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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1917
- Strukturtyp
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- 1917-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1917
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- Deutsch
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^ 83, 13, April 19l7, Redaktioneller Teil, nur daraus an, ob im allgemeinen ein Beruf oder Betrieb für die Zwecke der Kriegssührung oder der Volksversorgung unmittelbar oder mittelbar Bedeutung Hai, also kriegswichtig ist. Es mutz vielmehr autzerdem in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob die Zahl der in dem einzelnen Be triebe tätigen Personen das Bedürfnis übersteigt. Daher mutz, falls notwendig, jeder einzelne Be- lricb, bei dem für ihn zuständigen Feststellungsausschutz, einen Antrag aus Anerkennung als Hilfsdienstbetried stellen. Es wird jedoch bei dieser Gelegenheit, um eine unnötige Häufung derartiger Anträge zu verhüten, sehr ergebenst noch aus folgendes hingewiefen: Aus der Aufzählung in Z 2 des »Gesetzes über den vater ländischen Hilfsdienst« vom 5, l2, 1916 ergibt sich im allge meinen ohne weiteres, welche Berufe und Betriebe als im vaterländischen Hilfsdienst tätig anzusehen sind. Eine besondere Entscheidung darüber, ob ein Beruf oder Betrieb im Sinne des Z 2 Bedeutung hat, sowie ob und in welchem Umfange die Zahl der darin beschäftigten Perso nen das Bedürfnis übersteigt, trifft der Fcststellungsausschutz nur dann, wenn für den Antragsteller zurzeit ein unmittel bares berechtigtes Interesse vorliegt. Eine Entscheidung des Feststellungsausschusses ohne Vor liege» dieser Voraussetzungen würde — ganz abgesehen von der unnötigen Arbeit — keinen Zweck haben, da die Entschei dung des Feststellungsausschusses nur für die Zeit ihres Erlasses und nur nach Maßgabe der zu dieser Zeit bestehen den Verhältnisse gilt. Diese Verhältnisse können sich aber von heute zu morgen, z, B, infolge Stillegung, Austritts von Arbeitskräften, Erledigung oder Entziehung kriegswichtiger Aufträge, Fehlens der Rohstoffe usw,, ändern. Wenn daher in Zukunft ein besonderer und dringender Anlatz zu der beantragten Feststellung eintreten sollte, so würde sich eine neue Entscheidung des Feslstellungsausschus- ses nötig machen, und die bisherige Entscheidung würde nicht mehr maßgebend sein. Es würde sehr erwünscht sein, wenn in den beteiligten Kreisen seitens des Bärscnvereins der Deutschen Buchhänd ler ausklärend dahin gewirkt würde, daß Voraussetzung der Entscheidung des Feststellungsausschusses stets das Vorlie gen eines besonderen dringlichen Interesses an der Feststellung ist, gez,: Meyer, Vorsitzender des Feststellungsausschusses Leipzig, Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler vom 30, März 1917, 4 Uhr nachmittags, Vorsitzender: Herr Wilhelm Müller, Anwesend die Herren: Deuticke, von Hölder, Löcker, Regelsperger, Schönfeld, Stein, Entschuldigt die Herren: Frick, Heger, Hillig, Mohr, Dachauer, Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und widmet den beiden verstorbenen Mitgliedern des Vereines Albert Köhler und Moritz Perles warme Worte, Er erinnert, daß er bereits einen Nachruf für Alber! Köhler in der »Buchhändler-Correspondenz« veröffentlicht und an seinem offenen Grabe gesprochen habe. Er betont die hervorragenden Verdienste, die sich Albert Köhler um den Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler erwor ben Hai, und beleuchtet die geschäftlichen Erfolge, die Moritz Perles errungen hat. Er fordert die Anwesenden auf, sich zum Zeichen ihrer Trauer von den Sitzen zu erheben, (Geschieht.) Der Vorsitzende ergreift sodann das Wort zu folgenden Ausführungen: Geehrte Herren! Die Einberufung einer außerordentlichen Korporations- Versammlung für die nächste Woche, in welcher über die Ein hebung eines 107» igen Teuerungszuschlages bei allen Verkäu fen von Büchern, Musilalien und Kunstarlikeln beschlossen werden soll, gibt mir Veranlassung, diese Frage, die uns schon wiederholt beschäftigt