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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1927
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- 1927-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1927
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- Deutsch
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indem ich sagte, soweit ich mich erinnere: -falls die Verlänge rung der Schutzfrist kommt, dann nur gemeinsam für Autoren und für die Originalverleger«. Das heißt doch 'deutlich von jedem Kompromiß abrücken. Sie glauben nicht an eine Instruktion unserer Delegierten in Rom aus 50 Jahre? Ich bin skeptischer, vielleicht weil ich in Berlin wohne und viel mehr das Übergewicht empfinde, das bas Reichsministerium des Äußern über die andern Ressorts hat, als man das in Leipzig fühlt. Wie schließlich die Länder, wie der Reichstag entscheiden tverden, kann man nur vermuten, und ich freue mich, verehrter Herr Boigtländcr, Ihres Optimismus. Ich vermag ihn nicht zu teilen. Sie haben gewiß die Erklärung gelesen, mit der die Preußische Akademie der Wissenschaften für die Beibehaltung 'der bisherigen Schutzfrist eingetreten ist. Die Gründe waren leider sehr wenig stichhaltig, aber davon abgesehen, enthielt das Schriftstück die Be merkung sich zitiere aus dem Gedächtnis): »höchstens könnte man die Aufführungsrechte um 20 Jahre verlängern, wobei die Kon trolle ja auch viel leichter wäre«. Da haben Sie bereits das Kompromiß: Verlagsrecht« 30 Jahre, Aufführungsrechte 50 Jahre — die Folge wäre der schönste Kuddelmuddel. Und die leichte Kontrolle!! Denken Sie nur an die musikalischen Ausführungen bei ungeschützt nachgedruckten Noten. Nein, wird die Schutzfrist in irgendeiner Beziehung geändert, so ist es das Interesse des Buchhandels, diese Änderung auch dem Originalverleger zugute kommen zu lassen. Er hpnn solch Benesiz in vollstem Maße zu gunsten des deutschen Volkes ausnutzen. Denn, wie Sie sehr richtig sagen: »Der deutsche Buchhandel ist nicht Selbstzweck; er hat dem deutschen Volke zu dienen«. Aber damit ist doch nicht gemeint, daß er ein« Wohltätigkeitsaustalt ist. Ich bin erstaunt, daß Sie »Buchsabriken, Buchgemeinschaftc», Vereinsbnchhandlungen, Fach buchhandlungen, Warenhäuser« ihm gleichsetzen. All diesen ist natürlich die kostenlose Nachdrucksmöglichkeit sehr erwünscht, und jede Beschränkung einer solchen erscheint ihncnals «ine Benach teiligung des deutschen Volkes. »Parazelsus« hat vielleicht nicht ganz unrecht, wenn er sagt, daß von 100 Büchern 99 nicht wert sind, daß man sie ansieht. Aber das eine, das vielleicht die Jahrhunderte überdauert, wäre ohne die andern 99 nie an einen Verleger gekommen. Und dann — aus die Schutzfristfrage die Ansicht des »Parazelsus« ange wendet — ergibt sich, daß die Buchsabriken usw. auch nur von 100 sreiwerdenden Werken ein einziges in den Mahlgang ihres Betriebes aufnehmen. Die übrigen 99 sind und bleiben ver schollen. Um dieses einen Prozents willen, das nur 20 Jahre später popularisiert werden würde, geht der Schutz fristkamps. Wir Buchverleger hätten darum uns wirklich nicht zu be fehden brauchen und es wahrscheinlich auch nicht getan. Aber unsere mächtigen Brüder, die Musikolienverleger werden nicht ruhen, bis sie den Kampf siegreich ausgefochten haben. Da geht's nicht um die Leibeserben von Brahms, Bruckner, Hugo Wolf die haben ja keine hintcrlassen —, da geht's um Verlagsrecht und Aufführungsrecht und, wie ich gevechterweise zugeben muß, auch um die jungen Komponisten unserer Zeit; auch unter 100 von ihnen mag nur einer sein, der dem deutschen Volk wirkliche Wert« schenkt, aber um dieses einen willen muß man den 99 andern Gelegenheit geben, gehört zu werden. In aufrichtiger Verehrung Ihr sehr ergebener F. T h. Cohn. Das Berner Büro und die Schutzfrist. Berichtigung in Sachen des offenen Briefes »An die Herren Fritz