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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707215
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-07
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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redaktioneller Teil. ^ 168, 21. Juli 1917. Da im Interesse der Entlastung der Eisenbahn bei größeren Bü- cherscndungen, z. B. flir die Feldbuchhandlungen im Osten, der Wasser weg zu empfehlen sein dürfte, machen wir auf diese seit Ende April be stehende Einrichtung aufmerksam. Die Transportdauer beträgt: Magdeburg—Berlin—Bromberg ea. 8 Tage, Magdeburg—Berlin—Königsberg i. Pr. ca. 14 Tage, Magdeburg—Berlin—Danzig ea. 12 Tage, Berlin—Brombcrg ca. 6 Lage, Berlin—Königsberg i. Pr. ca. 11 Tage. Abfahrtszeiten: ab Magdeburg nach Berlin—Königsberg i. Pr., Ladeplatz: Magdeburg, Werder 6/7, jeden Sonnabend: ab Magdeburg nach Berlin—Danzig, Ladeplatz: Magdeburg, Werder 6/7, jeden Donnerstag: ab Berlin nach Königsberg i. Pr., Ladeplatz: Berlin, Friedrich - Karl - Ufer zwischen Krouprinzeu- Alsenbrücke, jeden Mittwoch und Sonnabend. Da nach unseren Erkundigungen eine Anschlußmöglichkeit von Riesa aus vorgesehen ist, so käme dieser Cildampferverkehr unter Um ständen auch für Leipziger Firmen in Betracht. Anschlußsendungen, wegen deren sich Interessenten am besten vorher mit ihrem Spediteur verständigen, sind an die S ch i f s a h r t s a b t e i l u n g Melde stelle N i e s a - E l b u f e r zu richten. Zum Ausschneiden der verkauften Bücher. — Eine große Abnei gung gegen das zeitraubende, Geduld heischende Ausschneiden der bro schierten Bände herrscht wohl allgemein in der Lescrwelt, und es gibt viele Kunden, die nur ausgeschnittene Bücher entgegennchmen wollen. Ein Mitarbeiter des »Journal cls Oenevs« trat kürzlich sehr lebhaft für die allgemeine Lieferung beschnittener Bücher mit folgenden Wor ten ein: »Was würden Sie sagen, wenn Ihr Schneider Ihnen den An zug oder das Kostüm mit den Heftfäden lieferte und Ihnen die Arbeit des Hcrausziehens überließe? Was würden Sie sagen, wenn Ihr Kohlenhändler Ihnen die Kohlen in Zentnerblöcken ins Haus lieferte und Ihnen zumutete, sie selbst zu zerstückeln? Was würden Sie sagen, wenn der Kellner es Ihnen im Restaurant überließe, die Flasche selbst zu entkorke«? Sie würden sich beklagen und den Leuten vorwerfen, Ihnen eine unbrauchbare Ware geliefert zu haben! Warum also dul de« Sic es, wenn Ihr Buchhändler Ihnen unleserliche Bücher liefert, nämlich Bücher, deren Seiten nicht ausgeschnitten sind?« — »In Ame rika«, heißt cs daun weiter, »gibt es eine Arbeitsmethode, die mau das Taylorsystem nennt, und die alle unnötigen Bewegungen ersparen will. Das alte Europa könnte sich in verschiedener Beziehung zum Taylorismus bekehren. Angenommen, Ihr lest ein Buch in der Woche, also zweinndfünfzig in, Jahre. 300 Seiten aufzuschneidcn erfordert ungefähr 12 Minuten. Multipliziert, und Ihr werdet konstatieren, daß Euch diese Beschäftigung 624 Minuten, also beinahe 10^ Stunden, im Jahre in Anspruch nimmt. Zwischen Eurem zwanzigsten und Eurem sechzigsten Jahr werdet Ihr 420 Stunden oder 52 Achtstundentage ver geudet haben. Beinahe zwei Monate Eures Lebens werden durch die Schuld des Verlegers verschwendet!« tausch des defekten Stücks und überläßt die Frage, wer den Defekt bogen einzubinden hat, und ferner die, ob der Sortimenter für seinen Kunden das benutzte Stück richtig vervollständigt oder ein tadellos fri sches Exemplar verlangen kann, der subjektiven Anschauung des Ver legers, wenngleich anzunehmen ist, daß der Wortlaut der VerkchrS- orduung im ersten Fall sich auf ungebuudeue, im zweiten auf ge bundene Stücke beziehen soll. Da der Verleger den Defektbogen auch ganz gelegentlich einmal einbiuden lassen kann — H 14 verpflichtet ihn nur zur freien Zusendung mit Post, falls es verlangt wird —, so ist der Kunde und mit ihm der- Sortimenter ganz dem Wohlwollen des Ver legers ausgeliefert. X. KI. Der Sortimenter ist seinem K unde n gegenüber zur Behebung des diesem durch Lieferung eines verbundenen oder defekten Buches zugefüg tcn Schadens auf Grund von Bestimmungen des Bürger!. Gesetzbuchs 8 462 (Rückgängigmachung des Kaufes sWandlungj oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung j) als auch § 480 (Lieferung einer man gelfreien Sache anstelle einer mangelhaften) unbedingt verpflichtet. Zwischen Sortimenter und Verleger ist die Rechtslage nach 8 14 a der Verkehrsordnung zu beurteilen, wonach der Verleger »inner halb zweier Jahre nach den, Bezug verpflichtet ist, sofort nach Empfang der bezüglichen Mitteilung den Defekt (fehlende Bogen, Tafeln