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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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^ 117, 22. Mai 1896. Sprechsaal. 3075 S p r e ch s a a l. Rezensions-Exemplare. (Vgl. Börsenblatt Nr. 115.) Als Entgegnung auf die in Nr. 115 d. Bl. durch die Herren Fontane L Co. in Berlin veranlasse Veröffentlichung eines Brief wechsels wurden der Redaktion d. Bl. von Herrn M. von Stern in Zürich die nachfolgenden weiteren Stücke dieses Briefwechsels zur Veröffentlichung eingesandt: III. Berlin IV. 35, den 15. Mai 1896. An den Verlag von Sterns Literarischem Bulletin der Schweiz Zürich. Wir erhielten Ihre Zuschrift vom 12. Mai. — Die Erklärung, wieso Sie in der Lage sind, einzelne unserer Verlagsartikel zu herabgesetzten Preisen anzubieten, hat uns außerordentlich erstaunt. Die Verwendung der zur Besprechung eingeschickten Bücher zu Verkaufszwecken entspricht so wenig der eigentlichen Bestimmung dieser -Rezensions-Exemplare--, daß wir uns veranlaßt gefühlt haben, Ihren Brief dem Buchhändler-Börsenblatt einzuschicken, um durch Veröffentlichung desselben den Herren Kollegen Ihr Ver fahren zur Kenntnisnahme zu bringen. Ergebenst F. Fontane L Co. IV. Zürich, den 18. Mai 1896. Herren F. Fontane L Co., Verlag, Berlin. Ihre Zuschrift vom 15. Mai ist in meinen Besitz gelangt. — Ihr Erstaunen über meine Mitteilungen kann ich beim besten Willen nicht als ein aufrichtiges betrachten. -Die Verwendung der zur Besprechung eingeschickten Bücher zu Verkaufszwcckcn- widerspricht nicht -der eigentlichen Bestimmung dieser Rezensionsexemplare», vorausgesetzt, daß diese »eigentliche Bestimmung», d. h. die Besprechung, vorher erfüllt ist. Diese Vor aussetzung trifft hier genau zu, also sind Ihre Suppositionen falsch. Die mir zur Besprechung unverlangt eingcsandtcn Bücher bilden gesetzlich mein Eigentum, mit dem ich machen kann, was ich will. Wenn ich sie unbesprochen in den Papierkorb werfen wollte, so könnten Sie mich rechtlich dafür nicht zur Verantwortung ziehen. Moralisch bin ich zwar gehalten, Ihnen für die mir gratis ge sandten Bücher einen Gegenwert in Gestalt der Ankündigungen und Besprechungen zu bieten. Das habe ich stets gethan und werde cs auch in Zukunft thun. Was ich mit den Büchern später thue, das ist meine Sache und geht Sie nichts an. Ihr Erstaunen berührt mich um so komischer, als Sie ja genau wissen müssen, daß der antiquarische Verkauf der Rezensions exemplare von den Fach- und Tagesblättern allgemein geübt wird, oft ohne daß dieselben die moralische Pflicht der Besprechung erfüllen, was ich allerdings tadelnswert finde. Was soll also der Lärm? Woll.n Sie gegenüber der literarischen Kritik Präzedenzien schaffen? Die Kosten dürften Sie beim heutigen Stand der Kritik wohl selber tragen. Den Nutzen der Ver wertung der Rezensionsexemplare werden sich die Blätter nicht rauben lassen. Und sie haben Recht damitI Was soll denn eigent lich mit den Rezensionsexemplaren nach erfolgter Besprechung ge schehen? Wollen Sie ein so uraltes Gewohnheitsrecht, das übrigens auch nach gemeinem Recht unanfechtbar ist, aufheben? Und warum soll gerade ich das Opfer sein? Thun nicht Alle das Gleiche? Nur nicht öffentlich, wie ich?! Was die angedrohte Publikation im Börsenblatt betrifft, so läßt sie mich kalt. Ich werde darauf zu antworten wissen und diejenigen Blätter (auch Fachblätter) bezeichnen, die, wie ich genau weiß, das Gleiche thun. Damit werden Sie die ganze literarische Kritik gegen sich entfesseln und das Gegenteil von dem erreichen, was Sic erreichen wollen. Terrorisieren lasse ich mich nicht, Ihr Schlag wird auf Sie zurückfallen. Sollten mir aus Ihren angekündigten Schritten Kredit- oder sonstige geschäftliche Schädigungen erwachsen, so werde ich Sie gesetzlich zur Verantwortung ziehen. Ich habe mich diesbezüglich bereits mit einem tüchtigen Rechtsanwalt in Berlin in Verbindung gesetzt. Ergebenst Maurice von Stern. Bücherzettel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 105, 110, 115.) V. Ein nach London gesandter Bücherzettel (ein Angebot auf ein Büchergesuch im Börsenblatt mit der handschriftlichen Hinzu- sügung der betreffenden Nummer des Börsenblattes) kam an mich als unzulässig wieder zurück. Auf meine Beschwerde bei der Obcr- postdirektion erhielt ich nachstehende Antwort, die ich der geehrten Redaktion zur Nachachtung der Leser zur Verfügung stelle. Posen. Joseph Jolowicz. Zum gefälligen Schreiben vom 11. Februar. Posen, 9. März 1896. Der hier wieder beigefügte Bücherzettel ist zwar nach dem im Wcltpostvcrkchr für Drucksachen geltenden Taris ausreichend fran kiert, enthält aber eine unzulässige, handschriftliche Aenderung des Textes. Die hier in Betracht kommenden Bestimmungen im Ar tikel XVIll,(Drucksachen jeder Art) der Vollzugs-Ordnung zum Wclt- postvertrage lauten: 3. Gegen die ermäßigte Taxe werden nicht befördert Drucksachen, deren Text nach dem Druckabzug handschriftlich oder mit Hilfe eines mechanischen Versahrens geändert worden ist. 4. Als Ausnahme von der im vorhergehenden 8 8 bestimmten Regel ist jedoch gestattet: in) bei Bücherzetteln (gedruckten und offenen Zetteln zur Be stellung von Büchern, Zeitungen, Stichen und Musikalien) auf der Rückseite die bestellten oder angebotenen Werke handschriftlich zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu durchstrcichen oder zu unterstreichen. Hiernach ist die handschriftliche Angabe -15» zur Bezeichnung der No. des Börsenblattes, in welchem die bestellte Druckschrift angeboten (gesucht! Red.j gewesen ist, nicht zulässig, und der Bücherzettel hätte nach den bestehenden Bestimmungen überhaupt nicht abgesandt, sondern schon in Posen von der Beförderung aus geschlossen werden sollen. Mit Rücksicht hierauf habe ich das Kaiser liche Postamt 1 Hierselbst beauftragt, Ihnen das Nachschußporto von 10 ^ zu erstatten. Der Kaiserliche Obcr-Postdircctor Thiele. Herrn Joseph Jolowicz Buchhandlung und Antiquariat hier. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (22847s Zur gef. Notiz! Heute habe ich Telephonanschluß unter Amt 1 Nr. 4046 genommen. Leipzig, 19. Mai 1896. Otto Klemm's Sortiment (Alfred Hahn). (23121s klisrdureb clis ergebene Mitteilung, dass iob weinen krsund und langjabrigsn, bscvabrtsn Mitarbeiter Herrn ^vIlNNU08 Nli686 in /Vnerbennunq seiner Verdienste uw wein klaus ule Vsilbabsr in weine Firmen 6ii8tktv k'oek u. Otto Orovitö ^kiotik. autgenowwsn bade, rvogsgsn clis Herrn Lrisse tnr beide kirwsn erteilte Lrolcura srlisebt! Hoobaobtnngsvoll lleipeig, 19. Mai 1896. vustav I'oolr. keine, den 18. Mai 1896. (23165s ?. ?. Wollen 8is, bitte, Hotir davon nsbmon, dass iob von beute ab niebt wgbr Kultus Orschg, kuoßliüitäliiiix Ourt Rotber sondern nur Ourt Itvtluu' Lueli- uriä kg.sl7i6rIiLiiäItiliA lirmisrs. Uoebaebtunzsvoll Ourt Lottrsr. 420'
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