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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Rr. 260. Leipzig, Mittwoch den 7. November 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Buchhändlerverband „Kreis Norden". Ham- burg-Altonaer Buchhändler-Verein. Bekanntmachung. Wie den Mitgliedern unserer Vereine dieser Tage durch Rundschreiben milgetetlt wurde, ist in Hamburg-Altona und dem Gebiet des »Kreises Norden« der Teuerungszuschlag von 10 7» vom 1. November d. I. an eingeführt. Hamburg, den 1. November 1917. Tic Vorstände. i. A. Th. Weitbrecht. Justus Pape. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Ge- Hilfen-Verband.. Durch gefällige Vermittlung des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen zu Ber lin wurde uns als Anteil der Sammlung am Kantate- Sonntag in Leipzig die Summe von Dreihundert Marl zugunsten des Witwenfonds unserer Unterstützungskasse über wiesen. Indem wir unfern Mitgliedern hiervon Kenntnis geben, sprechen wir allen Stiftern hierdurch unfern wärmsten Dank aus! L e ip z i g, am 30. Oktober 1917. Der Vorstand. OttoCarlsohu. Richard Hi utzsche. Wold. Egert. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Ge Hilfen-Vervand. Im Monat Oktober gelangten zur Auszahlung: ^11 1836,— Krankengelder, ./l 400,— Begräbnisgelder, ./l 388,— Witwen- und Waisengelder > . .11 70,— Jnvalidengcldcr, j eunchl. Zuschläge, .11 680,— Notstandsunterstützuugen. Leipzig, 1. November 1917. ' Der Vorstand. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband und Elsaß-Lothringischer Buchhändler-Verein. Auf den 28. Oktober halten tue Vorstände beider Verbände zu einer Hauptversammlung nach Landau cingeladen, die von etwa 40 Mitgliedern besucht war. Als Gast durften wir den I. Vorsteher der Buchhändlergilde, Herrn Paul Nitschmann-Bcr- lin, begrüßen. Ta ein ausführlicher Bericht später erscheint, wollen wir nur kurz berichten, das; die Versammlung sehr an regend und bewegt verlief. Nachdem die übrigen Punkte der Tagesordnung erledigt und der Vorstand einstimmig wieder gewählt war, kam man zum Hauptpunkt der Tagesordnung: Einführung des Teuerungszuschlags von >07°. Die Vorstände beider Verbände hatten in einer am Tage vorher stattgesundenen Sitzung einstimmig beschlossen, der Versammlung die An nahme des Teuerungszuschlags mit einigen Ausnahmen zu empfehlen. In einer längeren, sehr interessanten und lebhaften Debatte, in der auch Herr Nitschmann mehrfach das Wort er griff, beschloß die Versammlung den Teuerungszuschlag aus alle Erzeugnisse des Buchhandels ohne Ausnahme. Der Vor stand zog darauf seinen Vorschlag zurück, und die Versamm lung faßte nunmehr gegen eine Stimme den Beschluß, vom 1. November d. I. an für die Gebiete des Badisch-Pfälzischen Verbandes und des Elsaß-Lothringischen Vereins einenTeuerungszuschlag von 107° ohne Ausnahme zu erheben. Die Nichtmilglieder solle», soweit sie — die Bahnhofsbuchhandlungen taten es bereits — ihre Zu stimmung noch nicht erklärt haben, dazu aufgefordert werden. Der Vorstand des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes. Joh. Heinr. Eckardt. Jacob Peth. EmilFrick. Or. R. Wolff. Der Vorstand des Elsatz-Lothringischen Vereins M. Freiheit. W. Hurter. Was soll der Soktimenter tun? Die im Sprcchsaal dieser Nummer aufgeworfene Frage, was der Sortimenter tun soll, ist leichter gestellt als beantwor tet. Denn sie wird nur von Fall zu Fall und unter Berücksich ligung der besonderen Umstände entschieden werden können. Da den meisten Lesern mit dieser billigen Weisheit wahrscheinlich nicht gedient sein wird, so sei es gestattet, ein wenig weiter auszuholcn. Nach K 21 des Verlagsrechtsgesetzes steht dem Verleger das Recht aus Festsetzung des Ladenpreises zu. Daraus ergibt sich, daß er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, dafür Sorge zu tragen, daß die von ihm festgesetzten Preise von den Sortimentem eingehalten werden, die Bücher also zu den von ihm festgesetzten Preisen in den Handel gelangen. Schützend tritt ihm hierbei der Börsenverein zur Seite, der seinen Mitglie dern gleichfalls die Pflicht der Einhaltung der Ladenpreise aus erlegt. Welche Bedeutung dieser Aufgabe des Börsenvereins bei gelegt wird, geht daraus hervor, daß unter den Pflichten der Mitglieder die Pflicht zur Einhaltung der von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise noch besonders in den Satzungen her- vorgehobcn wird. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß zudem, daß die Hauptarbeit des Börsenvereins seit Jahrzehgten dem Kampfe für den Ladenpreis gegolten hat. Ihm dient ein großer Teil der Institutionen des Vereins, und wenn auch die Behaust- iung, der Börsenverein stehe und falle mit dem Ladenpreise, eine Übertreibung darstellt, so würde sie doch Wohl schwerlich auf gestellt worden sein, wenn der Ladenpreis dem Börsenverein Hekuba wäre. Wie eng beide, Börsenverein und Ladenpreis, mit einander verbunden sind, zeigt sich auch darin, daß das Recht auf den Ladenpreis, also auf ein dem Verleger durch Gesetz zu- 1189
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