für systematische Theologie und Dogmatik in der evangelisch-theologischen Fakultät der dortigen Universität, Pros. I). vr. Friedrich Kropatschck, ei» Sohn des früheren Chefredakteurs der »Kreuzzcitnng» Pros. Or. Hern,. Kropatschck, im Alter von 42 Jahren gestorben. Er schrieb einige Schriften über die lutherische Kirche nud die christusglänbige Theologie und gab seit IMS die »Biblischen Zeit- und Streit fragen« heraus. SpreWal. - Unziale. (Siehe den Aufsatz »Die Ausstattung wissenschaftlicher Bücher« von Or. Hans Schmidkunz in Nr. IN u. 11.) In der Beschreibung der Auszeichnungsmöglichkeiten, die die An tigua beim Satz wissenschaftlicher Werke bietet, hat sich ein kleiner Frrtum bzw. eine Verwechselung eingeschlicheu. Es heißt dort wört lich: . . ich kann auch leicht variieren, kann das ganze Wort OLI^I'8O11 aus Unzialen . . . zusammensetzen usw. usw.« Die Bezeichnung »Unzialen« ist hier nicht richtig angewendet; der Latz ganzer Wörter aus Großbuchstaben hat in der Fachsprache von altersher den Namen »Vcrsalien-Satz« oder »Versal-Satz«. Die Bezeichnung »Unziale« wurde früher und wird vielleicht auch heute noch (aber das nnr von sehr wenigen Fachleuten) zur Unterscheidung von verzierten Initialen fiir unverziertc Großbuchstaben am Anfang von Kapiteln oder Absätzen angewcndct. Der Ausdruck ist also hentc nicht mehr gebräuchlich; der Buchdrucker kennt nur noch »Initialen« und »Versalien«. In Niels »Satztechnischem Taschenlerikon« ist unter »Unziale« folgendes zu lesen: Unzial. Unrichtige Bezeichnung für unverziertc Initial buchstaben, wie solche am Beginn von Kapiteln usw. angewendet werden. Unzial stammt vom lateinischen unioa — Zoll. Unzialen sind Majuskeln, die, aus römischen Kapitalbuchstaben hervorgegan gen, sich von diesen durch dkbrundung der Formen, veränderte Proportionen und eigentümliche Gestaltung einzelner Buchstaben unterscheiden und deshalb als besondere Schriftgattung behandelt werden. Sie finden sich seit dein 3. Jahrhundert in Inschriften wie in Manuskripten und erhalten sich in ihren reinen Formen bis ins 6. Jahrhundert nsw. Niel bezeichnet den Ausdruck »Unziale« für Großbuchstaben sogar als unrichtig. Unrichtig ist der Ausdruck aber nicht, er ist nur im Buchgewerbe nicht gebräuchlich. Schriftkündige Gelehrte mögen wohl auch Stellen, die aus Großbuchstaben geschrieben oder gesetzt sind, als »Unzialen« bezeichnen, wenn die betreffende Schrift auch nicht den »Unzial ch a r a k t e r« hat. Immerhin wäre auch hier m. E. die Be zeichnung »Majuskel« eher angebracht, denn darunter versteht auch der halbwegs schriftkundige Bnchgewerbler einen Großbuchstaben. Zum Schluß ist noch zu bemerken, daß es selbstverständlich ist, den Anfangsbuchstaben eines Hauptwortes im laufenden Kapitälchen- satz eine Idee größer zu setzen. Das ist zur Unterscheidung von Wör tern mit kleinen Anfangsbuchstaben unerläßlich. Anton Schumacher, München. Verantwortlicher Redakteur: EmilThomaS. — Verlag: Ter Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: R a m m L S c e m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhänülerhauttz. 84
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