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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 133, 11. Juni 1917. legern Ende Februar zugegangene Fragebogen über die ver« gleichenden Papierpreise der letzten Jahre soll mit die Unter lagen für die Verhandlungen liefern. Die Schwierigkeiten, die sich selbst einer solchen Kommission bei ihren Verhandlungen mit den Papiermachern bieten werden, dürfen nicht unterschätzt werden, da auf der anderen Seite die Papiermacher sich be mühen werden, uns die Unterlagen vorzuenthalten, die uns Berechnungen über die Berechtigung der jetzigen Papierpreise ermöglichen und uns einen Einblick in die Erzeugungsver« hältnisse gestatten. Trotzdem besteht die Hoffnung, daß mit ent sprechenden Vorstellungen unsererseits und der Unterstützung der Negierung auch hier ein Schritt vorwärts getan werden kann. Auch den Fragen der Ausfuhr widmet der R. A. dauernd sein lebhaftestes Interesse. Sehr zu begrüßen ist die kürzlich von der Regierung ausgesprochene Absicht, den R. A. nicht nur Während der Kriegs« und Übergangszeit, sondern auch für die Friedenszeit bestehen zu lassen. Es wird damit eine Stelle geschaffen, die in ständiger Fühlung mit der Negierung, ja ge« wriscrmatzen als deren beratendes und ausführendes Organ die gesamte Papierbewirtschaftung dauernd zu überwachen be rufen ist. Eine von irgendeinem Kriegswucheraml ausgehende Anfrage ist dem R. A. zur Beantwortung vorgelegt worden, ob erhöhte Verkaufspreise für gebundene Bücher, vielfach auch auf vor dem Kriege erschienene Bücher ausgedehnt worden seien, und ob es infolgedessen erwünscht sei, Richtsätze für die Preise gebundener Bücher aufzustellen. Beides wurde vom R. A. in längeren Ausführungen verneint. Nach langen Verhandlungen, die sich fast über ein ganzes Jahr ausgedehnt haben, ist endlich am 1ö. November 1916 die »Fachwissenschaftliche Zensurberatungs- stell er, kurz »Fach-Z. B.« genannt, in Tätigkeit getreten. Wir haben darüber in unseren »Mitteilungen« Nr. 341 und 34-1 ausführlich berichtet und können uns Wohl versagen, darauf näher einzugehen. Wir können aber mit Genugtuung feststellen, daß damit weitgehenden Wünschen des wissenschaftlichen Ver lages Rechnung getragen worden ist, und datz sie eine bedeu tende Erleichterung auf dem Gebiete der Zensur bedeutet. So viel wir gehört haben, hat sich der Verkehr mit dieser Stelle in einer für den Vcrlagsbuchhandel durchaus befriedigenden Weise abgespielt. Eine nicht unerhebliche Schwierigkeit bildet der veränderte Stand der deutschen Valuta im Auslande, durch den den ausländischen Sortimentern ein oft s->br bedeutender Gewinn zufließt. Wiederholt sind Anregungen an uns ergangen, wir möchten unfern Mitgliedern empfehlen, Lieferungen nach dem Auslande nicht in Mark, sondern in der Währung des Empfangs landes zu fakturieren und die Ladenpreise entsprechend festzu- sctzen. Auch abgesehen davon, datz das als ein unfreundlicher Akt gegenüber unfern im neutralen Auslande lebenden und durch den Krieg ebenfalls in Mitleidenschaft gezogenen Kollegen aufgefatzt werden könnte, hat uns vor allem die Erwägung an einem Einschreiten verhindert, datz derartige Maßnahmen sicher lich umgangen werden und deshalb vollkommen nutzlos sein würden. Es sei hierbei noch erwähnt, datz dem deutschen Ver leger kein Schaden aus diesem Stand der Dinge erwächst und im übrigen die Schweizer Kollegen durch wiederholte staffel artige Rabatterhöhung wenigstens einigermaßen dem übelstand Rechnung getragen haben. Es ist von mancher Seite behauptet worden, daß auch Bücher zu den Gegen st änden destäglich enBedarfs zu zählen seien und deshalb unter Umständen unter die »Ver ordnung des Bundesrats vom 23. Juli 1915 gegen die über mäßigen Preissteigerungen beim Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs« fallen. So sehr es im allgemeinen der Buch händler nur begrüßen könnte, wenn das Buch wirklich als ein unentbehrlicher Bedarfsartikel überall angesehen und anerkannt würde, so sind wir doch von diesem Zustande leider noch sehr weit entfernt. Vielleicht können einzelne Arien von Büchern, namentlich Schulbücher, als »täglicher Bedarf« gelten. Im all- 664 gemeinen ist das aber nicht der Fall. Außerdem ist der Verlags- buchhandel bei der fast überall bestehenden Konkurrenz an einer übermäßigen Preiserhöhung verhindert, und es ist deshalb nicht zu verstehen, daß es in einem, zum Glück vereinzelten Falle ein Kriegswucheramt unternehmen konnte, eine Sortiments. Handlung in Anklagezustand zu versetzen, weil sie den Band einer Nomansammlung, der Preiserhöhung des Verlegers entspre chend, zu 66 statt früher 50 Pf. verkauft hatte. Die Anklage ist, wie nicht anders zu erwarten war, wieder zurückgezogen. Auch von der Erhebung einer Anklage gegen den Verleger ist auf un sere nachdrückliche Vorstellung hin Abstand genommen worden. Große Beunruhigung bei den Fachzeitschriften- verlegern hat eine Verfügung hervorgerusen, die auf Ver anlassung des Kriegsministeriums von den verschiedenen Generalkommandos Anfang Februar 1917 erlassen wurde. Dar nach sollten chemische Fabriken keine Anzeigen mehr unter Angabe von Namen und Standort aufgeben dürfen. Es wäre das mit der Aufhebung eines großen Teiles lausender Anzeigen aufträge der chemischen Großindustrie gleichbedeutend gewesen. Auf eine Eingabe, die gemeinsam von einer Anzahl der dadurch betroffenen Vereinigungen, darunter auch unserem Verein, an das Kriegsministerium gerichtet wurde, ist dieses Verbot im letzten Augenblick rückgängig gemacht worden. Weiterhin ist cs den dankenswerten Bemühungen des »Verbandes der Fach presse Deutschlands« gelungen, einen weiteren sehr fühlbaren Eingriff in das Anzeigenwesen von uns abzuwenden. Es war beabsichtigt, denjenigen Firmen, die auf Grund des Hilfsdienst- gcsetzes als Höchstleistungsbetriebe übrtgzubleiben und die Ge samterzeugung einer bestimmten Gruppe in sich zu vereinigen bestimmt sind, das Anzeigen im Interesse der anderen, stillgeleg ten Betriebe zu verbieten. Auch hier konnte durch rechtzeitige Vorschläge ein durchaus entsprechender Ausweg, der allen An forderungen gerecht zu werden geeignet ist, gefunden werden. Es kann nicht oft und nicht dringend genug vor einer Ver schwendung mit Besprechungs-Stücken gewarnt wer den. Die Zeitungen sind mit solchen derart überhäuft, datz sie das eingehende Material nicht mehr bewältigen können. Es geht so weit, datz einzelne Zeitungen erklären, »kleinere Broschüren« überhaupt nicht besprechen zu können; als ob die Bedeutung eines Schriftwerkes nach der Seitenzahl gemessen werden könnte! Es ist kein Zweifel, datz die täglich einlaufenden Massen von Büchern an Buchhändler verramscht werden und dann in der Hand von Antiquaren auf den Ladenpreis auch neuerschie- uener Werke drücken. So mußten wir kürzlich in den »Mit teilungen« einen Fall veröffentlichen, daß eine Sortiments handlung bei der Unterbietung des Ladenpreises sich darauf berief, datz es sich hierbei um Besprechungs-Stücke gehandelt habe. Wenn aber, wie es immer noch vorkommt, die Veröffent lichung einer Besprechung von der Aufgabe von Anzeigen ab hängig gemacht wird, so kann das nicht scharf genug zurück gewiesen werden. Der Bücherbettel steht noch immer in Blüte, und wir sind mehrfach genötigt gewesen, in unfern »Mitteilungen« be sonders krasse Fälle zu veröffentlichen. Auch an dieser Stelle möchte unfern Mitgliedern größte Zurückhaltung allen derarti gen Anforderungen gegenüber dringend empfohlen sein, ins besondere auch bei Schulbücher». Wir verweisen in diesem Jahre nochmals auf den Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Mai 1915, nach dem alle weiteren Einzelgesuche um Schenkungen abgelehnt werden sollen, dagegen bei beabsichtigten Ankäufen je nach den Umständen die Gewährung besonderer Vorteile an die Be steller in Erwägung zu ziehen sind, soweit es die Bestimmungen der Verkehrsordnung zulassen. Die meisten vor dem Kriege abgeschlossenen Verträge wer den eine die Verlagshandlungen für den Fall einer Krieges sichernde Klausel nicht enthalten haben, wodurch ver mutlich mancherlei Unzuträglichkeiten erwachsen sind. Es ist des-
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