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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1896
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- Deutsch
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4062 Nichtamtlicher Teil. ^ 156. 8. Juli 1896. Nichtamtlicher Teil. Schweizerischer Vuchhändlerverein. 48. Generalversammlung in Zürich am 1. Juni 1896. Der Präsident. Herr Benno Schwabe-Basel, heißt die Herren Kollegen herzlich willkommen; er eröffnet die 48. ordentliche Generalversammlung und ernennt zu Stimmen zählern die Herren K. Kugel-St Gallen und C. F. Len- dorff-Basel. Hierauf verliest er den Jahresbericht, aus dem hier folgendes mitgeteilt sei: Geehrte Herren Kollegen! Unfern diesjährigen Jahresbericht schmückt das Bildnis unseres a n 11. Januar 1882 verewigten Kollegen Georg Friedrich August Fehr-St. Gallen, über dessen Leben und Wirken als Mensch und Buchhändler der an der Generalversammlung unseres Vereins vom 17. Juli 1882 erstattete Jahresbericht und die den Satzungen vorgedruckte Vereinschronik Auskunft geben.*) Friedrich Fehr, einer der Begründer unseres Vereins, gehörte von 1849—1881 — ununterbrochen — dein Vorstande desselben an, und ihm wurde innerhalb dieser zweiunddrcihig Amtsjahre dreizehnmal das Prä sidium des -Schweizerischen Buchhändlervereins- anvcrtrnut. Welch eine Fülle von Arbeit und Aufopferung lpricht aus diesen Daren! Wer von den älteren Kollegen erinnerte sich nicht, mit welch milder und herzlicher Freundlichkeit Friedrich Fehr uns alle zeit hier in Zürich begrüßte, mit welch jugendlicher Frische, ge diegen und energisch, er die Verhandlungen leitete, wie er unfern edlen Beruf liebte und ihm seine ganze Sorge lieh. Möge es dem »Schweizerischen Buchhändlcrvercin» nie an selbstlosen, tüchtigen, der Sache dienenden Männern fehlen wie Friedrich Fehr, dessen Andenken uns allen stets teuer sein wird. — Am 5. September 1870 trat Herr Hermann Fäsi als Teil haber in die Firma S. Höhr (jetzt Fäsi und Beer) in Zürich ein, deren ehrenvollen Ruf er in unablässiger, hingebender Arbeit ge treulich gewahrt hat. Der Vorstand brachte Herrn Fäsi am 5. Sep tember 1895, dem fünfundzwanzigsten Jahrestage seines Eintrittes in die Firma Höhr, die herzlichsten Glückwünsche unseres Vereins dar. Möge dem verehrten Jubilar noch viele Jahre Leben und Gesundheit beschicken sein, möge sein Geschäft blühen und wachsen; in diesem unserm Wunsche wollen Sic, meine Herren, bilte, durch Erheben von den Sitzen sich mit uns vereinigen. — Unser Verein zählte zu Beginn des Vcreinsjahrcs 1895/96 116 Mitglieder, am Schlüsse desselben 120 Mitglieder, von denen 15 dem Börsenverein nicht angehören Neu eingetreten sind: Herr I. M. Albin in Luzern; „ P. G. Drehmann in Genf; „ Adolf Kcel, in Firma Stehlt <L Keck, Buchhandlung in Chur; „ Carl Kugel, in Firma Scheitlin's Buchhandlung Nach folger in St. Gallen; „ Erhard Richter, Sortiments-Buchhandlung in Davos; . C. Wettstein, in Firma C. Wettstein L E. Speidel in Zürich. Firmenändcrungen: Die Firma Geschwister Doleschal'sche Buchhandlung ist in den Besitz des Herrn I. Eisenring übergegangen, der sie *) Die Buchhandlung Huber L Cie. in St. Gallen wurde 1781 von Jakob Huber, Buchbinder, aus solider Grundlage beruhend, unter dessen Namen begründet. Jakob Huber hatte schon früher nebenbei und in bescheidenem Rahmen dem Bücherverkaufe ob gelegen, trat dann aber 1781 mit dem gesamten Buchhandel in Verbindung und richtete ein assortiertes Bücherlager in besondcrm Geschäftslokale ein. Mit ihm vereinigte sich 1806, aus der Fremde zurückkehrend, Johannes Fehr (Vater von Friedrich Fehr) unter der Firma -Huber L Comp.» und übernahm das Geschäft nach einigen Jahren für alleinige Rechnung. Unter seiner Leitung ent wickelte sich das Geschäft rasch zu ansehnlicher Ausdehnung, sowohl in der Richtung des Sortimentes als auch des Verlages. Körper liche Leiden brachten es mit sich, daß Johannes Fehr in seinen letzten Lebensjahren dem Geschäfte nicht inehr seine volle Kraft und Zeit widmen konnte, und so kam es, daß Friedrich Fehr das Geschäft unter ziemlich schwierigen Verhältnissen übernehmen mußte. Friedrich Fehr hat dem Geschäfte von 1837—1879 vorgestanden und es, wie bekannt, zu hoher Blüte geführt. Im Jahre 1879 übergab Friedrich Fehr das Sortiment seinem Sohne Eugen Fehr, während er sich die Leitung des Verlages vorbehielt. unter der Firma Geschwister Doleschal's Buchhandlung Nachf. I. Eisenring in Luzern weiterführt. Die Firma Goepper L Lehmann änderte sich in W. Gocppcr, Buchhandlung in Bern. Die Firma A. Prell, C. F. Prell Nachfolger änderte sich in Prell L Eberle, Buch-, Kunst- und Verlagshandlung in Luzern. Die Firma Hugo Richter, Sortiment und Verlag, änderte sich in Hugo Richter, Verlag, während das Sortiment an die neue Firma Richter'schc Sort.