X- 7, 10. Januar 1920. Geschäftliche Einrichtungen m>I> Veränderungen. ss-1-nii-u I. d DUch». v«chh-»d«i. 347 Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags 1. Berechnung der Mehrauslagen für Verpackung direkter Sendungen: o) Kreuzbänder: Deutsches Netch Vnd^Oestcrrclch-Ungam Ausland bis 2S0 gr. -pfg. 10 pfg. rso - soo gr. 10 pfg. 20 pfg. SOO-SOOO gr. " pfg. 30 pfg. über sooo gr. -0 pfg. Auf Kreuzbänder, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von S Pfennig für jedes Kreuzband. b) Postpakete: Deutsches Reich ln den alten Grenzen Öslerreich-llnaarn ln den alten Grenzen Ausland bis s kg. 40 pfg. 60 pfg. SO pfg. jedes weitere kg. -Pfg- - Pfg- - Pfg- Auf Pakete, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von ro pfg. für jedes Paket. c) Kisten werden zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt und zu '/, des Wertes bei freier Rück- ftndung gutgeschrieben. cij Lallen. Für jedes Kg. Bruttogewicht werden 6 Pfennig für die Verpackung berechnet. e) Oie Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. 2. Berechnung von Porto und Nachnahmekosten: Oie tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art, sowie die Nachnahmekosten werden dem Besteller belastet. 3. Lieferungsbedingungen: o) Die Einrichtung von Larkonten wird dem einzelnen Verleger freigestellt. Soweit Barkonten ein- geführt sind, hat die Regelung des Saldos bis zum 20. des nächsten Monats zu erfolgen. Am Monatsende werden die noch nicht eingcgangenen Beträge ohne vorhergehende Ankündigung durch Nachnahme erhoben. Wird diese nicht cingelöst, so werden s°/» Verzugszinsen vom Datum des Konto-Auszuges ab belastet. b) Firmen ohne Lorkonto erhalten kleinere Sendungen bar durch Kommissionär oder postnach- nähme,- größere Sendungen, von 20 Mk. an, werden befreundeten Firmen gegen Einsendung des Betrags innerhalb so Tagen vom Datum der Faktur ab geliefert. Bei nicht rechtzeitiger Einsendung erfolgt ohne vorhergehende Ankündigung Einzug durch Posinachnahme. Diese Bestimmungen treten am a. Januar 1920 in Kraft. Stuttgart, den 9. Dezember S9ck9. Stuttgarter Verleger-Vereinigung. vorfenbkatl t. te, Deutschen vuchhnadel. 17. SahrK«na- 47