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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 260, 7. November 1917. Haustein, Ulbert, Zeb^veiLSi isebes Antiquariat, 2 ürieb (8eb>v6i!r), kamistr. 25: ^ntiquariats-XataloZ M. 324 (Der Zan- ren beide dir. 474) : IZunäes- lurci Ltaatsreebt cler Sebvveix, becbts^- 8tatistib us^v. 8". 80 8. 2468 I^rn. 8ebaa1k, b-itterateur, beiden. (Ir. 8". 316 8. 4752 Mn. l,a Kleine Mitteilungen. Teuerungszuschlag im österreichischen Buchhandel. — Fn der »Osterreich.-ung. Buchh.-Corresp.« Nr. 44 vom 31. Oktober erläßt der Borstand des Vereins der österreichisch-nngar. Buchhändler nntcrm 25. Oktober folgende Bekanntmachung: »In Beantwortung mehrfacher Anfragen und zur Vermeidung von Mißverständnissen erklärt der Unterzeichnete Vorstand auf Grund der Sitzung vom 22. Oktober 1617, daß auch jenen Bibliotheken, denen mit Rücksicht auf ihr X 10 00 0.— übersteigendes Jahresbudget bei Einkäufen von über L 100.— ein oprozentiger Skonto ein geräumt werden darf, der Tenernngs- zuschlag von 10 Prozent in Anrechnung zu bringen ist«. Gestohlene Papierballcn gcz. K. W. V. — In Leipzig sind von einem Speicher in der Zeit vom 7. März bis zum 26. Oktober 4 Ballen Papier und Mitte September ein gleicher Ballen von. einem Roll wagen verschwunden. Da vermutet wird, daß dieses Papier an einen bestimmten Abnehmer gelangt ist, so werden einschlägige Oieschäfte und Druckereien ersucht, ihr Lager daraufhin zu prüfen. Die Ballen sind ea. 150 bß: schwer und enthalten je 2000 Bogen weißes glattes Papier, 77X103 ein groß, zu je 250 Bogen in graues Papier verpackt. Der Gesamtwert beträgt etwa 1000 Mark. Sachdienliche Mitteilungen werden an die Kriminalabteilung in Leipzig erbeten. Einschreibsendungen an deutsche Kriegsgefangene in der Schweiz. — Eingeschriebene Sendungen an die in der Schweiz internierten Kriegsgefangenen und Zivilgefangenen sind zulässig. Diese Sendun gen werden jedoch nicht als Kriegsgefangenensendungen befördert, sondern sind portopflichtig. Schutzverband der dcutjchcn Fachzeitschriften. — Hn Verbindung mit Fachzcitschriften-Verlegcrn der Städte Hamburg, Hannover, Düs seldorf, Wiesbaden, Frankfurt a. M., Heidelberg, Mannheim, Karls ruhe, Würzburg, Nürnberg, Augsburg, München, Leipzig, Breslau u. a. O. ist der »Schutzverband der deutschen Fachzeitschriften« mit dem Sitz in Heidelberg zur Wahrnehmung der Interessen der Provinz-Fachzeitschriften gegründet worden. Da unseres Wissens der Verband der Fachpresse Deutschlands E. B. (Sitz Berlin) schon die Interessen der Fachzeitschriften in wei testem Umfange vertritt, so ist die Notwendigkeit dieser Gründung nicht recht einznschen, es sei denn, daß man hier eine ähnliche Spal tung bezweckt wie im Verein der Zeitungsverleger durch Trennung der Interessen der großstädtischen Betriebe von den Provinzverlagen. Eine solche Spaltung, die bei politischen Zeitungen sich vielleicht aus den widerstreitenden Interessen von Großstadt und Provinz rechtfer tigen mag, erscheint uns auf den Fachzeitschriftenverlag angewandt unangebracht, da die Gemeinsamkeit der Interessen hier viel größer ist, als es die durch Großstadt oder Provinz etwa bedingten Unter schiede sind. Erhöhung des Schweizer Portos. — Nach einem Privattclcgramm der »Basler Nachrichten« aus Bern hat der Bundesrat das Porto für Briefschaften von 10 auf 15 Et. erhöht. Von dieser Erhöhung erhofft man eine Mchreinnahme von 3—4 Millionen Franks. Die Papicrprcise steigen weiter. — Die Preise für Zeitungsdrnck- papier sind für die Zeit vom 1. November 1917 bis 31. März 1918, also für 5 Monate, durch eine Bekanntmachung der Neichsstelle für Druckpapier neu festgesetzt worden. Und zwar erfahren sie eine wei tere ganz erhebliche Erhöhung, so daß nunmehr bereits weit mehr als das Doppelte des Friedenspreises für das Zeitnngsdrnckpapier zu zahlen ist. Bestimmungen über die Presse im eroberten Livland. — Das- Bllchprüfnngsamt des Oberbefehlshabers Ost (Obergnartiermeister)- teilt uns mit, daß auch in dem neueroberten GebietLivlands die Bezie hungen des deutschen Buchhandels unter den für das Gebiet des Ober befehlshabers Ost geltenden Bestimmungen der Verordnung über die Presse vom 10. Juli 1916, wieder ausgenommen werden können, so bald die Neichspost ihre Tätigkeit dort beginnt, was voraussichtlich in Kürze der Fall