Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1896
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- 1896-09-26
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- 26.09.1896
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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5978 Nichtamtlicher Teil. 225, 26. September 1896. benutzt, welche darauf berechnet und geeignet ist, Verwechselungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, ist diesem zum Ersätze des Schadens verpflichtet. Auch kann der Anspruch auf Unterlassung der mißbräuchlichen Art der Benutzung geltend gemacht werden.« Nehmen wir zur Illustrierung dieses Paragraphen einen kon kreten Fall an. In einer sehr belebten Straße befinden sich mehrere Buchdruckereien, welche befugtcrweise ihre Existenz dem Publikum durch ein entsprechendes Firmenschild kundthun. In derselben Straße giebt cs noch zwei Papierhandlungen, welche weder Satz- noch Druckarbeiten anfertigen, trotzdem aber unbefugterweiso über ihren Läden Schilder mit der Inschrift: -Papierhandlung und Buch- druckcrei» angebracht haben. Zu welchem Zwecke haben sie dies gethan? Selbstverständlich lediglich zu dem Zwecke, um das vor- beigehende Publikum in den Glauben zu setzen, daß bei ihnen die selben Arbeiten zu denselben Preisen ausgeführt werden, wie in den vorerwähnten wirklichen Druckereien. Die Bezeichnung -Buch- druckerei- soll also dazu dienen, den wirklichen Druckereien Kon kurrenz zu machen. Sie haben, wie es im H 8 heißt, ihrem Papier geschäfte eine Bezeichnung gegeben, welche darauf berechnet und geeignet ist, Verwechselungen mit den Druckereien hervorzurufcn, fallen also unter die Bestimmungen des Z 8 des Gesetzes vom 27. Mai d. I., sowie unter dieses Gesetz überhaupt, da dasselbe ja gerade bestimmt ist, einer mit unwahrer Reklame betriebenen Konkurrenz entgegenzutreten. Kleine Mitteilungen Reichsgerichtsentscheidung. — Die Benennung des ver antwortlichen Redakteurs einer Zeitung in derselben durch die Be zeichnung: -Für die Schriftleitung N. N.» ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 2. Juni 1896, unge nügend und als ein Vergehen gegen die Ordnung der Presse zu bestrafen. — -Die Ordnungsvorschrift des 8 7 des Paß gesetzes verfolgt den Zweck, zu ermöglichen, daß die Person des Redakteurs, dem nach den M 20, 21 a. a. O. eine verschärfte Verantwortlichkeit für den Inhalt der Zeitung ob liegt, sofort identifiziert werden kann. Es muß daher die Angabe klar und bestimmt erfolgen. Angaben, welche einen Zweifel übrig lassen, sind daher ungenügend. Als eine solche muß aber die hier fragliche: -Für die Schriftleitung: R. Wcberstädt- bezeichnet werden, da ihr Wortlaut von einer Verantwortlichkeit des R. W. nichts ent hält und deshalb die Möglichkeit offen läßt, daß dieser zwar Redak teur, nicht jedoch verantwortlicher Redakteur sei. Hieran ändert es auch nichts, daß das Jnstanzgericht der Ansicht ist, daß jene Angabe nur die Ergänzung durch das Wort -verantwortlich« zulasse; denn hiermit ist zwar gesagt, wie das Gericht die Angabe verstehe, dagegen ist nicht ausgesprochen und konnte nicht ausgesprochen werden, daß die benannte Person auch ausdrücklich als diejenige, die die Verantwortung trage, bezeichnet worden sei. Gerade letzteres soll aber geschehen.« (R.-A.) Geschichte der Schreibmaschine. — Die Geschichte der Schreibmaschine hat neulich O. de Rochefort-Lucay vor der -8ooists äes InAömsurs vivils äs braves- in einem interessanten Vorträge entwickelt. Die Nat.