Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020111
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190201119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020111
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-01
- Tag1902-01-11
- Monat1902-01
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Mauerkonstruktionen mit 274 Cl.) in 1603 Explrn. mit 512 Cl.) in 1507 Explrn. mit 541 Cl.) in 1568 Explrn. 96 Cl.) in 1653 Explrn. Diese Liste ist nicht nur für die Verleger der betreffen den Originalwerke von besonderem Wert, sondern kann auch auf allgemeines Interesse Anspruch machen. Sie zeigt — wiewol gewiß nur ein Teil der Nachdruckausgaben hier ab- gestempelt worden —, was und wieviel Ungarn von deutschen Verlegern »entlehnt« hat, und bildet hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Kenntnis moderner Nachdrucke. Wien. Carl Junker. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Vertretung des abwesenden verantwortlichen Redakteurs einer Zeitung. (Nachdruck verboten.) — Vom Reichsgericht freigesprochen wurde am 9. d. M. der Redakteur Albert Jllinger, der am 10. September v. I. vom Landgericht Köln wegen Preßvergehens zu 10 .F Geldstrafe verurteilt worden war. Die Freisprechung erfolgte nicht auf seine Revision, sondern auf die des Staatsanwalts. — In Nr. 12 der Bergisch-Gladbacher Zeitung vom vorigen Jahre erschien ein Inserat des Lotteriekollekteurs A. in Braunschweig, in dem zum Spielen in der Braunschweigischen Lotterie auf gefordert wurde. Der Angeklagte war nicht anwesend, als das Inserat ausgenommen wurde. Als er von einer Reise zurück kam und das Inserat während des Druckes bemerkte, ließ er sofort die Maschine anhallen und das Inserat herausnehmen, so daß es im Reste der Auflage nicht mebr zu finden war. Die vorher gedruckten Exemplare der Zeitung waren bereits versandt und konnten nicht mehr zurückgeholt werden. Das Landgericht hat den Angeklagten als verantwortlichen Redakteur verurteilt, weil er fahrlässig gehandelt habe, indem er für die Zeit seiner Abwesenheit nicht eine fähige Person als Vertreter bestellte, sondern es dem Druckereifaktor überließ, den Inhalt der Zeitung zu bestimmen. — Auf die nun von dem Staaisanwalte eingelegte Revision hob das Reichsgericht das Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Gleichzeitig wurde auf die Revision des Staatsanwalts auf Unbrauchbarmachung der mit dem fraglichen Inserate ver sehenen Nummern und Platten erkannt. Kunstausstellung. — Die jetzt eröffnete Januar-Februar- Ausstellung in Pietro Del Vecchio's Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit in Leipzig enthält recht bedeutende Werke. Wir nennen u. a.: die Kolossalgemälde von H. Siemiradski: Gondelfahrt einer Patrizierin; Anton von Werner: Kaiser Wilhelm auf dem Sterbebette; W. Brozik: Huß vor dem Konzil in Konstanz. Ferner Gemälde von A. Seitz: Der Hausarzt; A. Corelli: Forlgeschickt; S. Vanutelli: Verwundeter Seemann; Corelli und Knüpfer: Bei Capri; B. Adam: Spielkameraden; F. Andreotti: Florentiner; G. Jgler: Der einzige Freund; E. Meissonier: General; A. Echtler: Ballschuhe; N. Sichel: Agnes Sorma; Julius von Payer: Nordpolfahrer; M. Stichler: Rauf lustig; E. Hebert: Wasserträger; H. Weber: Seifenblasen; P. Grolleron: Recognoszierung; Gabriel Max: Mädchen kopf; Albert Stagura: Landschaften; Nud. Epp: Mädchenkopf; F. von Lenbach: Moltke; Ludwig Dettmann: Die Sonne; A.Lutte- roth: Im Mai; Franz Maecker: Abendstimmung; C. Weinert: Hecbstmorgen bei Goslar; Walther von Bongo: Genre; Th. Blache: Herbstmorgen; K. Stockmeyer: Das Leben. Die Aus stellung birgt außerdem Kollektiv-Ausstellungen von Ludwig von Hofmann, Bruno Pinkow, A. Ehelius. Großes Interesse erregt das zur Zeit ausgestellte Gemälde -Hexenfahrt- betitelt, das im vorigen Jahre in Antwerpen großes Aufsehen erregt hat. Das Gemälde, von Ben Linnig gemalt, wurde von der dortigen Ausstellung zurückgewiesen, daraufhin Mr sich allein ausgestellt und so dem Publikum zugänglich gemacht. Alle tonangebenden Blätter Antwerpens traten für das Werk ein. Der beliebteste lebende Schriftsteller Amerikas. — Das -National Magazine- hat bei seinen Lesern eine Umfrage amerikanischen Dichter sei. Diese Volksabstimmung hat Mark Twain als den Erwählten ergeben. Personalnachrichten. Hause Ferdinand Hirt in Breslau, früher in Königs berg i/Pr. im Hause I. H. Bon's Verlag thätig. Historiker und Dichter Professor vr. Wilhelm von Hertz gestorben, geboren 1835 in Stuttgart, seit 1869 am Polytechnikum zu Mün chen als Professor der deutschen Sprache und der allgemeinen Literaturgeschichte wirkend. Von seinen Schriften seien folgende genannt: Gedichte, — Lanzelot und Ginevra, — Roland, das älteste französische Epos, — Der Werwolf, ein Beitrag zur Sagenkunde, —^Naris äs Bravos, — Hugdietrichs Brautfahrt, — — Die Sage von Parzival und dem Gral, —^ Die Räthsel der Königin von Saba, — Conewulf, — Mythologie der schwäbischen Volkssage, — Ueber den Namen Lorelei, — Aristoteles in den Alexanderdichtungen des Mittelalters, — Gedächtnisrede auf Konrad Hofmann, — Die Sage vom Giftmädchen. — Eine in ihrer Vortrefflichkeit allgemein anerkannte Arbeit ist seine Neu bearbeitung und Ergänzung des Gedichts -Tristan und Isolde- von Gottfried von Straßburg. (Sprechsaal.) Verlust beim Vertrieb von Neuigkeiten. (Vergl. Nr. 5 d. Bl.) Billigkeit walten zu lassen. Er kann wohl keinen Augenblick darüber im Zweifel sein, daß die Ankündigung des Erscheinens eine ^wohlberechtigte war, und daß^der Verleger L. nur^ durch ein er aber als Sortimenter doch missen, daß solche Verlagsartikel sehr seltene Vögel sind, die kein Verleger leichtfertig aus der Hand fliegen läßt. Selbstverständlich hat Herr v. auch keinen Rechtsanspruch an den betreffenden Verleger, falls letzterer nicht etwa die Anzeige eingeklagt werden können. Uebrigens ist der vorliegende Fall ein höchst seltener. Selten ist es, daß auf ein neu angekündigtes Werk vor Erscheinen losen-, -unkulanten- Verlegern, die -dem Sortimenter den Ver dienst verkümmern oder entziehen- u. dergl. gesprochen. In allen Fällen ist es unbillig, die Vergehen Einzelner dem ganzen Diese Herren dürfen auch^aus dem Umstande, daß solche Ergüsse in der Regel ohne Erwiderung bleiben, nicht etwa den Schluß ziehen, daß ihnen beigestimmt werde; das wäre ein kindlicher Kreise getrost entnehmen, daß es keinem lohnend erscheint, auf Ausführungen, denen die erste moralische Voraussetzung, die Objektivität, mangelt, zu antworten. U.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder