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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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6018 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 227, 29. September 1896. lang einer Sammlung aus dem Besitze eines ungenannten, aber -wohlbekannten» Sammlers. Der Katalog verzeichnet im ganzen 1024 Nummern und beginnt mit 50 Urkunden aus den Jahren 1349 bis 1797. Ihnen folgen als Nr. 51—185 Handschriften von Fürsten und Fürstinnen aus dem Hause Hohenzollcrn, denen sich in Nr. 186 —198 die Fürstlichkeiten anderer Länder anschließen. Sehr be deutend ist die Sammlung von Handschriften, die sich auf Goethe beziehen lNr. 199—673). Die folgenden Handschriften rühren von Schriftstellern, Künstlern u. a. her; ein Nachtrag im Katalog ver zeichnet Porträts und Faksimiles. Die andere Liepmannssohnsche Versteigerung betrifft Handschristen von Musikern. Die Sammlung stammt zum größten Teil aus dem Nachlaß des verstorbenen General-Musikdirektors vr. Julius Rietz in Dresden. Sie umfaßt 228 Nummern, darunter viele Stücke von außerordentlichem Wert. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nsmorial äs la librarris tcavyaiss. Uovus bsbclomaäairs äss li- vrss. Oomxlsmsnt äs Is, bibliograpdis kravyaiss. kscusil äs cataloguss äs» sclitsurs, avoe tabiss. 3. armes. dlo. 36—39. (Lsptemdsr 1896.) 8". 8. 549—592. Verlag von U. I-s 8ou- clisr iv karis. üssebicbts uvä I-ittsratur von dlisäsrsaotissu; 8taät uuä Uoob- stitt Osvadrück; ^Vssttalsn uvä kksiulauäs. klsbst sivsm rlv- bs-vx: Vsrsebisäsvss. rlutig.-Latalog I7o. 10 von I'sräivanä 8ciröuinglr in Osnabrück. 8". 75 8. 1751 kirn. Gcschüftsjubiläum. — Die hochangesehene Firma L. A. Kiltlcr in Leipzig, die am 29. September 1846 von Ludwig Adolph Kittlcr begründet worden ist, blickt am heutigen Tage auf glücklich vollendete fünfzig Jahre ihres Bestehens zurück. Wir sprechen dem geehrten gegenwärtigen Inhaber der Jubclfirma, Herrn Ernst Stahl, der die Handlung nach dem Ableben seines Onkels, des unvergeßlichen Herrn Carl August Schulze, am 1. Januar 1893 übernommen und seitdem erfolgreich geleitet hat, zu diesem Ehrentage seines Hauses unsere aufrichtigen Glückwünsche aus und sind überzeugt, daß diese guten Wünsche in weiten Kreisen des deutschen Buchhandels geteilt werden. Lohn beweg ungbeidcn Buchbindern. — Wie hier schon mit geteilt, haben die Leipziger Buchbindereibesitzer am 25. September die Forderungen der Gehilfen bewilligt. Diese Bewilligungen be stehen in Folgendem: 1) Allgemeine Einführung der Ostzstündigen Arbeitszeit. 2) Der Mindeststundenlohn beträgt für Gesellen 38 -Z, sür Ar beiterinnen 16 bis 20 -H. Ausgelernte Gesellen können im ersten Jahre 35 erhalten. Für geistig oder körperlich Schwache bleibt unter Zustimmung der Werkstuben-Kommis- sion besondere Vereinbarung Vorbehalten. — In Werkstätten, in denen nur bis zu 10 Personen beschäftigt werden, können besondere Löhne vereinbart werden. 3) Die Zuschläge für Ueberzeitarbeit betragen in den ersten zwei Stunden sür Gesellen 10 -H, für Arbeiterinnen 5 in den folgenden Stunden und Sonntags 20 bez. 10 -H. Ferner gelangte in derselben Versammlung folgende Resolution zur einstimmigen Annahme: -Da vor einer gemeinsamen Beratung über die Forde rungen der Gehilfen einzelne Firmen dieselben schon bewilligt haben, ist es schwer geworden, sich nunmehr ablehnend zu verhalten. Sollte aber bei Ueberreichung des in Aussicht gestellten neuen Tarifs zur näheren Prüfung desselben uns keine längere Frist gelassen oder gar der Versuch gemacht werden, denselben noch in diesem Jahre zur Einführung zu bringen, so daß uns keine Zeit übrig bliebe, uns mit unseren Auftraggebern zu verständigen, dann bleibt uns kein anderer Ausweg übrig, als wieder in eine Bewegung einzutreten. Wir glauben bestimmt, daß dann nicht einzelne Firmen für sich allein handeln, sondern vereint mit uns ihre Bestim mungen treffen werden.» Sprechsaal. Bücherzettel. Eine Buchhandlung in Köln a/Rh. hatte -Bücherzettel- in der äußeren Form von -Postkarten mit Antwort» versandt, durch die auf Seite 2 zu Bestellungen aufgcsordert wurde, - während Seite 3 und 4 als Bücherzettel formuliert waren. Wie Seite 