-Ztg. berichtet daraus folgendes: Die erste Schreibmaschine, von der man überhaupt weiß, wurde im Jahre >714 in England für Blinde konstruiert. Das erste Patent auf eine Schreibmaschine wurde 1829 in Amerika erteilt. 1833 schuf Lavier Progrin aus Marseille die erste Maschine, bei der sich die einzelnen Typen auf voneinander unabhängigen Hebeln befanden. Dann gab der Amerikaner Charles Turber der Unterlage, die das Papier trägt, die heute allgemein eingeführte Form der Walze und führte zugleich den Originaltypus der Maschine mit doppelter Bewegung sein. 1852 ergänzte Jones Clyde diese Konstruktion durch einen beweglichen Wagen, der die papiertragende Walze stützt, wie er heute ebenfalls allgemein angewandt wird. 1856 verfiel der Amerikaner Bach auf die Anwendung eines mit Tinte imprägnierten Farbbandes, jedoch konnte auf seiner Maschine nur ein schmaler Papierstreifen be schrieben werden. 1857 folgte durch eine Konstruktion von S. W. Francis die erste Maschine, die eine regelmäßige und bereits ziemlich schnelle Arbeit gestattete. 1867 erfand John Pratt ein neues System, das er -Stereotype- nannte; bei diesem fanden sich die Typen nicht mehr auf besonderen Hebeln, sondern im Relief auf einer Platte, gegen die das Papier durch den Schlag eines dahinter angebrachten kleinen Hammers gedrückt wurde. Später wurde diese Platte durch einen Sektor ersetzt, und so entstand die erste Maschine mit einer typentragenden Trommel mit doppelter Bewegung und mit einem Hammer. In die Praxis des täglichen Lebens trat die Schreibmaschine erst 1875 durch eine Konstruktion des Shales (erfunden 1868), die von dem Hause Remington in den Handel gebracht wurde. Seitdem nahm die Fabrikation und Verwertung der Schreibmaschine einen rapiden Fortgang. In den Jahren 1875 bis 1896 wurden 450000 schncllschreibende Maschinen gebaut im Werte von 150 Millionen Franks. Unter den heute gebräuchlichen schnellschreibendcn Maschinen lassen sich drei Typen unterscheiden: erstens Maschinen mit Typen auf besonderen Hebeln; unter diesen finden wir die bekanntesten Maschinen: Remington, Kalligraph, Bar-Lock Dost, William, Franklin, International Merit. Der zweite Typus sind die Maschinen mit einem typentragenden Sektor und mit einem hinter dem Papier befindlichen Hammer, davon sind die bekanntesten: Pratt, Hammond und Munson. Dann neuerdings noch der dritte Typus Dactyle (von Crandall konstruiert), bei dem eine typentragende Trommel direkt gegen das Papier bewegt wird. Die Verbreitung der Schreibmaschine nimmt von Tag zu Tag zu. In Amerika dürsten ungefähr 150000 Maschinen in Gebrauch sein; auch in Europa gehören sie bereits zu dem unentbehrlichen In ventar größerer Geschäfte und Bureaux. Lohnbewegung bei den Buchbindern. — Am 22. Septem ber abends hatten sich in Leipzig gegen 2000 in hiesigen Buch bindereien beschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen im -Pantheon versammelt, um die Antwort entgegenzunehmen, die die Leipziger Buchbindereibesitzer in einer Prinzipalsversammlung auf die Ge hilfenforderungen gegeben haben. Ein Berichterstatter teilt der Leipziger Zeitung über die Verhandlungen folgendes mit: Die Meister haben folgenden Forderungen zugestimmt: 9'/? ständige Arbeitszeit (inkl. Frühstücks- und Vesperpause), Mindeststundenlohn von 38 H für männliche, von 16—20 ->) für weibliche Arbeiter, dies aber mit dem