usw.) unentgeltlich uachzulieseru oder das Exemplar umzutauschen ... Rach dem klaren Wortlaute dieser Bestimmung kann es keinen, Zweifel unterliegen, daß der Verleger ihren Vorschriften genügt hat. wenn er entweder das eine (Lieferung des Defektes) oder das andere (Umtausch) getan hat. Den Fall aber, daß das zum Umtausch zurück- gegebene Exemplar schon gebraucht ist, zieht die Verkehrsordnung nicht in Betracht, und es gibt wohl Verleger, die den Umtausch solcher Exem plare gegen neue verweigern. Die Verkehrsordnung hat aber doch den Zweck, der Praxis und den besonderen Eigentümlichkeiten des buch- händlerischen Verkehrs Rechnung zu tragen, und sic tut das ja auch schon in diesem Paragraphen durch Festsetzung einer viel weitergehen den Meldezeit hinsichtlich der Mängelrüge, als sie das Gesetz gibt. Des halb möchten wir es für einen Mangel der Verkehrsordnung erklären, wenn darin nicht ausgesprochen ist, daß in einem solchen Falle der Ver leger zur Lieferung eines neuen Exemplars angehalten werden kann, denn es läßt sich nicht leugnen, daß es eine unbillige Härte be deutet, wenn der Sortimenter für einen Schaden haftbar gemacht wird, den er nicht verschuldet, seinem Abnehmer gegenüber aber gleichwohl zu vertreten hat, da er diesem ja nach den Bestimmungen des BGB dafür haftet. Daß der Verleger solche Schäden (Lieferung eines neuen gegen ein gebrauchtes Stück) auf sich nehmen sollte, das geht auch woht sinngemäß aus dem weiteren Satze des 8 14 a der Verkehrsordnung hervor, der lautet: »Ist der Verleger hierzu (Rachlicferung des De fekts oder Umtausch) außerstande, so hat er das Buch, auch wenn es inzwischen bereits gebunden, oder für das Eiubinden vorbereitet «vor den war, zurückzunehmen. Zum Ersatz des dem Sortimenter ent gangenen Gewinnes ist er dagegen nicht verpflichtet.« Red. Persollllluachrichttö. Philipp Scharwenka f. - In Bad Nauheim ist der bekannte Mu siker und Komponist Professor Philipp Scharwenka im 70. Lebensjahre gestorben. Er hat Symphonien und symphonische Dichtungen (Traum und Wirklichkeit, Frühliugswogen), eine Serenade, eine Arkadische Suite, eine Festouvertüre, Chorwerke mit Orchester (Herbstfeier, Sa- kuntala) und schöne Kammermusiken (Cis-Moll-Klaviertrio) kompo niert. Seine zahlreichen Jugcndsachen, seine Sammlungen mit Genre- und Charakterstücken, seine reizende vierhäudige Hausmusik werden den Namen des talentvollen Meisters am längsten bewahren. SpkeqsM. Umtausch verbundener Bücher. Ein Mangel in der V e r k e h r s o r d n u n g? Hat der Sortimenter und der Verleger die Pflicht, ein benutztes Buch, das sich nachträglich als verbunden herausgestcllt hat, gegen ein neues Stück umzutauschen? Der Käufer erklärt, das Buch — ein Lehrbuch — keinen Tag entbehren zu können. Wenn ich ihm mvi dafür ein neues Stück vom Lager gebe, wie er es verlangt, so laufe ich Gefahr, daß der nicht als entgegenkommend bekannte Verleger das ge brauchte Stück nur vervollständigt, aber nicht gegen ein neues um tauscht; ich bekomme also dann für mein neues, vom Lager gegebenes Gtiick als Gegenwert nur ein antiquarisches. 8 14 der Verkehrs ordnung spricht von Nachlieferung des Defektbogens oder vom Um- Gründen, begründen — brauchen, gebrauchen. Die leider bedenklich fortschreitende Vermengung der oben ange führten Wörter und Begriffe drängt dem die Deutlichkeit und Sauber keit seiner Muttersprache liebenden Deutschen immer lebhafter den Wunsch auf, es möchten strenger auseinander gehalten werden: gründen, gegründet, Gründung. Es wird etwas ins Leben gerufen, gegründet: es fand eine Gründung statt. Begründen, begründet, Begründung. Man gibt den Grund für etwas an, man begründet es, und das ist dann eine Begründung. Sagt man nun z. B.: ein Verein wurde begründet, statt gegründet, spricht von der Begründung einer Anstalt usw., so verwirrt man, was von Haus aus ganz deutlich ist, man betreibt Sprachmcngerei. Ebenso ist es mit brauchen und gebrauchen. Ich brauche eine Anzahl Bücher, wenn ich sie nötig habe, dagegen gebraucht man Bücher, wenn man sie benutzt, seinen Zwecken dienst bar macht. Der Buchhändler, besonders der Verleger, kann ja in mancher Hin sicht seinen Einfluß auf Reinhaltung und eine richtige Anwendung der Sprache geltend machen daß dies künftig mit Rücksicht auf obige Be griffe noch besser fühlbar werde, sei der Zweck dieser Mahnung. Stuttgart. Gustav Zehn iche, i. Fa. Häusler L Teilhaber. Verantwort!. Red. 1. V.: Richard Alberti. — Verlag: DerBvrsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» BuchhändlerhauS. Truck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg (BuchhändlerhauS).
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