Amtlicher Teil. ^ 78 7. April ISIS. 4134 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Qi'. Walther Rothschild in Berti». 4183 *ünkt 21. In Lubslrriptiov 8 4H. "Uekt 22. In Lnbsbriptiov 4 4l 60 Ferdinand Schöningh in Paderborn. 4177 "Goethes Faust. Erläuterte Ausgabe von Faßbaender. lSchöningbs Klassikerausg 42 Bd.) Geb. 1 4L 60 H. "Goethes Faust. Textausgabe. <Schöninghs Textausgaben.) Kart. 40 Franz Bahlen in Berlin. 4176 Verlag für Fachliteratur 8. m. b. H. in Berlin. 4146 Lenz: Der Kupsermarkt unter dem Einflüsse der Syndicate und Trusts. 3 4t 60 Berlag für Kunstwissenschaft 8. m. b. H. in Berlin-Friedenau. 4162/83 125 °/t 150 X. ^ H 0r. P. Langenscheidt in Berlin- Grost-Lichterseldc. 4168/50 Verlag für Literatur, Kunst und Musik in Leipzig. 4185 Willen: Altnordische Erzählungen. 3 44; geb. 4 Joluff: Jens Peter Jacobjen. I ^ 20 c?. Bruno Zechel in Leipzig. 4184 "Asträa. Taschenbuch für Freimaurer 1010, herausgegeben von Fischer. 4 4t; geb. iEinband 76 H). «. W. Ifcksrkdt in Lsterwic-k/Harz. ^ ^ ^ "" Nichtamtlicher Teil. Die Ordnungen des Niederländischen Buchhandels. Reglements der VereeniZinZ ter devoräerinZ van äe belsnZen äe8 koeklisnc>e>8. I. Allgemeines Reglement. Kapitel I. Zweck und Einrichtung. Artikel I. Uockbanäsls verfolgt den Zweck, die Interessen des Niederlän dischen Buchhandels in ausgedehntestem Sinne zu fördern. b) Zur Erreichung dieses Zieles ist die Generalversamm lung befugt, besondere Reglements aufzustellen. o) Die bestehenden besonderen Reglements für das Über setzungsrecht, für das Bestellhaus des Buchhandels, für die Verwaltung und Nutzung der Immobilien, für den Gebrauch der Bibliothek und siir das »KisuLVsblaä voor äon UoolriiLlläsI-, sowie auch die Reglements betreffend die Verwaltung der Fonds, auf die in Aitikel 5 a dieses Reglements hingewiesen wird, bleiben vo> behältlich der Änderungen, die die General versammlung darin anbringt, dauernd in Kraft, bis sie von dieser abgeschafft werden. Artikel 2. Der Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern zusammen. Artikel 8. a) Der Verein hat seinen Sitz in Amsterdam. b) Das Vereinsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. De zember. Artikel 4. a) Das Vermögen des Vereins besteht aus: 1. Immobilien, 2. dem Betrieb des Bestellhauses für den Buchhandel, 3. dem Organ, genannt: »diisun-sblack voor äen Uoelr- 4. der Bibliothek, 5. den angelegten Fonds und dem Kassenbestand. b) Die Einkünfte bestehen aus: 1. den Renten und Einkünften aus den oben genannten Vermögensstücken, 2. den Beiträgen der Mitglieder, 3. Vermächtnissen und Stiftungen, 4. den Einkünften, die aus den in den nachfolgenden Artikeln näher ausgesührten Bestimmungen fließen. Artikel 5. ch Dem Verein sind angegliedert: 1. der Unterstützungs-Fonds, 2. der D. A. Thieme-Fonds, 3. der Frederik Muller-Fonds, 4. der Pensions Spar-Fonds für Angestellte. b) Diese Institute werden nach besonderen Reglements verwaltet, die durch die Generalversammlung zu genehmigen bezw. sestzusetzen sind. Kapitel II. Von den Mitgliedern, ihren Rechten und Pflichten. Artikel 6. s.) Als ordentliche Mitglieder des Vereins können die jenigen angesehen werden, die den Buchhandel oder mit ihm verwandte Geschäftszweige während der Dauer von mindestens zwei Jahren, von der Anmeldung an gerechnet, selbständig betrieben haben und die während des genannten Zeitraums ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind. b) Unter Buchhändlern versteht man: a) Händler mit alten und neuen Büchern, b) Kunst- und Musikalienhändler und Händler mit Land- und Seekarten, v) Importeure von im Ausland erscheinenden Büchern und Zeitschriften, ck) Verleger, auch von Zeitungen. o) Unter denjenigen, die ein verwandtes Gewerbe aus üben, versteht man: a) Drucker, b) Papierhändler, c) Großhändler mit Bureau-Ulensilien und Druckerei material, ck) Buchbinder. ä) Der vorstehend erwähnte Termin von zwei Jahren wird nicht verlangt von Direktoren anonymer Gesellschaften, Firma-Inhabern, -Nachfolgern und bevollmächtigten Prvku-