Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1920
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- 1920-01-20
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- 20.01.1920
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,>L 15, 20. Januar i 820. Redaknoneller Teil. Also auch hier darf sich die Freude am Echten nicht vorbehalts los äußern, sie wird gedämpft durch die immer drohende Mög lichkeit, Unechtes für echt zu nehmen. Eines mildert freilich eine allzuscharfe Kritik und Sonderung, nämlich das unechte Echte. Im Grunde genommen sind selbst bestimmte echte Leinwandarten und Ledersorten als unecht anzusprechen. Ich denke hier an ganz dünne, enggewebte Lein wandarten, die durch Ausdruck und Pressung in grobes »Künstler- leinen« verwandelt wurden, ich erinnere ferner an dünne Kalb leder mit Rindsleder- oder Krokodilledernarbung. Neben diesem unechten Echten mag ein mit Leinwandpressung versehenes dauer haftes Hadernpapier als ebenso daseinsbercchtigt erscheinen. Der Bücherfreund freut sich jedenfalls des Leinenbandes und Leder rückens, er atmet auf, weil er durch die meist größere Haltbarkeit der Werke seinen Bücherbesitz gesichert sieht. Mit der Wahl echter Einbandstosfe darf freilich das Echte im Buche nicht erschöpft sein. Auch das Innere des Buches muß sich wahrhaftig geben, sonst wird die Freude am echten Ein band (wie dies heute leider nicht selten der Fall ist) durch einen Blick ins Innere des Buches in schmerzliche Enttäuschung ver wandelt. Mit dem Aufleben einer Einbandkultur muß eine all gemeine Wahrhaftigkeit in buchtechnischer Hinsicht Hand in Hand gehen. Ist dies nicht der Fall, umhüllt der echte Einband ein in schlechtem Druck auf erbärmlichem Papier ausgeführtes Buch, dann ist die durch den echten Einband erzeugte Täuschung größer, als wenn man leinenartig gepreßtes Papier für den Umschlag verwendete. Geschieht dies aber nicht, dient im Buche das Echte nur als Attrappe für Unechtes, dann wird die Freude am echten Buche in einer Weise ertötet, die dem Buchhandel nicht zum Vorteil gereicht. Halbjahrsverzeichnis der im deutschen Buch handel erschienenen Bücher, Zeitschriften und Landkarten. Mit Voranzeigen von Neuig keiten, Verlags- und Preisänderungen, nebst einem Re gister. 1919, erstes Halbjahr. 242. Fortsetzung von Hin- richs' Halbjahrs-Katalog. Bearbeitet von der Biblio graphischen Abteilung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 1. Teil: Titelverzeichnis. 2. Teil: Register. Lex.-8». 478 u. 108 S. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Preis: Geh. 20.— ord., ^ 14 — bar, geb. in 1 Band 24.50 ord., 17.— bar, geb. in 2 Bänden ^ 28.— ord., 18.— bar. Wieder liegt eia neuer Halbjahrsband der bewährten deutschen Bibliographie vor, ein mit tausend Zungen sprechender Zeuge unver minderten geistigen Lebens und Strebens in unserem Volke, in einer Zeit des Niederganges auf so vielen anderen Gebieten. Wenn man be denkt, baß das Wort der Lat vorauszugehen pflegt, das) also der geistige Impuls sich auf jede Art anderer Arbeit fortzupflanzen pflegt, so könnte man daraus einige Zuversicht für die Zukunft gewinnen, gm Hinblick auf die Schwierigkeiten und Hemmungen, die in jedem Einzel salle vom Buchhandel überwunden werden müssen und die Nerven sei ner Angehörigen schon ziemlich hart angreifcn, braucht man angesichts des grohen Umfanges der Produktion wahrlich nicht an der Kraft und Lebensfähigkeit unseres Berufes zu verzweifeln. Leider zeigt auch dieser Band wieder, wie sehr der Büchermarkt noch immer im Zeichen steigender Preise steht, eine Tendenz, die zu einem Zustande dauernder Unsicherheit geführt hat. Dieser libelstand mag auch den Bearbeitern der Bibliographie manches Kopfzerbrechen bereitet haben. Man hat sich wieder dadurch geholfen, das) man überall die Laden-(Grund-)Preise verzcichnete und von der Beifügung der dazu erhobenen Teuerungs zuschläge absah. Das ist bet den fortwährend stattfindenden Änderun gen sicher die beste Lösung. Das dem Registerbande angehängte Ver zeichnis von Verlegerfirmen, die ihre Werke mit Teuerungszufchlägen liefern, gibt dem Benutzer auch Aufschluß über die Höhe der Prozent sätze. Man hat noch ein übriges getan, indem man diese Liste bis September 1919 fortgeführt hat. Mag dem Laien dadurch die Be nutzung des Verzeichnisses etwas erschwert werden — der Fachmann wirb sich leichter in sic hinciufinden —, so mutz dieser libelstand eben als unvermeidlich mit in Kauf genommen werden Die Ausstattung ist die gleiche wie die d«S letzten Bandes, d. h. man hat dafür das Menschenmögliche, augenblicklich