Nr. 21S. Leipzig, Freitag den 14. September 1917. 84. Jahrgang. Bekanntmachung. Trotz der schon seit längerer Zeit bestehenden Schwierigkeit in der Papierbeschaffung konnte das Börsenblatt bisher underändert bleiben. Jetzt aber machen auf der einen Seite die behördlichen Verordnungen über die starke Einschränkung der Papterverbrauchs, die außerordentliche Steigerung der Herstellungskosten auf der anderen eine Reihe von Maßnahmen nötig, um nach Möglichkeit das regelmäßige Erscheinen des Organs des Deutschen Buchhandels für die Zukunft sicherzustellen. Der redaktionelle Teil wird nicht mehr täglich, sondern zwei- oder dreimal wöchentlich in einem Wochen- umsange von etwa 12 Seiten erscheinen. Die Redaktion wird dafür sorgen, daß alle wichtigen sachlichen Mitteilungen, Anregungen und Erörterungen nach wie vor Platz finden; aber sie wird mehr als bisher die Mitarbeiter und Einsender um knappe Fassung bitten müssen und Aufsätze, die nicht unmittelbar praktischen Wert haben, ausscheiden. Das Verzeichnis der zum ersten Male angekiindigten Neuigkeiten, das in jeder Nummer eine Wieder holung der Anzeigeninhaltes bot, fällt weg. Es fällt auch das Verzeichnis der Neuigkeiten des Deutschen Musikalienhandels weg, für den ein eigenes Organ (Musikhandel und Musikpflege) besteht. Unverändert aber bleiben die Neuigkeiten des Deutschen Buchhandels (Tägliches Verzeichnis) und ebenso die als Quelle wichtigen Mitteilungen über Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels. Die Tarn» der Anzeigen muß eine Beschränkung erfahren; es werden nicht mehr volle Seiten vergeben, sondern aus der viergespaltenen Seite nur ein- oder zweispaltige Anzeigen. An Stelle der ganzseitigen Anzeige tritt also die längsgespaltene halbseitige. Um den Zweck dieser Einrichtung zu erreichen, kann der trennende LängSstrtch auch nicht ausgehoben werden, wenn eine Firma zwei nebeneinander liegende halbe Seiten belegt. Der Höchstraum einer typographisch geschloffenen Anzeige ist eine halbe Seite, die Ausgabe mehrerer halbseitiger Anzeigen von einer Firma ist zulässig. Für den Fall der Notwendigkeit behält sich der Vorstand aber vor, das Höchstmaß der Anzeigen einer Firma in einer Nummer auf eine längsgespaltene Halbseite zu beschränken. Die Belebung des Satzbilder durch Signete oder Strichätzungen bleibt zulässig. Die Vorderseite des Umschlages kann wie bisher ungeteilt vergeben werden. Die zweite, dritte und vierte Umschlagsette gelten als normale Seiten des Anzeigenteiles. Es geht nicht an, einen besonderen Platz zur Bedingung bei Aufgabe einer Anzeige zu machen. Der Schluß der Anzeigenannahme für jede Nummer ist die erste Morgenpost des vorherigen Wochentages. Sämtliche Anzeigenpreise werden verdoppelt, sodaß in Zukunst für Mitglieder die Zeile 20 Pfennige, die halbe Seite 34 Mark kostet, die Vorderseite des Umschlages 200 Mark. Gleichermaßen verdoppelt sich der Preis der Bestellzettel und des Raumes in der illustrierten Kunstdruckbeilage, die auch Wetter nach Bedarf erscheinen wird. Für Nichtmitglteder betragen in Zukunft die Preise: 60 Pfennige für die Zeile der viergespaltenen Seite und 300 Mark für die Vorderseite des Umschlages. Die Preise für Stellengesuche betragen 20 Pfennige für die Zeile. Insoweit in den nächsten Nummern noch von dieser Bekanntmachung abgewichen wird, handelt es sich um rechts gültig laufende Verträge. Alle neuen Anzeigen können nur ausgenommen werden, wenn die Auftraggeber sich an die hier bekannt gemachten Bedingungen halten. Diese Bestimmungen treten mit dem heutigen Tage in Kraft. Durch ihre Anwendung geschieht das Notwendige, um das Börsenblatt sicherzustellen. Leipzig, den 12. September 1917. Der Vorstand des Börsenvereins der Dentschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Oscar Schmort. 1O8S