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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170711
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707112
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. >/ iöi». !!. Juli 1817. telen Leserkreis. Wegen einer gmen Idee eine Zeitschrift zu gründen, ist schon im Frieden ein Luxus, den mancher Ver leger teuer genug bezahlt hat; das war aber dann seine Privat sache. Heute halte ich es, da die Allgemeinheit daran beteiligt ist, für einen Frevel; denn jede neue Zeitschrift erfordert, wenn sie wirken soll, eine ungeheure Propaganda und damit unge heure Papierverschwendung für zwecklos verschickte Exemplare, für Rundschreiben und Ähnliches. Und dieser Verschwendung wollen wir doch gerade entgegentreten. Ich möchte diese notgedrungene Entgegnung nicht schließen, ohne auch etwas Bejahendes geleistet zu habe», wenn cs auch etwas wenig ist. Es gibt nämlich eine Möglichkeit, für ein wertvolles Werk unter Umständen das nötige Papier zu er halten — nebenbei gesagt, wenn die Fabrik es liefert und man es auch bezahlen kann —, und diese Möglichkeit ist der Be schwerde-Ausschuß bei der Kriegswirtschaftsstellc, dem namhafte Berufskollegen angehören, und der auf eingehende Berufung hin die endgültige Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung einer Papierbestellung trifft. Hier ist also ein ganz kleines Sicherheitsventil nach den Wünschen des Herrn Meister. vr. F. Pickardt. Die Besatzung der überfalleneu Departements und der deutsche Verlag. Ein Armeekorps als V erlege r. — H e e r e S b n ch h andel. (Übersetzung ans »UilMv^'apüie cle In brauee« vom 20. April 1917.) Die »LiMotzi-aMe Oe la I'ranee« Hai an einer VerlagSankün- dignng im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Anstoß ge nommen und macht in ihrer »Oüroniciue« Nr. 10 vom 20. April 1917 unter wortgetreu übersetzter Wiedergabe der Anzeige abfällige Bemerkungen dazu. Der Artikel findet sich in der »Ckro- ntliue < ans Leite 95/96 unter »Varietes« und trägt obige Über schrift. Gegenstand des Verdrusses ist eine Anzeige der Firma R. Piper K Co., Verlag in München, über den im »Korpsveriag Bapanme« erschienenen Prachtband: »Französische Kunst, herans- gcgeben von einem deutschen Neservekorps. La Tour, der Pa- stellmalcr Ludwigs XV.«. Diese ganzseitige Ankündigung war im Börsenblatt Nr. 40 vom 17. Februar 1917 zum Abdruck gekom men (Leite 1158). — Nachstehend die Übersetzung der französischen Kritik: Die deutschen Fachblätter geben »ns seltsame Aufschlüsse über die Einrichtung von Vcrlagsgeschäflen in ihren Heeren. Wenn unsere Poilus Feldzeitungen geschaffen haben, so wühlen deren Gegner die Sache ins Riesenhafte zu steigern: sie schufen gleich ganze Buchhandlungen und Berlagsgejchäfte. Fm »Monatlichen Ver zeichnis« (Nachträge zum Adreßbuch d. D. Buchhdls.s vom Februar 1917 findet man folgende Angabe: »Armeebuchhandlnng der I. Armee G. m. b. H., Leipzig. Feldadresse: Armcebnchlagcr Solesmes (Frankreich). Geschäftsführer: A. Bockstiegcl. Kommissionär: Volckmar.« Hier wäre also so etwas wie eine Feldbnchhandlnng; aber es kommt besser, es gibt sogar ein ganzes Armeekorps als Verleger. Tatsächlich kann man im Börsenblatt Nr. 40 vom 17. Februar folgende köstliche Anzeige lesen: Eine der eigenartigsten Veröffentlichungen des Krieges erschien im Korpsverlag Bapanme und wurde uns znm Vertriebe übergeben: Französische Kunst, herausgegeben von einem deutschen Reservekorps. La Tour, der P a st e l l m a l e r Ludwigs XV. 89 Abbildungen, darunter 10 Farbentafeln, nach den Pastellen in Saint-Quentin. Mit Einführung von Or. Hermann Erhard, einem Angehörigen des Korps. Ein Prachtband in Quart. — Gebunden 15 Mark. Wenn auf anliegendem Zettel bestellt: Mk. 9.50 bar. Eine friedliche Eroberung in Feindesland, ohne Gewalttat er rungen, bietet ein Neservekorps den deutschen Kunstfreunden dar: Nachbildungen der Pastellporträts de la Tours, die in der Vaterstadt des Künstlers, in Saint-Quentin, bisher zu Unrecht so gut wie verschollen waren.