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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 197, 24. August 1917. möchte Sie jedenfalls bitten, doch den Standpunkt zu verlassen, daß es sich um Aufhebung des Ladenpreises handle. Es denkt ja niemand daran. Wenn Sie nur 25 Prozent Rabatt gewähren können, gut, so machen Sie es l Aber es wird dahin kommen, daß mau die Artikel solcher Verleger auf die Seite stellt und nur notgedrungenerweise verkauft. Ich werde es gewiß in meinem Geschäft durchführen, daß die mit 25 Prozent rabattier- ten Artikel mit einem Kreuzchen versehen werden, und wenn jemand kommt und ein Buch der Landwirtschaft haben will, so werde ich ihm dasjenige Buch der Landwirtschaft verkaufen, das nicht mit einem Kreuzchen versehen ist. Sie müssen doch bedenken, daß das Publikum zum Buchhändler kommt, um sich Rat zu holen. 89 Prozent der Kunden kommen doch zu uns herein und sagen: Bitte, was können Sie mir empfehlen? (Glockenzeichen des Vorsitzenden.) Gut, ich werde schließen. Bitte, meine Herren, verlassen Sie diesen Standpunkt, daß das eine Umgehung des Ladenpreises sei — das stimmt nicht, das wollen wir gar nicht —; aber geben Sie dem Sortimenter so viel, daß er leben kann, und verlangen Sie nicht vom Sorti menter, daß er für Sie umsonst arbeite! Herr Robert Voigtländer-Leipzig: Meine Herren, zunächst ein Wort in rein förmlicher Beziehung! Herr Kommerzialrat Müller legt den Ton darauf, daß von einer Aufhebung des Ladenpreises durch den Zuschlag gar keine Rede sein könne. Darin hat er so lange recht, als bloß ein Sortimenter seinen Kunden gegenüber sagt: Ich kann Ihnen das nicht zu dem Ladenpreise besorgen, sondern muß noch etwas mehr nehmen! Verständigt sich der Sortimenter darüber mit dem Kunden, so weiß dieser, daß er den Ladenpreis und einen Zuschlag bezahlt, und es ist Sache des Sortimenters, sich mit dem Kunden dar über auseinanderzusetzen, und Sache des Kunden, ob er darauf eingehen will oder nicht. Ein ganz anderes Gesicht aber ge winnt die Sache, wenn, wie der Antrag Ritschmann will, der Verleger gezwungen sein soll, diesen von dem Sortimenter fest gesetzten neuen Preis als Ladenpreis nicht nur anzuerkennen, sondern ihn sogar selbst zu befolgen. Denn das ist ja der Kernpunkt der ganzen Nitschmannschcn Anträge, daß der Ver leger nach den von den Ortsvercinen eingenommenen geo graphischen Gebieten nicht mehr zu seinen eigenen Preisen, son dern zu den dort festgesetzten neuen Ladenpreisen liefern soll. Mit anderen Worten — bei der Kurze der Zeit, die zur Ver fügung steht, kann man nicht näher darauf eingehen —: es wird dem Verleger zugcmutet, sich nicht mehr an den Preis zu halten, den er öffentlich als seinen Preis angegeben hat, sondern es wird ihm zugemutet, zu einem anderen Preise als dem von ihm festgesetzten und bekanntgemachten zu liefern. Das ist etwas, was nicht nur geschäftlich unmöglich ist, sondern es ist auch etwas, was gegen die geschäftliche Ehre des Verlegers geht, und eine Abänderung, zu der ihn auch der Börsenverein nicht zwingen kann. Selbst wenn er ihn zwingen wollte, hätte der Börsenverein gar nicht das Recht dazu. Selbst wenn die Ver sammlung morgen durch Mehrheit beschließen sollte, so wäre es noch lange nicht Gesetz, und wenn cs Gesetz werden wollte, würde es angefochten werden. — Das ist die Rechtslage. Was nun den eigentlichen Inhalt des Antrages betrifft, meine Herren, so glaube ich, stehen wir hier auch lauter Über treibungen gegenüber. Es wird immer gesagt: wir können mit dem Rabatt von 25 Prozent nicht auskommen. Aber, meine Herren, welcher Sortimenter tut denn das? Es ist doch eine offenkundige Tatsache, daß ein Sortimenter, der für den Ver leger etwas tut, der von ihm Partien bezieht oder sich für dessen Gesamtverlag in einer nachhaltigen Weise verwendet, Nicht 25 Prozent, auch nicht 39 Prozent, sondern mehr Rabatt erhält. Das geht ja auch ganz klar aus der Statistik hervor, die die Gilde in sehr dankenswerter Weise, allerdings gegen sie spre chend, ausgemacht hat. (Heiterkeit.) Es geht daraus ganz klar her vor, daß diejenigen Handlungen, die die größten Spesen haben — es ist Wohl bis zu 37 Prozent hinaufgegangen —, in dem Reinertrag durchaus nicht schlechter stehen als diejenigen Hand lungen, welche mit einem viel geringeren Unkostensatz ausge kommen sind. Also mit anderen