hat, in Ihrem Kreise zu erörtern, da Ihr Vorstand als Wahrer und Hüter der von Ihnen geschaffenen Gesetze berufen ist, zu dieser Frage Stellung zu nehmen und, wenn irgend möglich, zu verhüten, daß Beschlüsse gefaßt werden, dtc sowohl de» Verein wie jedes einzelne Mitglied in Gegen satz zu den Bestimmungen der Statuten und unserer Verkehrs- vrdnung sowie den einzelnen Verlegern bringen können. Ihnen ist ja bekannt, daß, eine der wichtigste» Bestim mungen unserer Statuten und Stützen unserer Organisation die Einhaltung des festen Ladenpreises bedeutet und daß willkür liche Abänderungen des Ladenpreises ohne Genehmigung des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler unstatthaft sind. Schon gelegentlich einer vor kurzem stattgesundencn Be sprechung unter mehreren Kollegen habe ich bemerkt, datz die Einhebung eines Teuerungszuschlages nicht auf Wien allein beschränkt bleiben kann, da die Notlage des Buchhandels ja auch in allen übrigen Teilen der Monarchie besteht, und der Meinung Ausdruck gegeben, datz über diese Angelegenheit nur ln einer Generalversammlung des Vereines der österreichisch ungarischen Buchhändler bindende Beschlüsse getroffen werden könnten. Ich habe es aber für nützlich gehalten, daß diese An gelegenheit in einem möglichst großen Kreis Wiener Berufs genossen erörtert werde, und sehe deshalb auch der nächsten Kor porations-Versammlung mit Interesse entgegen, nur möchte ich verhüten, daß die Mitglieder des Ausschusses unorienliert an dieser Versammlung teilnehmen, und halte mich deshalb für ver pflichtet, die Stellungnahme Ihres Vorstandes dieser Frage gegenüber genau zu Präzisieren, Ihr Vorstand ist der Ansicht, datz die Einhebung eines Teuerungszuschlages einzig und allein nach Abänderung des Paragraph 12 unserer Verkaufsordnung statlsinden könnte. Diese gestattet jedem Sortimenter bei Artikeln, die mit weniger als 257° rabattiert werden, einen angemessenen Spesenzuschlag ein zuheben, Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Verhält nisse im Buchhandel sich derart verschlechtert haben, beziehungs weise infolge der abnormalen Teuerungsverhältnisse, die eine beispiellose Preissteigerung der Material-, Vertriebs- und Lebensmittelpreise zur Folge haben, ein Rabatt von weniger als 3371 7» nicht mehr als auskömmlich bezeichnet werden kann. Daher müßte es dem Sortimenter nach Ansicht des Vorstandes gestattet sein, bei allen Artikeln, die mit weniger als 33167» gegen bar rabattiert werden, einen Spesenbelrag von 107» einzuhcben. Es müßte also der Mindestrabatt etwa mit 33767° festgesetzt werden. Ich halte es aber für unzulässig, aus Journale und Lie ferungswerke, die durch die Post bezogen werden können, einen Teuerungszuschlag einzuheben, wie auch auf staatliche Erzeug nisse, bei denen ein Schutz des Verlegers oder Herausgebers oder des Vereines nicht zu erwarten ist. Wir haben diesbezüg liche Zuschriften an sämtliche Sektions-Obmänner gerichtet, nm diese um ihre Ansicht und eventuellen Erfahrungen zu befragen, da wir selbstverständlich eine Abänderung unserer Verkehrs ordnung auch für die auswärtigen Mitglieder als bindend be trachten würden. Diese meine Ansicht habe ich gelegentlich der letzten Ver sammlung zum Ausdruck gebracht und auch den Antrag gestellt, die Frage zu vertagen, bis sie gelegentlich der diesjährigen Ostermetz-Versammlung geklärt sei und dann gelegentlich der sofort einzubcrufenden Generalversammlung der österreichisch ungarischen Buchhändler unseren Verhältnissen entsprechend er örtert werden könne. Ich stelle nunmehr die Angelegenheit zur Diskussion und bitte alle Herren, sich hierüber äußern zu wollen. Vor Eingehen in die Debatte werden die von den Sektions- obmännern Tausch in Innsbruck, Meyerhoff in Graz, Rivnac in Prag und vom Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler in Brünn eingelaufenen Schreiben zur Verlesung gebracht. An der Debatte beteiligen sich alle Anwesenden, Alle sind darüber einig, daß dem Sortimenter in irgendeiner Weise geholfen 355
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