Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191912058
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19191205
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-05
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
!l,i0>>uiQ>>l"l0>''"ivw^0^buii0>>'"l0>>''"0w"i0>'"ilO>w«0>'""0>>''>Oi''"ivw''l0>>>"i0i'"'i0v«"QU'">0>>">O>>>^ V 266, 5. Dezember 1919. Fertige Bücher. Börsenblatt s. d. Dtjchn. Buchhandel. 13477 S Cars Heymanns Verlag / Berlin W 8 - Neuerscheinungen des Verlages § T> September-Dezember 1919 Becker, Enno, Rat und Hilfsarbeiter im Reichs- j Ministerium der Finanzen. Oie Neichsabgaben- - ordnung. Etwa 12 M ß Oer Verfasser hat als Referent im Reichsministerium der d Finanzen den Entwurf des Gesetzes von seiner Entstehung bis zum Z> Abschluß in allen Phasen begleitet. Es wird der Kommentar seiii, ^ der die größte Gewähr und Sicherheit bietet für den Willen des ? Gesetzgebers. Keine Behörde, kein Beamter und jeder, der sich mit S dem Gesetz zu befassen hat, kann ohne dieses Hilfsmittel die Durch- L führung des Gesetzes erfolgreich bewirken. d Boechle, Or. W., Oberverwaltungsgerichtsrat in j Berlin, u. Bergschmidt, vr. A., Rechtsanwalt in - Berlin. S Grunderwerbsteuei-geseh vom 12. Sept. 1919 tz <RGBtz nebst den Ausführungsbestimm ringen. K Erläuterte Textausgabe. 8 M ^ Dieses Gesetz ist für den gesamten Grundstücksverkehr, besonders A jetzt im Augenblick der Wiederbelebung, von größter Bedeutung. Für - Boden- und Grundstücksgesellschaften, Giedlungsgesellschaflen, aber § -auch für jeden Privatmann, der mit dem Grundstücksmarkt irgendwie K in Verbindung steht, ist daher ein guter Kommentar unentbehrlich. A Dasselbe gilt für die mit der Durchführung des Gesetzes d betrauten Behörden: Kreise, Städte und Landgemeinden, auch sie - können eines zuverlässigen Führes durch Gesetz und Ausführung«- ? bestimmungen nicht entraten. § BurkertzA., Regierungs-Präsidialsekretär, Rcchnungs- ! rat. Oie Anstellung der Beamten bei den Be- I giermigen, den Landratsa'mtem, den staatlichen j Kreis- und Forstkassen und in der Verwaltung der A direkten Stenern. Eine Zusammenstellung der Le- j. siimmungen über die Annahme, Ausbildung, prü- A fung, Anstellung, Beförderung und Besoldung A dieser Beamten. 2. vermehrte Auflage. ZM I Dalberg, Or. Ikuöols, Reg.-Rat imReichsstnanz- L Ministerium. Finanz-Gesundung aus Währungs- I not. 6.Z0 M K Oie Schrift behandelt die Beziehungen zwischen Währung und Z Finanzen und deckt die Fäden auf, welche von der Währungs- K Zerrüttung, von der Geldentwertung aus zu einer Besserung der Z Finanzlage, zu einer Ausbalancierung des Reichsetats führen müssen. Z Frieölaenöer, Or. N, Referent im Reichswirt- r schastsministerium. Kasiwirlschastsgeseh vom ! 18. Zuli 1919 nebst den Ausführungs- u. Durch- j führungsvorschriften. Etwa 8 M j Oie Sozialisierung marschiert! Kohle, Kali, Elektrizität! Die Z Bedeutung des Kalis ist uns während des Krieges so recht zum Z Bewußtsein gekommen. Nun soll die bisherige Grundlage der Kali- - Wirtschaft gestürzt und ein absolut neues Fundament geschaffen L werden. An die Stelle der Privatwirtschaft tritt die Gemeinwirtschaft Z des Reiches. d Grunderwerbssteuergesetz vom 12. Septbr. ° 1919 nebst Ausführungsbesiimmüngen. Heraus- j gegeben im Reichsfmanzminifferium. 