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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1896
- Sprache
- Deutsch
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4064 Nichtamtlicher Teil. ^ 156, 8. Juli 1896. freisteht, dieselbe zu refüsieren, hat er zweifellos das Recht, wie er ja auch Tafeln init Abbildungen der nützlichen Vögel erstellen lassen und verschenken konnte; und ebensowenig ist Artikel 31 verletzt, weil durch den angefochtenen Bundcsbeschluß kein Monopol eingeführt und der Grundsatz der Gcwcrbefreihcit daher nicht beeinträchtigt wird. Wenn eS einem reichen Privatmann eingefallen wäre, den Schulen eine ähnliche Zuwendung zu machen, so würden die hierdurch geschädigten Geschäfte auf dem Prozeßwege auch kaum ctivas haben ausrichteu können, sondern sie hätten sich in das Unabänderliche fügen müssen.« Die Entscheidung des Bundcsgerichts ist nicht nur höchst be dauerlich für die Betroffenen, sondern für den ganzen Buchhandel von weittragendster prinzipieller Bedeutung, da dadurch Wert und Nutzen jedes buchhündlcrischen Unternehmens, dem von seiten des Staates eine Konkurrenz erwächst, und zusammenhängend damit die Existenz des Unternehmens in Frage gestellt ist. Privat- Initiative hat seinerzeit die Lehrmittel geschaffen und ausgcbildet, ausgezeichnete Kartenwerke u. a. m. mit großen Opfern erstellt; das Land ist stolz auf diese Leistungen. Trotzdem wird die Privat industrie im vorliegenden Falle ruiniert, um die Früchte einer Arbeit gebracht, deren Erstellung ein Menschenalter in Anspruch nahm. Der Bundesbeschluß monopolisiert nicht den Schulwand- kartcnverlag für die Eidgenossenschaft, hat aber in seinen Folgen die Wirkung eines Monopols. Wir wollen hoffen, daß cs bei dem Spruche des Bundcsgerichts kein Bewenden haben wird, in dem Sinne, daß, trotz allem, Rücksichten der Billigkeit, wie sic auch das Bundesgcricht betont, die Gewährung einer Entschädigung an die Geschädigten zur Folge haben werden. — Vielseits hat uns die für unser fünfzigjähriges Vereins- Jubiläum zu erstellende Festschrift -Zur Geschichte des schweize rischen Buchhandels» beschäftigt. Es wird Ihnen allen eine Freude sein, zu vernehmen, daß unser Herr Fr. Schultheß, dessen ge schätzter Raine so eng verknüpft ist mit der Geschichte unseres Ver eins, sich bereit erklärt hat, so Gott ihm Leben und Gesundheit schenkt, die Geschichte des fünfzigjährigen Bestehens unseres Vereins zu schreiben. Wir sind Herrn Schultheß für seine gütige Zusage zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Nachdem ein für die Darstellung der »Geschichte des schwei zerischen Buchhandels bis zur Gründung unseres Vereins« gewonnener Kollege zu unserm Bedauern zurücktrat, und nachdem wir vergeblich gesucht hatten, einen andern berufenen Kollegen für die Ausführung der Arbeit zu gewinnen, hat sich nun Herr Ober bibliothekar Or. Karl Christoph Bernoulli in Basel bereit erklärt, diese Arbeit zu übernehmen. Da für viele Zeitabschnitte unserer Berufsgeschichle keine Vorarbeiten vorhanden sind, es über haupt für die Darstellung der Geschichte des 17. und 18. Jahr hunderts an Material mangelt, so wird eine den jeweiligen Zu sammenhang erforschende und erklärende Darstellung der Geschichte des schweizerischen Buchhandels vorderhand nicht möglich sein, und die Arbeit wird sich wohl mehr auf die Ausführung von Einzel bildern und Darstellung wichtiger Perioden beschränken müssen. — Anschließend an dieses Unternehmen hat Ihr Vorstand be schlossen, sich die systematische Durchforschung der schweize rischen Archive nach Muster der Stehlin'schen Regesten aus den Basler Gerichtsarchiven angelegen sein zu lassen. Bei der Bedeutung und den weithin reichenden Verbindungen, die Buchdruck und Buch. Handel einiger Schweizerstädte im 16. Jahrhundert hatten und teilweise bis in die Neuzeit zu bewahren wußten, wird eine Durch arbeitung der reichen und vielfach vollständigen Archive des Landes sicherlich äußerst wertvolle Zeugnisse und Belege für das innere Leben und die thatsächlichen Verhältnisse unseres Berufes zutage fördern. Die historischen Gesellschaften des Landes, die Vertreter der Kunstgeschichte, die aus der geplanten Arbeit ebenfalls interessante Resultate zu erwarten haben, werden das Unternehmen sympathisch begrüßen und unterstützen. Es ist die Absicht, den hohen Bundcs- rat und die kantonalen Regierungen um eine Subvention für ge nannten Zweck für eine Reihe von Jahren