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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 31/32, 7. und 8. Februar 1S17. mehr von einem buchhändlerischen Betriebe gesprochen werden kann. Würden nun, wie Herr vr. Orth wünscht, diese Schranken ntedergertssen, so würden damit Wohl unzweifelhaft, wie sich die Vorstände des Buchhändler-Verba; des »Kreis Norden» und des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins ausdrücken, »Ge stalt und Wesen des Börsenvereins und der Kreis- und Orts vereine stark verändert», und zwar, wie wir hinzufügen möchten, in einer Weise, die in direktem Widerspruche mit der bis herigen Tradition des Börsenvereins stehen würde. Obwohl ursprünglich als reiner Abrechnungsverein gegründet, bestimmt, durch gemeinsame Maßnahmen und Einrichtungen die Arbeit der Mitglieder zu vereinfachen, ist der BSrsenverein sehr bald dazu übergegangen, den Buchhandel vor unberusener und daher unfruchtbarer Konkurrenz zu schützen. Welchen Sinn könnten jedoch alle Bestimmungen einer Berussvereins haben, für Recht und Ordnung innerhalb seiner Reihen zu sorgen, wenn sie nicht schon am Eingänge zu seinen Toren ständen? Ge rade weil die Ordnungen des Börsenvereins Gültigkeit über den Kreis der Mitglieder hinaus erstreben, wird er vor allem zunächst sür Recht und Ordnung in seinem Mitgliederkreise bemüht sein müssen. Diese Fürsorge läßt sich ohne gewisse, an die Aufnahme geknüpfte Bedingungen gar nicht erreichen, schon weil es dann an den Voraussetzungen sür die Erkenntnis der Notwendigkeit vieler seiner Maßnahmen fehlen und ihre Durchführung dadurch gefährdet würde. Werden doch an der «Börse« auch nur diejenigen Papiere zugelassen, über die man einigermaßen Bescheid weiß. Ist es da so unbillig, wenn man verlangt, daß der Börsenveretn sich vorher ver gewissert, ob das Interesse, das der einzelne an der Auf nahme in seinen Kreis hat, auch einigermaßen mit dem Interesse verträglich ist, das er, bzw. der Buchhandel an ihm Hai? Gegründet auf die Gemeinschaftlichkeit der Interessen des Buchhandels, darauf, daß seine Angehörigen durch ge meinsame Erfahrungen, gemeinschaftliche Denk- und An schauungsweise miteinander verbunden sind, wird der Börsen verein bei der Aufnahme in seinen Kreis Vorsicht üben müssen, weil er die gleichen Anschauungen gar nicht von außerhalb des Buchhandels Stehenden erwarten kann. ' Wenn dem gegenüber geltend"gemacht werden "sollte, daß ja gerade durch die Einrichtung der a.-o. Mitgliedschaft das Interesse an den Bestrebungen des Börsenvereins ge weckt werden soll, so kann diese Auffassung deswegen nicht als richtig bezeichnet werden, weil die Zwitterbildung der a.-o. Mitgliedschaft mehr Hemmung als Förderung für ihn be deuten würde, da die jetzt geltenden Voraussetzungen sür die Aufnahmebedingungen der ordentlichen Mitglieder schon so bescheidener Natur sind, daß jede weitere Herab setzung, auch in Anwendung und Beschränkung aus die Zwischenstufe, nur eine Herabsetzung des Ansehens des Börsen vereins im Gefolge haben könnte. Denn gerade die a.-o. Mitglieder würden von ihrer Zugehörigkeit zum Börsen verein weit mehr Gebrauch in der Öffentlichkeit machen als die ordentlichen Mitglieder, und zwar in einer Weise, die den Sachverhalt kaum richtig erkennen lassen würde, d. h. mehr aus die Zugehörigkeit zum Börsenverein selbst, als auf die be dingte Form derselben gerichtet wäre. Zudem wäre bei Einführung der von Herrn vr. Orth vorgeschlagenen Neuerung mit zwei Möglichkeiten zu rechnen: entweder würden davon sehr viele Gebrauch machen oder nur wenige Interesse an dem Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft haben. Im ersteren Falle könnten Wesen und Art des Börsenvereins wie auch Einrichtung und Verfassung desselben gar nicht unberührt bleiben, da doch die außerordentlichen Mitglieder sich schwer- lieh auf dis Dauer mit der Rolle des »stummen Hundes« be gnügen würden, während im andern Falle die Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft als ein Fehlschlag, beson ders mit Rücksicht aus den erwarteten finanziellen Erfolg, an zusehen wäre. Weder in dem einen noch in dem anderen Falle würde somit dem Börsenverein mit diesem Zwitterding ge dient sein. 126 Wenn die einzelnen Kreis- und Ortsvereine glauben, ohne die autzerordentlicheMilgliedschaft in ihrem Bereiche nicht auskommen zu können, so bestätigt dies nur die Erfahrung, daß sich einer nicht sür alle schickt, ganz abgesehen davon, daß die Zuge hörigkeit von a.