Cohn und Karl Rosner« von Herrn Robert Voigtländer im Bbl. Nr. 84 vom 9. April 1927. Herr Robert Voigtländer schreibt in seinem offenen Brief: »Jetzt können wir noch nicht einmal wissen, ob in Rom überhaupt rin Antrag zur Änderung der bestehenden Schutzfrist-Bestimmun gen gestellt werden wird. Vor mir liegen die Vorschläge des Berner Büros, die zur Grundlage der Besprechungen in Rom dienen sollen. Von Änderung der Schutzfrist steht darin nichts. Es ist ja möglich, daß solche Anträge noch kommen«. Dazu bemerken wir, daß bereits in den Februar 1927 zur Konferenz in Rom von: Berner Bureau veröffentlichten »Lropo- sitions avec Exposes <te-s inotits prepsreos per l'Xckministratiori Italien»« et Io llureau International cte Oerue« auf Seite 5, 11 und 12 die Änderung des Artikels 7 »Dauer der Schutzfrist« be handelt und die Änderungsvorschläge ausführlich begründet wer den*). Bei dieser Gelegenheit kommen wir aus den ersten Absatz des Nachwortes zurück und bemerken dazu, daß die Bezeichnung »Ak tionsausschuß ,der' (!?) Originalvcrleger« nicht richtig ist. Im Februar 1927 hat sich aus den Reihen der Schriftsteller, Kompo nisten und bildenden Künstler der »Aktionsausschuß zur Einfüh rung der 50jährigen Schutzfrist« gebildet, dem sich eine Anzahl Verleger angeschlossen haben. Zur Werbung und Aufklärung im Buchhandel haben sich diese Originalverlcger dann zu einer be sonderen Gruppe des großen Aktionsausschusses zusammengetan. Mit welchem Erfolg diese Werbung und Aufklärung gewirkt hat, geht aus dem Umfang der im Bbl. Nr. 80 vom 5. April 1927 veröffentlichten Liste von schönwissenschaftlichen Verlegern hervor, die eine Reihe der »prominenten« Berlagshäuser des deutschen Buchhandels ausweist. Eine stattliche Anzahl neuer Zustimmungen zeigt uns, daß die Stimmung für Einführung der fünfzigjährigen Schutzfrist in den Kreisen des Verlagsbuchhandels ständig im Wachsen ist. Aktionsausschuß zur Einführung der fünfzigjährigen S ch u tz s r ist. Gruppe Originalverlcger. Neue Zeitschriften und periodische Erscheinungen. Mitgeteilt von der Deutschen Bücherei, Leipzig. Nr 70 (April 1827). (Nr 88 siehe Bbl. 1827, Nr 84.) Die Aufnahme geschieht jeweils aus Grund der ersten in der Deutschen Bücherei etngelausencn Nummer, die nicht immer dte erste Nummer im bibliographischen Sinne ist. Den Titeln slnb die Standortsbezeichnungen der Deutschen Bücherei betgesügl. Wünsche um Versendung von Abzügen dieser Liste werden berücksichtig«. Adreßbuch der Krastsahrzeugbesttzer im Volksstaate Hessen. Ausg. sl:) 1827. XIX, 282 S. 8° Tarmstadt: L. C. Wittich. 8.—. (Jährl.) <2L 8841.) Adreßbuch sllr die Städte Penig und Lunzenau nebst 25 Landge meinden des Amtsgerichtsbez. Penig. sl: 1827.) 8g, SS, 82 S. 8" Penig, Schloßstr. 18: Heinr. Hausemann. Hlw. 4.50. (2L 8837., Katholischer Alm an ach. jl:) 1827. III, 180 S. 4" München: Verlag I. Kös-l L Fr. Pustet. 8.—. (2L 17 071.) Konferenz deutscher Evangelischer Arbeitsorganisationen. Arbeits bericht... 1:1818/2«. 5« S. 8" Berlin: M. Warncck. 1.20. (2L 8817.) Archiv für Geslügclkunde. Jg. 1: j1827). H. 1 .(Jan.) 44 S. 8° Berlin W 57, Steinmetzstr. 2: Fritz Psenningstorss. Halb). K.SO. (Mon.) <2,4 8800.) Der Atheist. Jg. 1: 1827. Nr 4 (April). 18 S. 4" Wien I, Wipplingerstr. 8/8: Internationale Proletarische Freidenker. Die Nr—.20. (Mon.) (28 17115.) Die Auslese. Internationale Zeitschrtstenschau. Jg. 1: 1827. H. 1 (Jan.). 64 S. 8° Berlin SW 68, Zimmerstr. 71: O. H. Luken. Jährl. 18.—. (Mon.) (2L. 8848.) Ter republikanische Bankangestellte. Jg. 1: 1827. Nr 1 (Marz). 8 S. 4" Wien 18, Edelhofgasse 28: El. Reha. (Halb- mon.) (28 17180.) *) Vgl. dazu im übrige» den Artikel in Nr. 88 des Bbl.: Die Vorschläge der Italienischen Regierung und des Berner Internatio nalen Bureaus zur Revision der Revidierte» Berner ltbereinkunst. D. Schristl.
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