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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 80, 9. April 1910. ein Quartal einen Extratag aufweist, der, wie gesagt, ausgemerzt «erden muß. Dies geschieht am besten und einfachsten in der Weise, daß der Neujahrstag weiterhin zwar als Neujahr be zeichnet, aber nicht in die Monatsrechnung mit ausgenommen wird. Wenn man bereits im nächsten Jahr mit dieser Reform des Kalenders den Anfang mache, dann liege die Sache besonders einfach. Das Jahr 1911 fange nämlich mit einem Sonntag an, und der Montag, der erste Tag der Woche, würde dann der 1. Januar sein und ewig bleiben. Ostern fiele dann stets auf den 7. April. Mit diesem Termin würden nicht nur Handel und Industrie zufrieden, sondern auch die Kirche einverstanden sein. Der Weihnachtsabend würde bei diesem Kalender stets auf einen Sonntag fallen. Es gelangte folgende Resolution zur Annahme: -In Anbetracht der großen Bedeutung der Festlegung des Osterfestes und der Einführung eines den modernen Bedürf nissen angepaßten Kalenders ist bei der heutigen Versammlung des Hansabundes für Gewerbe, Handel und Industrie nach einem Portrage des Herrn Geh.-Rats von Hesse-Wartegg ein stimmig folgender Beschluß gefaßt worden: die Regierung zu ersuchen, die schon seit vielen Jahren vorgebrachten Wünsche endlich im Sinne der Festlegung des Osterfestes und der Ein führung eines festgelegten Normalkalenders, vom Jahre 1911 angefangen, durchzuführen.« Diese für Gewerbe, Handel und Industrie wichtige An gelegenheit wird den Hansabund noch weiter beschäftigen. (»Mitteilungen des Hansabundes.«) Der neue französische Zolltarif, in Kraft seit 1. April 1610. — Die »Papierzeitung« (Berlin) gibt in ihrer Nr. 28 vom 7. April die das Papier und Papierwaren betreffenden Nummern des neuen französischen Zolltarifs (in Kraft seit 1. April 1910) bekannt und stellt die Sätze des bisherigen Tarifs damit in Vergleich. Wir entnehmen dieser Reihe die folgenden Nummern: Mindestsatz (f. Ar. Deutschland gült.) des Neuer Bisherig. Zoll- Papier und Waren daraus Zoll Zoll tarifs in Franks f. 100 ks netto 466 Bücher in französischer Sprache frei frei 466 bis. desgl. in fremden oder toten Sprachen . . frei frei 467 Alben, einfach gebunden, für Bilder, für Samm lungen oder für Zeichnungen, in schwarz oder farbig 80 80 468 Zeitungen und Zeitschriften frei frei 469 *) Stiche, stichähnliche Drucke, Photogravüren, Licht drucke und dergl., Klebemarken (sstampes), Litho graphien, Farbendrucke, Abziehbilder auf Bogen- Papier, Etiketten und Zeichnungen jeder Art, die Kalender, Geschäftsanzeigen und Einlagen für Photographie- und Sammelalben, ferner illu strierte Postkarten: in einer einzigen Farbe (außer in Metallfarbe oder Handmalerei) auf Papier, Karton oder Pappe: 350 s/<im schwer oder leichter nicht gefirnißt 80 — gefirnißt 120 — 351—700 §/gm schwer nicht gefirnißt 50 — gefirnißt 70 — über 700 A/grn schwer nicht gefirnißt 20 — gefirnißt 25 — in zwei oder mehreren Farben oder in Metall, von Hand oder anders, auf Papier, Karton oder Pappe: 360 s/gm und darunter schwer, nicht gefirnißt 200 — 350 ss/gm und darunter schwer, gefirnißt . . . 226 — von 351—700 A/yrn schwer, nicht gefirnißt . . 120 — von 351—700 §/<irn schwer, gefirnißt .... 140 — über 700 schwer, nicht gefirnißt .... 60 — über 700 §/gm schwer, gefirnißt 75 — 469 bis. Photographien von künstlerischem oder belehrendem (ckooulnentLirtz) Charakter und ohne Reklame irgendwelcher Art (als Reklame werden nicht angesehen die Bezeichnung des Gegenstandes, der Name des Künst lers, des Museums, der Sammlung oder des Verlegers) frei frei Andere nach Tarif- Nr. 469 je nach Ausführung 469ter. Photogravüren u. dgl. in Bogen oder zer schnitten zu Karten, Speisenfolgen u. dgl. . . nach Nr. 469 je nach Ausführung 469gus,ter. Rollen oder Streifen für Kinemato- graphen bedruckt 110 — lichtempfindlich gemacht 200 — 470 Drucksachen jeder Art, außer den oben aufge führten in Schwarz- oder Farbendruck ohne Abbildungen 40 — mit Abbildungen**) 50 — Nr. 491. Werke in Pergament, Natur- oder Kunstleder: Maro^n-rie j sL?'°" ^ ^ Nr. 4912. Einbanddecken von Sammelalbums für Photographien, Briefmarken, Postkarten usw. in Leder, Holz, Stoff, glattem oder verziertem Papier und andere. (Die aus Edel metallen hergestellten Verzierungen auf Albums, sowie auf Einbanddecken von Albums und Büchern uruerliegen noch außerdem den besonderen Zollbestimmungen für Bijouterien) 180 — 491 '. Photographie-, Marken- und Postkarten-Albums usw. (Die aus Edelmetallen hergestellten Verzierungen auf Albums, sowie auf Einbanddecken von Albums und Büchern unter liegen noch außerdem den besonderen Zollbestimmungen für Bijouterien) 200 — Nr. 539. Klischees, Platten und Stempel zum Druck auf Papier (außer Tapeten) mit oder ohne Zeichnung, durch photo mechanische Verfahren hergestellt 150 — Nr. 510. Andere zollfrei. *) Bisher wurden Bilderdrucke wie folgt verzollt: schwarz, nicht gefirnißt — 80 „ gefirnißt — 120 schwarz, auf Pappe geklebt, nicht gefirnißt — 20 „ auf Pappe geklebt, gefirnißt... — 25 farbig oder in Gold, nicht gefirnißt ... — 200 „ „ „ „ gefirnißt — 225 farbig oder in Gold, auf Pappe geklebt, nicht gefirnißt — 60 *"') Immerhin fallen unter Nr. 469 die Drucksachen, deren Abbildungen in mehr als einer Farbe oder in Metall gedruckt sind, und nicht lediglich eine Erläuterung (simple aoeessoire) des Textes bilden. Was die europäischen Staaten für den Ankauf von Literatur aufwenden. (Vgl Nr. 68 d Bl.) — Berichtigung. Bei dem in Nr. 68 d. Bl. veröffentlichten Artikel »Was die euro päischen Staaten für den Ankauf von Literatur aufwenden« ist dessen Verfasser insofern ein Irrtum unterlaufen, als er Hinsicht- lich des Bundesstaats Anhalt auf Grund des ihm vorliegenden
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