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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1917
- Strukturtyp
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- Band
- 1917-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 88, 14, April 1917, Eine hebräische Druckerei. Zu den interessanresten Sehenswürdigkeiten in Wilna gehört zwei fellos die Druckerei: Witwe und Gebrüder Rom. Wenn dieser Betrieb auch hauptsächlich die Interessen des geistigen Judentums betrifft, so ist seine Geschichte doch auch für das deutsche Buchgewerbe wissens wert, obwohl er nicht in direkter Beziehung zu ihm steht, denn gar viele Werke der Hebraica, namentlich glänzende Talmudausgabcn mit hervorragenden wissenschaftlichen Randglossen stammen aus dieser in ein schlägigen Kreisen weltberühmten Offizin. Uber die Anfänge dieser Druckerei veröffentlichte die »Grodnoer Zeitung« kürzlich interessante Mitteilungen. Danach stammt ihr Gründer Baruch, der Sohn des Rabbis Josef Nom, ans Groöuo. Gr erhielt als erster Jude vom polnischen König Stanislaus August Poniatowski die Erlaubnis, in der Königlichen Staatsdruckerei hebräische Werke und Drucke herzu stellen. Das erste Werk ist im August 1788 erschienen. Es ist ein Kommentar zu den Psalmen von Jakob ben Chajim Eohen (Sepher Sera Jakob). Am Schlüsse des Werkes befinden sich das Datum des Druckes und die Namen der vier Setzer. Diese vier und Baruch Jo seph als Leiter haben 1788 die Pressen gemietet. Alle hebräischen Drucke bis 1795 bezeichnten als Verleger: Stan. Aug. Poniatowski, den König von Polen, oder »erschienen im neuen Verlage«. Der Name Nom kommt erst 1792 bei einem »Mischnah«-Druck vor, aber rrst 1795 als selbständiger Drucker: Baruch Jos. Nom, der 1799 einen Teil seiner Druckerei nach Wilna verlegte und dahin zog. Nach seinem Tode übernahm sein Sohn N. Menachem Man Nom im Jahre 1802 beide Druckereien und brachte 1835 die erste große Talmndausgabe her aus, die den Weltruf der Firma begründete. Als die russische Regie rung 1837 den Druck hebräischer Werke auf zwei Städte (Wilna und .Kiew) beschränkte, mußte das Stammhaus in Groöuo seine Offizin schließen. In Wilna folgte ihm 1841 sein Sohn Jos. Rüben Nom, der (1857) eine Witwe und drei Söhne hinterließ: David, Jakob und Ga briel, die unter der Firma: Witwe und Gebr. Nom das Geschäft weiter führten, bis es im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts in eine Ak tiengesellschaft umgewaudelt wurde. Venn mau den Betrieb besichtigt, ist man angenehm enttäuscht, da man wohl kaum eine so moderne Druckerei vermutet hat, sondern eine, die mehr dem ehrwürdigen Alter der Firma entspricht. Das Verwaltungsgebäude ist auch nur ein kleines einstöckiges Giebelhäus- cheu, und die darin Waltenden sind alte Patriarchengestalten, denen Geist und Intelligenz aus den Augen schauen. Ein Korrektor muß dort Talmudist und Schriftgelehrtcr sein, oberflächliches Wissen reicht für seine Tätigkeit nicht aus. Der Betrieb, in dem bis zum Kriegsbeginn mehrere hundert Menschen Beschäftigung gefunden haben, ist setzt natürlich sehr beein trächtigt. Kaum 30 Angestellte erledigen die dringendsten Arbeiten im Handbetrieb, da die Motoren nicht arbeiten. Ein Nunögang durch das Haus ist aber auch setzt, selbst für den Laien, lohnend. Wie in einer großen deutschen Druckerei geht's in dem modernen