Erreichbare getan. So ist der Band ein Zeuge nicht nur für die redaktionelle Leistung der Be arbeiter der deutschen Bibliographie, sondern auch für die Sorge des Börsenvereins, das Äußere des Werkes so zweckentsprechend wie möglich zu gestalten. I,. Kleine MttMinM!, Detailhandels-Berufsgenojsenschast. — Die Lohnnachweisungell für die Detailhandels-Berufsgenossenschaft sind bis spätestens 11. Febr. d. I. einzureichen. Nichteinreichung oder verspätete Einreichung der Lohnnachweisung hat nicht nur Bestrafung der Säumigen zur Folge, sondern die Bernfsgenossenschaft setzt die Lohnsumme gemäß 8 752 der Neichsversicherungsorünung schätzungsweise selbst fest. Gegen eine solche Schätzung steht dem Unternehmer ein Beschwerderecht auch dann nicht zu, wenn die Schätzung zu hoch erfolgt sein sollte. Die geistige Not der Kriegsgefangene». Herr Hans von Weber, München, schreibt uns in Ergänzung seiner Zuschrift, abgedrnckt im Börsenblatt 1919, Nr. 281: Zu mei ner Freude kann ich Ihnen mitteilen, daß mich soeben unser Kollege Lehmkuhl, dessen Brief ich vor einiger Zeit an Sie weitergab, hier aufsuchte, sodaß sich also die Bitte um Büchersenöungen früher erledigt hat, als wir damals hoffen durften. In englischer Gefangenschaft befindet sich nur noch die Mannschaft von Scapa Flow (Adresse: Admiral v. Reuter, Gef.-Lager Donengtonhall), an die die den andern Gefangenen zugedachten Gaben geleitet werden könnten. Aufhebung der tschecho-slovakischen Devisen-Zentrale. — Der Reichsausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papierverarbeitung stellt uns folgenden Prager Bericht über die Aufhebung der tschecho-slovaki schen Devisen-Zentrale zur Verfügung: »Ich gestatte mir Zu berichten, daß endlich mit Regierungsverord nung vom 28. November d. F. — kundgemacht am 16. Dezember d. I. — die bereits längst avisierte Aufhebung der tschecho-slovakischen De visenzentrale erfolgt ist. Der Handel mit fremden Valuten wird frei gegeben, niuß aber ausschließlich durch eine Aktienbank oder durch eine, vom Finanzministerium hierzu ermächtigte Firma vermittelt werden. Die fremden Valuten dürfen ausschließlich zum Einkauf von Waren zum Zwecke der Einfuhr verwendet werden. Wer eine fremde Va luta kaufen will, muß daher der Bank die Einfuhrbewilligung vor legen und muß sich dieserhalb überdies innerhalb einer bestimmten Frist bei der Bank darüber ausweisen, daß er die Ware tatsächlich ein- gefllhrt hat. Die Bank ist verpflichtet, die Valuta zum Tageskurse der Prager Börse aus eigenen Vorräten zuzuweisen oder an der Börse zu beschaffen. Überweisungen inländischer Bankguthaben von Ausländern sind nur mit Zustimmung des »Bankamtes des Finanzministeriums« unserer zukünftigen Nationalbank zulässig, ebenso der Verkauf von Forderun gen in tschecho-slovakischen Kronen im Auslande. Das Finanzministerium wird verordnen, wann diese Bestimmun gen in Kraft treten.« Außcnhandelsstelle für das Papicrsach. — Durch die letzten Be ratungen des Außcnhandelsausschusses sowie der von diesem beauftrag ten Kommissionen und die inzwischen ergangenen Anordnungen der zu ständigen Behörden sind auf dem Gebiete des Außenhandels die folgen den Regelungen getroffen worden: 1. Die Preisstellung für die Ausfuhr im Papierfach erfuhr insofern eine Vereinheitlichung, als grundsätzlich klargestellt wurde, daß die Ausfuhrpreise den Marktpreisen des Bestimmungslandes anzunähern sind. Diese Preise werden durch einen besonderen Nachrichtendienst ermittelt. Die maßgebende Festlegung der Ausfuhrpreise im einzelnen geschieht nach den Vorschlägen der Fachvcrbände bzw. des Exporthan dels. Die Berechnung der auszuflihrenden Waren erfolgt bei der Aus fuhr nach den europäischen Ländern mit überwertiger Valuta, bei Rohpapier durchweg, bei verarbeitetem Papier in den meisten Fällen in ausländischer Währung. Bei Berechnung in ausländischer Währung ist zumeist die Annahme deutscher Mark als Gegenwert unter Zu grundelegung des letzten vor der Auftragsbestätigung maßgebenden Berliner Devisenkurses gestattet. 2. Die seit langem kontingentierte Ausfuhr von Rohpapier und Pappe erfuhr mit Rücksicht auf die im Jnlande bestehende Waren knappheit eine weitere Verkürzung. 3. Besondere Verhandlungen fanden wegen der Beteiligung des Handels an der Ausfuhr statt. Diese Beteiligung wurde in der Form gesichert, daß dem Handel die Hälfte des gesamten Ansfuhrkontingents zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem wurde der Handel ermächtigt, einen besonderen Ver trauensmann in die Außenhanöelsstelle zu entsenden.
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