Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170417
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191704174
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170417
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-17
- Monat1917-04
- Jahr1917
-
2644
-
2645
-
2646
-
2647
-
2648
-
375
-
376
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 86. 17. April 1917. 3. Drucksachen, die nicht unter den Begriff »literarische Er scheinungen« fallen, wie Kataloge, Geschäftspapiere, Vcrlagsprospckte, Ziehungslisten und dergleichen, können ohne besondere vorherige Ge nehmigung und ohne die unter Nr. 4 vorgesehenen Förmlichkeiten cin- geführt werden, wobei sie der Prüfung der zuständigen Postüber wachungsstelle unterliegen. Sie dürfen die in Nr. 41 für literarische Erscheinungen vorgeschricbcnen roten Leitzettel nicht tragen. 4. Für Bücher, Ansichtskarten und sonstige Druck schriften (als Druckschriften gelten nur literarische Erscheinungen wie Broschüren, kurze Darstellungen in Heftform, Flugblätter, Musi kalien usw., nicht aber die unter Nr. 3 behandelten Drucksachen) gelten folgende Vorschriften: а) Jede Einfuhr ist abhängig von einer vorher erteilten Gcneh- nehmigung. d) Diese Genehmigung ist von demjenigen, der die Einfuhr erwir ken will, nachzusuchcn bei dem Buchprüfungsamt Ob. Ost, Prü fungsstelle Leipzig in Leipzig, Deutsche Bücherei. e) Die Genehmigung kann sowohl von Sortimentern bzw. Wieder- verkäusern als auch von Verlegern und Kommissionären sowie von Privatpersonen beantragt werden, die im deutschen Reichs gebiet ober im Gebiet Ob. Ost ihren Wohnsitz haben. б) Der Genehmigungsantrag muß gestellt werden unter Benutzung von amtlich vorgeschriebenen Bestellscheinen, und zwar in dop pelter Ausfertigung, die als erste und zweite Ausfertigung zu bezeichnen sind. e) Diese Bestellscheine sind in zwei Größen zu haben: kleine für Einzelsendnngen und große für Sammclscndungcn. Die klei nen kosten 5 Pfg., und die großen kosten 15 Pfg. für je 2 Stück. 1) Die Bestellscheine sind zu beziehen von dem Buchprüfungsamt Ob. Ost, Prüfungsstelle Leipzig, in Leipzig, Deutsche Bücherei, sowie von dem Buchprüfungsamt Ob. Ost, Hauptquartier Ost (Oberquarticrmeistcr), Deutsche Feldpost 120, und von den Pressestellen Ob. Ost I in Libau, II Mitau, III Kowno, IV Wilna, V Grodno, VI Lida und VII. Bialystock. g) Die auf den Bestellscheinen vermerkten Bücher sind zunächst nicht mit einzusenden. Soweit ihre Vorlegung zur Prüfung notwendig sein sollte, wird eine besondere Aufforderung er gehen. 1i) Falls die nachgesuchte Genehmigung erteilt wird, erhält der Antragsteller die zweite Ausfertigung des Bestellscheines mit Genehmigungsvermerk und Amtsstempel zurück, während die erste Ausfertigung bei der Prüfungsstelle verbleibt. Auf sei nen Wunsch kann der genehmigte Bestellschein auch uunnttelbar einer anderen Person (dem Versender) zugestellt werden. 1) Der genehmigte Bestellschein (zweite Ausfertigung) ist der Sendung bcizufügen. Sendungen ohne beigefllgten genehmig ten Bestellschein sind unzulässig. Die Sendung darf nichts enthalten, was nicht auf dem Bestellschein genehmigt ist. Ir) Soll eine Gesamt-Bestellung (z. B. 10 000 Postkarten einer Sorte) in mehrere Sendungen zerlegt werden, so kann in der ersten Ausfertigung des Bestellscheines die gesamte Bestellung angegeben werden, während in zweiter Ausfertigung so viele Bestellscheine vorzulcgen sind, wie Einzelsendungen abgefer tigt werden sollen, damit jeder einzelnen Sendung ei» geneh migter Bestellschein beigefügt werden kann. i) Außerdem muß jede Sendung mit einem amtlichen roten Leitzettcl beklebt werden, der den Aufdruck trägt: »Nach der Verordnung über die Presse des Oberbefehlshabers Ost zur Einfuhr in dessen Gebiet zugelassen.« Auf den Zettel hat der Absender seine Unterschrift mit seiner Adresse bzw. Firmen stempel mit Unterschrift zu setzen. m) Diese roten Leitzettel sind zum Preise von 2 Pfg. das Stück voni Buchprüfungsamt Ob. Ost, Prüfungsstelle Leipzig in Leipzig, Deutsche Bücherei, zu beziehen. Die Verwendung an derer Lcitzettel ist unzulässig, der Nachdruck untersagt. n) Bücher usw., deren Ausfuhr aus dem Reichsgebiet von den zu ständigen deutschen Behörden verboten worden ist, sind von der Einfuhr in das Gebiet Ob. Ost grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zulassung zur Ausfuhr aus dem Reichsgebiet durch die zuständigen deutschen Behörden ist aber nur eine Vorausletzung