Worten: diejenigen Sorti- menter, die für den Verleger arbeiten, genießen von ihm Rabatt- 1010 sätze, die meines Erachtens schon über das hinausgehen, was eigentlich für die Vermittlung des Buchverkaufs überhaupt zu lässig ist; denn ein Rabattsatz von 50 Prozent — und es weiden noch höhere Sätze gegeben — besagt doch nichts weiter, als daß die eine Hälfte des Ladenpreises allen bei der Herstellung des Buches Beteiligten: Autor, Verleger, Papiermacher, Buch drucker, Buchbinder, für die geistige und materielle Herstellung des Buches zukommt, der andere Teil aber dem Sortimenter dafür, daß er das Buch von dem Verleger nimmt und an den Kunden weitergibt. <R. L. Prager: So einfach geht es doch nicht vor sich!) — Das ist so, und diese Tatsache ist dem Publi kum auch durchaus nicht unbekannt; sie wird, wenn der Bogen noch straffer gespannt wird, unzweifelhaft auch zu einer Em- porbäumung des Publikums führen. Das können Sie wirklich dem Publikum nicht zumuten, daß es da Weiler zusteht. (Herr Kommerzialrat Müller: Gegen diese Verleger geht es ja gar nicht, nur gegen die, die mit 25 Prozent rabattieren!) — Ich behaupte: es gibt überhaupt keinen Verleger, der einen Sorti menter, der etwas für ihn arbeitet, auf 25 Prozent sitzen läßt. Sie halten sich immer an den offiziellen Rabattsatz, der mit Sternchen im Adreßbuch und sonst angegeben ist. Das ist ja gar nicht der wirkliche Rabattsatz. Das ist bloß der Rabattsatz. für den Bücherbesorger, der die Bücher, die infolge der Tätig keit des Verlegers verlangt werden, dem Kunden besorgt, und da mag denn auch einmal ausgesprochen werden: für das Aus- schreiben eines Verlangzettels und das bloße Kommenlassen eines Buches find 25 Prozent Vermittlergebühr ein ganz reich licher Satz. (Bravo!) — (Kommerzialrat Müller: Auch bei 39 Prozent Spesen?) — Diese 39 Prozent Spesen ruhen nicht auf diesem besorgten Artikel, sondern auf ganz anderen Dingen. Ich möchte bei der Kürze der Zeit — man könnte ja noch sehr viel darüber reden; aber andere Herren werden das wahr scheinlich auch noch tun wollen — nur sagen: dieser Antrag ist innerlich unbegründet und in jeder Beziehung unannehmbar. (Bravo!) Herr Hans Sveyer-Freiburg im Breisgau: Meine Herren^ als rein wissenschaftlicher Sortimenter und noch dazu im Etap pengebiet bin ich Wohl am schwersten betroffen. Wenn ich trotz dem gegen den Antrag Nitschmann hier spreche, so veranlassen mich dazu schwerwiegende Gründe. Herr Kommerzialrat Mül ler hat erklärt, daß er den Antrag Nitschmann nur flüchtig ge lesen hat. Er hält ihn für eine Kriegsmaßnahme. Davon steht nichts darin. Unsere Satzungen sollen dauernd geändert werden. Es handelt sich auch nicht bloß um 5 Prozent Besorgungs gebühr, sondern es handelt sich evtl, um 10 Prozent, 1214 Pro zent und noch mehr; denn es wird verlangt, daß ich bis zu 30 Prozent aufschlagen soll. Wir bekommen doch im Laufe des Jahres eine ganze Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, die vom Verleger nur mit 20 Prozent rabattiert werden können. Ich müßte also gezwungen werden, dort 10 Prozent aufzu schlagen. Herr Kollege Urban hat sich seinerzeit auch an mich ge wandt, um die Spesen eines rein wissenschaftlichen Sortiments zu ermitteln. Selbstverständlich kamen nur die letzten Fricdens- jahre für uns in Betracht; den» der Krieg hat z. B. mein Sorti ment vollständig lahmgelegt. Ich habe ihm ganz unabhängig von den anderen Herren Nachweisen können, daß wir mit einem Durchschnittsspesenkonto von ungefähr 14 bis 18 Prozent rech nen müssen, dem ein Durchschnittsrabatt von 30 Prozent gegen übersteht. Das gibt doch Wohl immer noch ein auskömmliches Einkommen, wenn man annimmt, daß ein Spezialsortiment doch nicht Zwergbetrieb ist, sondern daß man ungefähr mit einem Turchschnittsumsatz von 80 000 bis 100 900 Mark als Spezial sortiment rechnen darf, selbst in einer kleineren Provinzialstadt. Es bleibt also hier noch immer genügend. Von einer Notlage des wissenschaftlichen Sortiments ist um so weniger die Rede, als ich noch niemals einen wissenschaftlichen Sortimenter habe klagen hören, daß wirklich der Rabatt auf wissenschaftliche Bü cher zu gering sei. Wir befürchten im Gegenteil, daß durch diese Erhöhung erst eine schwere Notlage für uns wissenschaftliche I Sortimenter geschaffen werden würde.
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