*) Ans ihnen lächelt uns der zärtliche und witzige Geist *) Die -Hervorhebungen im Druck sind durch uns erfolgt. (Red. d. 610 des Rokoko entgegen. Marschälle und Philosophen, Prin zessinnen und Tänzerinnen, Abbes und Maler: die Blüte der französischen Gesellschaft tritt hier leibhaftig vor uns hin. Ans dem Schatten der französischen P r o v i n z st a d t holen wir diese röstlichen Werke h ervo r. Wir begnüge n u n s mit Nachbil dungen, da es n n s nach den Lorbeeren b i l d e r st c h- lend e r Eroberer nicht gel ü st e t. A b er uns i n ncr - lich die g e i st i g e n Güter des Besiegten anzneig ne n , d a s h a 1 t e n wir fü r n n s er schöneres Vorrecht, für unseren deutschen Beruf. Das sichere Vertrauen in unsere gute Lache erlaubt uns, selbst unter dem Donner der Kanonen die Kunst des Feindes vorurteilslos und ohne kleinlichen Haß zu werten lind zu genießen. Das Buch wird bald eine Seltenheit werden. L. M. Wilhel m II., König von Württemberg hat die Widmung angenommen. München. N. Piper K Co., Verla g. Fn was siir ein>chmeichelnden Worten die Dinge da gesagt werden! Diese friedliche Eroberung, ohne Gewalttat von einem württem- bergischen Armeekorps errungen, verdiente natürlich, überallhin auö- posaunl zu werden. Cs konnte nicht besser geschehen als in einer Rellame, wie sic eben nur Delikatessenhändler zu machen verstehen. Diese Betonung eines deutschen Berufs, dieses Vorrecht, das sie sich annu.ßend genug hcransnehmen, sich den geistigen Besitz Frank reichs innerlich zu eigen zu machen, ist recht bezeichnend für diese selbstgefällige Nasse. In Wirklichkeit handelt es sich einfach um einen Einbruchsdicbstahl znm Schaden der »^eole ckessin« und des »Uospiee« in Saint- Quentin, der Eigentümer der Sammlung von Werken La Tours. Es wird schließlich auf nichts weiter hinanskommen als darauf, daß R. Piper L Co. in München ihren Qnartband mit den achtzig Repro duktionen La Tour'scher Pastellbildnisse zum Preise von 9 .// 59 .> bar in Kurs setzen und sich dabei ganz sicherlich vornehmen, nach dein Kriege die Welt damit zu überschwemmen. Wie mag es sich nun aber in anderen Ländern als Deutschland mit dieser Veröffentlichung verhalten? Eine Verletzung von Urheberrechten ist ausgeschlossen; die Werke La Tours sind seit sehr langer Zeit gemcinfrei; strafbar ist einzig das angewandte Verfahren, um sich die Vorlagen zu verschaffen. Das ist durch gewaltsames Eindringen in friedliche Behausungen geschehen, und die Verwalter der »keole cle clessin« in Saint-Quentin und ebenso des »Uospiee«, die Erben La TourS, werden mit vollem Recht die deutsche Regierung, die für das Rescrvckorps verantwortlich ist, und Herrn Piper, der diese Diebesbente als Hehler an sich genommen hat, haftbar machen können. Das Verbrechen des Einbruchs ist auf unserem Ncchtsgebiet be gangen, unsere Gerichte sind befugt, ein Urteil zu fällen, das in den verbündeten und befreundeten Ländern, wo die internationale Gesetz gebung es erlaubt, in Rechtskraft treten könnte. Wenn der deutsche Verleger sich rühmt, die Werke La Tours ans dem Schatten einer französischen Provinzstadt hervorgeholt zu haben, so verschweigt er dabei wohlweislich, daß diese Sammlungen bereits durch Lapanze in großen Prachtausgaben wiedergegeben und ver öffentlicht worden sind. Lapauze ließ davon eine Ausgabe zusammen mit Bulloz erscheinen, die andere mit Manzi und Joyant. Bei Kriegsausbruch hatte Bulloz Prachtausgaben und auch andere zur allgemeinen Verbreitung in Vorbereitung; man wäre glücklich, besonders diese letzteren erscheinen sehen zu dürfen. Die deutsche Ausgabe kostet nur 9 .// 59 ; die bestehenden fran zösischen sind weit höher im Preise: die eine kostet 399 Fr., die an dere 159 Fr.; eine wohlfeile Ausgabe gibt es nicht.. Das hängt in diesem besonderen Falle, wie übrigens auch in recht vielen anderen, von dem Entgegenkommen der Verwaltungen unserer nationalen und städtischen Museen ab gegenüber allen denen, die gemeinfreie Werke veröffentlichen wollen. Während man sich beispielsweise in Deutsch land sehr leicht und ohne große Kosten alle erforderlichen Unterlagen verschaffen kann, stößt man in Frankreich damit auf eine ganze Reihe von verwaltungstechnischen und gesetzlichen Hindernissen. Es wäre zu wünschen, dast die Frage der Möglichkeit für alle, bequem aus dem gemeinfreien Gebiet der französischen Kunst schöpfen zu dürfen, einmal gründlich erwogen würde. Es wäre das auch eine der Fragen, ans die die Aufmerksamkeit des ausfiihrenden Ausschusses des »Con^i-k^ cku I-ivl-e« hingelenkt werden sollte, um sich mit ihr zu beschäftigen. * »
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