für die Einfuhrcrlaubnis in das Gebiet Ob. Ost: auch die zur Ausfuhr aus dem Reichsgebiet zugelasscucn Bücher usw. unter liegen bezüglich der Einfuhr nach Ob. Ost der Prüfung des Buchprüfungsamts Ob. Ost. Prüfungsstelle Leipzig, in Leipzig, Deutsche Bücherei. Presse-Abteilung beim Oberbefehlshaber Ost. Zur Abschaffung des Behördcnrabatts. — Das Großherzogl. Hess. Staatsministerium hat am 26. März 1917 beschlossen: »Der Staatsministerialbeschluß vom 2. März 1889, betreff. Ge währung von Rabatt bei Lieferung von Büchern und Zeitschrif ten usw. an Bibliotheken und Behörden, wird dahin abgeändcrt, daß vom 1. d. M. ab für die Dauer des Krieges von Behörden und Biblio theken, deren jährlicher Büchervermehrungsfonds 10 000 Mark nicht erreicht, ein Rabatt nicht mehr in Anspruch genommen werden soll.« Wie wir weiter erfahren, hat auch die Stadt Darmstadt seit Ja nuar 1917 auf jeden Rabatt während des Krieges auf Vorstellungen der Darmstädter Buchhändler hin für ihre Behörden, Anstalten und Ein richtungen verzichtet. Von der Universität Straßburg im Elsaß. — Es sind oft beun ruhigende Mitteilungen über Straßburg und seine Universität ver breitet worden, die sich durchwegs als irrig erwiesen haben. Dem Be suche der Universität Straßburg steht nach wie vor nichts im Wege, nur daß, da Straßburg Grenzfestung ist, gewisse Formalitäten erfüllt werden müssen: wer nach Straßburg kommen will, muß unter Vor lage einer Erklärung seines Generalkommandos, daß seiner Zu reise kein Bedenken entgegensteht, von dem Militärpolizeimeister zu Straßburg die Zureiseerlaubnis erbitten oder aber seine Papiere nebst der Erklärung des Generalkommandos an das Rektorat der Universität einschicken, das gern alles Weitere besorgt. Im übrigen wird an der Universität der Studicnbetrieb in dem Umfange, in dem er jetzt über haupt an den Universitäten möglich ist, durchgeführt. Bei der stark verminderten Studcntcnzahl sind die unmittelbaren persönlichen Be rührungen zwischen Professoren und Studenten, die auch früher schon für Straßburg ganz besonders bezeichnend waren, in noch erhöhtem Maße möglich. Die Zahl der Studenten und Studentinnen ist in Straßburg in den letzten Kriegsscmestcrn erheblich größer gewesen, als man hätte erwarten mögen. Persimalnachrichteil. Auszeichnung. - Herrn Vcrlagsbuchhändler Otto Beyer, Ver leger der »Deutschen Moden-Zeitung« in Leipzig, ist vom Könige von Sachsen das K r i e g s v e r d i e n st k r c u z verliehen worden. Gestorben: am 14. April nach längerem, schwerem Leiden im 60. Lebensjahre Herr Carl Otto Steinkopf, Mitinhaber der Firma I. F. Steinkopf, in Stuttgart. Der Verstorbene, ein Sohn des langjährigen Inhabers der 1792 gegründeten angesehenen Verlagshandlung, Kommerzienrats Fritz Stein kopf, war 1886 seinem Vater und Conrad Weitbrecht als Teilhaber zur Seite getreten und hat die Freude gehabt, noch bis zum Jahre 1903 mit seinem Vater zusammcnzuwirken. Nach dessen am 24. März 1903 erfolgten Tode hat er gemeinsam mit den inzwischen eingetretenen Teilhabern, den Herren Konrad Gustorff und Friedrich Weitbrccht, die alte Verlagsbuchhandlung im Sinne seines Vaters in den alten Bah nen weitergeführt; sie ist noch heute auf dem Gebiete der theologischen Wissenschaft und der christlichen Jugendschriften eine der ersten Firmen: ferner: am 6. April nach kurzem, schwerem Leiden im 62. Lebensjahre Herr Paul Howe in Neuruppin, der die dortige Buch handlung gleichen Namens von 1879 bis 1903 geführt hat. Wilhelm von Brucnncck -ft — In Halle ist der ordentliche Hono rarprofessor für deutsches Recht und Nechtsgeschichte an der Universität Halle, Geheimer Justizrat I)r. jur. et pkil. Wilhelm v. Bruenneck, im Alter von 78 Jahren gestorben. Von seinen Schriften nennen wir. »Siziliens mittelalterliches Stadtrccht« (1881), »Geschichte des Grund eigentums in Ost- und Westpreußen« (3 Bde. 1891—1896), »Das Pfandbriefsystem der preußischen Landschaften« (1910). Ludwig Stuß s. — In Jllenau in Baden ist nach langem Leiden der Berliner Maler und Zeichner Ludwig Stutz im Alter von 51 Jahren gestorben. Mehr als zwanzig Jahre war er einer der Hauptmit arbeiter des »Kladderadatsch«. Sein bedeutendstes Malerwerk ist eine vielfigurige Darstellung des Marktes auf dem Mllnsterplatz in Freiburg. Ludwig Zamcuhos s. Wie aus Warschau gemeldet wird, ist dort am 14. April der Erfinder des Esperanto vr. Ludwig Zamenhof ge storben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht