Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170215
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191702158
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170215
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-15
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 38, 15. Februar 1917. »Mit Rücksicht auf die allgemeine, ständig zunehmende Steigerung der Herstellnngs- und Vertriebskosten im Kunstverlage soll vom 20. Februar ab bis auf weiteres von den der Bereinigung der Knnst- verlcger angeschlossenen Mitgliedern ans alle Verkäufe von Verlags- blättern der Mitglieder ein Teuerungszuschlag von 20°/- auf den Ordinär- und Nettopreis erhoben werden. Ausgenommen sind bis auf weiteres die auf der Schnellpresse hergestellten Drucke im Preise von 6.- ord. und darunter, sowie Blätter der Originalgraphik, für welche jedem Mitgliede die Erhebung des Zuschlags anheimgestellt wird.« Jn eiligen Fällen empfiehlt sich telegraphische Mitteilung oder Übermittlung durch Fernsprecher (Abteilung D. N. B.) (Amt Zen trum 10 976—10 979). Jubiläum. Am heutigen Tage kann die angesehene Sortiments- bnchhandlung Friedrich Ebbecke in Posen auf 25 Jahre ihres Bestehens zurückblicke». Ihr Inhaber, Herr Hermann Ebbecke, der zugleich Gesellschafter des Vereins Posener Journal-Zirkel G. m. b. H. ist, hat sie zu schöner Blüte gebracht, sodaß sie. sich großen Ansehens erfreut. Bekanntmachung, bctrcsfend die Neichsstelle für Druckpapier. Vom 12. Februar 1917. — Ans Grund der Verordnung des Bnndes- rats über Druckpapier vom 18. April 1916 (Neichs-Gesetzbl. 1916 S. 306) wird folgendes bestimmt: 8 1. Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf nur zu den von der Reichsstelle für Druckpapier (Reichs-Gesetzbl. 1916 S. 863) festgesetzten Preisen abgesetzt werden. Liesernngsvertrüge über maschinenglattes, holzhaltiges Druckpa pier, die vor dem 1. Januar 1917 mit Wirkung über diesen Zeitpunkt hinaus avgeschlossen sind, gelten als zu den von der Reichsstelle fest gesetzten Preisen abgeschlossen, soweit das Papier zum Druck von Tageszeitungen bestimmt und die Lieferung nicht schon vor dem 1. Januar 1917 erfolgt ist. 8 2. Uber Verträge, welche die Lieferung von maschinenglattem, holz haltigem Druckpapier der im 8 1 bezeichneten Art zum Gegenstände haben, ist von den Vertragsteilen der Neichsstelle ans Verlangen Aus kunft zu erteilen. Insbesondere sind Vertragsnrknnden, Briefe und Rechnungen vorzulegen. 8 3. Ergeben sich bei Anwendung des § 1 Streitigkeiten, so entscheidet die Reichsstelle endgültig. Die Vollstreckung der Entscheidungen der Neichsstelle erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeß ordnung. 8 4. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntallsend Mark wird bestraft: 1. wer vorsätzlich entgegen einer für ihn getroffenen Entscheidung der Reichsstelle maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier zu einem anderen als dem von der Neichsstelle festgesetzten Preise absetzt, 2. wer die gemäß 8 2 erforderte Auskunft nicht innerhalb der ge setzten Frist erteilt, die Einsicht der Vertragsnrknnden, Briefe oder Rechnungen veiiveigert oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. 8 5. Die Bekanntmachung tritt am 13. Februar 1917 in Kraft. Berlin, den 12. Februar 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Vr. Helfferich. (Deutscher NeichSanzeiger Nr. 38 vom 13. Februar 1917.) Die Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zcitungsgewerbc G. m. b. H. Berlin, 0. 