-o. Mitgliedern zu einem Kreis- und OrtS- verein ganz anders zu beurteilen ist. Läßt sich doch in einem kleinen Kreise alles leichter übersehen und durchführen — ge gebenenfalls auch ohne großen Formelkram wieder avschaffen was in einem größeren Verbände aus Schwierigkeiten stößt und von erheblich größeren, oft vorher gar nicht abzusehenden Wirkungen begleitet ist. Die etwaigen Vorteile sür die Deutsche Bücherei dürfen, so sehr dieses Unternehmen auch auf die Fürsorge des Börsenvereins gestellt ist und auf sein Interesse Anspruch erheben kann, nicht ins Feld geführt werden, da sie mit einer Außerachtlassung der Rücksicht auf die Mitglieder des BörfenvercinL doch zu teuer erkauf! wären. Außerdem liegt hier wie auch in allen den Fällen, wo die Zahl der Börsenvereinsmitglieder in einen Vergleich mit der Zahl der im Adreßbuch aufgeführten Betriebe gestellt wird, eine optische Täuschung vor. Zahlen beweisen, heißt es, aber doch nur für denjenigen, der sie richtig zu lesen versteht. Und wie im Kriege nicht die Zahl entscheidet, so auch nicht hier, wo gewogen und nicht gezählt werden mutz. Mag auch die Gesamtsumme der nicht im Handelsregister eingetragenen sogenannten buchhändlerischen Betriebe eine Rolle spielen und in einzelnen Fällen der oder jener Buchhändler ein Interesse an ihnen haben, so darf man doch die Bedeutung dieser Firmen weder für die Deutsche Bücherei, noch sür den Buchhandel überschätzen, auch wenn sie als Masse eine nicht un bedeutende Zahl darstellen. Ganz unrichtig aber wäre es, sich durch die Zahl bestimmen zu lassen, wo es auf die Art an kommt, die sich zahlenmäßig gar nicht erfassen läßt. Auch wird man grundsätzlich zwischen der Ausnahme dieser Firmen in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels nach den dafür aufgestellten Grundsätzen und der Mitglied schaft zum Börsenverein, die damit nichts zu tun hat, unter scheiden müssen. Deswegen halten wir es auch sür einen Irrtum, wenn Herr vr. Orth fordert, daß das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels nach der von ihm vorgeschlagenen Neuordnung nur die Mitglieder des Börsenvereins, also ordent liche und außerordentliche, enthalten dürse. So gerechtfertigt eine Kenntlichmachung der Mitglieder des Börsenvereins im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ist, da sie zur Beurteilung einer Firma wesentlich beitragen kann, so würden doch weitergehende Unterscheidungen sich weder aus der Natur der Sache, noch aus dem Charakter des Adreß buchs als einer Vereinspublikation rechtfertigen lassen. Viel mehr würden dadurch Dinge zusammengeworsen, die schlech- terdings nichts mit einander gemein haben, da die Aufnahme bzw. die Zugehörigkeit zu einem Verein und die Ausnahme in das Buchhändler-Adreßbuch von ganz verschiedenen Gesichts punkten aus zu beurteilen sind. Als Kriterium sür die Auf nahme in das Buchhändler-Adreßbuch kann die Mitgliedschaft schon deswegen nicht angesehen werden, weil vielfach die Stellung einer Firma, bzw. ihres Inhabers zu einem Verein von rein individuellen Anschauungen über Wert und Bedeu tung genossenschaftlichen Zusammengehens für ihn persönlich oder sein Geschäft beeinflußt sein kann. Niemand wird ihm einreden können, wie wichtig die Zugehörigkeit zu einem Be rufsverein ist, wenn er nicht selbst davon überzeugt ist. Auch sachliche oder persönliche Streitigkeiten unter Vereinsmtt- gliedern, wirkliches oder vermeintliches Unrecht, das ein Firmeninhaber einmal durch den Verein oder eine diesem nahestehende Seite erlitten hat, können Veranlassung bieten, sich vom Vereinsleben sernzuhalten oder sich ihm ganz zu verschließen. Demnach wird man der Auffassung des Herrn vr. Orth, daß, wer kein Interesse an der buchhändlerischen Organisation habe, auch keinen Platz im Adreßbuch des Deut schen Buchhandels verdiene, nicht zustimmen können, so na türlich und selbstverständlich es im allgemeinen ist, daß ein Buchhändler, der etwas aus sich und sein Geschäft hält, den
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