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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1896
- Sprache
- Deutsch
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220, 21. September 1896. Nichtamtlicher Teil. 5815 Retnhold Werther in Leipzig. Kühne, I., die geschlechtlich-sittlichen Verhältnisse der evangelischen Landbewohner im Großherzogt. Oldenburg, im Herzogt. Braun schweig, in den Fürstentümern Lippe u. in Bremen dargestellt auf Grund der v. d. allgem. Konferenz der deutschen Sittlichkeits vereine veranstalteten Umfrage, m. e. Vorwort v. C. Wagner, gr. 8°. (66 S.) v. 1. 10 «. I. Wtztz in Bern. Lorlokts äsr sekwsiüsiisebsn dotavisebsn 6s8stl8ebg.lt. Lullstiv äs lg 8oeists botgvigus 8M88S. ksä.: bl. t?i8vbsr. VI. litt. Ar. 8". (UI, XVIII, 100 8.) v. 4. - (I-Vl.: n.v. 18. 60) Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum rrsienmale angrkündigt sind. A. BlaLek jun., Berl.-Eto. in Frankfurt a/M. 5834 Born, preußisches Vereinsrecht. Brosch. 1 ^ 20 H. F. A. BrockhauS in Leipzig. 5829 Dsu88so, äis llggnisbgä'8 äs8 Vsäg. 6sb. eg. 20 ,/t. 8psnoer, IlinIsitunA in äg8 8tuäinin äsr ZoeiotoAis. 6sb. 6 ^; gsb. 7 Nüllsr, äsut8obs Uisbs. 10. Voll. 6sk. 2 Asb. 3 6rgAoroviu8, IVgnäsizgbrg in Itglisn. 1. Lä. 8. Vnü. 6sb. 5 ^ 50 gsb. 6 ^ 50 -z. 8Igtin ?g8llbg, b'snsr unä Zobrvsrt in, 8uägn. 7. ^.uü. 6sb. 9 gsb. 10 8tisr, Usbrbuob äsr trgnrö8. 8prgebs l. böb. Ugäebsn8obulso. 4. VI. Lgrt. 1 50 Eugen Diederichs in Florenz u Leipzig. 5836 Weiß, Eleanor, eine Liebe. Kart. 3 — die blassen Cantilenen. 3 .F. Otto Waller in München. ^ 5831 Vir, die Mobilmachung der Weiber. 1 ^ 20 H. S. Hirzel in Leipzig. 5831 Spalteholz, Handatlas der Anatomie des Menschen. 2. Band. 1. Abthlg. Geh. etwa 6 Ludwig Hofstetter in Halle. 5832 8obgttsbnrA, äsr 2isAslrobbgu. 20 S. Karger in Berlin. 5830 u. 5831 Nugägn, äis IlrngbrnnA äs8 Xiväs8 in, srstsn Usbsi,8zgkrs. Lrobsb. 50 -H. Nosbius, übsr äis öobgnälanA von I^srvsnbrgnlroo. 2. ^luü. 60 -H. ltottsr, übsr Lsritxpblitis. ktrossb. 3 ,/i! 50 8ismsn8, äis Ogsbsi/.ung l. '.Voburgnnis. ltrnsob. 50 IVsbstsr, äis sbtopieobs 8ebvgnAsr8obgkt. Lro8vb. sg. 9 ./I. Heinrich Minden in Dresden. 5834 Xursäin Vgg, 'lürlcissbs Intsrng. 2. Xuü. 2 ./I. Max Pasch in Berlin. 5835 Mein Haus, meine Welt. 3. Jahrgang. Vierteljährl. 1 50 -ß. Otto Schulze, Verlag in Eöthen. 5835 Klingbgrät, ^rtilrutgtion8- u. UörübnnAso. 6 ./t. Osntsobbsin, 8bglrs8xsgrg-6rgmll!gtib. 2. 3„tt. 2 .E. listsvrs, Is8 gugtrs 8gi80v8. 1 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 5828 Nsrriwgn, I?tot8gm. (V. U. vot. 3160.) 1 Vt 60 Deutsch« Berlags-Anstalt in Stuttgart. 5830 Deutsche Revue. 1896. 4. Quartal. 6 H. Wagner L E. Debes in Leipzig. 5833 kbssbsr u. 6vtbo, IVgnälrgrts von ?glg8ting r,ur bibtieobsn 6s- sobisbto. 6 .4 ; gntgSL. m. 8tgbsn 13 ./t. Nichtamtlicher Teil Vechtsverhältniffe der SuchsiandlungsreifenLen dem Verlagsgeschäftsinhaber und Dritten gegenüber nach dem Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuchs. (Nachdruck verboten.) *.