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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 262, 9. November 1917. Ungcleimtcs Druckpapier. — In Nr. 180 des Börsenblattes schrieb ich über: »Barbarismus bei Büchern«, heute komme ich mit etwas Ähnlichem, aber noch Schlimmerem: es ist die leider in Mode gekommene Verwendung völlig ungeleimter Druckpapiere für gute oder gar kostbare Bücher. Bereits im Jahre 1902 habe ich an läßlich der damaligen Hauptversammlung der Gesellschaft der Biblio philen in Leipzig meine Stimme erhoben und vor Verwendung solcher ungcleimtcn Papiere gewarnt. Damals erschien, von der Gesellschaft der Bibliophilen hcrausgcgeben, das interessante Werk von Or. Kautzsch, -Die Nene Buchkunst«; es ist in einer der erstklassigen deut schen Druckereien gedruckt worden. Ter eine Inhaber der Firm«, der meine Warnung hörte, erwiderte, daß das Papier ein sehr teures sei und ans besten Rohstoffen, nämlich weißem Leinen, extra hergestellt sei. Ich erwiderte, daß ich ihm das gern glaube, daß aber ein ans solches Papier gedrucktes Buch, bei gar nicht zu starker Benutzung, bald in Fetzen zerrissen sein würde; erst die Leimung gäbe dem Papier die dauernde Festigkeit. Tie alten Buchbinder hätten ans diesem Grunde wohlbedacht alle damaligen Bücher vor dem Falzen pla niert, d. h. in-- mit Alaun versetztes Leimwasscr gelegt und zum Trocknen aufgehängt. Es muß doch einem jeden ohne weiteres Nach denken klar sein, daß ein ans Löschpapier gedrucktes Buch und völlig ungeleimtes Druckpapier ist nichts weiter als Löschpapier — im Gebrauch nach ganz kurzer Zeit zerfetzt sein muß. Fa, dieses Zerfetzen tritt schon beim Buchbinder ein, wenn er das broschierte Buch binden soll und die Broschur zu diesem Zwecke erst wieder in die einzelnen Bogen zerlegen, also »anseinandernehmen« muß. Genau so wie damals dieses Buch ist nun wieder ein derartiges Werk in meine Hände gekommen, es ist die vor kurzem erschienene Festschrift aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Negierungsjubiläums des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen. Auch dieses Buch ist auf Löschpapier, so muß man es nennen, gedruckt und erscheint als sog. »steife Broschur« im Handel. Es ist auf der Fadenheftmaschine ge heftet und, was das Unglaublichste ist, mit schwärzlichem, dickem Leim übermäßig geleimt; der Leim dringt naturgemäß, da er bei Lösch papier kein Hindernis findet, tief in dasselbe ein. klm das Buch zu binden das mir vorliegende soll einen Ganz-Kalbpcrgament-Einband habe» , muß cs »anscinaiidergenommcn«, d. h. in die einzelnen Bogen -erlegt werden. Ich habe nun versucht, dies auf trockenem Wege zu machen; es ging nicht, bei jedem Bogen zerriß das äußere Blatt; ich habe dann den Rücken mit Kleister anfweichen lassen, was sehr vorsichtig geschehen muß, damit die Feuchtigkeit nicht in die Bogen cindringt und Flecken verursacht, auch auf diese Weise zer rissen die äußeren Blätter; Ergebnis: alle Bogen sind am Rücken anfgerissen und müssen nun sorgfältig wieder an den übrigen Teil des Bogens angeklebt werden, ohne daß die häßlichen Leimspuren ganz zu beseitigen wären; es war genau dasselbe wie bei dem Buch von 1)r. Kautzsch. Es zeugt von wenig Kenntnis der Hcrstellnngstechnik, ein solches »Löschpapier« zum Drucke von Büchern zu verwenden, noch größere Unkenntnis aber verrät es, solche Bücher geheftet und geleimt als Broschur in den Handel zu bringen. Entweder gibt man ihnen gleich einen festen Einband, oder man legt solche teure Bücher nur gefaltet und nngeheftet lose in den Umschlag, dem Besitzer überlassend, sie sich nach seinen Wünschen und seinem Geschmack binden zu lassen. P a u l K e r st e n - B e r l i n. Umgestaltung der Schweizerischen Schillerstiftnng. Die Schwei zerische Schillcrstiftung erklärt in ihrem kürzlich erschienenen Jahres bericht, der das Jahr 1916 umfaßt, daß sie eine neue wichtige Um gestaltung ihrer Satzungen vorgenommen habe. Der AufsichtSrat strebt darnach, durch eine klare Umschreibung des Zweckes die Stiftung ihres zwitterhaften, halb Humanitären, halb literarischen Charakters zu entkleiden und sie zur rein literarischen Einrichtung zu erheben, die für alle Dichter da ist, und nicht mehr bloß für -notleidende«, wie cs in der Gründnngsnrknnde heißt. Die Stiftung also soll der gesamten schweizerischen Literatur zugute kommen, d. h. es soll fortan ein hervorragendes Werk nach rein künstlerischen Gesichtspunkten, ohne Rücksicht auf die Vermögcnsverhältnisse des Urhebers, mit einem Preise ausgezeichnet werden. Durchgehende Arbeitszeit. Die Handelskammer zu Magde- bnr g erklärte, daß als äußerste Beschränkung, die Handel und Ge werbe anferlcgt werden könnte, für die Kontore eine Geschäftszeit von 8^: bis 5 Uhr und für die Ladengeschäfte von 8V2 bis 5^ Uhr be zeichnet werden müsse; bei dieser Regelung wäre eine kurze Mittags pause möglich. Verbraucher von Ankündignngsmitteln beteiligten, hat der Neklamc- ausschuß bei den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin die nach stehenden -Leitsätze gegen das Plagiat in der Reklame« ausgestellt. 