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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1927
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- 1927-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1927
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X- 180, 4, August 1927, Redaktioneller Teil. sächlich hat man damals mindestens ebensosehr wie heut« über eine Krise geklagt, was -wohl vermuten läßt, daß dafür über haupt tiefere Ursachen vorliegen als lediglich Formen der Preis bildung und des Geschäftsverkehrs. Außerdem begeht W. hier offenbar auch noch einen Trugschluß. Er behauptet, daß Auf hebung der Preisbindung die Möglichkeit zur Erzielung größerer Umsätze eröffnet, da derjenige, der »billiger- oder »am billigsten- sein kann, natürlich die meisten Kunden gewinnen wird. Das setzt aber doch voraus, daß andere nicht »so billig- sein könnten, und spielt da nicht viel zu sehr die Erinnerung an den gegen wärtigen Zustand mit, wo eben ein als normal geltender Preis allgemein bekannt ist, demgegenüber 'der »fähigere- Wiederver käufer in seiner Weise »billiger» sein kann. Gibt es aber einen solchen Normalpreis nicht mehr, »statt- dessen ein niedrigeres Angebot gemacht werden kann — und diesen Zustand will ja doch W. herbeisühren dann entfällt ja doch auch diese be- gueme, deutliche Anreizmöglichkeit, dann führt vielmehr die freie Konkurrenz schließlich doch zu einer allgemeinen Ungleichung der Preise, wenn auch auf niedrigstem Niveau unter Drückung der Gewinnmöglichkeit auf ein Mindestmaß über der Existenzmöglich keit, und dann wird tatsächlich die Umsatzsteigerung, bzw. über haupt eine Umsatzsicherung wieder nur möglich — nicht mit Hilfe des Preisanreizes, sondern — auf Grund entsprechender echter Leistungsüberlegenheit. Eine Sicherung von Extraprofiten würde die Bindung an die Jnnehaltung der von den Erzeugern vorgeschriebenen Preis« doch nur dann versprechen können, wenn dies« Bruttonutzen spannen in sich schlössen, die über das wirklich Erforderliche hinausgingen. Besteht diese Gefahr praktisch? Voraussetzung dafür wäre zunächst einmal, daß eine Kartellierung der Er zeuger selbst die Festsetzung entsprechend hoher Preise ermöglichte. Gerade im Buchhandel ist aber der Verlag in dieser Richtung nicht kartelliert. Die Konkurrenz nötigt im Gegenteil zu mög lichster Niedrighaltung der Preise. Erst neuerdings hat wieder das Austauchen verschiedenster Außenseiter gezeigt, wie gründlich hier für Wettbewerb gesorgt ist, der die Bäume nicht in den Him mel wachsen läßt. Selbstverständlich strebt das Sortiment im Rahmen dieser Preisgestaltung möglichst hohen Bruttonutzen an — gerade das ist ja ein Ausfluß, der oft, auch von W. von ihm geforderten kaufmännischen Einstellung —, und im natürlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage wird der Verlag, je emp findlicher seine Erzeugung dafür ist, dem nachgeben müssen. Im ganzen sorgt aber auch hier — von Ausnahmefällen besonderer Art wie etwa jetzt häufig gewesenen Notverkäufen abgesehen — das natürliche eigene Interesse des Verlags dafür, daß die niedrigstmögliche Spanne innegehalten wird. «Beispiele dafür hat erst di« letzte Zeit wieder gebracht. Eine Art natürlichen Selbstschutzes gegen die Überspannung der Zwischenverdienst möglichkeit wird sich auch stets daraus ergeben, daß, je teurer das Sortiment in diesem Ginne als Dertreiber wird, desto stärker der Anreiz wird, es zu umgehen und durch billigere Methoden und Einrichtungen zu ersetzen. Man hüte sich auch, aus der Tat sache von Unterbietungen der Ladenpreise seitens des Sortiments ohne weiteres darauf zu schließen, daß dem zu hohe, unberech tigte Gewinne zugrunde liegen. Der Sortimenter wäre doch töricht, der auf vorhandene Gewinne verzichten und davon an das Publikum etwas abgeben wollte, um diese Abgaben durch Umsatzsteigerung nach dem Prinzip »großer Umsatz kleiner Nutzen gleich wieder einzuholen. Tatsächlich liegt doch «vielmehr der Schleuderei sicherlich Jets die Lage zugrunde, daß trotz poten tiellen hohen Bruttonutzens effektiv ungenügende Gewinne er zielt werden und daß man den Umsatz um jeden Preis zu beleben sucht, um von den problematischen Wiederverkäufervorteilen überhaupt etwas zu realisieren. Im Wege der -isolierten Ge- winnberechnung am einzelnen Objekt läßt sich die Frag« über haupt nicht lösen. Klärung bringt immer erst die -Gesamtbe triebsbilanz. Ist nun aber -diese ganze Betrachtung der »Schutzfrage- lediglich unter dem Gesichtspunkt der Gewinnsicherungstendenz nicht überhaupt viel zu einseitig? Erliegt man damit nicht ein fach nur einer unkritischen Anwendung allgemeiner Kartellge danken auf dies« Einrichtung? Ist nicht zwischen Kartell und Kartell, sofern die Bezeichnung hier überhaupt zutrisfl, genauer zu unterscheiden? Es scheint so richtig: Bindung zur Jnne haltung von Preisen ist Inhalt kartellmäßiger Organisation. Hier liegt solch« Preisbindung vor. Also liegt ein Kartell vor. Kartellgründung erfolgt zur Gewinnsicherung. Also dient der Ladenpreisschutz des Buchhandels der Gewinnsicherung. Wir sahen aber, die Frage dieser Gewinnsicherung ist höchst proble matisch. Das berechtigt also wohl zu Zweifeln an der Richtigkeit der obigen Schlüsse. Auch W. zweifelt an dem Erfolg der an geblichen buchhändlerischen Kartellpolitik und fordert deshalb ihre Preisgabe. Aber er vergißt nun doch zu prüfen, ob der Ladenpreisschutz nicht aus anderen Gründen -erklärbar bleibt und berechtigt ist. Diese Nachprüfung ist indessen bei vorurteilsloser Behandlung -des Gesamtproblems unbedingt nachzuholen. Wir sahen, daß überall dort, wo der Erzeuger gleichzeitig mit dem Publikum und mit Wiederverkäufern verkehrt, die Festsetzung des Einzelv-erkaufspreises praktisch letzten Endes beim Erzeuger liegt und daß er, sofern -er überhaupt Wiederverkäuser für sich interessieren will, diesen ausreichende Zwischenverdienst möglichkeiten eröffnen muß. Das geschieht in der Regel in Form eines Rabattes, der in Hun-dertteilen vom Kleinverka-uss- preis berechnet wird. Wir sehen ferner, daß dort, wo mehrere Erzeuger dieser -Art miteinander in Wettbewerb stehen, die Be messung dieses Rabattes zugleich ein Mittel ist, Konkurrenten auszustechen und das Interesse des Wiederverkäufsrs zu beein flussen- Nun muß man sich aber vor Augen halten, daß die »Gewährung- -eines bestimmten Rabattes in diesem Sinne natur gemäß zunächst nur problematisch und hypothetisch ist. Der darin vielleicht liegende (wie wir sehen, aber keineswegs nur von der Höhe des Rabattes abhängige) Gewinn muß tatsächlich vom Wiederverkäuser selbst verdient werden. Denn er wird überhaupt erst realisiert, sofern es zum Verkauf kommt, und der versprochen«, in den Ziffern der Bezugsbedingungen zum Ausdruck gekommene -Bruttonutzen wird nur dann wirklich reali siert, wenn der Verkauf zu dem der Berechnung zugrunde ge legten Preis möglich wird. Braucht sich tatsächlich weder der Erzeuger -selbst noch irgendein Wiederverkäuser an diesen Preis zu halten, besteht vielmehr Freiheit, ihn jederzeit zu unterbieten, führt infolgedessen diese freie Konkurrenz dazu, daß praktisch der zur reinen Fiktion werdende Ausgangspreis -womöglich nie bei einem Verkauf erzielt zu werden vermag, dann ist auch die ge samte darauf abgestellte Bvuttonutzenr-echnung illusorisch. Muß aber nicht ein Erzeuger, der Wiederverkäufer -dadurch für sich interessieren -will, daß er -ihnen die Möglichkeit eines bestimmten Bruttonutzens eröffnet, darauf bedacht sein, daß diese Möglich keit nicht von vornherein illusorisch -wird? Erhöht sich nicht dieses Interesse geradezu zu einer Verpflichtung, wenn er durch die Nominierung besonders günstiger Zwischenverdienstaussichten, indem er in seinen Ankündigungen entsprechend hohe Rabatte erscheinen läßt, die in -Frage kommenden Wiederverkäufer ver anlaßt, ihn seinen Konkurrenten vorzuziehen? Hat er insbe sondere «ine solch« Verpflichtung nicht in dem Sinne, daß er sein« Geschäftsfreunde vor unlauterem Wettbewerb in Heren eigenen Reihen schützt? überdenkt man diesen ganzen Zu sammenhang einmal von dieser Seit« her, so zeigt sich, daß die Frage des »Schutzes- der vom Erzeuger festgesetzten und zur Grundlage seiner Vertriebsorganisation gemachten Einzelver kaufspreise alias Ladenpreise gar nicht nur eine solche bestmög liche Gewinnsicherung ist — wir sahen ja, -daß die tatsächliche Gewinnerzielung noch von ganz anderen Bedingungen ab hängt —, sondern sie stellt sich einfach -als eine Notwendigkeit innerer sachlicher Wahrheit heraus. So gut das Publikum -darauf -dringt, im reellen Geschäft zu festen Preisen zu kaufen, so ist es auch im Verkehr zwischen Erzeuger und Wiederverkäuser auf die Dauer unmöglich, an der grundlegenden Stelle nur mit einer gänzlich fiktiven Größe zu rechnen. Es ist geradezu eine Frage von Treu und Glauben, daß der Wiederv-erkäufer, der unter dem Angebot der Aussicht auf einen bestimmten Brutto nutzen einka-uft und für den Erzeuger tätig zu sein unternimmt, auch -i-m Rahmen -der -guten Sitten eine irgendmögliche Sicherung S6ö
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