Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1917
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- 1917-09-15
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- 15.09.1917
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Redaktioneller Teil. ^ 216, 15. September 1917. Händler-Vereins, des Vereins Deutscher BahnhofSbnchhändler und des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, der ihn am 22. Juli d. I. einstimmig zum zweiten Schriftführer wählte. Seit vielen Jahren ein regelmäßiger Besucher der Messe, hat er sich durch seine Heiterkeit und Frische einen großen Freundeskreis erworben, der seiner gern am Ehrentage seiner Firma gedenken wird. Ihren Glück wünschen schließen wir die unseren für ein weiteres Blühen und Ge deihen der 100jährigen Firma an. Gleichzeitig mit dem obigen Jubiläum vollenden sich 50 Jahre, seit die Firma CH. Haerdle's Nachfolger W. Maurath iu L örra ch besteht. Gustav Mayer's Buchhandlung in Frciburg i. B. errichtete am 15. Sept. 1867 in Lörrach eine Filialbuchhandlnng, die der Besitzer von Kreiburg ans leitete. 1870, nach Verkauf seines Freiburger Ge schäftes, widmete er sich ihr ganz und gliederte dem Geschäft auch einen Verlag an. Um diesen weiter auszubanen, verkaufte er am 1. August 1874 sein Sortiment an Ernst Roesling, früheren Inhaber von A. Voemels Buchhandlung in Frankfurt a. M. Dieser führte das Geschäft unter seiner Firma bis 1880, in welchem Jahre er es an Christian Haerdle ans Nördlingen verkaufte. Haerdle war cs ver gönnt, dem erworbenen Geschäft 24 Jahre lang vorzustehen. Nach seinem Tode im Jahre 1004 führte seine Witwe das Geschäft weiter, bis sie es am 28. Januar 1910 an den jetzigen Inhaber, Herrn W. Man- rath, verkaufte. Unter seiner Leitung hat die Buchhandlung, die über einen guten Kundenstamm verfügt, sich sehr gehoben. Leider wurde auch Herr Maurath mit Beginn des Krieges seiner friedlichen Be schäftigung entrissen, er stand 22 Monate an der vordersten Front, hat in Flandern, Galizien, Rußland und Serbien mitgefochtcn und ist dafür auch ausgezeichnet worden. Wie er im Kriege seine Schuldig keit getan hat, so wird er auch seinen Mann im Berufsleben stehen und die Firma zu weiteren Erfolgen führen. Wenige Tage nach diesen Jubiläen am 17. September — kann auch die Firma Carl Simo n M nsikverlag m B erlin auf ein 50jähriges Bestehen zurückblicken. Die Firma entwickelte sich ans dem zweiten Lager der Schlcsin- gerschen Buch- und Mnsikhandlung, das von Herrn Robert Lienan am 17. September 1867 als Sortiment in Berlin eröffnet wurde. Vom Tage der Eröffnung an hat -Herr Carl Simon das Geschäft geleitet: er wurde Teilhaber am 10. Mai 1860 und am 1. Juli 1871 alleiniger Besitzer. 1874 wurde durch Ankauf des Musikverlages von Prütz L Manri (Stettin) mit dem Sortiment ein eigener Verlag verbunden mit Kompositionen von I. Beschnitt, Fritz Kirchner, Arno Kleffel. 1896 wurde der Harmoninm-Musikverlag von Theodor Stürmer (Stuttgart) erworben. Vorher waren schon Verbindungen angeknüpft worden mit den Komponisten Wilhelm Berger, Johannes Docbber, Albert Fuchs, Emil Hartman», Hermann Mohr, Emil Sanret, Phi lipp und Xaver Scharwenka, Edwin Schultz, Ludwig Schytte, Emil SÖchting, Rudolf Thoma, Jules Zarembski. Zu den ersten VcrlagS- werken zählten auch Moritz Moszkowskis Op. 1, 6, 8 und 12, die indes 1000 an die Firma C. F. Peters in Leipzig übergingen. Veranlaßt durch große Vorliebe für die Harmonium- und Orgel- nnlsik baute Herr Simon diese Gattung zu einer einflußreichen Spe zialität ans: er verlegte viele Bearbeitungen ans der klassischen und volkstümlichen Literatur und Original-Kompositionen von Bror Beck- man, Eduard Brunner, Otto Tienel, Paul Hasscnstein, Hans Her mann, Sigfrid Karg-Elert, Cyrill Kistler, Cdm. Kühn, Richard Kursch, Mar Laurischkus, C. Ad. Lorenz, Jos. Löw, Ernst Maschkc, Karl Matys, Mar Oesten, August Reinhard, Rudolf Scharte!, Carl Sattler, Oscar Wermann, Bruno Wick. Reinhard und Karg-Elert sind durch ihre pädagogischen Harmoninmwerke die Hauptstützen die ser Spezialität geworden. Letzterer besonders durch das große Werk: Die Kunst des Negistrierens für Spieler aller Harmoniumsystemc. Von den vielen Orgel-Kompositionen Karg-Elerts sind die 66 Choral- Improvisationen Op. 65 am meisten bekannt geworden, von vaterlän dischen Erscheinungen das Schlachtmusik-Potpourri von H. Saro. Außerdem hat der Verlag eine in Deutschland sehr vernachlässigte Mn- sikgattnng, die Harfenliteratur, neu belebt. Die Harsenkünstler Alfred Kästner und besonders Alfred Holy und Franz Poenitz gaben ihre besten Werke dazu. Nach Verkauf des Sortiments am 1. Juli 1887 wurde die Firma in Carl Timon Musikverlag abgeändert. Im Jahre 1899 trat der einzige Sohn des Inhabers Herr Willy Timon als Hilfskraft in das väterliche Geschäft ein, um das schon vorhandene Harmoninm-Jnstru- mentengeschäft mehr auszubanen. Es wurde jetzt als Nebenfirma das Wort »Harmoninmhans« zugefügt. Am 1. Oktober I960 übernahm der Sohn diese Abteilung des Geschäfts unter der eigenen Firma Carl Simon H a r m o n i u m Haus und führt sie jetzt im eigene» Hause, Berlin W., Steglitzer Str. 35, verbunden mit einem Konzert saal, dem Harmoniumsaal, nebst Mnsikalien-Sortiment und Antigna- riat fort. Obwohl im Alter von 75 Jahren stehend, leitet Herr Carl Simon noch in voller Rüstigkeit seinen Verlag, der einen nicht »»erheb liehen Einfluß auf die Entwicklung des Musiklebens genommen Hai. Möge ihn ein schöner Lebensabend die Früchte seiner Arbeitskraft und seines Fleißes noch recht lange genießen lassen! Bekanntmachung, betreffend die Übertragung von Zahlungsmit teln und Forderungen in ausländischer Währung auf die Reichsbank V o m 3 1. August 101 7. - Auf Grund des H 5 der Bekannt inachung über den Zahlungsverkehr mit dem Ausland vom 8. Fe bruar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 105) wird folgendes bestimmt: Artikel 1. Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen in ausländi scher Währung sowie sonstige Zahlungsmittel (tz 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung vom 8. Februar 1917), die auf die Währung Bul gariens, Dänemarks, der Niederlande, Norwegens, Schwedens, der Schweiz, Spaniens, der Türkei, von Argentinien, Chile, Ecuador, Ko lumbien, Paraguay, Peru, Uruguay oder Venezuela lauten, sowie Forderungen (8 2 Abs. 1 Latz 2 der Verordnung vom 8. Februar 1917) in ausländischer Währung gegen Personen oder Firmen, die in einem der genannten Länder oder in ihren Kolonien oder aus wärtigen Besitzungen ansässig sind, sind der Reichsbank auf ihr Ver langen gegen Erstattung des Wertes in Mark zu übertragen. Das Verlangen muß durch eingeschriebenen Brief gestellt werden. Die Übertragung hat unverzüglich nach Empfang dieses Briefes zu er folgen, und zwar nach Wahl der Reichsbant entweder käuflich oder znm Einzug oder zu sonstiger Verwertung. Artikel 2. Die Ermittlung des Wertes erfolgt nach dem amtlich notierte» Berliner Geldkurs für telegraphische Auszahlungen in der betreffen den Währung. Wird ein solcher Kurs an der Berliner Börse amt lich nicht notiert, so ist der Wert auf Grund des von der Reichsbank anderweit zu ermittelnden Tageskursus sestzustellen. Die Abrechnung hat zu geschehen: 1. im Falle käuflicher Übernahme zu dem letzten der ankausenden Stelle bekanntgewordenen Kurse: 2. im Falle der Einziehung oder der sonstigen Verwertung im Ausland zum Kurse des Tages, an dem dte Reichsbank die Anzeige^ihres ausländischen Korrespondenten darüber erhalten hat, daß der Betrag ihrem Konto gutgeschrieben ist: 3. im Falle der Einziehung oder der sonstigen Verwertung im Inland zum Kurse des Tages, an dem die Verwertung statt- gesunden hat. Die Reichsbank ist berechtigt, Zinsen. Kosten und Gebühren in Abzug zu bringen. Artikel 3. Wer entgegen den Vorschriften des Artikels 1 der Aufforderung der Reichsbank, Zahlungsmittel und Förderungen der bezeichneten Art ans sic zu übertragen, nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendsünfhnndert Mark oder mit Ge fängnis bis zu drei Monaten bestraft. Artikel 4. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1917 in Kraft. Berlin, den 31. August 1017. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. l)r. Helfferi ch. (Deutscher Reichsanzeiger dir. 208 vom 1. Sept. 1017.) Zn einem Wettbewerb von Gelehrten aller Kulturländer schreibt die spanische Francesco-Martorelli-von-Pene-Ltiftung einen Betrag von 20 000 Pesetas für die Bearbeitung der spanischen Archäologie oder eines wesentlichen Teils dieser Wissenschaft aus. Der Preiszu schlag für die beste Arbeit soll am 3. April 1922 erfolgen Nähere Auskunft über die Bedingungen erteilen die staatlichen Vertretungen Spaniens in allen Ländern. Personainlilbrlchten. Jubiläum. — Herr I. Kirschbanm in Rheydt (Bez. Düs seldorf) begeht am heutigen 15. September den Gedenktag seiner 25jäh- rige» Selbständigkeit. Am 15. September 1802 übernahm er von Wilhelm Klerx dessen 1872 gegründete Buchhandlung und führte sie unter der Firma seines Namens seitdem fort. 1092
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