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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1910
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- Deutsch
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plk 80, 9. April 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d- Dtschn. Buchhandel. 4261 Berner Übereinkunft, zu dem der Verein der Deutschen Musikalienhändler in verschiedenen Eingaben Stellung ge nommen hat, nur dis zukünftigen Werke betreffen, jedenfalls aber den bisherigen Besitzstand der deutschen Verleger nicht verkürzen kann, werden voraussichtlich die Texte, die sich vor dem Inkrafttreten der Novelle in den Händen der Verleger befinden, der Schallplattenindustrie gegenüber zukünftig in vollem Umfange geschützt bleiben, und die Zwangslizenz wird auf sie keinen Einfluß haben. Weiter ergingen in diesem Jahre zwei äußerst wichtige gerichtliche, prinzipielle Entscheidungen: Das Reichs gericht entschied nämlich, daß der Text zu Bizets -Carmen- für Deutschland nach wie vor geschützt sei und daß dem zufolge in Deutschland nur die vom Originalverleger Choudens-Paris autorisierte C. F. Peterssche Ausgabe des Klavierauszugs mit Text geführt und vertrieben werden dürfe. Durch dieses Urteil ist die prinzipiell wichtige Frage des Verhältnisses des Urheberrechts am Originalweik zu dem Rechte an einer rechtmäßigen Übersetzung oder Bearbeitung klargestellt. Das Oberlandesgericht zu Dresden hat in dem bekannten Prozeß über das sympho nische Werk »Kaleidoskop- von H. G. Noren nach eingehender Untersuchung und in teilweisem Gegensätze zu der Sach- verständigen-Kammer den Begriff »Melodie- festgesiellt. Die an alle deutschen Bundesregierungen und an 31 Handelskammern, an letztere mit dem Ersuchen um Unter stützung, versandte Eingabe gegen das geplante französische Zollgesctz war von Erfolg gekrönt. Ebenso sah sich der Verein veranlaßt, eine telegraphische Eingabe an den Reichstag zu richten, damit die Zollfreiheit für Musikalien in Portugal erhalten bleibe. Die gewünschte Annahme des Vertrages mit Portugal und die damit bedingte Meist begünstigungsklausel und Zollfrciheit für Musikalien ist dann auch erfolgt. In der Frage des musikalischen Aufführungs rechts find verschiedene für die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) günstige Reichsgerichtsentscheidungen ergangen, und der korporative Beitritt des Deutschen Sängerbundes hat auf viele noch außenstehende Vereine und Gesellschaften den wohltätigen Einfluß ausgeübt, daß sie ihren ablehnenden Standpunkt aufgaben. Nach wie vor ist der »Musikalienbettel» eine ständige Rubrik in unserer Vereinszeitschrift. Es liegt eine große Gefahr darin, daß der Verleger den von allen Seiten fast täglich an ihn herantretenden Bitten um schenkungsrveise Überlassung seiner Verlagserzeugnisse entspricht, weil er da durch die öffentliche Meinung von dem vermeintlich geringen kaufmännischen Werte der Mnstkalien unterstützt. Durch das Verschenken seiner mit großen Kosten publizierten Werke schädigt der Verleger nicht nur sich selbst, sondern auch das Sortiment. Wir haben wiederholt durch Artikel und durch Bei legen des Fragebogens die Anregung des Permanenten Bureaus in Bern, das Internationale Buchhändler- Adreßbuch betreffend, unterstützt, doch hielt es der Verein nicht für angebracht, der gleichfalls vom Permanenten Bureau angeregten Einrichtung von internationalen verlegerischen Auskunftsbureaus, soweit es sich um »Kreditauskunft» über seine Mitglieder handelt, näherzu treten. Wie bei früheren Ausstellungen, hat auch bei der in diesem Jahre staltfindenden Brüsseler Weltausstellung der Deutsche Buchgewerbeverein die Vorbereitung und Leitung der Buchgewerblichen Ausstellung übernommen und die be treffenden Finnen direkt zur Teilnahme eingeladcn, da eine Kollektivausstellung nicht ins Auge gefaßt war. Die im Juni Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 1909 in Leipzig veranstaltete II. Musikfachausstellung hatte, wie aus den verschiedenen Berichten ersichtlich ist, einen guten Erfolg, den sie der erfreulichen Beteiligung des deutschen Mustkalienhandels mit verdankt. Dem Hansa bund wurde auf Anfrage mitgeteilt, daß der Verein der Deutschen Musikalienhändler eine neutrale Stellung ein nähme und seinen Mitgliedern die Entscheidung über den Beitritt überlassen wolle. Der VII. Internationale Verleger-Kongreß findet vom 18.—22. Juli d. I. in Amsterdam statt. Herr l)r. jnr. Gustav Bock, Berlin (Delegierter des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig), wird über die »Entwickelung des Urheberrechts für mechanische Musikinstru mente in Deutschland nach der Revision der Berner Kon vention« referieren. In Nr. 9/10 unserer Zeitschrift vom 10. März 1910 forderte der Deutsche Musikalien - Verleger - Verein unter Hinweis auf die Ereignisse der letzten Zeit und auf den Nutzen des einmütigen Zusammenhaltens des gesamten Mustkoerlages zum Beitritt in seinen Verein auf; er verweist dabet ans die erfolgreiche Tätigkeit der bestimmungsgemäß nach Erledigung ihrer Aufgabe wieder aufgelösten »Treuhand- Gesellschaft-, der das Bestehen der mit einem Kapital oon 100 000 gegründeten »Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte« zu verdanken ist. Als 6. Punkt der Tagesordnung der diesjährigen Haupt versammlung ist die Beratung der neuen Fassung der Satzung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig festgesetzt, die von der »Kommission zur Formulierung der Vorschläge für Satznngsveränderungen- ausgearbeitet worden ist. Der I. Entwurf der neuen Fassung wurde in Nr. 11 von »Musikhandel und Musikpflege« vom 17. März 1910 unseren Mitgliedern zur Kenntnis unterbreitet mit der Bitte, etwa gewünschte Abänderungsvorschläge bis spätestens zum 81. März d. I. an die Geschäftsstelle gelangen zu lassen. («Musikhandel und Musikpflege».) Kleine Mitteilungen. Festlegung des Osterfestes. Kalcnderresorm. (Vgl. Nr. 72, auch Nr. S d. Bl.) — In Berlin sprach am 4. April Generalkonsul a. D. Ernst v. Hesse-Wartegg über »die Festlegung der Feier tage und die Kalenderresorm in ihrer Bedeutung sür das wirt schaftliche Leben«. Der Redner, dem die Einführung der Einheits zeit nach Stundenzonen aus dem Erdball, die sogenannte mittel europäische Zeit, zu danken ist, betonte zunächst die große Wichtigkeit der zu behandelnden Frage für die ganze Welt und wies auf die vielen Unstimmigkeiten, ja Unmöglichkeiten des jetzigen Kalenders hin. Der Vortragende ging dann auf die Bedeutung eines feststehenden Osterfestes gerade sür Handel und Industrie ein. Fällt das Osterfest früh und ist das Wetter noch schlecht, dann ist das Ostergeschäft flau, und fällt Ostern auf einen späten Termin, so kaust das Publikum keine Frühjahrs sachen, sondern Sommerkleidung. In den Berichten der Handels kammern wird diese Behauptung ziffermäßig bewiesen. Die Handelskammer in Frankfurt a. M. hat bereits im Jahre 1840 die Festlegung des Osterfestes alz äußerst wünschenswert be zeichnet, und andere Handelskammern solgten sehr bald aus diesem Wege, doch fehlte der Bewegung die Einheitlichkeit. Um die Festlegung des Osterfestes zu bewirken, sind, wie der Redner erwähnte, mehrere Vorschläge gemacht worden. Fast sämtliche Handelskammern Europas haben den Wunsch ausgesprochen, daß Ostern stets am ersten Sonntag nach dem vierten April fallen sollte, während Geheimrat Förster, der frühere Direktor der Berliner Sternwarte, dafür plädierte, daß das Oster fest aus den dritten Sonntag nach der Tag- und Nachtgleiche falle. Redner wies daraus hin, daß dieser Vorschlag keine wirk lich praktische Bedeutung hätte, und entwickelte daraus seine Vor schläge, die aus folgendes hinauslaufen: Das Jahr behält zwölf Monate, aber ein Tag muß ausgeschaltet werden. Das Jahr hat also 3KS Tage, oder vier Quartale zu je VI Tagen, während S4S
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