sein wird. Wirtschaftskommission des Ecntral-Vcrcins Deutscher Buch- und Zcitschriftenhändler. - In Erledigung der Anträge des Mitteldeut schen Bezirksverbandes und des Lokalvcrcins Köln a. Nh. zur Bestell geldfrage wurde ans Beschluß der im Juni d. I. abgehaltcnen Ge neralversammlung des Central-Vereins eine neue Kommission ein gesetzt, deren Ausgabe es sein soll/in engem Zusammenarbeiten mit den hauptsächlich in Betracht kommenden Verlegern eine Ver besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des schwer be drängten Zeitschriftenhandels herbeizuführen. Tie Kommission, die die Bezeichnung Wirtschaftskommission des Central-Vereins deutscher Buch- und Zeitschriftcnhändler erhalten hat, wird, gemäß den Wün schen der Generalversammlung, ihre Tätigkeit zunächst nicht der Lö sung der Bestellgeldfrage widmen. Es wird vielmehr ihre Hauptauf gabe sein, bei den Verlegern auf zeitgemäße Erhöhung ihrer Zeit schriftenpreise und in Verbindung damit auf die dringend notwen dige Verbesserung des jetzt üblichen Durchschnittsrabatts hinzuwirken.. Kricgsgcwinnc der Papierfabriken (vgl. Nr. 92). — In dev »Neuen Hamburger - Zeitung« lesen wir: In der letzten Zeit haben verschiedene Papiersorten wieder einen Preisaufschlag von 150 Proz. erfahren. Daß dabei die Papiererzeuger recht vorteil haft abschneiden, bezeugen die Jahresabschlüsse der Papierfabriken. So erzielte die Ammendorfer Papierfabrik A.-G. in Nadewell ber Halle bei einem Aktienkapital von 1650 000 ^ einen Uberschuß von 1581098 .//! Die Aktionäre erhalten 36 Proz. Dividende, die Ge winnanteile von Anfsichtsrat und Vorstand belaufen sich ans eine Viertelmillion. Die Holzstoff- und Holzpappenfabrik Limmritz-Steina in Steina verteilt 22 Proz. Dividende, die Schlesischen Zellulose- Papierfabriken in Knnnersdorf 14 Proz., die Patentpapierfabrik zu Penig 16 Proz. (Vorjahr 12 Proz.), usw. Das Kricgsamt für den 5 Uhr-Geschäftsschluß. — Im »Kriegs amt« veröffentlicht der Neichskommissar für Kohlenverteilung eine Mit teilung, der folgendes entnommen sei: »Die Beunruhigung der Be völkerung über die Aussichten der Hausbrandbelieferung veranlaßt uns zu dem Hinweis, daß der Notlage einer Reihe von großen Städ ten durch Festsetzung verstärkter Lieferung besonders Rechnung getra gen worden ist. Diese Zuweisungen machen sich bereits fühlbar und werden auch in den kommenden Wochen das Vertrauen der Bevölke rung in die behördliche Regelung der Hausbrandlieferung stärken.« In einem besonderen Aufsatz des »Kriegsamtes« wird von neuem zur Sparsamkeit mit Kohlen ermahnt und besonders die möglichst weitgehende Anwendung der durchgehenden Arbeitszeit empfohlen. »Unterbrechung der Arbeitszeit bedeutet Vermehrung der täglichen Heiz- und Lichtstunden. Besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit, so werden Kohlen vergeudet. Die Verkaufsgeschäfte mit Ausnahme der Lebensmittelläden können zweckmäßig an 4 Ta gen der Woche gegen 5 Uhr geschlossen werden; 2 Tage ge nügen für alle, die nur des Abends Zeit zu Einkäufen haben. Dem Bedenken, daß an diesen 2 Tagen Verkehrsanhäufungen eintreten wer den, wäre durch entsprechende Verteilung der einzelnen Wochen tage auf die verschiedenen Geschäfte zu begegnen.« Ankauf von Lesestoff für Heer und Flotte. — In den »Mittei lungen des Deutschen Verlegervereins« Nr. 358 lesen wir: »Durch die ,Deutsche Volksspende zum Ankauf von Lesestoff für Heer und Flotte' werden voraussichtlich größere Mittel zum Ankauf von Büchern ver fügbar werden. Manche Verleger haben sich nun an die Verteilungs stellen gewendet und ihre Verlagserzeugnisse zu sehr ermäßigten Preisen bei unmittelbarem Bezug durch den Verleger angeboten. Wir möchten ünsere Mitglieder anffordcrn, in solchen Fällen daS Sortiment nicht ganz anszuschalten, sondern ihre Angebote so zu stellen, daß ein Vermittler-Rabatt bei Lieferung durch das Sorti ment in jedem Falle noch möglich ist, und, soweit als angängig, die Bücher durch das Sortiment zu liefern. Wie aus der Bekanntmachung im Börsenblatt vom 14. 7. ö. I. hervorgeht, hat auch der Gesamtausschnß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten, Abteilung 19 des Noten Kreuzes, beschlossen, die entsprechenden Büchcrankänfe nach Möglichkeit durch,- den ortsangesessenen Buchhandel zu Machen.«. 1194
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