zu ersuchen. Sic werden alle mit lebhaftem Interesse die mannigfachen Auf gaben und Fragen verfolgt haben, welche die Thätigkeit des Börsen vereins und des Verbands der Kreis- und Ortsvereine im verflossenen Jahre in Anspruch nahmen. In dem -Gesetzentwurf über den unlauter» Wettbewerb«, bei der zweiten Lesung der -Gewerbeordnung- haben die Eingaben des Börsenvereins die ihnen gebührende Berücksichtigung gefunden. Die den Buchhandel betreffenden Paragraphen der genannten Gesetze werden dazu bei tragen, die soliden Grundsätze buchhändlerischen Geschäftsbetriebes zu schützen. Den gleichen Zweck verfolgt der vom Vereinsausschuß des Börsenvereins ausgearbeitete Entwurf der -Bestimmungen über den Restbuchhandel«, der, nach nochmaliger Begutachtung, der Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1897 zur Beschluß fassung unterbreitet werden soll. Eine auf Anregung des Vercins- ausschusses des Börscnvereins beschlossene und vorzunehmende Re vision der Werke hrsordnung wird auch unfern Verein beschäftigen, da die Verleger-, Kreis- und Ortsvereinc durch ihre Abänderungs vorschläge berufen sind, die Grundlage für diese Revision zu schaffen. --- Vom 15.—18. Juni d. I. wird in Paris der von dem Osrols äs Irr llldrruris einberufene -erste internationale Verleger- Kongreß- stattfinden. An demselben wird unser Verein durch die Herren F. Payot-Lausanne und Paul Delachaux-Neuenburg vertreten sein. Dieser Jahresbericht wird auf Antrag des Herrn C. M. Ebell-Zürich dein Herrn Verfasser miss wärmste verdankt und von der Versammlung einstimmig genehmigt. Zu Protokoll wild Notiz genommen von einer Erklärung des Herrn A. Raustein-Zürich, daß er, bezw. seine Firma -Schweizerisches Antiquariat«, sich von dem Passus im Geschäftsberichte: »Verstöße gegen die Satzungen« nicht ge troffen fühle. Im Anschluß an den Geschäftsbericht schilderte Herr F. Schultheß-Zürich, welch freundlicher Empfang den Schweizer Kollegen und insbesondere ihm, als dem Delegierten des Schweizerischen Buchhändler-Vereins zum fünfzigjährigen Jubi läum des süddeutschen Buchhändler-Vereins, Juni 1895, in Stuttgart zu teil geworden sei und wie hübsch und gelungen sich das Fest gestaltet habe. Rechnungsablage des Herrn Kassierer Payot-Lau- sanue für das verflossene Geschäftsjahr. Der Aktivsaldo vortrag beträgt Fr. 969. 95; das Jubiläumskonto per 31. Mai 1895 Fr. 1233. 25. Die Rechnung ist von Herrn A. Francke-Bern geprüft und richtig befunden worden; auf seinen Antrag wird sie unter bester Verdankung an den Rechnungsstellcr genehmigt. Es wird beschlossen, für 1896/97 den Jahresbeitrag der Mitglieder wiederum auf 20 Fr. zu stellen. (So hoch in Berücksichtigung der Jubiläumsfeier im Jahre 1899.) Herr R. Reich-Basel, unser Delegierter an der letzten Versammlung des Börsenvereins in Leipzig, giebt einen aus führlichen Bericht über seine Eindrücke und Erfahrungen an den verschiedenen Versammlungen, denen er beigewohnt hat. Der interessante Vortrag wird vom Herrn Präsidenten aufs beste verdankt. Eingabe der mitteldeutschen Buchhandlungs- ge Hilfen-Vereinigung, die Einführung des Buch händler-Examens betreffend. Der Herr Präsident referiert über diese Frage und legt namens des Vorstandes der Versammlung folgenden Antrag zur Beschlußfassung vor: Der schweizerische Buchhändlerverein erklärt: 1) daß er die Eingabe der mitteldeutschen Buchhandlungs- gehilfen-Vereinigung sympathisch begrüße; 2) daß er den Buchhandlungslehrlingen empfehlen und sie dazu anhalten werde, sich neben der praktischen be ruflichen Ausbildung im Geschäfte die theoretischen Kenntnisse und die allgemeine Bildung zu erwerben, die zu einer ersprießlichen Ausübung unseres Berufes erforderlich sind; 3) daß er bei Besetzung vakanter Stellen eventuell den mit einem Befähigungsnachweis versehenen Gehilfen den Vorzug geben werde, und 4) daß er den Vorstand ersuche, die Frage weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Vorstande des Börsen vereins in Beantwortung seines Schreibens vom 26. Mai 1896 zu unterbreiten. Der Antrag wird von der Versammlung einstimmig an genommen. Wahlen. Satzungsgemäß haben die Herren A. Francke- Bern, F. Payot-Lausanne und G. Zschokke-Aarau aus dem Vorstande auszutreten; sie sind jedoch wieder wählbar. Herr Zschokke bittet zum voraus, um das Wahlgeschäft zu ver einfachen, ihm keine Stimme zu geben, da er eine Wieder wahl nicht annehmen könne.
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