fabrikähnlichen Neubau der finanziell gut fundierten Aktiengesell schaft vom Sctzersaal in die verschiedenen Maschinensä'le, von den Buch binder-Werkstätten in die sehr bedeutenden Lagerräume der fertigen Druckbogen und der gebundenen Werke. Wohlgeordnet sind hier Tau sende hebräischer Geisteswerke aufgestapelt. Das Haus verfügt natür lich auch über eine eigene umfangreiche Bibliothek in einem hierzu be sonders hergerichteten Raume. Ferner sind große Papicrlagerräume da. Das Wichtigste aber ist ein feuersicherer Bau, in dem in Mctall- kassetten die Matrizen zu sämtlichen in der Druckerei her-gestellten Werken kartothekartig anfbewahrt werden. Die Druckerei ist dadurch jederzeit In der angenehmen Lage, iede einzelne Seite irgend eines Bnch^?- sofort Nachdrucken zu können, was für diesen Betrieb von großer Bedeutung ist, da der Neusatz gerade bei diesen Werken auf aroße Schwierigkeiten stoßen würbe. Ich habe dieses interessante Haus, als ich im vergangenen Jahre in Wilna stationiert war. wiederholt ausgesucht. Für die Herren Kollegen, ganz besonders aber für Antiquare, wäre eine Besichtigung sicherlich ebenso interessant wie damals für mich. Außerdem stellt Wilna auch in anderer Beziehung für den Besucher eine Fundgrube geistiger Genüsse dar. Kanonier Richard Ehrlich, in Fa. Jona? Alerander's Wwe., Rogasen (Posen), z. Zt. im Felde Mine Mitteilungen. Aufschriftslose Pakete. — Mehr als 8000 Pakete mußten im Jahre 1910 zugunsten der Postunterstützungskasse verkauft werden, weil die unzureichend befestigte Aufschrift während der Bostbefvrderung abgefallen war und die Sendungen im Innern Angaben tlb»r den Empfänger oder Abfvndvr »nt- . hielten. Meist werden die Absender oder Empfänger zu Unrecht an genommen haben, das Paket sei bei der Post entwendet worden. Und doch trägt die Post keine Schuld an der Nichtankunft des Pakets. Sie hat mit den aufschriftslosen und deshalb unanbringlichen Paketen nur Mühe und Arbeit, die erspart werden können, wenn die Aufschrift halt bar angebracht und ein Doppel der Aufschrift in die Sendung gelegt wird. Letzteres ermöglicht, das Paket auch dann dem Empfänger zn- zuftthren, wenn die Aufschrift abgefallen ist.und die Sendung zur Er mittelung des Empfängers oder Absenders geöffnet werden muß. Es empfiehlt sich dringend, die Aufschrift, falls sie nicht auf das Paket selbst geschrieben werden kann, recht haltbar zu befestigen und für alle Fälle ein Doppel der Aufschrift oben auf den Inhalt desPakets zu legen. Neue Horizonte im Urheberrecht der Künstler. — Professor Josef Köhler nimmt in der »Österreichischen Wochenschrift« zu dem mehrfach gemachten Vorschläge einer Art von Zuwachsgebühr Stellung, wonach bei der Wiederveräußeruug von bereits erworbenen Kunstwerken, die häufig zu ganz enorm hohen Preisen erfolgt, dem Künstler ein nach träglicher Zusatz zu dem ihm gewährten Kaufpreis zu zahlen sei. Köhler kommt auf dem Wege der Anforderungen des Jmmaterialgüter- rechtes zu einer im wesentlichen zustimmenden Auffassung, indem er das materielle Bild in der Rechtsordnung nicht nur dem Sachenrecht, sondern dem Urheberrecht unterstellen will. Er erklärt etwa folgen des für möglich: Jeder Maler läßt sein Bild mit einem Eintragungs stempel versehen und die Summe aufzeichnen, um welche er cs weg gegeben hat. Sobald das Bild weiterveräußert wird, ist