2.so M. j s K - Carl Heymanns Verlag / Berlin W 8 ^ - ^ - ? Neuerscheinungen des Verlages 1 September-Dezember 1919 lI ß G Höpker, H., vr. sur. et rer. pol., Regierungs- - u. Volkswirtschastsrat,,Referent im Reichsministerium A der Finanzen. Gesetz über dos Neichsnolopfer. K , Etwa 8 M A Etns der einschneidendsten der neuen Steuergesehe ist das Gesetz - über das Reichsnotopfer. Den Gegenstand dieses Gesetzes bildet - die Überleitung eines Teiles des privatveEiögens an das Reich. Z Oer Reichweite seiner Bestimmungen entspricht der Abnehmerkreis. Z Nicht nur Steuerbehörden, Handel und Industrie, sondern jeder Z Privatmann hat das größte Interesse daran, das Gesetz kennen zu S lernen- sie werden das Buch bevorzugen, das aus der Feder des A Referenten im Reichsfinanzministerium kommt. Kieschke,I)r.,Regierungsrat im Ministenum der öffent- s lichen Arbeiten, u. GyrUP, Fr., Geh. Regierungsrat - und Vortragender Rat im Ministerium für Handel und G Gewerbe. Bettiebsrätegeseh. Etwa 8 M ? - Oie Verfasser des modernsten der neuen Gesetze haben als ? Vertreter der preußischen Staatsregierung an den Vorbereitungen T des Gesetzentwurfes und an den Verhandlungen über das Gesetz - im Reichsrat und im Ausschuß der Nationalversammlung dauernd A mitqewirkt, so daß sie zur Auslegung der Vorschriften des Gesetzes § besonders berufen sind. A Oer Kommentar, dem auch allgemeine und besondere Aus- I führungsanweisungen sowie die Wahlordnung beigegeben werden, S ist besonders für den praktischen Gebrauch der Arbeitgeber und Z Arbeitnehmer und der mit der Durchführung des Gesetzes betrauten Z Behörden bestimmt. s K O Kloß, Erich K., Bürgermeister in Weimar. Oie A Aebeitsgenossenschast als Sozialisierungsform. s Etwa M tz Infolge Mangels an innerer Vorbereitung der durch die s Revolution zur Regierung gelangten Sozialdemokratie rückt ihre Z Wirtschaftspolitik oft in eine bedenkliche Nähe des Hazardspieles. A Wieviel Verordnungen verdanken reinen Zufällen ihre Existenz! Z Das Wirtschaftsleben auf eine gesunde Basis zurückzufubren, ist der L einzelne zu schwach. Ein bedeutsamer Beitrag jedoch zur Lösung - dieses Problems ist die vorliegende Arbeit. Bereits vor dem Kriege Z nahezu vollendet, war sie auf den alten Verhältnissen aufgebaut. L Eine gänzliche Umarbeitung mit völliger Einstellung aus die neuen F Verhältnisse war dem Verfasser infolge beruflicher Überlastung Z> nicht möglich. Es ist dies aber vielleicht auch ein Vorteil, da um so R schärfer hervortritt, welche gesicherten Schlußfolgerungen aus den L Erfahrungsgrundlagen mögiich sind und wo das Gebiet des reinen Z volkswirtschaftlichen Experiments beginnt. - Kuhn, K., Geh. Regierungsrat und Vortragender Rat ? im Reichsfinanzministerium. Oie neuen Kriegs- r steuergesehe vom 10. September 1010. Außer- ^ ordentliche Kriegsubgabe idio, Kriegsabgube vom Vermögenszuwuchs nebst den AussührunHsbe- z stimmungen. Erläuterte Textausgabe. Etwa 1 M A Es ist bekannt, welche außerordentliche Bedeutung die neuen K Ki iegssteuergesehe nicht nur für jedenAbgabepflichtigen und die mit Z ihrer Ausführung betrauten Behörden, sondern auch für das gesamte d deutsche Wirtschaftsleben haben, in das sie bei der Höhe der Ab- Z gabesähe tiefelngreifen werden. Abgabepflichtige und Steuerbehörden K werden ihre Pflicht aber nur erfüllen können, wenn ihnen in brauch- - barer Form die Möglichkeit gegeben ist, sich über die einzelnen in Z Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen und ihre Bedeutung ^ zuverlässig zn unterrichten, eine Möglichkeit, die dieses Buch aus d berufenster Feder am besten erfüllt. Z 1710
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder