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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1896
- Sprache
- Deutsch
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182, 7 August 1896. Nichtamtlicher Teil. 4745 mals eine unerlaubte Nachbildung, wenn das Werk vor der Vervielfältigung bereits vom Urheber oder dessen Rechts nachfolger irgendwo »veröffentlicht« worden war. Nicht ver öffentlichte Schriftwerke (Manuskripte) und noch nicht veröffent lichte Bildwerke (einschließlich Zeichnungen) genießen kraft des dem Urheber hieran gesetzlich zugesprochencn »Eigentums rechtes« den gesetzlichen Schutz gegen willkürliche Vervielfäl tigung oder öffentliche Bekanntgabe (Herausgabe) durch Dritte bis zum Zeitpunkt ihrer erfolgten »Veröffentlichung« seitens des Urhebers oder dessen Erben. Die ganze oder auch nur teilweise Uebertragbarkeit der llrhebereigentumsrcchte an einem Schrift- oder Bildwerke ein schließlich der Zeichnungen und Photographieen ist in Japan mit allen Rechtswirkungen für und gegen den Urheber und seine Rechtsnachfolger ebenso wie in Deutschland anerkannt. Ein ausschließliches »Uebersetzungsrecht« am eigenen Werke oder einen »Vorbehalt« desselben am Werke giebt es in Japan nicht. Gegen Uebersetzung und deren Vervielfäl tigung durch andere ist somit in Japan ein Schriftwerk nie mals gesetzlich geschützt, sondern nur erst die »Veröffent lichung« der Uebersetzung ohne Genehmigung des Urhebers oder seiner Rechtsnachfolger wird als verbotene Nachahmung verfolgt und bestraft. Japan erkennt das »Eigentumsrecht« an dem übersetzten Schriftwerke dem »Uebersetzer« und dessen Erben zu, ohne Rücksicht darauf, ob er mit oder ohne Einwilligung des Urhebers das Werk übersetzt hat. Deutsche Urheber-Schriftwerke können daher in Japan, auch wenn sie vor ihrer Veröffentlichung zum Schutze dort angemeldet und eingetragen wurden, ohne weiteres von Dritten ins Japanische übertragen und in dieser Gestalt dort frei vervielfältigt wer den. Um Vervielfältigungen deutscher Werke in der Ueber- sctzung in Japan abzuhalten und zu verhindern, daß in fremden Sprachen dort Konkurrenzausgaben hergestellt werden, müßte man eigene fremdsprachliche Originalausgaben von dem Werke vor seinem Erscheinen fertigen und diese vor der Ver öffentlichung zur Eintragung in das dortige Register bringen lassen. Diese Uebersetzungsausgaben würden nach Eintragung den gleichen Schutz wie das Originalwerk genießen, d. h. in Japan auf die Lebensdauer des Urhebers und überdies noch 5 Jahre nach dessen Tode geschützt sein Bekanntlich schützt das deutsche Urheberrecht Uebersetzungen von Werken deutscher Urheber nur unter Vorbehalt der Einhaltung besonderer Be dingungen (vergl. ß 6 Abs. 1 litsrg o Abs. 2 und 3 des deut schen Urheberrcchtsgesetzes), aber alsdann auf eine längere Dauer (30 Jahre nach Tod des Urhebers) gegen mecha nische Vervielfältigung. Dagegen reicht der deutsche Urhebcr- rechtsschutz auch am »Originalwerk« deutscher Herkunft zeitlich weiter (Lebensdauer des Urhebers und 30 Jahre nach dessen Tod) und ist von einer stattgefundenen »Veröffent lichung« des Originalwerkes und der Formalität der vor erfolgten Anmeldung und Eintragung des Schutzrechtes in Deutschland unabhängig. Was »Uebersetzungen« anbelangt, so schadet hier deren »Veröffentlichung« dem Urheber im Schutze nicht, im Gegenteil es müssen vielmehr bestimmte Ver öffentlichungsfristen von ihm eingehalten und deren Nachweis durch Eintragung in eine amtliche Rolle gesichert werden. Deutschland kennt einen 5jährigen Schutz der Uebersetzung gegen Uebersetzung, Japan dagegen nicht; nur wenn die Ueber setzung einer Uebersetzung sich als Plagiat darstellt, wird sie als Nachahmung bestraft. - (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Brandenburg-Pommerschor Buchhändleroerein. — Die XII. Hauptversammlung des Braudenburg-Pommerschen Buch- händlervereius wird am Sonntag, den 6. September d. I. in Potsdam (Eisenbahn-Hotel von I. Kunze. Saarmunder Str. 1) abgehalten werden. Alwin Schultz, Allgemeine Kunstgeschichte. — Ein hervorragendes Druckwerk ist unstreitig die Allgemeine Kunstgeschichte von Prof. vr. Alwin Schultz, die gegen wärtig im Verlage der G. Grote'schen Verlagsbuchhandlung, Scparat-Konto, in Berlin erscheint und bis zum 11. Hefte (es werden deren im ganze» etwa dreißig) gediehen ist. In diesen 11 Heften sind nicht weniger als 670 Illustrationen enthalten, und zwar 548 davon im Text, darunter zahlreiche ganzseitige, und 122 als Separat-Beilagen, von denen die Mehrzahl doppel-, drei- und vierseitig ist. Die Textillustrationen sind fast ausnahmslos Auto- typieen und Zinkographieen; sie sind tadellos, wenn sie Gebäude und plastische Kunstwerke darstellen; wenn die Wiedergabe von Gemälden nicht immer die höchste Vollendung zeigt, so liegt dies eben nur an den Originalen, die auf photomechanischem Wege nicht besser gemacht werden können, als sie sind. Das Gleiche gilt von den Separat-Beilagen; 91 von den 122 sind in Autotypie und Zink ätzung ausgeführt, 20 in Holzschnitt mit Tondruck, und 11 in Chromolithographie. Diese und der Holzschnitt lassen hinsichtlich der Feinheit der Zeichnung und der Schönheit der Farben kaum etwas zu wünschen, und ihre vortrefflichen Eigenschaften drängen uns so zu sagen unwillkürlich die Ueberzeugung auf, daß auch ihre Originaltreue eine unanzweifelbare sein müsse. Der Wert des photomechanischen Prozesses geht aber aus dieser großartigen Publi kation glänzend hervor, denn ohne ihn wäre sie überhaupt nicht möglich. — Der typographische Druck des Werkes selbst wurde in der renommierten Kunststätte von Fischer L Wittig in Leipzig aus geführt, und dieser Name ist schon allein hinreichende Bürgschaft für dessen Schönheit; was die lithographischen Blätter anbelangt, so sind sie aus den ersten Ateliers Senefelderscher Kunst hervor- gegangen und ihrer Firmen würdig. Eine Anzahl Farbendrucke in dem letzterschienenen Hefte aber verdient ganz besondere Beachtung. Da die Kunst der alten Aegypter, um die es sich hier handelt, eine polychrome war, so glaubten Verfasser und Verleger, daß auch die Wiedergabe, sollte sie eine getreue sein, nur auf polychromem Wege ausgeführt werden könne, und der erwähnten Leipziger Druckerei ist es gelungen, eine ganze Anzahl solcher farbigen Bilder, von denen noch mehrere folgen werden, in wirklich meisterhafter Weise zwischen die Zeilen des Textes typographisch hineinzudrucken, bei denen trotz der Feinheit und Vielfarbigkeit der Zeichnung jede Linie und Farbe genau stimmt, letztere auch die volle Reinheit und Leuchtkraft bewahrte. Es ist dies eine geradezu prächtige Leistung, die jeder bewundern wird, der die aus atmosphärischen und anderen Einflüssen entspringende große Veränderlichkeit dos Papiers kennt, namentlich wenn er erfährt, daß die Bilder zehn- und elfmal durch die Maschine gehen mußten. Da diese Drucke natürlicherweise sehr kostspielig sind, so wird man auch dem Verleger, der das Unter nehmen wagte, seine Anerkennung nicht versagen; ein solcher Viel farbendruck zwischen dem Text dürfte übrigens nur in sehr wenigen Werken, auch nicht in französischen und englischen anzu treffen sein; wo es aber geschehen, waren die Preise der Werke sehr hohe und nur für reiche Bücherliebhaber, nicht aber für die große Masse des Volkes, bzw. für billige Zweimarklieserungen berechnet. Mögen deshalb Herausgeber und Verleger auch die gebührende An erkennung dafür finden seitens des Publikums, das ohne allen Zweifel den gediegenen Inhalt dieser Kunstgeschichte, für den der Name des berühmten Verfassers ain besten spricht, auf den aber leider hier nicht näher eingegangen werden kann, zu schätzen wissen wird. Nb. 6. Warnung vor Ankauf. — Das Sekretariat des evangelisch- lutherischen Lcnlralvereins für Mission unter Israel in Leipzig, Markt 2 III, warnt in einer Anzeige dieses Blattes vor Ankauf eines Exemplars^ von Levy's Neuhebräischem Wörterbuche, das von einem gewissen R. Schwarzstein angeboten wird. Neue Bücher, Kataloge ec. für Buchhändler. 6sutrg.Ibi-i.tt lür Libiiotbstzsrvsssn. Hsrgusgsgsbsn unter stün- digsr iVIitrvirirunA eablrsiobsr I'gebKSnosssn dss In- und »4us- Ignclss von Or. 0. Hartwig-, Libiiotbslrsdirslrtor in Halis. XIII. dabrggng. 8. u. 9. Hskt. August—-Lsxtsinbsr 1896. 8". 8. 345—440. Vsrlag von Otto ügrrgssowit.2 in I-siprig. Inbglt: 2usütrs und Lsriobtigungsn ru rusinsin »Libiiogrg- pbisobsn Landbuob übor dis luttsrgtur kür bsbrüissbs Lprgobtzunds» von N. 8tsinsobnsidsr. — Ois Libsl dss Nbowas g Xswpis in dsr Or. blokbibliotbslr ru Oarrnstadt von Lebinidt. — dallob Vogel von I'srd. 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