ein Vermerk zu machen unter Angabe des Preises der Weitcrveräußerung, und so bald der Spekulationsgewinn des Veräußerers das übersteigt, was der Maler erhalten hat, ist diesem ein bestimmter Prozentsatz als Gebühr zu zahlen. Die Sache kann sehr erleichtert und vereinfacht werden, wenn eine »Gesellschaft des Kunstwerkrechts« die Angelegenheit in die Hand nimmt und die jeweiligen Veräußerungen überwacht. Natürlich geht dies nicht auf alle Zeit hinaus, sondern nur auf eine Reihe von Jahren, wobei aber berücksichtigt werden muß, baß der Malergenins oft erst nach Jahren anerkannt wird. Man nehme etwa eine Periode von dreißig Jahren. Hätte Böcklin zur Zeit einer solchen Gesetzgebung gelebt, dann hätte er für viele seiner Bilder, die um ein paar Hundert Mark weggegeben worden sind, reichen Lohn bekommen, von Fenerbach Marees u. a. ganz zu schweigen. Bedenkliche Reklame. — In der Zeitschrift »Kriegsbeschädigten fürsorge« (Verlag der Vossischen Buchhandlung, Berlin) 1. Jahrg. Heft 9—10 (Febr.-März 1917) lesen wir: Ein buchhändlerisches Unternehmen versendet gegenwärtig Em pfehlungsschreiben für ein Buch, das ein kriegsbeschäöigter Offizier verfaßt hat. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, daß der Ver fasser mehrfach schwer verwundet worden ist und nach der zweiten Verwundung, »während der Heilung — mehrmalige Knochenopera tionen, 8—10 Wochen im Streckverband, 6 Monate auf Krücken und an 2 Stöcken —« das Buch geschrieben hat. Das gesunde Gefühl weiter Kreise wird dadurch verletzt, daß zu Ncklaineziveckcn auf die im Kampf fürs Vaterland erlittenen Ver wundungen des Verfassers hingewiesen wird. Aber hiervon ganz ab gesehen, die Kricgsbcschädigtenfürsorge kann zu einem derartigen Ver fahren nicht schweigen, sie muß das ihrige dazu tun, um solchen Miß brauch nicht einreißen zu lassen. Der Fall liegt ähnlich, wie die in jüngster Zeit leider, allerdings nur selten gemachten Beobachtungen, daß Kriegsbeschädigte öffentlich, auf der Straße und in Wirtschaften, unter Hinweis ans ihre Kricgs- beschädigung, in der Regel mit einer Kriegsauszeichnung angetan. Karten und Bücher vertreiben, ans das Mitleid ihrer Mitmenschen rech nend. Wenn diesen Fällen nachgegangen wird, zeigt sich immer, daß es sich um Kriegsbeschädigte handelt, die aus Arbeitsnnlnst die ihnen von der .Kriegsbeschädigtenfürsorge angebotenen guten Stellen nicht annehmen, sondern cs vorziehen, hausierend ihr Leben zu fristen. Solche Vorfälle setzen alle Kriegsbeschädigten in der öffentlichen Meinung herab. Die .Kriegsbeschädigung darf unter keinen Umständen in marktschreierischer Weise als Aushängeschild für Geschäftszwecke be nutzt werden Dr. Gerth - Berlin. Preisaufgaben der Universität Breslau. An der Breslauer Universität wurden für das Jahr 1917 folgende Aufgaben für Preis- bewerbnng gestellt: I. Von der katholisch-theologischen Fakultät: »Das landesherrliche Patronat in Schlesien soll nach Ursprung und jetzigem rechtlichen Inhalt dargestellt iveröen«. II. Von der evangelisch-theo logischen Fakultät ^ Das religiöse Gefühl bei Schleiermacher und De Wette.- III. Von der rechts- unb staat-wissenschaftlichen Fakultät: 1. »Die Ornd-vetatio als Degriff-merkmal des ?nrturn«. 2. »Die Or ganisation der Vrotver teklnng in BrsSlan fall mit den dafür gefchaffe-
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