Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191702017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170201
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-01
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 26, 1. Februar 1917. Sigismund Friedman» f. — Wie aus Mailand gemeldet wird, ist dort Professor Or. Sigismund Friedmauu, ordentlicher Professor für deutsche Literatur an der Mailänder Universität und am dortigen Polytechnikum, im Alter vou 61 Jahren gestorben. Er veröffentlichte zahlreiche grammatikalische und literarhistorische Arbeiten, darunter eine umfangreiche Abhandlung über »Das deutsche Drama im 19. Jahr hundert« (2 Bde. 1900/190-3). ^ ^ SpreWal. Anzeigen-Nabatte. Tic Ausführungen des Herrn 1°, im Sprechsaal der Nr. 18 kan» ich nicht unerwidert lassen, denn sie zeugen deutlich dafür, daß der Herr Einsender den Sinn der Nabattgewährung bei Anzeigenaufträgen völlig verkennt. Den Rabatt gewährt der Zeitungs- und Zeitschrif- tenverlegcr doch nicht etwa wie der Honigkuchenbäcker, der — lang ist cs her — in der Zeit vor Weihnachten anzukündigen pflegte: Auf 3 Mark 1 Mark Rabatt, sondern er gewährt ihn doch für Satzkostcn- Ersparnis. Wenn man aber von dieser Erwägung ausgeht, wird man zugebeu müssen, das; es vollkommen logisch ist, wenn einem Inseren ten bei 26 Einschaltungen eines lOzeiligen Inserates ein höherer Rabatt gewährt wird, als bei einer nur 5maligcn Aufnahme einer Anzeige, sei sie auch noch so groß. Es ist doch ganz selbstverständlich, das; der Nutzen an einem An- zcigcnauftrag steigt, je häufiger die Anzeige erscheint. Aus diesem Grunde wird ja auch auf nur einmal erscheinende Geschäftsanzeigen meist, auf sogen. Kleine Anzeigen, wie Stellengesuche oder -Angebote wohl ausnahmslos von den Zeitungen und Zeitschriften überhaupt kein Rabatt gewährt. Hinzu kommt ferner noch, daß die Herstellung eines größeren Inserats in der Regel mit mehr Schwierigkeiten und Unkosten verbunden ist als die einer kleinen Anzeige. Denn der Auf traggeber verlangt bei größeren Inseraten fast stets Bürstenabzüge, an denen er so lange herumdoktert, bis die Anzeige seinen Beifall gefunden hat. Bei kleinen Inseraten kommt es seltener vor. Wenn dann auf ein kleines Inserat, das 26mal läuft, ein höherer Rabatt gewährt wird als auf ein nur für 5 Aufnahmen bestelltes größeres, das außer den entsprechend höheren Satzkosten auch noch Unkosten für Korrektur erforderte, ohne dem Berlcger den Nutzen zu bringen, der sich erst aus der Anzahl der Wiederholungen von selbst ergibt, so kann man doch nicht von Ungerechtigkeiten oder gar von Ubelständen spre chen. Den Nabattsatz nach der Höhe des Anzeigenauftrages zu bemessen, hieße das Anzcigengeschäft diskreditieren: denn der Rabatt soll doch keine Prämie für das Inseriere» sein, sondern eine auf genauer Be rechnung beruhende, durchaus gerechte und berechtigte Rückvergütung der Gebühren, die der nur einmaligen Insertion zugrunde gelegt sind. Staffeltarife, wie die von dem Herrn Einsender vorgeschlagc- nen, gibt es allerdings auch jetzt schon bei einer ganzen Anzahl von Zeitungen und Zeitschriften, doch sind sie dann meist in den besonders gearteten Verhältnissen begründet. Die Nabattgewährung ist, wie sie heute gehanöhabt wird, auf durchaus gesunder Grundlage geschaffen, und man sollte lieber nicht daran rühren. Vielleicht entschließen sich aber die Verleger, für die Folge das unschöne Wort Rabatt zu vermeiden und dafür Satzkosten- Entschä'digung zu wählen oder in anderer Weise zum Ausdruck zu bringen, daß cs sich um einen Nachlaß auf den Grundpreis handelt, der sich mit der Anzahl der Wiederholungen verringert. Schröter. Zur Ostermeß-Abrechrrrrng. (Vgl. Nr. 15, 21, 23 u. 25.) Wie alljährlich, so streiten sich auch in diesem Jahre Verleger und Sortimenter über die Ostermeßabrcchnuug. Der eine möchte für sich eine möglichst rasche Abrechnung: dem anderen kann der Zlbrechnungs- termin nicht weit genug hinausgeschoben werden. Die Tendenz liegt klar auf der Hand. Gibt es denn keinen Weg, auf dem beide, der Ver leger wie der Sortimenter, möglichst bald zu ihrem Rechte kommen? In keinem kaufmännischen Betriebe ist die Abrechnung über Kommissionsware so schwerfällig wie im Buchhandel. Vieles hat der Krieg uns schon gelehrt, und nach dem Dafürhalten des Schrei bers, der mit den Abrechnungsarbeiten im Verlag und Sortiment ver traut ist, dürfte auch hier der Krieg eine Bahn gezeigt haben, die die O.-M.-Abrechnung nicht nur für jetzt, sondern auch für die Zu kunft bedeutend leichter gestalten dürfte. Die Feldbuchhandluugen haben sie uns gezeigt. Diese beziehen nämlich aus einem größeren Verlag für mehrere 1000 Mark Bücher und rechnen vierteljährlich mit einem Dispouendenvortrag ab, ohne daß sich irgend welche Schwie rigkeiten ergäben. Das ist nicht denkbar, sagt der Sortimenter, und doch geschieht's. Nach Ablauf eines Vierteljahres erhält die in Frage kommende Feldbuchhandlung ihren Auszug über alle Bezüge. Von dem Ge samtbetrag wird dann eine runde Summe, etwa 500 oder 1000 Mark, als Disponenden vorgetragen, der Nest ist nach Abzug etwaiger Ne- mittenden zu bezahlen. Auf ähnliche Weise ließe sich dies auch im Sortiment bewerk stelligen, nur mit dem Unterschied, daß dem Verleger über die dis ponierten Werke zwecks Feststellung seiner Warenvoräte zur Inventur- jährlich eine Liste der Bücher des disponierten Lagers einzusenden wäre. Die Ausrechnung der Disponenden käme in diesem Falle für den Sortimenter ganz in Wegfall. Mit Berechnung wäre nur zu re mittieren, und alles andere regelte sich von selbst, sogar die im Laufe des Jahres gemachten Preiserhöhungen, die selbstverständlich der Verleger in irgend einer Form bekanntzugeben hätte. Die Festsetzung des zu gestattenden Disponcndenbetrags, der jähr lich mit Genehmigung des Verlegers vorgetragen werden dürfte, bliebe in jedem Fall dem zu liefernden Verlag überlassen. Mehr als ein Drittel der Transportsumme sollte er keinesfalls übersteigen. Hoffentlich geben diese Zeilen einen Anstoß zu einer rascheren O.-M.-Abrechnung, die dem Verlag wie dem Sortiment wesentliche Er leichterungen bringen dürfte. Ein Buchhalter in einer größeren Verlagsbuchhandlung. Man schreibt dem Kriege mancherlei aufs Konto, was nicht dar auf gehört, sondern noch aus Fricdenszeiten stammt und in Kriegs- zeitcn nur schärfer hervortritt, weil Not kein Gebot kennt und der Mangel an Arbeitskräften zu einer Vereinfachung zwingt. Was von dem Herrn Einsender hier als ein Ergebnis des Krieges hingestellt wird, ist im Verkehr vieler Verleger mit dem Bahnhofsbuchhandel, be sonders gegenüber großen Firmen vielfach seit langem gebräuchlich und zum Teil auch dem Verkehr mit dem internationalen Buchhandel nicht fremd. Gebessert wäre mit dieser Art der Abrechnung we nig: sie empfiehlt sich nur gegenüber großen Firmen, oder richtiger, bei großen Umsätzen, und zwar mit möglichst wenigen oder doch mög lichst gleichartigen, unter denselben Voraussetzungen der Abrechnung stehenden Artikeln. Wo es sich indes um eine Summe kleiner Posten, mehr um ein Vielerlei als um ein Viel handelt, wird man dieser Ab- rcchnungsform, auch in der Beschränkung auf die Ostermesse, also bei nur einmaliger jährlicher Anwendung, nicht das Wort reden können, da sie weder volle Klarheit über den tatsächlichen Absatz der einzelnen Werke schafft, noch vor allem dem Verleger die Möglich keit gibt, seinerseits pünktlich und gewissenhaft mit den Autoren ab zurechnen, soweit sic an dem Ergebnis des Absatzes in irgendeiner Form interessiert sind. Hervorgegangen aus einem ursprünglich reinen Bargeschäft, das erst nach und nach, oft sehr gegen den Willen des Verlegers, sich in ein Kreditgeschäft umgewandelt hat, trägt die von dem Herrn Einsender empfohlene Abrechnung alle Merkmale ihrer Entstehung und den Charakter des Vorläufigen an sich. Sie ist mehr ein Kompromiß, bei dem durch eine Art a eonto-Zahlung etwas von dem ursprünglichen Rechte des Verlegers auf Barzahlung wieder auf lebt, ohne doch dem Abnehmer die Möglichkeit zu nehmen, sich in irgend einer Welse schadlos zu halten. Dadurch werden indes die beider seitigen Interessen nur notdürftig geschützt und dem Ver leger vor allem rasch Barmittel zugeführt, der Tag der tatsächlichen Abrechnung aber, der an Schrecken eher mehr als weniger bringt, nur hinausgeschoben. Für gewisse Geschäfte, besonders jene, die auf den Verkehr mit großen Abnehmern Angeschnitten sind, bedeutet diese Art Abrechnung zweifellos einen Vorteil: der: Mehrzahl aber kann wegen des ihr anhaftenden provisorischen Charak ters nicht damit gedient sein. Die Abrechnung mehr dem Verleger als dem Sortimenter znzuschieben, dürfte auch ihre Schattenseiten haben, da der Sortimenter doch dann ebenso die verlegerischen Feststellungen nach prüfen müßte wie der Verleger jetzt die Angaben des Sortimenters. Eine andere Frage, die wohl nur der einzelne Verleger beantworten kann, ist natürlich die, ob davon nicht vorübergehend Gebrauch gemacht werden könnte. Wer vermag indes zu sagen, ob die Schwierig keiten nächstes Jahr nicht in derselben Ausdehnung bestehen oder sich noch fühlbarer machen, so daß — da aufgeschoben nicht aufgehoben ist — die doppelte Last dann umso drückender empfunden würde? 108 N L
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder