Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1896
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- 1896-07-28
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- 28.07.1896
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Das Münchener Landgericht hat als Berufungsgericht die fälschliche Anwendung des Preßgesetzes gerügt und erklärt, daß derartigen gerichtlichen Aufforderungen ein zur Zwangs aufnahme aus Straferkcnntnissen wegen Beleidigung verur teilter Redakteur nicht nachzukommeu brauche. Der verantwortliche Redakteur wird somit nur dann wegen Nichtaufnahme strafverantwortlich, wenn das ganze »Verfahren«, mittels dessen die Aufnahme des Urteils tenors eingeleitet und begehrt wird, ein in prozessualer Hin sicht durchaus unbeanstandbares und einwandfreies ist. Im Falle v. Otto-Kreckwitz lag aber, wie hier nachgewiesen wurde, eine unrichtige Anwendung von 8 10 des Prcßgesetzes vor, der gegenüber der angegangene Redakteur die Aufnahme in sein Blatt mit Grund versagen durfte. Dagegen hat sich die Strafkammer des Münchener Land gerichts I in ihrem freisprechcnden Erkenntnis dahin aus gesprochen: es sei der als verantwortlich bezeichnet«: Redakteur einer Zeitschrift oder einer Zeitung dann als der verantwortliche Redakteur des »Inseratenteiles« dieses Blattes zugleich zu betrachten, wenn auf dem Blatte selbst ein verantwort licher Redakteur speziell für den Inseratenteil nicht be zeichnet sei. Diese Auffassung widerspricht der reichsgerichtlichen Auf fassung, wonach beim Fehlen der Bezeichnung des verant wortlichen Redakteurs für einen Teil der Zeitung oder Zeit schrift die Verantwortung nicht auf denjenigen abgewälzt werden kann, der bloß als »Chefredakteur« oder bloß für einen bestimmten anderen Teil der Zeitschrift als »verant wortlich- zeichnet. In den beiden letzten Arten der Zeichnung liegt nämlich noch nicht ausgesprochen — was das Münchener- Landgericht vermutet —: daß sieb der betreffende Redakteur als verantwortlich auch für denjenigen Teil habe bezeichnen wollen, für den er eben nicht bezeichnet ist. Wir halten daher die zu diesem Punkte gegebene Urteilsmotivierung des Mün chener Landgerichtes nicht für richtig. Kleine Mitteilungen. Konkurs Benno May in Triest. (Bergt, die amtliche Be kanntmachung in Nr. 168 d. Bl.) — Es wird uns von gut infor mierter Seite mitgetcilt, daß der Verwalter der Konkursmasse der erloschenen Firma B. May in Triest, deren Inhaber vor einein Monat verstorben ist, beabsichtigt, das ganze vorhandene Kom missionslager im Interesse der Masse zu verwerten resp. als vorhandene Aktiva zu betrachten. Der bctr. Verwalter begründet sein Vorgehen dadurch, daß er unter den vorhandenen Korre spondenzen eine große Anzahl von Zuschriften aus Verlegerkreiscn vorgefunden habe, in denen Rücknahme der Disponenden bezw. des Kommissionsgutes aus Rechnung 1896 verweigert werde, falls nicht bis zu einem gewitzen — meist verstrichenen — Termine Ausgleich des Kontos erfolgt sei. Den Gläubigern der sallilen Firma ist anzu raten, gegen dieses Verfahren — vielleicht zusammen — Einspruch zu erheben, denn sonst ist zu befürchten, daß die beteiligten Ver leger nicht nur einen mehr oder weniger hohen Saldv, sondern auch zum Vorteil einiger Pfandgläubiger ihre ganzen Kommissions sendungen verlieren. Theologischer Handkatalog. (Vergleiche Nr. 160 d. Bl.) — Der von einer Anzahl Firmen, die besonders theologischen Ver lag pflegen, gemachte Vorschlag, gemeinschaftlich einen theologischen Handkatalog zum Verteilen an das Publikum herauszugeben, ist von Verlag und Sortiment gleich gut ausgenommen worden. Mit ganz verschwindenden Ausnahmen haben die in Frage kommenden Verleger ihre Titel eingcsandt und sich bereit erklärt, die auf sie entfallenden, durch den Verkauf nur zum Teil gedeckten Kosten zu tragen. Die Barbestellungen des Sortiments auf den Ende Sep tember erscheinenden Katalog belaufen sich bereits jetzt auf über 30 000 Exemplare. Zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. — Der amtliche Münchener Polizeibericht meldet: Seitens der König lichen Polizeidirektion wird darauf aufmerksam gemacht, daß anonyme Anzeigen zum Zwecke der Strafeinschreitung auf Grund der 88 4, 7, 3, 9 und 10 des Gesetzes zur Bekämpfung des un- Drrin»b>eqpg>>cr Znipgueg lauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 nicht berücksichtigt werden können, weil gemäß 8 12 des bezeichneten Gesetzes die Strafverfolgung mit Ausnahme der in 8 -5 angeführten Fälle nur auf Antrag eintritt und der Antragsteller demgemäß sich nennen muß. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Bibliotbseg. pbilologioa, classiea. Vsr^siolrniss äsr aut äsiu Osbists clor olassisebsn Xltertburuswisssnsobakt grsebisveosn Büobsr, Lsitsebriktsn, Dissertationen, Drograrllin-cVblianälullggn, ^.uksatLS iu /isitsebrit'tsn uncl ksv.snsionsn. Zsiblatt rncn äabrssbsriebt über äis Dortsebrittg clor olassisobsn ^.Itgrtburnswisssllsekat't. 23. äabrgang. 1896. II. (Quartal. 8". 8. 111—196. Berlin, 8. Oalvarz- L Oo. Ilibliograpbisebsr Monatsdsriebt über neu srsebisnsne 8ebul- uncl Ilniversitütssebriktsn (Dissertationen — Drograinmabbanälnngsn — Babilitationssobrit'ten eto.). 8erausgsgsi>en von clsr Zentral stelle tür Dissertationen uncl Drograinws von Dustav Doolr in Dsiprig. Vll. äabrg. 8r. 11. (15. ckuli 1896.) Kr. 8". 8. 129—140. Nr. 3269—3543. Memorial cle la iibrairis kranyaiss. ksvus bsdäomaäairs clss livrss. Oomplsment cle la bibliograpbis t'ranyaiss. liseusil äs oataloKuss äss eäitsurs, avse tabtes. 3° annss. No. 30. (23 juillst 1896.) 8<>. 8.482—492. Verlag von 8. De 8ouäisr in Daris. Der Oliobs-Marlrt. Organ kür Oliebs-8anäsl unä Illustration«- rvsssn. Neue Dolgs äsr Duebgeverblioken Mitteilungen. VIII. äabrgang. Nr. 14. (25. äuli 1896.) 4". 8. 53—56. Verlag von 8obäker L 8ebönksläsr in Dsipiäg. Die Abschätzung von Sortiments-Geschäften. Praktische Winke von D. Schünwandt. 8°. 32 S. Friedenau 1896, Verlag von D. Schönwandt. Brosch. 1 ^ bar. Ltatistiscbss äabrbuob cier böbsrsn 8cäiulsn unä bsilpaclagogisebsn Anstalten Dsutseblanäs, Duxsmburgs unä äsr 8obcvsii!. Neue Doigs von Musbaelrs« 8el>ullcalsnäsr. I. 'keil. Naob amtliobsn Quellen bearbeitet. XVII. äabrgang. lilrsts Abteilung, äas Xönigrsiob Drsusssn entbaltsnä. cVnkang: Vsrrsiobnis äsr Aittslsekulsn. 8". XXIV, 226 8. Dsip^ig 1896, Verlag von kl. 8. Neu du er. D'art ä'serirs un livrs, äs l'irnpriinsr et äs ls yublisr. Dar lilugsns Nouton. 8". VI, 412 8. Daris 1896, 8. IVeltsr. Nb. Wobllsbsn's (Donäon IV. 6.) inontblzc gasstts ok snglisb littsraturs, coutaining a cäassitieä list ok publications issusä äuring tbs montb ok jung 1896. 8". 16 8. Stempelung der Wechsel. — Eine Berliner Firma hatte einen Wechsel in Zahlung erhalten, auf dem die Stempelmarke fehlte. Dieses war um so weniger wunderbar, als der Aussteller ein kleiner Gewerbetreibender war und solche häufig den Stempel bezahlen, ohne selbst die Marke zu kassieren. Natürlich besorgte die Firma sofort die Nachstempelung des Wechsels in der üblichen Weise oben am Rande. Der Wechsel mußte zu Protest gehen, bei welcher Gelegenheit durch Handschriftenvergleichung festgestellt wurde, daß erst die Firma den Stempel besorgt hatte. Der Steucrfiskus, der hiervon benachrichtigt wurde, legte dem Aussteller sowohl als dem Inhaber des Wechsels als Strafe den fünfzigsachen Betrag des Stempels auf. Die von der Firma hiergegen eingelegte Revision betonte, daß die Firma ihre Schuldigkeit gethan, den Wechsel sofort nach Eingang gestempelt und den Stempel kassiert habe. Dieser Einwand wurde jedoch verworfen und die Strafe unter der Be gründung aufrechterhalten, daß in dem beregtcn Falle die Marke hinter das letzte Giro zu setzen gewesen wäre, um sofort kenntlich zu machen, daß der Vordermann das Aufkleben der Marke unter lassen hatte. Trotzdem die Firma in gutem Glauben gehandelt habe, sei sie zu bestrafen, weil zweifellos eine Verschleierung des effektiven Thatbestandes vorliege. Zölle von Nordamerika. — Schreibhefte mit ge druckter Vorschrift sind nicht als unbeschriebene Bücher, sondern als Drucksachen nach K 311 des Tarifes mit 25 Prozent vom Werte zu verzollen. Als Pergamentpapier zu dem Zollsätze von 30 Prozent vom Werte nach ß 308 des Tarifes ist sowohl das eigentliche, aus Lumpen hergestellte und mit Schwefelsäure behandelte, als auch das imitierte, aus Holzstoff hergestcllte und nicht in der angegebenen Weise behandelte Pergamentpapier zu verzollen. Volksbibliotheken in England. — In einem größeren Artikel schreibt ein Herr IV—lc. in der -Neuen Freien Presse» über die verschiedenen VolkSbildungs Bestrebungen des englischen Volkes und sagt dabei über die Volksbibliotheken: Ein anderes Mittel, dem Volke eine angemessene Beschäftigung zu geben, ist in England die Errichtung unentgeltlich zu benutzender Bibliotheken. Die segens reiche Wirkung dieser Institute kann gar nicht hoch genug an- 615
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