3 (mit dem Aufdruck der Adresse der Kölner Firma), so trug auch Seite 1 (mit der handschriftlichen Adresse des Kunden) den Aufdruck -Bücherzettel». Die Firma spricht in einem Schreiben an uns ihre Ver wunderung über die seitens der Post erfolgte Zurückweisung ihres Formulars aus und bemerkt, daß ein derartiges Formular im Buchhandel -vielfach üblich» sei. Wir bezweiseln letzteres und finden die Nichtbesörderung durch die Post ganz berechtigt. Tic liste Hälfte dieser Toppelkarle, die, wie bemerkt, auf der Adressteile als Bücherzettel bezeichnet ist, enthält auf ihrer zweiten Seite nicht den üblichen Vordruck der Rückseite eines Bücher- zeltcls, sondern die vorgedruckte Empsehlung eines in leer- gelassenem Raume einzutragenden Büchertitels und unter diesem leeren Raum die (ebenfalls gedruckte) Bitte um Bestellung. Das ist natürlich kein Bücherzettel. Aber auch als Drucksache zum 3 -ß-Porto (nach vorauszusetzcn- dcm Wegfall des Ausdrucks -Bücherzettel- auf der Adretzseite) hätte eine Versendung nur dann zugelassen werden können, wenn sich auf Seite 2 kein handschristlicher Eintrag eines Büchertitels besundcn hätte. Die postalischen Bestimmungen geben vollkommen klare Auskunft darüber, was in -Drucksachen- handschriftlich nach» getragen werden darf; Büchertitel oder Warenbenennungen be finden sich nicht darunter. Daß ferner ein Bücherzettel keine gefaltete Doppelkarte sein darf, dürfte wohl allgemein im Buchhandel bekannt sein. Der Bescheid der Postbehörde, mit dessen Abdruck, wenn er auch den Lesern des Börsenblatts nichts Neues bringt, wir dem Wunsche der betreffenden Firma gern Nachkommen, lautet: -Die zur Versendung gegen das ermäßigte Drucksachen porto bestimmten Bücherzettel dürfen nach den maßgebenden Bestimmungen nur in Form einfacher, offener Karten zur Post eingeliefert werden. Karten mit anhängend en For mularen zu einem Bücherzettel für die etwaige Bestellung des angebotenen Werkes sind zur Versendung als -Druck- sachc- nicht zulässig. Wenn derartige, von Ihnen oder von anderen Buchhändlern rc. ausgegangene Karten bisher als -Bücherzettel» befördert worden sein sollten, so würde dies auf Versehen der betreffenden Beamten zurückgesührt werden müssen.- Ein späterer Bescheid der Postbehörde lautet: -Die weitgehenden handschriftlichen Zusätze (Bezeichnung der bestellten, nbbestellten oder angcbotene» Bücher, Musi kalien u. s. w. mit Preisangaben und sonstigen die Werke betreffenden Vermerken) sind nur bei den eigentlichen Bücher zetteln, d. h. bei Drucksachen in Form einfacher Karten, die auf der Vorderseite den Vordruck »Bücherzettel- tragen, zulässig, nicht aber bei anderen Drucksachensendungen. -Die anliegende Doppelkarte ist hiernach, auch wenn der Vordruck -Bücherzettel» auf der Aufschristsseite wegfällt oder durch -Drucksache- ersetzt wird, zur Versendung gegen das Drucksachenporto nicht geeignet, sofern auf der Innenseite Titel und Preis des angebotenen Werkes handschriftlich nachgetragen wird. »Gestattet ist, worauf ich aufmerksam mache, bei Preislisten und Handelscirkularen, in denen die Bezeichnung der an gebotenen Ware mit dem sonstigen Text durch Druck her gestellt worden ist, die Preise nachträglich handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern.- (Red.) Zeitungsbuchhandel. Von Zeitungen, die ihren Abonnenten Bücherprämien gewähren, sind uns wieder mehrere eingeschickt worden, die wir in Nach stehendem ausführen. Es vertreiben: Kürschners Universal-Konversat.-Lexicon, — Weltsprachen-Lexicon, — Der große Krieg 1870/71: die Fachzeitung -Der deutsche Tischlermeister-, Verlag von A. Flemming L Co. in Berlin, die gleichzeitig Probe nummern an Sortimenter versandten und -zur thätigen Verwendung- ausforderten, -Glück auf!» Organ des Erzgebirgsvereins (Schneeberg). Kürschners Universal-Konversat.-Lexicon, — Weltsprachen-Lexicon: die -Neue Badische Schulzeitung-, Verlag von Franz Treiber in Mannheim. Kürschner, Das ist des Deutschen Vaterland: die -Neue Würzburger Zeitung-, die -Gürlitzer Nachrichten und Anzeiger», die -Schwarzwälder Kreiszeitung» (Reutlingen), die «Calbe'sche Stadt- und Land-Zeitung-, der -Trompeter von Säckingen».
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