Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1927
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- 1927-08-04
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- 04.08.1927
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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M >88, 4, August 192", Redaktioneller Teil. — Sprechfaul. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. Es ist ferner zulässig: 7. Bücher, Bilder und sonstige im Wege des Druckes herge stellte literarische und künstlerische Erzeugnisse mit einer ein fachen Widmung zu versehen, die Rechnung beizulegen und diese mit Zusätzen über den Inhalt der Sendung zu versehen; die Zu sätze dürfen nicht die Eigenschaft einer besonderen selbständigen Mitteilung haben; 8. bei Bücher- und Sammelbestellungen für buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Noten die be stellten oder angebotenen Werke zu bezeichnen; 0. im Leihverkehr der staatlichen, gemeindlichen und gemein nützigen Büchereien untereinander und mit den Benützern in den dabei zur Anwendung kommenden Vordrucken die Bücher und son stigen Werke zu bezeichnen und kurze, den Leihverkehr betreffende Vermerke hinzuzufügen; 10. Berichtigungsbogen die Urschrift (Manuskripts beizufügen, in den Bogen Änderungen und Zusätze zu machen, die Form und Druck betreffen, und solche Zusätze auch auf besonderen Zetteln anzubringen; 11. bei Quittungskarten der Invaliden- und Hintcrbliebenen- versicherung die durch die Neichsversicherungsordnung zugelassenen Eintragungen vorzunehmen, die Beitragsmarken aufzukleben und die aufgeklebten Marken zu entwerten; 12. bei Drucksachen, die von Bernfsgenossenschaften oder Ver sicherungsanstalten oder ihren Organen auf Grund der Reichsver sicherungsordnung abgesandt werden und auf der Außenseite mit dem Namen der Berufsgenosscnschaft oder der Versicherungsanstalt bezeichnet sind, Zahlen oder Namen einzutragen oder zu ändern. Bei den unter 7 bis 12 aufgeführten Drucksachen nebst Beilagen können auch die unter 1 bis 6 bezeichneten Änderungen und Zusätze angebracht werden. Höchstgewicht der Drucksachen. Ungeteilte Druckbände. Die Ver sendung der ungeteilten Druckbände im Gewicht bis zu 2 Kilo i st f o r t g e f al l e n. Auch ungeteilte Druckbände dürfen bei Ver sendung als Drucksache nicht mehr als 1 KZ wiegen. Bei höherem Gewicht muß die Versendung als Paket erfolgen. Als Ersatz ist die Einführung eines 2 oder 3 Kilo-Pakets zu einer ermäßigten Gebühr für den 1. Oktober d. I. in Aussicht ge nommen. Nach dem Ausland, auch nach der Freien Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg, Österreich.und Ungarn ist das Meist - gewicht 2 kg, für einzeln versandte ungeteilte Druckbände 3 KZ. Einschreibpakcte sind in Wegfall gekommen. Zeitungspakete. Die ermäßigte Gebühr für Zeitungspakete ist aufgehoben; es ist die volle Paketgebühr zu entrichten. Die Ver sendung erfolgt jedoch ohne Paketkarte, doch müssen die Absender schriftlich Verzicht leisten auf Ersatz im Falle eines Verlustes. (Ein Ersatz für abhandengekommene Zeitnngspakete wurde auch bisher nicht geleistet.) Die generelle Verzichterklärung ist demjenigen Post amt zuzustellen, bei dem die Auflieferung der Zeitungspakete erfolgt. Zeitungsvertricb. Zur Ermittlung des Gewichts hat der Ver leger der Verlags-Postanstalt ein vollständiges Pflichtstück von jeder Zeitungsnummer beim Erscheinen zu liefern. Nach diesen Pflicht stücken wird jedesmal für die Zeit, auf die sich die Abrechnung mit dem Verleger erstreckt, die Zahl und das Gewicht aller während dieser Zeit erschienenen Zeitungsnummern und daraus das Durchschnitts gewicht einer Nummer festgestellt. Bruchteile des Durchschnittsge wichts von ^ Gramm und darüber werden auf volle Gramm auf gerundet, Teile unter >6 Gramm bleiben unberücksichtigt. Für Zeitschriften, die wöchentlich einmal oder seltener erscheinen und einzeln nicht mehr als 50 Gramm wiegen, sind Sammelüber weisungen seitens der Verleger zu ermäßigten Gebühren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, daß s) an einen Bezieher mindestens 5 Stück derselben Zeitschrift überwiesen werden, b) der Verleger diese Zeitschriften im eigenen Betrieb ver packen, sie mit der Anschrift der Bezieher versehen und aufliefern läßt, o) die Post von diesen Sammelbeziehern weder Zeitungsgeld noch Postgebühren zu