* Das Rechtsverhältnis der Buchhandlungsreisenden gegenüber dem Verlagsgeschäftsinhaber richtet sich zunächst nach dem »Vertragsverhältnis«, in dem der Reisende zufolge mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung zum Verlags geschäftsinhaber steht. Ist eine Vereinbarung über den Um fang der geschäftlichen Befugnisse zwischen dem Reisenden und dem Verlagsgeschäftsinhaber weder ausdrücklich, noch nach Lage der thatsächlichen Verhältnisse stillschweigend ge troffen worden, so soll der Reisende künftig zu allen Ge schäften und auch zu allen Rechtshandlungen als ermächtigt gelten, welche die Vornahme der ihm übertragenen Geschäfte oder der Betrieb der ihm übertragenen Art von Geschäften mit Rücksicht auf das Handelsgewerbe (Verlagsgeschäft), für welches er reist, für gewöhnlich mit sich bringt. Wechsel- ucrbindlichkeiten eingehen, Darlehen ausnchmen, Prozesse führen und Grundstücke veräußern oder belasten, soll jedoch der Reisende nicht mit verpflichtender Wirkung für den Ge schäftsinhaber können, es sei denn, daß er hierzu besonders ermächtigt ist. In diesem gesetzlich abgcgrenzten Umfange soll sich aber nicht nur — wie bisher — das Rechts- und Ges chäftsvcrhältnis derjenigen Reisenden bewegen, welche zu gleich im Handelsgewerbe des Auftraggebers gegen Gehalt auf Grund eines »Dienstvertrages« angestellt, daher als »Handlungsgehilfen« zu beurteilen sind, sondern cs sollen künftig auch Reisende, welche nicht zugleich Gehilfen stellung in dem Verlagsgewerbe eümehmen, sür das sie reisen, sondern das Reisegeschäft selbständig gegen Ueber- weisung gewisser Provisionssätze oder anderer Vorteile wahr nehmen, in ganz dem gleichen Umfange als ermächtigt gelten, vorausgesetzt, daß sie ») den »Verkauf« oder den »Ankauf« von Waren zu besorgen haben, b) dieser Aufgabe an Orten obliegen, an denen ihr Auf traggeber eine Niederlassung nicht besitzt. An jenen Orten sollen also künftig auch alle nicht in Gehilfenstellung zum Auftraggeber stehenden, für diesen Ver kaufs- oder Ankaufsgeschäfte besorgenden Reisenden in gleichem Umfange als handlungsbevollmächtigt gelten, wie die im Betriebe des Verlagsgcschäftsinhabers fest angestellten nicht reisenden Handlungsbevollmächtigten Gehilfen. Indes macht der Entwurf den Vorbehalt: cs soll die Befugnis zum In kasso, zur nachträglichen Bewilligung von Zahlungsfristen und zur Aenderung von Geschäftsbedingungen erzielter Verkaufs oder Kaufsabschlüsse den Reisenden nicht ohne weiteres zu- stehcn. Dagegen sollen Reisende, welchen der Verkauf oder Kauf von Waren an Orten ohne Niederlassung des Verlags gcschäftsinhabers aufgetragen ist, zur Entgegennahme s) von Mängelanzeigen, b) von Zurverfügungstellungen und o) von anderen ähnlichen Anzeigen und Erklärungen mit Rechtswirkung für ihren Auftraggeber für ermächtigt gelten, wenn sie an dem Orte, von welchem aus die be treffende Anzeige oder Erklärung — sei es schriftlich oder mündlich — geschieht, persönlich anwesend sind. Danach werden künftig alle an Orten geschäftlich thü- tigen Reisenden, an denen das Geschäft, für welches sie zur Vornahme von Käufen oder Verkäufen reisen, keine Nieder lassungbesitzt, schlechthin zu »Handlungsbevollmächtigten« 78?
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