1. Plagiat ist die unberechtigte Nachahmung oder Benutzung fremden geistigen, insbesondere auch künstlerischen Eigentums. Im Gebiete der Reklame kommen vorzugsweise in Betracht: Text-Pla giate: Werbeschreibcn, Anzeigen, Broschüren, Kataloge; Zeichnungs- Plagiate: Plakate, Anzeigen, Umschläge, Preislisten, Schutzmarken (in Malerei, Zeichnung und Photographie); Ausstattungs-Plagiate: Schil der, Waren-Packungen, Zugabe-Artikel. 2. Auch die Umzeichnuizg7 Veränderung oder Anlehnung ist ein Plagiat, und zwar auch dann, wenn ein eigenartiger Gedanke des Vor bildes in einer neuen Darstellung verarbeitet wird, oder wenn um gekehrt die eigenartige Darstellung des Vorbildes einem neuen Ge danken angepaßt wird, cs sei denn, daß eine eigentümliche geistige oder künstlerische Schöpfung hcrvorgcbracht wird. 3. Plagiate verstoßen gegen den künstlerischen oder den kauf männischen Anstand und täuschen über das Können des Urhebers oder über den Wert der Arbeit. 4. Tie in 1 und 2 als Plagiate gekennzeichneten Erzeugnisse sind als strafbare Nachbildungen anzusehcn, wenn der Eingriff in das Urheberrecht vorsätzlich erfolgt ist. Außerdem unterliegen die widerrechtlich hcrgcstelltcn oder verbreiteten Exemplare der Vernich tung (88 38, 40, 42 des Urheberrechtsgesetzes, 88 32, 35, 37 des Kunst- schntzgcsetzes). Selbst fahrlässige Nachbildungen verpflichten zum Schadenersatz. Verwendung aufgcklebtcr Adressen bei Keldpostscndunßen. — F-eldpostsendungen mit aufgeklebten Adressen an deutsche Heeresange hörige - auch in den besetzten Gebieten und den verbündeten Län dern — sowie an Angehörige der verbündeten Armeen sind zulässig. Feldpostsendungen mit solchen Adressen an die Zivilbevölkerung der verbündeten Staaten, der besetzten Gebiete und nach dem sonstigen Ausland sind dagegen verboten. Für Kriegsgefangenensendungen — Briefe, Karten nsw. — sind gleichfalls aufgeklebte Adressen unzu lässig, Pakete dürfen jedoch mit aufgeklebten Adressen versehen sein. PtrssnallliiLlMea. Der neue Oberbürgermeister von Leipzig. — Anstelle des auS Gesundheitsrücksichten zurücktrctenden Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig Geheimrat IU-. Dittrich ist in einer gemeinsamen Sitzung deS Rates und der Stadtverordneten Herr Oberjnstizrat l)r. Rothe ge wühlt worden. Wir beglückwünschen den Gewählten zu seiner neuen Stellung und geben der Hoffnung Ausdruck, daß unter seiner Amts führung die Beziehungen der Stadt Leipzig zu dem ansässigen Buch handel und dem Börsenverein der Deutschen Bnchhäiidler sich ebenso freundlich und segensreich gestalten möchten wie unter seinen Vor gängern. Gestorben: an einer schweren Krankheit, die er sich im Felde zngezogen hatte, Herr Paul Gerhard Kluge, ein treuer Mitarbeiter deS Verlags Philipp Ncelam jun. in Leipzig;* ferner am 3. November nach längerem Leiden Herr Ludwig Lchwabacher in Stuttgart im Alter von 64 Jahren. Ter Verstorbene war früher Mitinhaber der Firma Levy L Müller in Stuttgart, von der im Dezember 1891 ein Teil des Verlags abgezweigt und als Schwabachersche Verlagsbuchhandlung von ihm weitergcfnhrt wurde. In fast 25jähriger Tätigkeit hat Ludwig Schwa- bachcr, ein liebenswürdiger, bescheidener Mann, sich dem Geschäft ge widmet, bis zunehmende Kränklichkeit ihn vernnlaßte, es am 1. April 1914 an Herrn Otto Berger zu verkaufen. Sprechsaal. librl8. (Vgl.. Nr. 251.) Wie uns aus dem Leserkreise mitgeteilt wird, befassen sich mit der Herstellung von Lx.iidrik die Carolus (9. m. b. H. in E h e m - nitz i. Sa. (Abteilung l^x littris) und G e b r. Vogt in Papier- m ühle S.-A. Auch einige Zeichner von I?x lidrw haben ihre Dienste unmittelbar oder durch Vermittlung des Buchhandels ange- boteii. Ihre Adressen sind dem Fragesteller übermittelt worden. Geistiger Diebstahl im Anzeigenwcsen. Auf Grund eingehen der Besprechungen, an denep sich Künstler, Hersteller, Vermittler und rönantivortltcher Redakteur: Emtl ThomaS. — Werl«-: M Sr««t: Ramm L Seemann. Sämtlich tn ü«tMrtg. — 1209 ,u Deuüche.^chtz^^.
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