-Buchhandlung zE. Richter) in Davos überging. Die Firma Scheitlin's Buchhandlung Nachs. L. Kirschner- Engler änderte sich in Scheitlin's Buchhandlung, Nachs. C. Kugel in St. Gallen. Ausgetreten sind: Herr L. Kirschner-Engler in St. Gallen. „ vr. H. Müller'in Basel. Ersreulichcriveise haben wir im vorliegenden Jahresberichte keinen Sterbesall unter unseren Mitgliedern zu verzeichnen. Wir gehen nun über zu den Angelegenheiten, die uns im ver gangenen Jahre beschäftigten. Die Schweizerische Landcsbibliothck hatte Anfang August v. I. bei einer Anzahl der Herren Kollegen angefragt, unter welchen Bedingungen sie Sortiment und Vertag liefern würden Der Vorstand, von mehreren Seiten um Veryaltungsmaßregeln angegangen, ersuchte Sie mit Cirkular vom 6. August, mit der Antwort an die Landcsbibliothck zu warten, da der Vorstand sich bereits mit der Ausstellung einheitlicher Normen beschäftig. Sodann wurde in einzelnen Fällen empsohlen, sich an Z 2 unserer -Uebereinkunft» zu halten. Die Verhandlungen mit Herrn Oberbibliothekar vr. Bcrnoulli führten zu dem Ihnen mit Cirkular vom 17. August mitgelciltcn Ergebnis, daß: 1) die Landesbibliothek sich mit dem Verein schweizerischer Buch- drnckereibesitzcr behujs Erlangung aller nicht buchhändlerischen schweizerischen Drucksachen in Verbindung setzen werde, so daß die Thütigkeit der buchhändlerischen Sammelstellen sich eventuell aus die Lieferung der in den Buchhandel gelangenden käuflichen Druckerzeugnisse beschränken würde; 2) die endgiltige Regelung des Verhältnisses der buchhändle rischen Sammclstellcn zur Landesbibliothek bis zur Ordnung des ersten Punktes vertagt wurde. Die Verhandlungen der Landesbibliothek mit dem Verein schweizerischer Buchdruckereibesitzer haben zu dem Resultate geführt, daß der letztere sich bereit erklärt hat, der Landesbibliothek als Sammelstclle für alle schweizerischen Druckerzeugnisse, soweit solche nicht käuflich sind, zu dienen. Infolgedessen ist ohne Frage die Aufgabe der buchhändlerischen Sammelstcllcn, deren Thütigkeit sich nunmehr also auf die Lieferung der käuflichen schweizerischen Druck erzeugnisse beschränkt, erleichtert worden. Eine Regelung der Be ziehungen der buchhändlerischen Sammelstellen zur Landesbibliothck soll nun mit dem 1. Juli nächsthin eintreten. Spezielle Mittei lungen darüber werden Ihnen in Kürze zugehen. — In unserm letztjährigen Jahresberichte wurde die durch das neue Posttaxengesetz von 1884 erfolgte Aufhebung der obersten Stufe der Kreuzbandtaxe — 15 Cts. sür siz—1 Kilo — als eine dauernde Schädigung des Buchhandels bezeichnet, als eine schwere Beeinträchtigung der Verbreitung gerade der guten und wertvollen Litteratur. Es wurde in dem Berichte ferner als wünschbar bezeichnet: 1) der Wegfall des Strafportos bei ungenügender Frankatur und statt dessen nur Nachzahlung des fehlenden Betrages; 2) eine Einheitstaxe für Briefe von 15—250 gr. im Verkehr mit dem Deutschen Reiche und Oesterreich. Die Uebersendung unseres Jahresberichtes 1894/95 mit Begleit schreiben an die tit. Oberpostdirektion in Bern hatte eine Einladung der genannten B Hörde zur Folge, -es möchten die im Aufträge des Schweizerischen Buchhändlervereins der Postverwaltung zu unterbreitenden Anträge in einer schriftlichen Eingabe eingereicht werden«. Wir haben, bezugnehmend auf die Darlegungen des letzten Jahresberichtes, unterm 23. Oktober v. I. die gewünschte, wohl begründete Eingabe an die tit. Oberpostdirektion in Bern eingereicht. Diiv vorn 26. März l. I. datierte Antwort der tit. Oberpostdirektion lautet in ihren Schlußsätzen: -Nach Ihren Auseinandersetzungen wird die Erhöhung des Maximalgewichts sür Drucksachen auf 1000 gr deshalb gewünscht, um auch größeren und somit wertvollere» Büchern die Vorteile der Drucksachensendungen zur Ansicht, d. h. die Gratisrücksendung innert 4 Tagen zuteil werden zu lassen. Erfahrungsgemäß er wachsen der Postverwaltung aus dieser Sendungskategorie sehr
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