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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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Rr. 20. ; Erscheint werktäglich. Für Mitglieder des DörsenvereinS ;» Die ganze Seite umfaßt 360 viergespalt. Detitzeilen. die Seile »* ; ist der Dezugsprers ,m Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. ^ oder deren E^aum kostet 30 Pf. Dei eigenen Anzeigen zahlen .. »wertere Exemplare zrlm eigenen Gebrauch kosten re 30Mark.» Mitglieder für die Seile 10 Pf.. für S. 32 M. statt 36 217.. N . jährlich frei Geschäftsstelle oder 36 Mark bei -xwstüberweijung N für'/. 6.17 M. statt lS M. Stellengesuche werden mit 10 ps. pro ZL . innerhalb des Deutschen^ Nelches. Ilichtmrtglreder im N Seile berechnet. — In dem illustrierten Teil: srir Mitglieder Z zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. Zr des Dörsenvereins die uiergespaltene petitzeile oder deren ** 736 Mark ,ahrlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung Naum 15-Pf..'/.S. 13.50 M..'/^>S. 26 M..S. 50 2N.. für Nicht-I rüber Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder inZ Mitglieder 40 -Pf.. 32 M.. 60 2N.. 100 M. — Beilagen werden N rdiesem Falle gegen 5 Mark Suschlag für jedes Exemplar. »? nicht angenommen.-Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig N Leipzig, Donnerslag den 28. Januar 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Bank->ii)»t>i: Dresdner Bank, Depvsitenkasse I(, Berlin. An Kriegsbeiträgen gingen bei uns ferner zur Unterstützung der durch den Krieg Geschädigten auf unseren Aufruf hin ein: XXXIII. Liste. Übertrag von Liste XXXII 53 617.28 Ungenannt für Dezember 50.— Vom Personal der Firma Asher L Co., Berlin: Emil Kupfer für Nov./Dez. 2.— Philipp Nath „ „ „ 5.— Adolf Geipel „ „ „ 2.— Grete Jacobsen „ „ „ 4.— Grete Breugel „ „ 2.— Panl Spenke i/Fa. Georg Bath, Berlin „ „ „ 10.— B. E. Schulz i/H. „ „ „ „ „ „ 2.— Margarete Puhrsch i/H. „ „ „ „ „ 2.— Magda Faradsch i/H. „ „ „ „ „ 1.— Rudolf Eisenschmidt/Berlin „ „ „ 20.— Margarete Wielsch i H. S. Karger, Berlin „ „ „ 1.— Hedwig Schaeffer i/H. Herm. Meusser, Berlin „ „ 2.— Konsul Ernst Vohsen i Fa. Dietrich Reimer, Brln. „ „ „ 40.— M. Gotthardt, Prokur. i/H. „ „ „ „ „ „ 6.— Frl. Jank/ I I I 1.— „ Gotting „ „ „ „ „ „ „ I.— „ Müldner „ „ „ „ „ „ „ 1.— „ Weide „ „ „ „ „ „ „ 1.— Neinhold Borstell i/Fa. Nicolaische Bh. (Borstell L Neimarus), Berlin für Dezember 25.— Vom Personal der Firma Lipsius L Tischer, Kiel 14.60 Karl Scheffel, Kreuznach 20.— Trewendt A (tzrailicr (Alfr. Preuß), Breslau für Dezember 6.— Th. Groth i/Fa. I. M. Groth, Elmshorn 10.— Sa.^ 53 747.88 Allen Spendern herzlichen Dank! Berlin, den 31. Dezember 1916. ^V. 35, Potsdamerstr. 41 a. Max Schotte, Schatzmeister. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Bank-Konto: Dresdner Bank, Depositen-Kasse K, Berlin. Bekanntmachung. I. Neu eingetreten sind mit: -F 10.— Herrmann Gersou, Stralsund. 1.— Frl. Louise Haase i/H. Herrmann Gerson, Stralsund. 1.— „ Anna Meyer „ „ „ „ II. An Geschenken gingen ein: .-K 30.— I)r. Eysler i/Fa. Verlag der Lustigen Blätter als Beihilfe zur Unterstützung einer Gehilfen-Witwe. 25.10 W. Christensen, Prok. i/H. Hanfstaengl's Nachf., Berlin. ^ 3.50 Verein Berl. Buchh. Erlös für Weihnachtsgedicht. Etwaige Veränderungen der Firmen oder Stellungen bitte dem Unterzeichneten rechtzeitig mitzuteilen, da hierdurch die Führung der Mitgliederliste wesentlich erleichtert wird. Berlin, den 31. Dezember 1916. Max Schotte, VV. 35, Potsdamerstr. 