Vorbehalt, falls nicht entsprechend der Leistungsfähigkeit anderes vereinbart wird. An Stelle des von den Gehilfen verlangten prozentualen Zuschlags auf Ueberstundenarbeit bewilligen die Arbeit geber für Uebcrzeitarbeit bis abends 9 Uhr 8 -ß an Arbeiter und 4 H an Arbeiterinnen als Lohnzuschlag pro Stunde, während die Ent lohnung für die Arbeit nach 9 Uhr abends und für Sonntags besonderer Vereinbarung überlassen bleiben soll. Abgelehnt haben die Meister die Forderung, daß Montags und Sonnabends über haupt nicht nach 9 Uhr gearbeitet werden soll, und sie haben ferner verlangt, daß die Gehilfen für Einführung und Durchführung der bewilligten Bedingungen einstehen sollen. Die Lohnkommission bczeichnete diese Zugeständnisse der Prinzipale als ungenügend und erklärte, daß nur für Ausgelernte im ersten Jahre bei thatsäch- licher Minderwertigkeit eine Herabsetzung des Stundenlohnes auf 35 zugestanden werden könne, daß für Sonnabend bflz-, höchstens 9stündige Arbeitszeit und für Ueberstunden- bezw. Sonntagsarbeit ein Zuschlag von 10 bezw. 20 c- für männliche und 5 bezw. 10 für weibliche Arbeiter per Stunde gefordert werden müsse und daß nur der Montag noch für die Arbeit nach Feierabend nachgelassen werden solle. Diesen modifizierten Forderungen der Lohnkommission stimmte die Versammlung zu und beschloß, sie den Prinzipalen anderweit vor zulegen und ihre Entgegnung bis Freitag oder Sonnabend zu erwarten. Am Freitag oder Sonnabend sollte dann überall da, wo diese Forderungen nicht bewilligt worden seien, die Arbeit ein gestellt werden. Zugleich wurde bestimmt, daß die mit den noch maligen Verhandlungen mit den Meistern betrauten Werkstatt- kommissionen auf irgendwelche Kompromisse wegen eventueller Abänderungen der Forderungen sich nicht einlassen dürften. Endlich wurde noch mitgeteilt, daß bei zwei Firmen die daselbst beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen bereits die Arbeit niedergelegt hätten, weil diese Arbeitgeber die Gehilfensorderungen nicht anerkannt hätten, und daß bereits über 1300 Gehilfen beiderlei Geschlechts nach den bewilligten Forderungen arbeiteten. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Nataras klovitatss. LidlioArapbis vsusr LrsobsivvvASv sllsr äsr aut äsm 6sbists äsr k^aturgssobiobts uvä äsr sxaotsv IVisssusebaktsv. 18. labrgaux-. Ho. 17. (Lsptsrvbsr 1896.) 8". 8.425—444. Lsrliv, k. L'riscI läväsr L8obv. dlo. 6493—6772. ItsieIis-Nsäi(:ivg1-^.iwsiASr. XXI. labrZavA. Xr. 20. (25. 8sx- tswbsr 1896.) Nit 1-ittsra.turübsrsioIit. 4". 8. 273—284. VsrlvA von 8. Itovsgsv in lisixrÜA. Von der Ausstellung für Amateur-Photographie in Berlin. — Die Reichsdruckerei in Berlin ist auf der -Aus stellung für Amateurphotographie- mit einer sehr interessanten Kollektion von Mikrophotographieen zur Feststellung von Fälschungen von Wertzeichen, Stempelmarken, Banknoten und Reichskassen scheinen vertreten. Man sieht dort die vorzüglich gelungenen Reproduktionen von gefälschten 50-Markscheinen, einer Banknote von 100 V6, von Postfreimarken u. a. Die Fälschungen sind teil weise so geschickt ausgeführt, daß eine Entdeckung im Original fast unmöglich erscheint und diese erst unter Zuhilfenahme der weit vorgeschrittenen photographischen Technik möglich ist. Die feineren, mit dem bloßen Auge gar nicht sichtbaren Unterschiede zwischen den gefälschten und echten Banknoten und Wertzeichen zeigt deut-
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