2, schreibt uns: Wir empfehlen, sich in allen Fällen, in denen die Drnckpapicrfabriken die zum Versand des Druck papiers erforderlichen Wagen nicht erhalten, in Zukunft a u s- schließlich mit uns, und nicht mehr mit den Stellvertretenden Generalkommandos, dem Kriegsministerinm, dem Kriegsamt, den KriegsamtSstcllen oder Linienkommandanturcn in Verbindung zu setzen. Bei einem anderen Verfahren entstehen lediglich Verzögerungen in der Erledigung, denn die vorgenannten militärischen Dienststellen werden von jetzt ab alle an sie gelangenden Anträge ans bevorzugte Stellung von Wagen für die Beförderung von Zeitungsdrnckpapier uns zur Begutachtung einsenden. Alle Mitteilungen und Anträge an uns müssen Namen und Wohn ort des Empfängers und Lieferers, sowie die Angabe über die zn ver sendende Menge enthalten. Post nach Österreich. — Im Postverkehr mit dem österreichischen Küstenlande sind folgende Änderungen eingetreten: Der Privalpakct- verkehr mit Eepovan ist wieder ausgenommen worden. Zngelassen sind Pakete bis zum Gewicht von 5 Kilogr. ans Gefahr des Absenders. Wertangabe und Eilbestellung sind ausgeschlossen. Eingestellt ist jeg licher Verkehr mit Dornberg, Prebaeina und Schönpaß sowie der Ein schreib-.und Wertbriefverkehr mit Ternova bei Gvrz. Die Mustermesse in Lyon, die am 1. März wieder eröffnet werden sollte, wurde infolge der Transportschwierigkeiten ans de» 18. März vertagt. Einstellung des Tauchbootbricfvcrtchrs nach überseeischen Län dern. — Tanchboot-Briefsendungen nach überseeischen Ländern werden von den Postanstalten vorläufig nicht mehr angenommen. Persoualoachrichteu. Gestorben: am 11. Februar nach schwerem Leiden im 51. Lebensjahre Herr Pani E b e r h a r d t, Inhaber der gleichnamigen Verlags- nnd KommissionSbnchhandlung und des Verlags Eduard Strauch in Leipzig. Der Verstorbene ivar ein Mann, der sich aus kleinen Lebensver hältnissen heranfgearbeitet hatte und allgemein geachtet dastand. Er ivar Gehilfe bei Eduard Strauch in Leipzig gewesen, in welcher Firma er sich zum ersten Posten emporarbeitete. 1999 übernahm er den Ver lag, der sich besonders auf turnerischem .Gebiete bewegte und die Deutsche Turn-Zeitnng und das Amtsblatt der Deutschen Tnrnerschafk verlegte, und 1998 das Kommissionsgeschäft von Eduard Strauch, das er zuletzt unter seinem Namen weiterführte. In beiden Geschäften hat sich Eberhardt lebhaft betätigt, der Sache der edlen Tnrnerei vielfach ge nützt und sich den Interessen seiner Kommittenten mit liebevoller Sorgfalt angenommen. Im persönlichen Verkehr war er liebens würdig >uid entgegenkommend, sodaß er sich viele Freunde erworben hat, die seinen frühen Heimgang mit aufrichtigem Bedauern erfahren werden. Hermann von Fürst 1'. — Ter frühere Direktor der Bayrischen Forstlichen Hochschule in Aschaffenburg 1)r. oee. putzl. Hermann von Fürst ist, 79 Jahre alt, in Aschaffenburg gestorben. Er gab das illu strierte »Forst- und Jagdlexikon« (2. Ausl. 1993) heraus und schrieb verschiedene Werke über Waldschntz und forstliche Pflanzenzucht. Von 1897—1914 war er Herausgeber des »Forstwissenschaftlichen Zentral blattes«. Max Ohnefalsch-Richtcr s. — Am 5. Februar ist in Berlin der Altertumsforscher Or. Mar Ohnefalsch-Richtcr im Alter von 66 Jahren gestorben. Die Ergebnisse seiner Ausgrabungen ans Cypern, wohin er 1877 gegangen war, legte er in den Werken »Die antiken Enltnr- stätten ans Kypros« (1891) und »Kypros, die Bibel und Homer« (1898) nieder. Später lebte er als ZeitnngSkorrespondent in London, bis der Krieg ihn nach Deutschland zurückführte. SpreWal. O -M.-Fakturen. Zu meiner großen Freude sind die O.-M.-Fakturen in einem ziemlich gleichen Format ausgefallen, das sehr handlich ist: nur einige Verleger können sich immer noch nicht entschließen, das alte große Format abznschaffen. Hoffentlich tragen diese Zeilen dazu bei, daß schon wegen der Papier-Ersparnis zur nächsten O.-M. auch diese Ver leger das Einheitsformat einführen. Ein Sortimenter. 148
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder