Umschlag zu 152. Dienstag, den 3. Juli 1917. Bargeldloser Zahlungsverkehr. Mi« Gesetz vom 3V. Mai 1912 wurde die St iniage sine« Postscheckkontos von 5t» Mark aus 25 Mark herabgesetzt. Nies« weitere Herabsetzung der unverzinslichen Stammeinlage gibt uns erneut Veranlassung, dem Buchhandel den bargeldlosen Zahlungs verkehr durch Einrichtung eine« Postscheck- oder Bankkonto« zu empsehien. Sie Einschränkung der Barzahlungen, soweit dies möglich, ist jetzt eine zwingende Notwendigkeit und eine vaterländische Pflicht. Surch Zahlung mittet« Scheck und durch Kontoübertragung wird der Papiergeidumiaus verringert. Je weniger Papiergeld im llmlaus ist, desto höher wird unsere Währung im Ausland bewertet. Hohe Bewertung der deutschen Währung durch das Ausland verbilligt aber die gesamte deutsche Lebenshaltung. Auch der Buchhandel kann seine vaterländische Gesinnung, seine kausmännischen uud volkswirtschastiichen Ausgaben betätigen, wenn er mehr als bisher zum bargeldlosen Zahlungsverkehr über geht. Sas Adreßbuch de« Deutschen Buchhandels sür 1912 enthält rund 910t» buchhändierische Firmen in Deutschland, davon haben nur rund 220» Firmen Postscheckkonto, etwa 3500 Firmen besitzen Bankverbindung. Diese Zahlen stehen nicht im richtigen Verhältnis zueinander. Mögen iminerhin Gründe bestanden haben, die den einzelnen veraniaßten, von einem Beitritt zum Bank- oder Post scheckverkehr abzusehen, bei einer nochmaligen Prüsung wird er doch wohl erkennen müssen, daß die Vorteile, die der bargeldlos« Zahlungs verkehr ihm und der Allgemeinheit bringt, überwiegen. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Oeutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Orth, Syndikus. ^eöer öuchhänöler I muß. wenn er stch große Unannehmlichkeiten ersparen will, genau ^ unterrichtet sein, welche Sücher im Deutschen Reiche rechts- » kräftig verboten worden sind. Um sich vor Strafe I I wegen Vertriebs verbotener Sücher zu schützen, ist für den Such- L ß Händler die Kenntnis der ergangenen Verbote unbedingt I T nötig, die er am besten schöpft aus dem im Auftrag des vor- I stanüs des Vörsenvereins der Deutschen Vuchhändler heraus- ? 5 gegebenen ; Verzeichnis der verbotenen I I Bücher und Zeitschriften j 1903 bis Ende März 1914. preis des Exemplars M. 2.- orö., M. 1.- bar. ^ l Ein Exemplar steht den Mitgliedern des L ! Sörsenvereins, soweit diese es noch nicht be- ! > zogen haben, aus verlangen kostenfrei zur ? A Verfügung. Zerner empfehlen wir sür die hanübücherei: l Vncherzettel postalische Sestimmungen und - - Erläuterungen dazu. » Sonderdruck aus Sörfenblatt ISIS, Nr 177-179 1 Preis 20 Pf. bar. I ^ > Verzeichnis der Inhaber ! I von Postscheckkonten j innerhalb des Deutschen Reichs. ^ Sonderdruck aus dem störeßbuch des deutschen ? - Suchhanöels 1917 K s Preis 2S Pf. bar. I ! Mir bitten zu verlangen. r Z ! Verlag des Sörsenvereins ^ der Deutschen Suchhänüler zu Leipzig, i f - 'Bernntu-vrll. ftted. >. B.: ft,' > ch u r d 41 l bc i t i. — Verlag: Der Börse „ vcrcin der Deutschen Buchl-audler zu Leipzig. Deutsches 'Buchliändlerhans. Druck: fttamm L e e m a n n. Gämtttch in Leipzig. - Adresse der ftiedaktton und Expeditivn: Leipzig, Gerichtsweg 2V («uchhändlerhauS).