41a. Schatzmeister. Der Buchhandel und die Verordnung betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz. Die Verordnung vom 16. Dezember 1916 über die Ver träge zwischen Reichsangehörigen einerseits und Angehörigen feindlicher Staaten anderseits hat für den Buchhandel eine bei weitem geringere Bedeutung als für zahlreiche andere Zweige des Handels und der Industrie. Immerhin wird es Fälle im buchhändlerischen Betriebe geben, in welchen der Betriebsinhaber sich die Frage vorlegen wird, ob er Veran lassung hat, von den Rechtsdehelfen, welche die Verordnung gibt, nach der einen oder andern Richtung Gebrauch zu machen. In dem ersten Teil der Verordnung wird die Möglichkeit gegeben, bestimmte Verträge mit englischen, französischen oder italienischen Staatsangehörigen, bzw. mit anderen Staats- ungehörigen aus Gründen der Vergeltung auflösen zu lassen, die ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Hauptniederlassung in England, Frankreich oder Italien oder in den Kolonien und Schutzgebieten dieser Staaten haben. Von den Verträgen, auf welche sich diese Befugnis bezieht, kommt für die Inter essen des Buchhandels in der Hauptsache nur der Kauf- und Licferungsvertrag in Betracht; die Entscheidung erfolgt durch das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. Wie die Ver hältnisse im buchhändlerischen Verkehr mit den genannten Staaten sich vor dem Krieg entwickelt haben, wird im all gemeinen Wohl keine Veranlassung vorhanden sein, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen; langfristige Kauf- und Liefe- rungsgeschäfte im Verhältnis zwischen deutschen Verlegern und ausländischen Buchhändlern, deren Erfüllung nach dem Kriege nicht schon auf Grund der Vorschriften des gemeinen Rechts verweigert werden könnte, dürften in der Hauptsache nicht bestehen. Für den Austausch der buchhändlerischen Erzeugnisse unter den im Kriege miteinander befindlichen Staaten haben sich die Voraussetzungen, auf Grund welcher die früheren Verträge abgeschlossen wurden, so von Grund auf geändert, das; die Erfüllung nach dem Kriege tatsächlich nicht mehr in Frage kommen kann. Gewts;, die Hoffnung, daß der geistige Güteraustausch, der durch den Krieg mindestens in gleichem Maße auf gehoben worden ist wie der materielle, mit der Zeit wieder ausgenommen wird, darf und kann nicht aufgegeben werden. Die Lehre von dem abgeschlossenen, sich selbst genügenden und sich selbst befriedigenden Handelsstaat, die ja während des Krieges eine neue, freilich vielfach überschätzte Bedeutung erlangt hat, kann am wenigsten auf dem Gebiete des geistigen Güteraustausch; anerkannt werden, selbst nicht innerhalb der Grenzen, in welchen ihre Richtigkeit in der Gegenwart und Zukunft etwa sür den materiellen Austausch zuzugeben wäre. Das geistige Leben in jedem Lande würde zum dauernden Schaden der kulturellen Ent wicklung verkümmern, wollte man dauernd auf die Kenntnis und Verwertung dessen verzichten, war in anderen Kultur ländern auf geistig-technisch-künstlerischem Gebiete geleistet wird. In Deutschland wird man am allerwenigsten geneigt sein, hierauf dauernd zu verzichten. Aber anderseits kann darüber kein Zweifel bestehen, daß es recht lange währen wird, 81
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