erheben hat. Die Überweisung kann für ein Vierteljahr erfolgen. An be reits vorhandene Sammelbezieher können auch im Laufe des Viertel jahres weitere Stücke überwiesen werden. Die Uberweisungsgebühr ist vom Verleger mindestens monatlich im voraus an die Anfliefe- rungs-Postanstalt zu zahlen. Verpackung der Zeitungen. Die Verpackung der Zeitungen für den Postversand ist Sache der Verlegers. Auf Antrag des Verlegers führt die Post die Verpackung zu einem zwischen beiden vereinbarten Betrag aus, der die Selbstkosten der Post deckt. Auslandgebühren. Diese bleiben im allgemeinen unverändert. E s g e l t c n a u ch k ü n f t i g d i e e r m ä tz i g t e n D r u ck s a ch en ge btthrcn für eine Anzahl Länder (die ergänzte Liste wird in einer der nächsten Nrn. veröffentlicht). Für Sendungen nach der Freien Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxem burg, Österreich und Ungarn gelten die I n l a n d g e b ü h r e n mit der Ergänzung, daß für über 1 KZ schwere Drucksachen der Satz von 5 Pfg. für je 100 Gramm berechnet wird; nach Ungarn für je 50 Gramm 5 Pfg. Beförderung der Postpakete von Leipzig nach Berlin. — Alle bis 18 Uhr, dem allgemeinen Schalterschlnß, bei den Stadtpost anstalten in Leipzig zur Auflieferung kommenden gewöhnlichen Pakete nach Berlin gelangen jetzt am Tage nach der Auflieferung in den Besitz der Empfänger. Beim Postamt Leipzig N 18 (Post bahnhof, Nohrteichstraße 2—8) können sie, um den Empfängern zu derselben Zeit in Berlin zugestellt zu werden, sogar dis 21 Uhr ohne Erhebung der besonderen Gebiihr für Einlieferung außerhalb der Schalterdienststunden ausgelie-sert werden. Berliner amtliche Devisenkurse am 2. August 1027 am 8. August 1927 Geldkurs Briefkurs Geldkurs Briefkurs Stockholm. . . 100 Kr. New York. . . 1 Z Belgien . . . 100 Belga Italien.... 100 Lire Paris .... 100 Frcs. Schweiz . . . 100 Frcs. Rio de Janeiro . 1 Milreis Japan .... 1 Yen Prag .... 100 Kr. Hclftngfors . . 100 Finnin. Jugoslawien . . 100 Dinar Wien .... 100 Schill. Budapest . . . 100 Pengö Athen .... lOODrachm. Kairo .... 1 ägypt. F Bukarest . . 100 Lei Warschau ... 100 Zloty Riga 100 Lats Reval . . . lOOEstn.M. Kowno.... 100 Litas 20,392 168.26 1.784 108.41 112.41 112,49 4,199 K8.37 22,845 16.44 80.89 71,52 0.4955 1,988 12.45 10,582 20,73 3,042 7,393 59,13 73.23 81,32 2,116 5.494 20,91 2,554 46,95 80,78 1,119 41.485 20.431 168.60 1.786 108,64 112,63 112,71 4,207 58,49 22,885 16,48 81,05 71,66 0,4975 1,992 12.47 10,602 20,77 3.048 7,407 59,25 73,37 81.48 2.120 6,506 20,95 2.566 47,15 81,12 1,125 41,665 20,385 168,26 1,784 108,42 112,37 112,49 4,1985 58.37 22,84 16,435 80,93 71.37 0,4955 1,99 12,444 10.575 20,73 3.042 7,39 59,11 73,20 81,00 2.108 5,494 20,91 20,425 168,60 1.788 108,64 112,59 112,71 4,2065 58,49 22.88 16,475 81.09 71.51 0,4975 1,994 12,464 10,605 20,77 3,048 7,40 59,23 73,34 81,46 2,112 5,506 20,95 ?ersonalnac1rrlckten. Gestorben: am 28. Juli IUI 74. Lebensjahre der Buchhändler und Antiquar Herr Joseph Moritz in Wiesbaden. Der Verstorbene war Mitgründer der seit 1882 bestehende» Buchhandlung Moritz L Miinzel in Wiesbaden, die sich seit 1821 im Besitz von vr. Theodor Fach befindet. Dank rastlosen Fleißes hat er die Firma ssei» Teilhaber schied bereits nach Jahresfrist wieder aus), zu einer der ersten Wiesbadens entwickelt, ferner: am 31. Juli im 78. Lebensjahre Herr KarlWachtainBud- weis, Seniorches der über 180 Jahre alten und angesehenen Buchhandlung L. E. Hansen in Budweis. Sprecksaal. And noch einmal: Der BiicherzetteU In Nr. 168 des Börsenblattes macht Herr Oberpostsekrelär Schlichter auf eine Reihe von »Verstößen« gegen die Bücherzettel- Bestimmungen aufmerksam. Das ist dankenswert und durchaus zu begrüßen. Und doch wird man beim Lesen des umfangreichen Ar tikels ein Gefühl der Wehmut nicht los: daß zum mindesten in der Beziehung in unserem lieben deutschen Vaterlands noch immer alles beim alten geblieben. Der Bücherzettel ist statthaft, wenn . . . Wenn besondere Hochschulkurse eingerichtet werden, die uns Buchhandelsbeflissene auf die verschmitzt und mit vieler Liebe und noch mehr Fleiß gedrechselten Bestimmungen über diese schöne Ein richtung drillen. Denn ohne besonderes Diplom wird es da nicht mehr gehen können. Und fast sieht es so aus, als ob überhaupt nicht 971
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